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Verfahren : 2004/2187(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0032/2005

Eingereichte Texte :

A6-0032/2005

Aussprachen :

PV 07/03/2005 - 11

Abstimmungen :

PV 08/03/2005 - 9.5

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0064

Angenommene Texte
PDF 131kWORD 43k
Dienstag, 8. März 2005 - Straßburg
EIB-Tätigkeitsbericht 2003
P6_TA(2005)0064A6-0032/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 2003 (2004/2187(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Artikel 266 und 267 des EG-Vertrags, durch die die Europäische Investitionsbank (EIB) errichtet wurde, und auf das dem Vertrag als Anhang beigefügte Protokoll über die Satzung der Europäischen Investitionsbank,

–   unter Hinweis auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 15. Mai 1996, eine jährliche Aussprache über die Prioritäten der Darlehenspolitik, den Jahresbericht und die Leitlinien der EIB unter der Leitung des federführenden Ausschusses abzuhalten,

–   unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht der EIB-Gruppe für 2003, ihren operativen Gesamtplan 2004-2006, den Jahresbericht des Europäischen Investitionsfonds (EIF) für 2003, die jährlichen Berichte des Prüfungsausschusses für das Geschäftsjahr 2003 und die Stellungnahme des Direktoriums sowie auf die Anhörung des Präsidenten der EIB im federführenden Ausschuss am 23. November 2004,

–   unter Hinweis auf die Erklärung zur Führungsstruktur der EIB vom 2. Juni 2004,

–   unter Hinweis auf die Bemerkungen im Jahresbericht des Rechnungshofes für 2003,

–   unter Hinweis auf die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der EIB vom Januar 2000,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000, des Europäischen Rates von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001 und des Europäischen Rates von Brüssel vom 12. und 13. Dezember 2003,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2004 zu dem Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 2002(1),

–   gestützt auf Artikel 112 Absatz 2 und Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0032/2005),

A.   in der Erwägung, dass die EIB eine öffentliche Bank ist, die durch den EG-Vertrag als wichtigste Finanzinstitution zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union durch ihre eigenen und die von ihr geförderten Investitionen eingesetzt wurde; dass der Beitrag der EIB zu diesen Zielen auf den Tagungen des Europäischen Rates von Lissabon und Göteborg bekräftigt wurde und dass auf den genannten Tagungen des Europäischen Rates die großen Linien dieser Zielvorgaben bestimmt worden sind: eine Wirtschaft, deren Wettbewerbsfähigkeit auf Wissen und sozialem Zusammenhang beruht und den lokalen wie globalen Umwelterfordernissen Rechung trägt,

B.   in der Erwägung, dass sich die Union auf diesen Tagungen des Europäischen Rates zum Ziel gesetzt hat, die wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaft der Welt zu werden, bei der ein dauerhaftes wirtschaftliches Wachstum zu mehr und besseren Arbeitsplätzen, einem solideren sozialen Zusammenhang und einer Berücksichtigung der Umwelterfordernisse führt; dass dieses Ziel beträchtliche Investitionen erfordert; dass die Bedeutung der Rolle der EIB insbesondere für die Durchführung der "Wachstumsinitiative" anerkannt wird und dass auch das Europäische Parlament die ganz besondere Bedeutung betont hat, die der Finanzierung des Risikokapitals, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und des Humankapitals aus Eigenmitteln zukommt,

C.   in der Erwägung, dass es beträchtliche Unterschiede bei der Nachfrage nach und der Gewährung von Darlehen an die KMU in den verschiedenen Mitgliedstaaten gibt,

D.   in der Erwägung, dass die 2003 genehmigten Darlehen 46,6 Milliarden EUR betrugen, davon 37,3 Milliarden für die Mitgliedstaaten der Union (80%), 5,7 Milliarden für die beitretenden Staaten und die Beitrittsländer, 3,6 Milliarden für die Partnerländer, 2,1 Milliarden für die Länder der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum und 0,5 Milliarden für die AKP-Länder und die Überseeischen Länder und Gebiete, wobei etwa 40% dieser Darlehen über zwischengeschaltete Banken vergeben wurden,

E.   in der Erwägung, dass die Bedeutung der EIB im institutionellen Gefüge der Union und das Volumen der von ihr verwalteten und beschafften Mittel, darunter bestimmte Mittel aus dem Haushaltsplan der Union, den Dialog, den sie mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission führt, sowie die Überprüfung durch den Rechnungshof und (bezüglich der Mittel der Union) durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung rechtfertigen,

F.   in der Erwägung, dass die EIB eine wichtige Rolle und eine Multiplikatorfunktion bei der Mobilisierung anderer Finanzierungsquellen erfüllt, indem sie die Beteiligung des privaten Sektors und die Risikoteilung fördert, insbesondere mit Hilfe von Risikokapitalinstrumenten und der Gewährung von Bürgschaften,

