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Verfahren : 2004/2164(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0049/2005

Eingereichte Texte :

A6-0049/2005

Aussprachen :

PV 09/03/2005 - 15

Abstimmungen :

PV 10/03/2005 - 7.9

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0078

Angenommene Texte
PDF 287kWORD 47k
Donnerstag, 10. März 2005 - Straßburg
Finanzierung von Natura 2000
P6_TA(2005)0078A6-0049/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema "Finanzierung von Natura 2000" (2004/2164(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Finanzierung von Natura 2000" (KOM(2004)0431),

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelrichtlinie)(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 1998 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2001 zur Durchführung der Richtlinie 92/43/EWG über natürliche Lebensräume(3),

–   unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2002 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zu den Aktionsplänen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für die Gebiete Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei sowie Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit(5),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0049/2005),

A.   unter Hinweis darauf, dass die europäischen Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2001 in Göteborg(6) die Verpflichtung eingegangen sind, dem Rückgang der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union bis 2010 Einhalt zu gebieten,

B.   unter Hinweis darauf, dass im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft das Ziel genannt wird, sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit bis 2010 die Struktur und die Grundlagen natürlicher Systeme zu schützen und, soweit notwendig, wiederherzustellen und dem Rückgang der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten,

C.   unter Hinweis darauf, dass auf dem Weltgipfel zum Thema nachhaltige Entwicklung von 2002 in Johannesburg festgestellt wurde, dass die biologische Vielfalt eine entscheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung insgesamt und für die Beseitigung der Armut spielt und wesentliche Bedeutung für die Erde, das Wohlergehen der Menschen und den Lebensunterhalt und die kulturelle Integrität der Menschen hat, und dass in dem Durchführungsplan von Johannesburg das weltweite Ziel bestätigt wurde, bis 2010 eine wesentliche Verringerung des gegenwärtigen Tempos des Rückgangs der biologischen Vielfalt zu erreichen,

D.   in der Erwägung, dass das Schutzgebietenetz Natura 2000, das aus Gebieten besteht, die auf Grund der Vogelrichtlinie und der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen(7) (Habitatrichtlinie) ausgewiesen worden sind, ein Grundpfeiler für die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist,

E.   in der Erwägung, dass die meisten Mitgliedstaaten bisher nur begrenzten Gebrauch von den im Rahmen der geltenden Verordnung über ländliche Entwicklung vorgesehenen Möglichkeiten zur Umsetzung von Natura 2000 gemacht haben und dass Programme zur ländlichen und zur regionalen Entwicklung häufig im Widerspruch zu den Prioritäten der Europäischen Union beim Naturschutz gestanden haben,

F.   in der Erwägung, dass Landwirte und Waldbesitzer durch ihre Bewirtschaftungsmethoden in ganz erheblichem Maße zur Erhaltung und zur nachhaltigen Nutzung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen beitragen können und dass dies in vielen Fällen Mehrkosten verursacht, die entsprechend vergütet werden müssen,

G.   unter Hinweis darauf, dass 2004 bei einem EU-Gesamthaushaltsvolumen von 111,3 Mrd. EUR die EU-Finanzmittel für Agrarmarktausgaben und Direktbeihilfen 40,2 Mrd. EUR und die Mittel für die Politik zugunsten der ländlichen Entwicklung nur 6,5 Mrd. EUR betragen haben und dass die gegenwärtige Politik für ländliche Entwicklung noch immer auf strukturpolitische Ziele ausgerichtet ist, statt für den Schutz der Natur zu sorgen und eine umweltfreundliche, nachhaltige Praxis in der Landwirtschaft zu unterstützen,

H.   unter Hinweis darauf, dass die Vorschläge der Kommission für die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 der 2002 in Brüssel getroffenen Entscheidung des Rates Rechnung trägt, die Agrarausgaben auf dem Niveau von 2006 mit einer inflationsbedingten Anpassung um 1 % jährlich einzufrieren, dass diese Vorschläge somit 301 Mrd. EUR für Agrarmarktausgaben und Direktzahlungen (im Durchschnitt 43 Mrd. EUR jährlich) und 88,75 Mrd. EUR für Maßnahmen im Bereich ländliche Entwicklung (im Durchschnitt 12,6 Mrd. EUR) vorgesehen sind und dass die Beträge für ländliche Entwicklung Maßnahmen des EAGFL umfassen, die früher im Rahmen der Strukturfonds finanziert wurden,

