Entschließung des Europäischen Parlaments zu Saudi-Arabien
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 1996 zu Saudi-Arabien(1) und seine früheren Entschließungen zu den jährlichen Sitzungen der UN-Menschenrechtskommission in Genf (2000-2005),
– unter Hinweis auf den Arbeitsbesuch von Mitgliedern der EP-Delegation für die Golf-Staaten einschließlich Jemen vom 7. bis 12. Februar 2005,
– unter Hinweis auf die Ratifizierung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) im Oktober 2004 durch Saudi-Arabien, insbesondere des Artikels 7 über politisches und öffentliches Leben,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die erstmals in Saudi Arabien stattfindenden Kommunalwahlen am 10. Februar 2005 in Riad begannen und bis zum 21. April 2005 dauern, wobei es sich um das erste landesweite Wahlverfahren in der Geschichte des Landes handelt,
B. in der Erwägung, dass die Hälfte der Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte gewählt wird, während die andere Hälfte weiterhin vom König benannt wird,
C. in der Erwägung, dass Frauen vom Urnengang ausgeschlossen sind, während das Wahlgesetz in Bezug auf die Teilnahme von Frauen eindeutig ist, indem es für die Bezeichnung der Wahlberechtigten das Wort "Bürger" verwendet, das sich im Arabischen sowohl auf Männer als auch auf Frauen bezieht,
D. in der Erwägung, dass mehrere saudi-arabische Behörden erklärt haben, dass Frauen künftig wählen dürfen,
E. in der Erwägung, dass Frauen in Saudi-Arabien weiterhin im privaten und öffentlichen Leben zahlreichen Formen von Diskriminierung ausgesetzt sind,
F. besonders besorgt über die Bedingungen, unter denen Wanderarbeitnehmer leben, insbesondere Frauen, die als Hausangestellte beschäftigt werden,
1. begrüßt zwar die erstmals landesweit in Saudi-Arabien stattfindenden Wahlen, die von einer Delegation des Europäischen Parlaments beobachtet und als ein positiver Schritt auf dem Weg zu sozialen und politischen Reformen betrachtet werden, bedauert jedoch, dass es den Frauen nicht gestattet ist, an diesen Wahlen teilzunehmen;
2. erinnert die Behörden an ihre Verpflichtungen aufgrund des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, zu dessen Vertragsstaaten Saudi-Arabien gehört; zeigt sich solidarisch mit den Saudis, die eine Beteiligung aller Bürger an den Wahlen erwarten, und fordert die Behörden auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausschluss und die Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und die Teilhabe von Frauen am politischen Entscheidungsprozess gleichberechtigt mit Männern schrittweise zu vergrößern und sie in die Lage zu versetzen, öffentliche Ämter auszuüben und alle öffentlichen Funktionen auf allen Regierungsebenen auszuüben;
3. fordert die saudi-arabische Regierung auf, die Einschränkungen der Freizügigkeit von Frauen, einschließlich des Autofahrverbots, sowie ihrer Arbeitsmöglichkeiten, ihrer Rechtspersönlichkeit und ihrer Vertretung in Gerichtsverfahren aufzuheben;
4. wiederholt seine Forderung nach der Abschaffung der Todesstrafe und verlangt ein unverzügliches Moratorium über die Vollstreckung der Todesstrafe in Saudi-Arabien, wo nach Angaben von Amnesty International 31 Hinrichtungen im Jahr 2004 stattfanden;
5. fordert die Behörden auf, Schritte zu unternehmen, um die Arbeitsbedingungen und die Behandlung von Wanderarbeitnehmern, insbesondere für Frauen, zu verbessern;
6. bedauert zwar, dass es immer noch keine Religionsfreiheit in Saudi-Arabien gibt, ermutigt jedoch die Behörden, ihre Bemühungen fortzusetzen, eine größere Mäßigung und Toleranz gegenüber der religiösen Vielfalt zu fördern;
7. hält es für überaus wichtig, gegen Terrorismus und Fundamentalismus vorzugehen, dabei jedoch die grundlegenden Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten zu schützen, und würde diesbezüglich einen Ausbau der Beziehungen zwischen der Union und Saudi-Arabien befürworten;
8. ruft die EU und Saudi-Arabien insbesondere auf, ihre Bemühungen gegenseitig zu unterstützen, um eine zufriedenstellende Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts zu erreichen;
9. fordert den Rat und die Kommission auf, diese Themen bei dem nächsten Gemeinsamen Rat und dem Ministertreffen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat zur Sprache zu bringen;
10. fordert die EU-Institutionen nachdrücklich auf, ihre Präsenz in der Region und die Arbeitsbeziehungen zu Saudi-Arabien zu verstärken, indem mehr Mittel für die Delegation in Riad bereitgestellt werden, und durch Planung eines baldigen Besuchs des für auswärtige Beziehungen zuständigen Kommissionsmitglieds und/oder des Hohen Vertreters der EU für die GASP im Königreich;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Kronprinz Abdullah Ibn Abdul Aziz, der saudi-arabischen Regierung sowie dem Generalsekretär des Zentrums für den nationalen Dialog Saudi-Arabiens zu übermitteln.