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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0190/2004

Aussprachen :

PV 01/12/2004 - 14

Abstimmungen :

PV 02/12/2004 - 7.8

Angenommene Texte :


Angenommene Texte
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Donnerstag, 10. März 2005 - Straßburg
Lage im Libanon
P6_TA(2005)0076RC-B6-0190/2004

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Libanon

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2003 zum Abschluss eines Assoziationsabkommens mit der Libanesischer Republik(1),

–   unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Partnerschaft Europa-Mittelmeer, insbesondere seine Entschließung vom 23. Februar 2005(2),

–   unter Hinweis auf die Resolution 1559 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 2. September 2004 zum Libanon,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 15. Februar 2005 zum Libanon,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2005 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 zu dem Thema "Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der Europäischen Union zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn(3)",

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2004 zur Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung(4),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   zutiefst schockiert über das tödliche Bombenattentat vom 14 Februar 2005, das dem ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri sowie weiteren unschuldigen Zivilisten das Leben gekostet hat,

B.   in der Erwägung, dass Rafik Hariri zu den einflussreichsten Politikern und zu den energischsten Verfechtern des Versöhnungsprozesses im Libanon gehörte und den Abzug ausländischer Truppen aus seinem Lande nachdrücklich unterstützt hat,

C.   in der Erwägung, dass der Libanon ein Land mit engen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Europa, ein wichtiger Partner der Europäischen Union im Nahen Osten und ein Mitglied der europäischen Nachbarschaftspolitik ist und dass dieses tragische Ereignis einen Angriff auf die für den Libanon und für die Europäische Union wichtigen demokratischen Grundsätze darstellt,

D.   ermutigt von dem Ausmaß der friedlichen und demokratischen Kundgebungen der libanesischen Bevölkerung in den letzten Tagen und der Tatsache, dass diese ein großes Maß an nationaler Einheit unter den Angehörigen der verschiedenen politischen und religiösen Strömungen des Landes widerspiegeln;

E.   erfreut über die Tatsache, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, beschlossen hat, eine Untersuchungskommission zu entsenden mit dem Auftrag, die Umstände, Ursachen und Folgen des Todes des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri aufzuklären;

F.   in der Erwägung, dass der libanesische Ministerpräsident Omar Karami am 28. Februar 2005, als ein von der Opposition eingereichter Misstrauensantrag gegen die Regierung im Parlament diskutiert wurde, und angesichts des öffentlichen Drucks der von der Opposition organisierten Demonstrationen für einen Abzug der syrischen Truppen zurückgetreten ist,

G.   unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Parlamentswahlen im Libanon für Mai 2005 vorgesehen sind und in Anerkennung des Willens der libanesischen Bevölkerung, über ihre politische Zukunft selbst zu bestimmen,

H.   unter Hinweis auf die Entscheidung des syrischen und des libanesischen Präsidenten, einen Rückzug der syrischen Streitkräfte bis zur östlichen Beka-Ebene bis Ende März anzukündigen, auch wenn die internationale Gemeinschaft einen totalen, raschen und vollständigen Rückzug aus dem Libanon verlangt hat,

I.   in der Erwägung, dass die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen der israelischen Regierung und der Palästinensischen Autonomiebehörde eine Einbindung Syriens und des Libanon in den Prozess mit Blick auf eine umfassende und dauerhafte Beilegung des Nahostkonflikts noch dringlicher erscheinen lässt,

J.   mit besonderem Hinweis darauf, dass die bevorstehende Unterzeichnung des Assoziationsabkommens mit der Europäischen Union Syrien zu einem politischen Dialog auf der Grundlage der Unterstützung von Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit sowie der Achtung des Völkerrechts verpflichten wird,

K.   mit besonderem Hinweis darauf, dass unbedingt verhindert werden muss, dass der Libanon in eine neue Phase von Turbulenzen gerät, und dass seine fragilen demokratischen Institutionen unterstützt und konsolidiert werden müssen sowie dass der Wiederaufbauprozess fortgesetzt werden muss,