I.   unter Hinweis darauf, dass die Haushaltsmittel für Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, obwohl der Europäische Rat 2002 keine Obergrenzen dafür festgelegt hatte, ebenfalls auf dem Niveau von 2006 eingefroren worden sind, wobei nur Mittel für Bulgarien und Rumänien hinzu kommen, sodass die Hinzufügung einer neuen wesentlichen Aufgabe wie der Kofinanzierung des Managements von Natura 2000 ohne eine entsprechende Haushaltsaufstockung nicht möglich ist,

J.   in der Erwägung, dass die Kommission die jährlichen Kosten des Managements von Natura 2000 auf 6,1 Mrd. EUR schätzt, wobei geschützte Meeresgebiete nicht berücksichtigt sind,

K.   in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sich in Malahide (27. Mai 2004) darauf geeinigt haben, dass Vorkehrungen nötig sind, durch die eine angemessene und garantierte Kofinanzierung des Netzes Natura 2000 durch die Gemeinschaft sichergestellt wird, und dass es in dem Text von Malahide auch heißt, dass dazu unter anderem die Aufstockung der Mittel für Life-Nature im neuen Umwelt-Finanzinstrument, zusätzlich zu aufgestockten Finanzmitteln aus den Strukturfonds und dem Fonds für die ländliche Entwicklung, gehören sollten,

L.   unter Hinweis darauf, dass die Kommission in ihrer Mitteilung zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 (KOM(2004)0487) erklärt, sie werde "die Mitgliedstaaten auffordern, darzulegen, wie sie den Finanzbedarf des Umweltschutzes einschließlich einschlägiger Aspekte von Natura 2000 bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Programme im Rahmen der Strukturfonds berücksichtigen",

M.   in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung drei verschiedene Szenarien für die künftige Finanzierung des Netzes Natura 2000 analysiert,

N.   in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat bei der Verabschiedung der Habitatrichtlinie 1992 eindeutig zugesagt haben, dass die in der Richtlinie enthaltenen Maßnahmen finanziell nicht zu Lasten von Landbesitzern und Landnutzern gehen würden, und unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass diese Zusage eingehalten werden muss,

1.   stellt fest, dass das EU-weite Netz geschützter Gebiete "Natura 2000" ein tragendes Element der Maßnahmen der Europäischen Union zur Erhaltung der Artenvielfalt darstellt und dass die Artenvielfalt in Europa bereits stark zurückgegangen ist;

2.   stellt fest, dass gesunde Ökosysteme nicht nur wichtige soziale und wirtschaftliche Ressourcen darstellen, sondern auch Erholungsmöglichkeiten bieten und der Landwirtschaft und Fischerei förderlich sind;

3.   begrüßt die Initiative der Kommission, einen strategischen Ansatz zur Kofinanzierung von Natura 2000 vorzuschlagen, sowie die Erklärung von Kommissionsmitglied Dimas auf der Internationalen Konferenz über "Biodiversity, Science and Governance" am 24. Januar 2005 in Paris;

4.   weist darauf hin, dass die Bereitstellung von Mitteln aus den Strukturfonds für Natura 2000 in Einklang mit dem Cardiff-Prozess steht, wonach die Umweltbelange in alle Schlüsselbereiche der Politik einzubeziehen sind, und dass in jedem Fall eine ausreichende Finanzierung innerhalb der Ziele der Strukturfonds gewährleistet sein sollte;

5.   begrüßt die Aussage der Kommission, wonach der EU-Fonds für die ländliche Entwicklung und die Strukturfonds wesentlich zur Kofinanzierung des Netzes Natura 2000 beitragen sollten; begrüßt außerdem, dass die Finanzierung von Natura 2000 aus dem Fonds für die ländliche Entwicklung und den Strukturfonds möglich wird; hält die diesbezüglichen Vorschläge (Strukturfonds, Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und LIFE+) nach eingehender Prüfung jedoch zur angemessenen Kofinanzierung des Netzes Natura-2000 für unzureichend und fordert deshalb nachdrücklich die Einrichtung eines speziellen Fonds für dieses Netz;

