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Verfahren : 2004/2270(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0071/2005

Eingereichte Texte :

A6-0071/2005

Aussprachen :

PV 12/04/2005 - 17

Abstimmungen :

PV 13/04/2005 - 4.12

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0126

Angenommene Texte
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Mittwoch, 13. April 2005 - Straßburg
Haushaltsverfahren 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission
P6_TA(2005)0126A6-0071/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung (JSP) der Kommission (2004/2270(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Jährliche Strategieplanung für 2006 (KOM(2005)0073),

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(1),

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse (A6-0071/2005),

A.   in der Erwägung, dass der Haushaltsplan 2006 der letzte Haushaltsplan der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau sein wird und zusammen mit den laufenden Verhandlungen über eine neue Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 den strategischen Rahmen bildet, innerhalb dessen das Parlament seine Prioritäten beschließen wird, so dass die Zielvorgaben der Union durch ein angemessenes Volumen an Haushaltsmitteln abgestützt werden können,

B.   in der Erwägung, dass der Haushaltsplan 2006 der zweite Haushaltsplan der erweiterten Union sein wird und es notwendig ist, angemessene Mittel für die harmonische Durchführung der europäischen Politiken auf dem gesamten Gebiet der Union und die Unterstützung der Bemühungen der gegenwärtigen Bewerberländer zu gewährleisten,

C.   in der Erwägung, dass sich die Europäische Union an einer entscheidenden Wegmarke in ihrer Entwicklung befindet, die durch folgendes gekennzeichnet ist: Prozess der Annahme einer Verfassung, Beschlussfassung über die Erweiterung, Stärkung ihrer Rolle auf der internationalen Bühne, Einleitung neuer Maßnahmen zur Belebung der Lissabonner Agenda innerhalb eines neuen Rahmens für Wachstum und Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung, Stärkung des Binnenmarkts und uneingeschränkte Integration der europäischen Bürger; unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass diesen Herausforderungen mit in sich schlüssigen, gut koordinierten und angemessen finanzierten Maßnahmen begegnet werden muss,

D.   in der Erwägung, dass eine Kluft zwischen diesen ehrgeizigen Zielvorgaben und den für ihre Verwirklichung bereitgestellten Mitteln mit dem Risiko einhergehen würde, einen Prozess der Regression auszulösen, und die bereits erzielten Fortschritte gefährden würde; unter Hinweis auf die Rolle des Haushaltsplans 2006 als Garant für die Kontinuität der Maßnahmen und als Brücke für die Mehrjahresplanung nach 2006, um zu gewährleisten, dass die Union ihre politischen Ambitionen finanzieren kann,

E.   unter Hinweis darauf, dass es die vordringlichste Priorität der Kommission – Wiederherstellung eines dynamischen und nachhaltigen Wachstums in Europa und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen für die Bürger – unterstützt und bereit ist, angemessene Programme zur Verwirklichung dieses Ziels zu finanzieren,

Finanzieller Rahmen

1.   ist der Auffassung, dass zur Verwirklichung der erklärten Zielvorgaben der Europäischen Union eine vernünftige und sparsame Verwaltung des Haushaltsplans der Union im Interesse aller ihrer Bürger liegt; unterstreicht die entsprechende Verantwortung der Haushaltsbehörde und die Bedeutung, die es einer transparenten Präsentation des Haushaltsplans und einer angemessenen Information über seine Ausführung beimisst;

2.   betont, dass sich die im Haushalt für Verpflichtungen verbuchten Beträge auf vereinbarte Ziele stützen müssen und dass die Zahlungen dementsprechend festgelegt werden sollten; ist entschlossen, die Frage einer angemessenen Höhe der Zahlungen zu einer grundlegenden Priorität für das Haushaltsverfahren 2006 zu machen, auch mit Blick auf die bevorstehenden Verhandlungen über eine neue Finanzielle Vorausschau;

3.   ist sich der Ausführungsprobleme beim Haushalt aufgrund der gegenwärtigen Haushaltsordnung insbesondere in Bereichen wie den Info-Points, der externen Zusammenarbeit und den Verzögerungen für Verträge bewusst; erwartet die Vorschläge der Kommission für eine Revision der Haushaltsordnung und der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen; weist darauf hin, dass man sich bei einer solchen Revision dieser und anderer ausstehender Fragen annehmen werden muss und dass mittels der Revision konkrete Problemlösungen im Sinne einer Entbürokratisierung der Haushaltsordnung erarbeitet werden können; bedauert, dass die Kommission diese Überprüfung nicht in ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2005 aufgenommen hat, obwohl eine legislative Revision während des Haushaltsverfahrens 2005 bekräftigt wurde;

