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Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B6-0034/2005

Aussprachen :

PV 12/01/2005 - 8

Abstimmungen :

PV 13/01/2005 - 6.2

Angenommene Texte :


Angenommene Texte
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Donnerstag, 13. Januar 2005 - Straßburg
Hilfe der Union für die Opfer der Flutwelle im Indischen Ozean
P6_TA(2005)0006RC-B6-0034/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der jüngsten Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Tsunami-Hilfskonferenz vom 6. Januar 2005 in Jakarta und die internationale Geberkonferenz vom 11. Januar 2005 in Genf,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Sondersitzung des Rates für allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 7. Januar 2005,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Europa und Asien – Strategierahmen für vertiefte Partnerschaften" (KOM(2001)0469) sowie angesichts der großen Bedeutung, die darin den gemeinschaftlichen Beziehungen zu Asien als einem Kontinent beigemessen wird, auf dem über die Hälfte der Weltbevölkerung lebt,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass am 26. Dezember 2004 ein starkes Erdbeben der Stärke 9 auf der Richter-Skala Südostasien erschüttert und große Flutwellen erzeugt hat, die Indonesien, Sri Lanka, Südindien, Thailand, Malaysia, die Malediven, Bangladesch, Burma/Myanmar, Mauritius, Somalia, Kenia, die Seychellen, die Insel Réunion und Tansania getroffen haben,

B.   in der Erwägung, dass durch diese Katastrophe über 160 000 Menschen, darunter auch EU-Bürger, in den zahlreichen von den Flutwellen getroffenen Ländern getötet und weit mehr noch verletzt wurden, und dass 5 Millionen Menschen obdachlos wurden und keinen Zugang zu Lebenswichtigem wie Nahrungsmitteln, sauberem Wasser und Arzneimitteln mehr haben,

C.   in der Erwägung, dass die Katastrophe die ärmsten Bevölkerungsgruppen wie die Fischer in den betroffenen Ländern am schlimmsten getroffen hat, und dass viele Kinder durch die Katastrophe zu Waisen wurden,

D.   unter Hinweis darauf, dass ein großer Teil der Infrastrukturen für Kommunikation, Energie und Bildung der betroffenen Küstengebiete zerstört worden ist,

E.   unter Hinweis darauf, dass verschmutztes Wasser und schwere Regenfälle nach dem Tsunami das Risiko von Krankheiten wie Cholera, Malaria und Typhus erhöht haben,

F.   in der Erwägung, dass Experten davor warnen, dass die Schäden an der Meeresflora und -fauna, einschließlich der Mangroven und Korallenriffe, erheblich und von Dauer sein könnten, was für die einheimische Bevölkerung, deren Ernährung und Lebensunterhalt vom Fischfang abhängen, schwerwiegende Folgen haben würde,

G.   in der Erwägung, dass die weltweite Reaktion auf die Katastrophe überwältigend war, sowie dass die Union und ihre Mitgliedstaaten bisher fast 1,5 Mrd. Euro zugesagt haben und dass sich dieser Betrag noch weiter erhöht, sowie in der Erwägung, dass die Kommission bereits 23 Mio. Euro gebunden und noch weitere Mittel in Höhe von 350 Mio. Euro zugesagt hat, dass jedoch 150 Mio. davon keine neuen Mittel sind, sondern aus bereits bestehenden langfristigen Entwicklungsprojekten entnommen würden; in der Erwägung, dass der Europäische Entwicklungsfonds zur Bewältigung der Tsunami-Hilfe in afrikanischen Ländern nicht umprogrammiert werden darf, sondern dass auch für die dortige Nothilfe dort neues Geld bereitgestellt werden muss,

H.   in der Erwägung, dass bei früheren Katastrophen die wirklich geleistete Hilfe oft nicht dem Umfang der zugesagten Hilfen entsprach,

I.   in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen in den betroffenen Gebieten zur Zeit die Bedürfnisse ermitteln, viele von der Flutwelle betroffenen Gebiete aber weiterhin schwer erreichbar sind, insbesondere auf Sumatra,