1.   beglückwünscht die EIB zu ihrem Tätigkeitsbericht für 2003 sowie zu der allgemeinen Verbesserung der Transparenz bei der dem Bürger zur Verfügung gestellten Information und begrüßt die Qualität der Beziehungen mit der EIB;

Ziele

2.   ersucht die EIB, ihre Unterstützung der Durchführung der von den Tagungen des Europäischen Rates von Lissabon und Göteborg festgelegten Strategie, insbesondere durch ihre Initiative "Innovation 2010" und ihre Unterstützung der Wachstumsinitiative durch die Finanzierung von Infrastrukturprogrammen und von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie die Beschaffung von öffentlichen und privaten Mitteln aktiv fortzusetzen; schlägt der EIB vor, enger mit der Kommission und der Europäischen Zentralbank zusammenzuarbeiten, um die aufsichtsrechtlichen Regeln festzulegen, die eine Entwicklung der entsprechenden Darlehen ermöglichen, ohne die Vertretbarkeit der Staatsverschuldung der Mitgliedstaaten in Frage zu stellen;

3.   ermutigt die EIB, der Finanzierung der transeuropäischen Netze Vorrang einzuräumen; unterstützt die EIB bei ihrer Entscheidung, stärker in den Sektor der erneuerbaren Energien zu investieren und die Vermeidung der Treibhausgasemissionen zu einem wesentlichen Kriterium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte zu machen;

4.   beglückwünscht die EIB zu der Entwicklung der Darlehen für kleine Unternehmen; ersucht die EIB, ihre Aufmerksamkeit auch dem Sektor der Sozialwirtschaft und der "Nachbarschaftsdienste" zu widmen, die aufgrund der demographischen Entwicklung sehr wichtig sind, um eine optimale Beteiligung am aktiven Leben und ein optimales Niveau des sozialen Zusammenhalts zu gewährleisten;

5.   fordert die EIB auf, die Gewährung von Darlehen an KMU in den Mitgliedstaaten zu verbessern, die im Hinblick auf EIB-Darlehen einen Rückstand aufweisen, um die beträchtlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu verringern;

6.   macht auf das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der Mikrokredite aufmerksam und ermutigt die EIB, diesen Aspekt in ihre Planung für 2005 einzubeziehen;

7.   ermutigt die EIB, ein Paket von präzisen Regeln zu verabschieden, mit denen die quantitativen Kriterien für die Bewertung der Vorhaben festgelegt werden, die ihr unterbreitet werden, sowie die systematische Prüfung der erzielten Ergebnisse, um ihren tatsächlichen Beitrag zur Strategie von Lissabon zu bewerten;

8.   erkennt den wirtschaftlichen und sozialen Effekt der Aktivitäten der EIB auf das Wachstum der KMU und die Beschäftigung an, fordert die EIB jedoch auf, diesen Effekt zu steigern, indem sie die administrativen Strukturen für den Zugang der KMU zum Risikokapital verbessert und den Zugang zu ihren Tätigkeiten für lokale und regionale Finanzpartner fördert;

Kriterien und Evaluierung

9.   beglückwünscht die EIB zu den in den letzten Jahren erzielten Fortschritten bei der selektiven Festlegung der im Rahmen der Ziele der Union zu fördernden Projekte; fordert sie auf, ihre Kriterien zu präzisieren und bei der Evaluierung der Ergebnisse im Vergleich mit den Zielen konsequent vorzugehen;

10.   fordert mit Nachdruck, dass die hohe administrative Belastung der KMU und der Banken verringert wird, sodass sie mehr EIF-Kapital in Anspruch nehmen können; fordert, dass der Initiative "Innovation 2010" besondere Aufmerksamkeit gewidmet und diesbezüglich die Schwelle für Vorhaben gesenkt wird;

11.   würdigt den Willen der EIB, einen Beitrag zur Strategie von Lissabon zu leisten; hebt die wichtige Rolle hervor, die der EIF über die Initiative "Innovation 2010" erfüllt, und fordert die EIB auf, ihre Funktion als finanzieller Motor für die Modernisierung der Union zu konsolidieren, insbesondere durch die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung und vor allem die Hilfestellung für die Hochtechnologiesektoren;

12.   ersucht die EIB, bei Interventionen außerhalb der Union die Kriterien ihrer Interventionen über das sehr allgemein gehaltene Mandat der Kommission hinaus zu präzisieren und sich dabei auf die Empfehlungen des Europäischen Parlaments bezüglich der Zusammenarbeit und die Empfehlungen der Weltbank und der sonstigen Entwicklungsbanken zu stützen;

