Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen (KOM(2004)0631 – 16064/2004 – C6‐0252/2004 – 2004/0224(AVC))
(Verfahren der Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (KOM(2004)0631 – 16064/2004)(1),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 161 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6‐0252/2004),
– gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6‐0001/2005),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.