J.   in der Erwägung, dass die meisten von dem Tsunami betroffenen Länder bereits durch hohe Schuldenrückzahlungen belastet waren, und dass die für Hilfeleistungen bereitgestellten Gelder wirkungslos bleiben würden, wenn die Geberländer weiterhin Zinsen für Schulden erhielten,

Unmittelbare Reaktion

1.   bekundet sein Beileid und seine tiefste Anteilnahme für die Völker und Regierungen der betroffenen Länder und für alle Familien der Opfer in Südostasien, Ostafrika, Europa und anderswo;

2.   bedankt sich bei den Menschen der betroffenen Länder für die Art und Weise, wie sie trotz ihres eigenen persönlichen Verlusts und Leidens auf die menschliche Katastrophe reagiert und von der Katastrophe betroffenen Europäern so viel Hilfe geleistet haben;

3.   begrüßt die Freigebigkeit aller öffentlichen und privaten Geber als Reaktion auf die Krise, die eine Globalisierung der Solidarität widerspiegelt, die insbesondere von der Bevölkerung bewiesen wird;

4.   ist besorgt über die ungewisse Zahl von Opfern in Burma; kritisiert Burmas Militärjunta dafür, dass sie Teile der Küste des Landes abgesperrt hat, sowie für ihre generelle Weigerung, mit der Internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, was sich nachteilig auf seine eigenen Tsunami-Opfer auswirken wird;

5.   fordert seine Mitglieder auf, freiwillig den Gegenwert von einem oder mehreren Tagegeldern für die Opfer der Flutkatastrophe im Indischen Ozean zu spenden;

Soforthilfe

6.   betont, dass den durch die Katastrophe zu Waisen gewordenen Kindern das Hauptaugenmerk der Hilfsorganisationen gelten muss, da die Gefahr zunimmt, dass sie entführt sowie körperlich misshandelt und sexuell missbraucht werden;

7.   ist entschieden der Auffassung, dass es zu einem wirksamen Schutz der durch die Flutwelle zu Waisen gewordenen Kinder notwendig ist, sie vor jeder Art von Ausbeutung und vor heimlicher internationaler Adoption zu schützen sowie ihnen Zukunftsperspektiven dadurch zu bieten, dass ein sicheres und gesundes soziales Umfeld geschaffen wird; fordert psychosoziale Hilfe insbesondere für Kinder, um posttraumatischen Stress zu verhindern,

8.   fordert die internationale Gemeinschaft auf, der Lage der 1,5 Millionen Kinder besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die nach Schätzungen von UNICEF von der Katastrophe betroffen sind; fordert nachdrücklich, dass Hilfsgelder für die Wiederfindung, Identifizierung und Rückführung der Kinder, die ihre Familie verloren haben, eingesetzt wird, wobei sicherzustellen ist, dass die Kinder so bald wie möglich wieder zur Schule gehen können und dass mit den Hilfsleistungen sichergestellt wird, dass Kinder vor Ausbeutung geschützt werden, zumal Berichten zufolge Kinderhändler aus der Katastrophe Gewinn schlagen und Kinder und Jugendliche als Arbeits- oder Sexsklaven verkaufen;

9.   fordert die Mitgliedstaaten auf, den Waisen aus den vom Tsunami gezeichneten Regionen, deren Verwandte in Mitgliedstaaten leben, den Zugang in die Union zu erleichtern;

10.   fordert die Regierungen der von der Katastrophe betroffenen Länder auf, die Arbeit der humanitären Organisationen bei der Verteilung der Hilfslieferungen zu erleichtern, indem alles unternommen wird, um den Zugang aller Bedürftigen, gleich welcher politischen Überzeugung, Volkszugehörigkeit oder Religion zu den Hilfsleistungen sicherzustellen, und indem der bürokratische Aufwand für die Hilfsorganisationen möglichst gering gehalten wird;

11.   drängt darauf, dass die gesamte Koordinierung der weltweiten Hilfsoperationen vom Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), unter umfassender Einbeziehung und Außenwirkung von ECHO, geleitet und von allen Gebern unterstützt wird, und begrüßt die uneingeschränkte Unterstützung der Union für die Vereinten Nationen und ihre Zusage, die Tätigkeit des OCHA in der Region mit zu finanzieren;