13.   unterstützt die Bemühungen der EIB, ihre Koordinierung mit der Kommission durch die "Joint Working Group" zu optimieren; schlägt eine Formalisierung und eine Ausweitung dieser Koordinierung auf das Europäische Parlament vor;

14.   ersucht die EIB, eine eingehendere Untersuchung über den realen Beitrag der Investitionen der Union und der EIB zur Regionalentwicklung durchzuführen und einschlägige Indikatoren einzurichten, wie dies ihre eigene, für die Evaluierung der Operationen zuständige Abteilung empfiehlt;

15.   empfiehlt der EIB; die Kriterien für die endgültige Vergabe ihrer Globaldarlehen noch besser zu definieren, und ersucht die EIB, ein transparentes Verfahren zur Überprüfung und Bewertung von deren Verwendung durch die zwischengeschalteten Banken einzurichten, das es insbesondere ermöglicht, zu überprüfen, ob die Qualität der Darlehen der EIB wirklich den Endbegünstigten zugute kommt; ist der Auffassung, dass die EIB eine aktive Rolle bei der Überwachung der Globaldarlehen übernehmen und gegebenenfalls deren Förderung und Gewährung verbessern müsste;

16.   fordert den Rechnungshof auf, sich zu vergewissern, dass die Auflagen für die von der EIB vergebenen Darlehen bzw. die Zuschüsse, mit deren Verteilung auf die verschiedenen Vorhaben sie beauftragt ist, nicht dazu führen, dass bestimmte Begünstigte indirekt in den Genuss von ungerechtfertigten Zuschüssen kommen, obwohl sie auf Finanzierungen auf dem Markt zurückgreifen könnten; ermutigt die EIB, dem Rechnungshof uneingeschränkten Zugang zu den zu diesem Zweck notwendigen Informationen zu geben, einschließlich – soweit dies notwendig ist – vertraulicher gewerblicher Informationen bzw. unter dem Blickwinkel des Marktes sensibler Informationen;

Transparenz und Verantwortung

17.   beglückwünscht die EIB zu den Fortschritten, die im Dialog mit der Öffentlichkeit und den Nichtregierungsorganisationen (NRO) erzielt wurden, sowie zu der Veröffentlichung ihrer Berichte über die Umwelt und die soziale Evaluierung ihrer Projekte in den Entwicklungsländern;

18.   empfiehlt die Entwicklung einer besonderen Informationskampagne über die Aktivitäten der EIB zugunsten der KMU in den neuen Mitgliedstaaten;

19.   billigt nachdrücklich die vom Verwaltungsrat am 15. Juni 2004 angenommenen Vorschläge zur Transparenz; ist bereit, sich aktiv an dem in diesem Bericht vorgesehenen Konsultationsverfahren im Rahmen der Durchführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Konvention von Aarhus) zu beteiligen; betont, dass es wichtig ist, die Anliegen, die im Rahmen dieser Konsultation von den Institutionen und den NRO vorgebracht werden, in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen;

20.   ist der Auffassung, dass der Verbesserung der Kontrolle der Rechnungsführung der EIB im Einklang mit den Empfehlungen in den Jahresberichten des Prüfungsausschusses und mit den Empfehlungen der Abteilung für die Evaluierung der Operationen stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament daran beteiligt werden müsste;

21.   begrüßt angesichts der in der Presse wiederholt aufgetauchten Meldungen bezüglich möglicher Interessenkonflikte auf der Führungsebene der EIB die entsprechenden Klarstellungen, die die EIB seit der Annahme des vorstehend genannten Berichts A6-0032/2005 vorgenommen hat; nimmt mit Genugtuung die Änderungen zur Kenntnis, die anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 an der Satzung und der Geschäftsordnung der EIB im Hinblick auf die Führungsstruktur vorgenommen wurden; billigt die Veröffentlichung der Gesamtheit der auf die Beschlussfassungsorgane der EIB anwendbaren Verhaltenskodizes auf der Webseite der EIB;

22.   ersucht die EIB, dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit weiterhin alljährlich eine Zusammenfassung der Maßnahmen vorzulegen, die zur Verbesserung ihrer Funktionsfähigkeit entsprechend der oben genannten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2004 konkret durchgeführt wurden; erkennt dennoch an, dass es erforderlich ist, die Überlegungen über die Mittel zur Verbesserung der über die EIB wahrgenommenen Aufsicht – und zwar sowohl im Rahmen des Einsatzes ihrer eigenen Mittel als auch im Rahmen des Einsatzes der Mittel, die ihr aus dem Haushaltsplan der Union zugewiesen werden – fortzusetzen;

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o   o

23.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der EIB zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P5_TA(2004)0371.

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