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Verfahren : 2005/2014(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0047/2005

Eingereichte Texte :

A6-0047/2005

Aussprachen :

PV 08/03/2005 - 22

Abstimmungen :

PV 10/03/2005 - 7.2

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0071

Angenommene Texte
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Donnerstag, 10. März 2005 - Straßburg
Berichtigungshaushalt 1/2005
P6_TA(2005)0071A6-0047/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2005 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan III - Kommission (6876/2005 – C6-0052/2005 – 2005/2014(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, der am 16. Dezember 2004 endgültig festgestellt wurde(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(3),

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2005 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, der von der Kommission am 28. Januar 2005 vorgelegt wurde (KOM(2005)0025),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2005, der vom Rat am 3. März 2005 aufgestellt wurde (6876/2005 – C6-0052/2005),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0047/2005),

A.   in der Erwägung, dass der Einzelplan "Kommission" des Haushaltsplans 2005 nach Maßgabe der Änderungen angepasst werden muss, die im Zuge der Ernennung der neuen Kommission in den Organisationsplänen der verschiedenen Dienststellen vorgenommen wurden,

B.   in der Erwägung, dass mit dem vorliegenden Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans haushaltsneutral die erforderlichen technischen Änderungen am Haushaltsplan 2005 vorgenommen werden sollen,

1.   billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2005 ohne Abänderungen;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und Institutionen zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 60 vom 8.3.2005.
(3) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2003/429/EG (ABl. L 147 vom 14.6.2003, S. 25).

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