12.   fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, UN-Koordinatoren für humanitäre Maßnahmen für jedes einzelne der vom Tsunami betroffenen Länder zu ernennen, mit klaren Befugnissen, allen anderen UN-Organisationen, die auf die Krise reagieren, Anweisungen zu erteilen;

13.   fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, gemäß der Resolution 3519 der UN-Generalversammlung und seiner Entschließung vom 30. November 2000(1) für die volle Einbeziehung der Frauen sowohl in den von der Flutwelle betroffenen Regionen als auch auf internationaler Ebene bei der Koordination der globalen Hilfsmaßnahmen zu sorgen;

14.   unterstreicht, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Vereinten Nationen ihre Schlüsselrolle als Koordinator der internationalen Hilfsanstrengungen vor Ort erfüllen können, und unterstreicht, dass es zwischen der ersten Phase der Katastrophenhilfe und der folgenden Phase der Sanierung und des Wiederaufbaus keine zeitliche Lücke geben darf; fordert die Mitgliedstaaten zusammen mit den örtlichen Regierungen und anderen Beteiligten auf, sicherzustellen, dass die Soforthilfemaßnahmen sowie die zum Wiederaufbau der betroffenen Gebiete notwendigen mittel- und langfristigen Maßnahmen der Union intern eng koordiniert werden;

Finanzielle Hilfe

15.   begrüßt die rasche Auszahlung der ersten 23 Mio. Euro durch die Union sowie die Einbeziehung von ECHO-Experten in die Hilfsbemühungen; begrüßt ferner die Mobilisierung des Zivilschutzmechanismus der Europäischen Gemeinschaft nach der Tsunami-Katastrophe sowie die Hilfe des Beobachtungs- und Informationszentrums der Kommission (MIC), das diese Hilfen koordiniert hat;

16.   begrüßt die Bereitstellung von 100 Mio. Euro aus der Soforthilfereserve; stellt ferner fest, dass die Kommission zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von bis zu 350 Mio. Euro für die Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfe bereitstellen will, um die Hilfsbemühungen nach der Flutkatastrophe in Asien zu unterstützen; fordert die Kommission jedoch auf, alle Möglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplans 2005 zu prüfen und nach Abschluss der Bewertungen die notwendigen Vorschläge zu machen; begrüßt die Erklärung in den Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Januar 2005, wonach unbedingt sichergestellt werden muss, dass die anlässlich der jüngsten Ereignisse freigegebenen Mittel zusätzlich zu den im Entwicklungsbereich bereits eingegangenen Verpflichtungen bereitgestellt werden; besteht darauf, dass der Wiederaufbauprozess in all seinen Aspekten, insbesondere in politischer, wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht, transparent sein sollte;

17.   ist der Auffassung, dass jeder substanzielle Beitrag der Europäischen Union zum Wiederaufbau und zur weiteren Entwicklung der von dem Tsunami betroffenen Länder nicht auf Kosten der Hilfe für andere Länder oder Regionen gehen darf; weist darauf hin, dass die gemeinschaftliche Hilfe unter Beachtung der Haushaltsverfahren zu finanzieren ist und erforderlichenfalls auf der Grundlage sämtlicher Möglichkeiten, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(2) geboten werden;

18.   fordert die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, ihre Zusagen sofort und innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne zu erfüllen, angesichts der Erfahrungen aus vergangenen Katastrophen, bei denen anfänglich großzügige Zusagen gemacht wurden, aber nur ein Bruchteil tatsächlich eingehalten wurde;

19.   begrüßt den Vorschlag, 1 Mrd. Euro als Darlehensfazilität "Tsunami im Indischen Ozean" bereitzustellen, die von der Europäischen Investitionsbank verwaltet wird, fordert jedoch, dass bei der Bereitstellung von Mitteln nachhaltigen Sozial- und Umweltstandards Rechnung getragen wird;

20.   unterstützt die Forderungen nach einer eventuellen Schuldenaussetzung, einen Schuldenerlass, einer Schuldenerleichterung und Schuldumwandlung für die von dem Tsunami am stärksten betroffenen Länder, wobei diese Maßnahmen einzig und allein der Armutsbekämpfung und dem Wiederaufbau der betroffenen Gemeinschaften dienen dürfen; fordert den Rat auf, die Einsetzung einer Task Force unter Einschluss der Weltbank, des IWF, der Asiatischen Entwicklungsbank und des Pariser Club der Gläubigerstaaten zu unterstützen, um bis Februar einen Plan für den Schuldenerlass zu entwickeln;