L.   unter besonderer Hervorhebung der Rolle, die einem umfassend demokratischen und souveränen Libanon beim Ausbau der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und innerhalb des Rahmens der europäischen Nachbarschaftspolitik zukommen kann,

1.   verurteilt energisch das Bombenattentat in Beirut vom 14. Februar 2005, das zum Tod des früheren libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri sowie weiterer unschuldiger Zivilisten geführt hat; bekundet sein Entsetzen und seine Empörung über diese barbarische Tat und bekundet der Familie von Rafik Hariri sowie den Familien der übrigen Opfer seine aufrichtige Anteilnahme;

2.   wünscht gemäß der Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 15. Februar 2005, dass die Ursachen, die Umstände und die Folgen dieses Attentats umfassend geklärt werden und wünscht, dass die libanesischen Behörden mit der Untersuchungskommission der UNO zusammenarbeiten;

3.   ist überzeugt, dass der Wahlprozess im Libanon durch dieses Verbrechen nicht in Frage gestellt wird, und betont die Bedeutung der Abhaltung freier, demokratischer und transparenter Parlamentswahlen in diesem Land; wiederholt seine Forderung, die Entsendung einer Wahlbeobachtermission der Union für die Parlamentswahlen im Libanon vorzusehen, und fordert die Kommission auf, diesbezüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;

4.   fordert die Kommission auf, unverzüglich eine Zusammenarbeit einzuleiten und dazu die Zivilgesellschaft und die unabhängigen nichtstaatlichen Organisationen mit Hilfe des Programms MEDA und der europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte zu unterstützen;

5.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Aktionsplan für den Libanon fertig zu stellen, in dem alle Fragen in Bezug auf die politische Stabilität des Landes, die Konsolidierung seiner demokratischen Institutionen und die Beschleunigung des Wiederaufbauprozesses behandelt werden sollen;

6.   begrüßt nachdrücklich die in den letzten Wochen festzustellenden positiven Entwicklungen im Nahen Osten, darunter insbesondere die Wiederbelebung des Verhandlungsprozesses zwischen Israel und Palästina, und fordert Syrien auf, keine Form von Terrorismus zu dulden, auch nicht die Unterstützung der Aktivität der Hisbollah und weiterer bewaffneter Gruppen;

7.   ist der Ansicht, dass eindeutige Beweise für terroristische Aktivitäten seitens der Hisbollah vorliegen, und dass der Rat daher alle notwendigen Schritte zur Beendigung dieser Aktivitäten unternimmt;

8.   verweist diesbezüglich auf die Bedeutung einer Wiederaufnahme des direkten Dialogs zwischen Syrien und Israel zur Gewährleistung von Frieden, Sicherheit, Souveränität und Integrität dieser Länder unter Beachtung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen;

9.   fordert Syrien auf, umfassend mit der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik zusammenzuarbeiten, um Frieden und Stabilität in der Region zu gewährleisten; erinnert an die große Bedeutung der Umsetzung der Resolution 1559, mit der das Festhalten der internationalen Gemeinschaft an der territorialen Integrität, der Souveränität und der Unabhängigkeit des Libanon bekräftigt wird; fordert Syrien auf, auf jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Libanon zu verzichten; nimmt den Beschluss zur Kenntnis, die syrischen Truppen vor Ende März 2005 abzuziehen, fordert jedoch den vollständigen Abzug der syrischen Truppen und ihrer Geheimdienste aus dem Libanon, wie dies in den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorgesehen ist, und erklärt, dass Voraussetzung für den Abschluss eines Assoziationsabkommens mit Syrien und für den weiteren Ausbau der europäischen Nachbarschaftspolitik gegenüber diesem Land eine entsprechende eindeutige Verpflichtung Syriens ist;

10.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament des Libanon zu übermitteln.

(1) ABl. C 38 E vom 12.2.2004, S. 307.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0046.
(3) ABl. C 87 E vom 7.4.2004, S. 506.
(4) ABl. C 97 E vom 22.4.2004, S. 656.

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