4.   ist der Auffassung, dass der Beginn der Wahlperiode, die mit einer Überprüfung der Interinstitutionellen Vereinbarung im Rahmen der Verhandlungen über eine neue Finanzielle Vorausschau zusammenfällt, die Gelegenheit bietet, die bereits vorhandenen Instrumente der mehrjährigen und jährlichen Planung zu überprüfen und der Legislativ- und Haushaltsplanung einen neuen Impuls zu geben; verweist auf die am 13. Juli 2004 vereinbarte gemeinsame Erklärung zur Verbesserung der Finanzplanung;

5.   ist sich der möglichen Auswirkungen der Verhandlungen über eine neue Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum nach 2006 auf das Haushaltsverfahren 2006 uneingeschränkt bewusst; erklärt, dass es seine haushaltspolitischen Befugnisse nutzen wird, um sicherzustellen, dass im Haushaltsplan 2006 die Mittel bereitgestellt werden, die erforderlich sind, um den Verantwortlichkeiten der Union nachzukommen;

6.   begrüßt den von der Kommission im Rahmen ihrer strategischen Zielvorgaben dargelegten Vorschlag, mit dem das Parlament und der Rat eingeladen werden, zusammen eine Vereinbarung über eine gemeinsame Aktionsplattform der europäischen Institutionen für die nächsten fünf Jahre zu erzielen; ist bereit, auf der Grundlage seiner eigenen strategischen politischen Orientierungen Gespräche mit der Kommission und dem Rat aufzunehmen, um bis zum Ende der luxemburgischen Präsidentschaft eine Vereinbarung über die für das Jahr 2006 zu verfolgenden Prioritäten zu erzielen;

Haushaltsstrategie und sektorale Prioritäten
Grundsätze

7.   ist der Auffassung, dass der Haushaltsplan 2006 von den folgenden Grundsätzen ausgehen muss, um eine wirtschaftliche Haushaltsführung und eine ordnungsgemäße Ausführung des Haushaltsplans sicherzustellen:

   Festlegung eines angemessenen Niveaus an Zahlungen zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs;
   Revision der Finanziellen Vorausschau durch Übertragung von Mitteln von Teilrubrik 1a nach Teilrubrik 1b, um der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe(2) nachzukommen;
   ordnungsgemäße Umsetzung der gemeinsamen Erklärung vom 13. Juli 2004 zur Finanzplanung;
   Rückgriff auf alle im Vertrag oder in der gegenwärtigen Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin verfügbaren Mittel, um sich den beträchtlichen haushaltspolitischen und finanziellen Herausforderungen zu stellen, mit denen die Union im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2006 konfrontiert sein wird, und eine solide Grundlage für die kommenden Haushaltsjahre zu schaffen;

Prioritäten

8.   unterstützt die Kommission bei ihrem allgemeinen Ansatz, Wohlstand, Solidarität und Sicherheit innerhalb der Union zu fördern, Europa wettbewerbsfähiger zu machen und seinen Zusammenhalt zu verstärken, für eine größere Bürgernähe Europas zu sorgen und Europa stärker in der Welt zu machen; weist dennoch darauf hin, dass ihre jüngste Finanzplanung und ihre JSP eine Reihe von Diskrepanzen zwischen Schlüsselaktionen für 2006 und den Haushaltsmitteln aufweisen (Initiative i2020, Initiative für Wachstum, Initiative Jugend, europäische Unterstützung im Asylbereich, Programme, mit denen Hilfestellung bei der Umsetzung von Umweltvorschriften geleistet werden soll, Europäisches Jahr der Mobilität für Arbeitnehmer etc.);