21.   begrüßt die Mitteilung der Kommission über eine neue Partnerschaft mit Südostasien (KOM(2003)0399), die von Rat und Parlament unterstützt wird; fordert einen Vorschlag der Kommission nach dem Vorbild der Mitteilung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Flutwellenkatastrophe;

Mittelfristige Maßnahmen

22.   fordert, dass die Technologie für ein umfassendes und wirksames Frühwarnsystem unverzüglich entwickelt und den Ländern am Indischen Ozean sowie den Ländern in anderen Regionen, die von Flutwellen und anderen Naturkatastrophen bedroht sind, zur Verfügung gestellt wird;

23.   fordert ferner den Rat und die Kommission auf, zu prüfen, ob das Galileo-System bei der unverzüglichen Errichtung eines Frühwarnsystems für die von der Flutwelle betroffenen Länder Südostasiens und Ostafrikas am Indischen Ozean eine Hilfe sein kann, in zweiter Linie aber auch die Umsetzung eines geeigneten Alarmsystems für die AKP-Staaten und die Mittelmeerländer sowie für die Küsten der Union zu fördern; stellt fest, dass in den AKP-Ländern schon lange Katastrophenschutzmaßnahmen gefordert wurden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, neue, zusätzliche Geldbeträge bereitzustellen, um solche Maßnahmen zu treffen und einen umfassenden Frühwarnmechanismus für diese Regionen einzurichten;

24.  ist sich bewusst, dass die langfristigen Folgen der Zerstörung der Meeresumwelt und der Ressourcen einen dramatischen Einfluss auf die lokalen Fischergemeinden haben werden; fordert den Rat und die Kommission auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie materielle Hilfe in Form von geeigneten Schiffen, Geräten, technischem Know-how und Rohstoffen in die betroffenen Gemeinden geleitet werden kann;

25.   unterstreicht die Bedeutung der Bitte der betroffenen Regierungen um eine Vereinfachung der Verfahren für die Beantragung der Hilfe, insbesondere der Hilfe der Europäischen Union, damit sie für die Bedürftigen vor Ort direkt zugänglich ist, und fordert die Kommission auf, dem Parlament über die Anstrengungen Bericht zu erstatten, die sie unternommen hat, um dieser Bitte nachzukommen;

Langfristiger Bedarf

26.   betont, dass der Wiederaufbau der betroffenen Gebiete sich auf die Verbesserung der Lage der überlebenden Bewohner konzentrieren und auf die Bekämpfung der Armut und die Verringerung der künftigen Anfälligkeit gegen Tsunamis konzentrieren muss; besteht darauf, dass alle für den Wiederaufbau bereitgestellten Mittel vor ihrer Auszahlung einer umfassenden Transparenz und Rechenschaftspflicht unterworfen werden müssen; fordert die betroffenen Regierungen auf, nationale Wiederaufbaupläne zu entwickeln, die Mechanismen für die Beteiligung eines breiten Spektrums der Zivilgesellschaft an ihrer Gestaltung und Umsetzung beinhalten;

27.   hofft, dass in der Rehabilitationsphase die Wiederaufbaufehler der Vergangenheit durch besseres Küstenzonenmanagement vermieden werden können, wodurch die Küstenumwelt in einem natürlicheren Zustand belassen und die Anfälligkeit dieser Gebiete gegenüber künftigen Katastrophen reduziert wird;

28.   fordert die internationale Gemeinschaft auf, unter der Leitung der Vereinten Nationen einen wirksamen und koordinierten Plan für Maßnahmen im Falle künftiger Katastrophen auszuarbeiten, damit künftig solche Reaktionen nicht ad-hoc erfolgen müssen, sondern ein koordiniertes Reagieren möglich ist;