6.   hält es, da ein erheblicher Teil der Ausgaben für Natura 2000 aus dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und/oder den Strukturfonds bestritten werden soll, für unbedingt erforderlich, dass die Mittel dieser Fonds entsprechend aufgestockt werden;

7.   fordert im Rahmen des Vorschlags LIFE+ die Schaffung eines speziellen EU-Fonds für Artenvielfalt nach 2006, der Mittel für Verwaltungstätigkeiten von Natura 2000 bereitstellt, die weder aus den Strukturfonds noch aus dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden können;

8.   hält es für zulässig, aus dem Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums Ausgleichszahlungen für die zusätzlichen Kosten, die Landwirten in Natura-2000-Gebieten entstehen, zu leisten, vorausgesetzt, dass dies nicht zur Kürzung der erforderlichen Finanzierung anderer Maßnahmen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raumes, des Tierschutzes, der Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Umweltschutz und anderer Ziele des Vorschlags für eine Verordnung über den Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums führt;

9.   räumt ein, dass der Integrationsansatz bei entschlossener Umsetzung zwar durchaus Wirkung zeigen dürfte, die bisherigen Erfahrungen aber gezeigt haben, wie begrenzt der Erfolg ist; ist der Auffassung, dass in den vorgeschlagenen Verordnungen über den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie über die Strukturfonds die Natura-2000-Bestimmungen nur ungenügend zum Ausdruck kommen, diese Verordnungen somit den ehrgeizigen Zielen der Gemeinschaft nicht gerecht werden und die auf die biologische Vielfalt bezogene Zielvorgabe der Europäischen Union für 2010 in Frage stellen, u.a. aus folgenden Gründen:

   die Erhaltung der Artenvielfalt gehörte bisher nicht zu den Hauptzielen des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Strukturfonds und könnte auf lokaler und regionaler Ebene durchaus mit anderen sozioökonomischen Entwicklungszielen kollidieren;
   die Kofinanzierung von Natura-2000-Gebieten würde in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen wirtschaftlichen und sozialen Vorhaben stehen, z. B. den Transeuropäischen Netzen und der Strukturanpassung in der Landwirtschaft;
   die Programmplanung und Verwaltung des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Strukturfonds zielt auf die Förderung der sozioökonomischen Entwicklung einer Region ab und die dafür zuständigen Verwaltungen sind derzeit nur in begrenztem Umfang für den Naturschutz zuständig; zudem fehlt es ihnen an Sachwissen und den einschlägigen Fähigkeiten, die für die Verwaltung von Vorhaben mit naturschutzbezogenen Zielen erforderlich sind;
   es sind keinerlei Garantien vorgesehen, z. B. die Freigabe von Strukturfondsmitteln von der Vorlage angemessener Finanzierungspläne für Natura 2000 abhängig zu machen, obschon dies in der Mitteilung über die Finanzielle Vorausschau festgelegt ist;
   die Vorschläge für die Strukturfonds, den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bzw. für LIFE+ stellen in ihrer jetzigen Form weder eine Mindestfinanzierung für Natura 2000 noch eine zusätzliche Finanzierung der Instrumente sicher, die diese Priorität enthalten;
   für Natura-2000-Meeresgebiete und andere Natura-2000-Gebiete und Arten, die in Gebieten mit unterschiedlichen Eigentumsrechten liegen, ist keinerlei finanzielle Unterstützung vorgesehen;

10.   betont, dass Natura-2000-Gebiete und natürliche Ressourcen häufig in wirtschaftlich isolierten Gebieten einen wesentlichen Nutzen für die Allgemeinheit schaffen, u.a. durch direkte Ausgaben vor Ort in erheblichem Umfang, die Steigerung des Fremdenverkehrspotenzials, einen wesentlichen gesundheitspolitischen Nutzen, durch Zunahme der Beschäftigung – derzeit gibt es in diesem Sektor in der EU-15 schätzungsweise 125 000 Arbeitsplätze und in den neuen Mitgliedstaaten wird voraussichtlich ein vergleichbarer Nutzen entstehen –, Bildungsressourcen und hochwertige, für das Leben wichtige Ökosysteme;