9.   ist der Auffassung, dass der Haushaltsplan 2006 insbesondere Folgendes widerspiegeln soll:

  a) den neuen Ansatz der Lissabon-Strategie der Union, wie er von der Koordinierungsgruppe des Parlaments formuliert wurde, durch
   Verstärkung ihres Beitrags zur Wettbewerbsfähigkeit und zum sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Zusammenhalt;
   Konzentration und Verstärkung der EU-Unterstützung für Schlüsselbereiche der Strategie von Lissabon und Göteborg wie Beschäftigung, Umweltpolitik, Forschung und Entwicklung, KMU, Förderung der Wissens- und Informationsgesellschaft, Verbreitung von Umwelttechnologien, lebenslanges Lernen und ordnungsgemäße Durchführung der transeuropäischen Netze;
   stärkere Bemühungen zur Vollendung des Binnenmarkts;
   Vorbereitung für neue Bereiche der Gemeinschaftsunterstützung wie Natura 2000;
   b) die wichtige Rolle junger Menschen für die Integration und den Wohlstand der Union, einschließlich neuer Vorschläge zu Austauschprogrammen;
   c) die Stärkung der Rolle der Union innerhalb der internationalen Gemeinschaft;

Landwirtschaft

10.   bekundet seine Unterstützung für die im Zuge der GAP-Reform festgelegten Zielvorgaben, insbesondere die Stärkung der ländlichen Entwicklung, die für die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums entscheidend ist; spricht sich entschieden dafür aus, die für diese Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen, macht jedoch darauf aufmerksam, dass eine Vereinbarung über den Transfer von Mitteln von Teilrubrik 1a nach Teilrubrik 1b ("Haushaltsmodulation") vor der ersten Lesung im Rat notwendig ist;

11.   ist besorgt über Berichte über die Ausbreitung der Vogelgrippe in Südostasien; fordert die Kommission dringend auf, eng mit der FAO, der WHO, der OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) und mit den Ländern in der Region zusammenzuarbeiten und die Mittel für die Erforschung dieser potenziell schweren Bedrohung der Landwirtschaft sowie der Gesundheit von Tier und Mensch in der Union aufzustocken;

12.   verweist die Kommission auf die Bedeutung, die es den Pilotvorhaben beimisst (Förderung von Qualitätssystemen und Risikofinanzierung für Viehseuchen), die im Haushaltsverfahren 2004 vereinbart wurden; fordert die Kommission auf, im Haushaltsplan 2006 angemessene Mittel für die Fortsetzung dieser Vorhaben auszuweisen;

Strukturmaßnahmen

13.   unterstreicht, wie wichtig es ist, im Haushaltsplan uneingeschränkt Vorsorge für den tatsächlichen Bedarf an Zahlungen im Rahmen der Strukturfonds zu treffen; unterstreicht die Notwendigkeit, Vorsorge für eine ausreichende Höhe von Zahlungen zu treffen, um einer Gefährdung der Durchführung der Programme vorzubeugen; glaubt, dass die Zahlungen gemäß den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und einer guten Haushaltspraxis den zuverlässigsten verfügbaren Prognosen entsprechen müssen; unterstreicht die wichtigen Anhaltspunkte, die die Ausführung des Haushaltsplans 2005 in dieser Hinsicht liefern kann;

14.   unterstreicht die Notwendigkeit einer aufmerksamen Überwachung der N+2-Regel (Verfallklausel) und einer umfassenden und zügigen Unterrichtung der Haushaltsbehörde, insbesondere über Mittelbindungen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie in Abgang gestellt werden; fordert die Kommission auf, bis Ende Juli 2005 eine umfassende Bewertung des Stands der Ausführung bei den Zahlungen im Vergleich zu den ursprünglichen mehrjährigen Prognosen vorzulegen;

Interne Politikbereiche

15.   fordert die Kommission auf, innerhalb der Lissabonner Strategie wirklich prioritäre Aktionen vorzuschlagen, die einen europäischen Wertzuwachs schaffen; ist der Auffassung, dass der begrenzte Handlungsspielraum unter der Obergrenze der Finanziellen Vorausschau für diese Rubrik auf prioritäre Kernbereiche konzentriert werden sollte: Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Unterstützung der KMU durch die in den Haushaltsplänen 2004 und 2005 geschaffene EIF-Darlehensfazilität für KMU, Förderung der Wissens- und Informationsgesellschaft und der Verbreitung von Umwelttechnologien, lebenslanges Lernen; unterstreicht die Notwendigkeit einer effizienten Infrastrukturentwicklung durch umweltfreundliche TEN in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation und durch paneuropäische Korridore;