29.   begrüßt die rasche Reaktion der Mitgliedstaaten auf die Katastrophe, von den einige sogar Militärlogistik eingesetzt haben; legt der Union nahe, gemeinsame militärische Einrichtungen für eine Luftbrücke und die Reparatur von Infrastrukturen und Kommunikatinsmitteln bereitzustellen, wo solche Einrichtungen immer noch benötigt werden, um den am schwersten erreichbaren Gemeinschaften in den vom Tsunami betroffenen Ländern zu helfen; fordert daher den Rat auf, militärische Kapazitäten der EU zu entwickeln, die auch darauf abzielen, eine geeignete und wirksame Reaktion auf andere künftige humanitäre Katastrophen und Naturkatastrophen zu ermöglichen;

30.   fordert nachdrücklich, dass der Rat die Schaffung einer Reihe spezialisierter ziviler Zivilschutzeinheiten mit angemessener Ausrüstung unterstützt, die gemeinsam ausgebildet werden und bei humanitären, Natur- oder Umweltkatastrophen oder bei Katastrophen mit industriellem Hintergrund in der Union oder in der übrigen Welt zur Verfügung stehen;

31.   betont, dass insgesamt 1,2 Milliarden Menschen weltweit in Armut leben, wobei fast 1 Milliarde Menschen, darunter mehr als 150 Millionen Kinder unter fünf Jahren an Unterernährung leiden; unterstreicht daher, dass die Mitgliedstaaten der Union und alle Gebernationen in der Weltgemeinschaft das in Monterrey vereinbarte Ziel erfüllen müssen, 0,7% des BIP für Entwicklungshilfe auszugeben;

Sri Lanka und Indonesien

32.  fordert die Europäische Union und die Internationale Gemeinschaft auf, die Friedensprozesse in Indonesien und Sri Lanka zu fördern und gleichzeitig langfristige Wiederaufbau- und Sanierungshilfe für diese Länder bereitzustellen;

33.   fordert die Konfliktparteien in Sri Lanka auf, den Friedensprozess baldmöglichst wiederaufzunehmen und legt ihnen nahe, dabei dem offenkundigen guten Willen und der gegenseitigen Unterstützung aller Gemeinschaften in Sri Lanka sowie der Unterstützung der Internationalen Gemeinschaft für die Sanierung und den Wiederaufbau von Sri Lanka nach der Flutkatastrophe, von der alle Bürger des Landes betroffen waren, Rechnung zu tragen; fordert beide Parteien auf, die Einsetzung einer gemeinsamen Task Force zu prüfen, um eine gerechte Verteilung der Hilfe in diesem Land sicherzustellen;

34.   besteht darauf, dass die Union mit der Unterstützung Norwegens auf dem guten Willen aufbauen und den Friedensprozess wie in den Osloer Gesprächen vom Dezember 2002 definiert mit einer angemessenen Entwicklungs- und Wiederaufbauhilfe intensivieren muss;

35.   begrüßt die Tatsache, dass die indonesische Regierung zum ersten Mal seit 18 Monaten internationalen Hilfsorganisationen und Journalisten rasch den Zugang zur Provinz Aceh ermöglicht hat und dass die Rebellenbewegung einen einseitigen Waffenstillstand erklärt hat; ist jedoch tief besorgt über Berichte über ein erneutes Vorgehen des Militärs gegen Rebellen in der Provinz Aceh; fordert alle Parteien auf, alles zu unterlassen, was den Zugang und die Hilfe für die notleidenden Gemeinschaften und Bürger behindert oder verzögert;

36.   fordert die Banken und die Finanzinstitutionen der Europäischen Union auf, einen Verhaltenskodex für Bankprovisionen bei Spenden von Privatpersonen an NRO und Hilfsorganisationen auszuarbeiten, insbesondere in der Zeit unmittelbar nach einer Naturkatastrophe oder humanitären Katastrophe;

Abschlussbemerkung

37.   fordert den Rat auf, dem Parlament nach zwölf Monaten über die Ergebnisse der Hilfsanstrengungen der Union in der Region zu berichten;

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38.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Staatschefs und den Parlamenten von Indonesien, Sri Lanka, Thailand, Indien, den Malediven, Malaysia, Bangladesch, Tansania, Burma/Myanmar, Mauritius, Kenia, Somalia und den Seychellen, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Leiter des OCHA zu übermitteln.

(1) ABl. C 228 vom 13.8.2001, S. 22.
(2) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.

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