11.   ist der Ansicht, dass diese Mittel anteilig zwischen allen Mitgliedstaaten (alten und neuen) aufgeteilt werden und die jeweilige Gebietsgröße und das Ausmaß der dort anzutreffenden Artenvielfalt widerspiegeln sollten;

12.   fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag für das Umwelt-Finanzinstrument LIFE+ durch Aufnahme eines eigens auf die biologische Vielfalt bezogenen Zieles in die Bestimmungen über den Fonds anzupassen, wobei im Rahmen dieses Ziels Finanzmittel für das Management von Natura-2000-Gebieten vorgesehen werden, die den Fonds für die ländliche Entwicklung, die Strukturfonds und den Fischereifonds ergänzen, und zwar zusätzlich zu den von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mitteln, einschließlich Investitionen in die Erhaltung der Natur sowie in entsprechende Projekte und für Notfälle, für Forschung im Bereich des Naturschutzes, für Aufklärung und Sensibilisierung sowie für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Drittländern bei Projekten zur Erhaltung der Natur;

13.   fordert Änderungen am Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit den allgemeinen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds dahingehend, dass ausdrücklich auf Natura 2000 Bezug genommen wird, damit Aktivitäten im Rahmen von Natura 2000 für Fördermittel aus den Strukturfonds in Frage kommen;

14.   betont, dass die Kommission bei ihrer Berechnung der jährlichen Kosten des Netzes Natura 2000 in Höhe von 6,1 Mrd. EUR voraussichtlich die vollen Kosten des Managements für das Netz erheblich unterschätzt und dass der Betrag demnach nur als das absolute Minimum angesehen werden sollte; betont ferner, dass der Beitritt der neuen Mitgliedstaaten (Rumänien, Bulgarien und Kroatien) bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurde und dass der Finanzbedarf neu berechnet werden muss, um die Kosten für das Natura-2000-Netz in der gesamten Europäischen Union abzudecken;

15.   fordert die Kommission auf, ihm über die Umsetzung des integrierten Ansatzes Bericht zu erstatten, wenn das Ergebnis bezüglich der Verordnungen über die Struktur- und Fischereifonds und den Fonds für die ländliche Entwicklung bekannt ist, und für den Fall, dass dabei keine Mittel für das Management von Natura 2000 eigens vorgesehen werden, einen Vorschlag für einen Fonds für diesen Zweck vorzulegen, der Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Umweltschutz enthalten sollte, um die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsvorteile, die sich aus der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben, hervorzuheben;

16.   begrüßt die Absicht der Kommission, die Maßnahmen zum Naturschutz in den allgemeinen Rahmen der nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Entwicklung der Europäischen Union einzubinden; ist jedoch der Auffassung, dass in dem endgültigen Vorschlag nicht die Entschlossenheit der Kommission zum Ausdruck kommt, diese Maßnahmen ausreichend zu finanzieren und erfolgreich umzusetzen;

17.   unterstützt die Absicht der Kommission, detaillierte Leitlinien darüber zu veröffentlichen, wie die Strukturfonds zur Unterstützung des Natura-2000-Netzes verwendet werden dürfen, und fordert die Kommission auf, ihre Zusage einzuhalten, dass die Finanzierung von Natura 2000 als eine Priorität in die künftigen Leitlinien der Europäischen Union für die Kohäsionspolitik aufgenommen werden;

18.   fordert, dass diejenigen Gebiete durch Anreize und die Verbreitung bewährter Praktiken gefördert werden, die nachweisen, dass sie in der Lage sind, Gebiete, die zum Natura-2000-Netz gehören, unter günstigeren Umwelt- und Finanzkosten zu bewirtschaften;

19.   unterstreicht die Bedeutung der Einbeziehung der nationalen Parlamente, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und der regionalen und kommunalen Behörden in die Umsetzung dieser Ziele, wodurch eine angemessene Konsultation der Öffentlichkeit gefördert wird;

20.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1.
(2) ABl. C 341 vom 9.11.1998, S. 41.
(3) ABl. C 262 vom 18.9.2001, S. 132.
(4) ABl. L 242 vom 10.9.2002, S. 1.
(5) ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 575.
(6) Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg.
(7) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.

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