16.   verweist darauf, dass die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich der Kleinstunternehmen, in den letzten Haushaltsverfahren eine Priorität für das Europäische Parlament dargestellt hat; unterstützt die Bemühungen, weiterhin die Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln durch Einsatz von Finanzinstrumenten der Gemeinschaft auf einer nachfrageorientierten Grundlage fortzusetzen, und unterstreicht die Notwendigkeit von Instrumenten zur Förderung ihrer Internationalisierung;

17.   befürwortet ebenfalls Maßnahmen zur Förderung von Finanzinstrumenten, die sich an ethischen Grundsätzen und am Grundsatz der Solidarität ausrichten und dazu eingesetzt werden, die menschliche, soziale und ökologische Entwicklung voranzubringen, einschließlich von Maßnahmen für die lokale Entwicklung;

18.   unterstützt die Verkündung des Europäischen Jahres der Mobilität für Erwerbstätige und erwartet, dass die Mitgliedstaaten nicht länger auf die Ausnahmeregelungen zurückgreifen werden, die die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten behindern;

19.   unterstreicht, dass die Strategie von Lissabon die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern sollte, während gleichzeitig Belange des sozialen Zusammenhalts und der Umwelt berücksichtigt werden; glaubt dementsprechend, dass langfristiges Wachstum bei der Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon nicht zu einer sich vertiefenden Kluft und sozialer Unsicherheit führen sollte;

20.   beabsichtigt, den Haushalt der Union zugunsten von Maßnahmen für junge Menschen aufzustocken, nicht zuletzt angesichts der Bedeutung, die die Kommission der Förderung der Mobilität bei Bildung und Weiterbildung und der effektiven Ausschöpfung des Potenzials der Jugend beimisst; unterstreicht die Bedeutung von Austauschprogrammen auf diesem Gebiet; besteht darauf, dass das Programm Erasmus auf Schüler auf der Ebene der Sekundarstufe und auf junge Unternehmer ausgeweitet wird; verweist auf die Notwendigkeit, das Pilotvorhaben zur Ausweitung von Erasmus auf Lehrlinge weiterzuführen; bedauert, dass die Kommission in ihrer Finanzplanung die Mittel für das Programm Leonardo da Vinci im Vergleich zum Haushaltsplan 2005 gekürzt hat;

21.   unterstützt eine integrierte Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus, einschließlich der Hilfe für die Opfer, einer effektiven Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen zwischen den Justiz- und Polizeibehörden, der Bekämpfung der Armut, einer Strategie zur Vorbeugung der Verbreitung von Waffen, der Konfliktprävention, des Konfliktmanagements und der Konfliktbewältigung und der verstärkten Unterstützung des Dialogs zwischen den Kulturen; wünscht, die vom Parlament initiierten Pilotvorhaben weiter zu entwickeln; unterstreicht, dass die Union gleichzeitig die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Qualität der Justiz weiter fördern muss;

22.   fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Stärkung der generellen Fähigkeit der Union vorzulegen, ihren Bürgerinnen und Bürgern im Falle von Notlagen Beistand zu leisten, einschließlich von Notlagen außerhalb des Hoheitsgebiets der Union, und grenzüberschreitende Krisen zu bewältigen; unterstreicht die Notwendigkeit, dass das Parlament uneingeschränkt in die laufende Diskussion über diese Frage einbezogen wird;

23.   vertritt die Auffassung, dass Information und Kommunikation Schlüsselressourcen sind, um die Union näher an ihre Bürger heranzubringen, und glaubt, dass zur Verwirklichung dieser Zielvorgabe dynamischere und kommunikativere Innovationen erforderlich sind; fordert deshalb die Kommission auf, einen Vorschlag für eine integrierte Informations- und Kommunikationspolitik der Union vorzulegen, bei der die Informationstätigkeiten der Organe der Union in einem höheren Ausmaß koordiniert werden;

24.   verweist auf das strukturbedingte Problem bei der Finanzierung der dezentralen Agenturen unter Rubrik 3 und ihrer Auswirkungen auf andere politische Prioritäten, das in der jetzigen Haushaltsordnung begründet ist; unterstreicht die Notwendigkeit, diese Aspekte miteinander in Einklang zu bringen, und wird sich bemühen, eine Lösung zu finden, die auf dem tatsächlichen Bedarf jeder Agentur und jeder Politik beruht; erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, eine mittelfristige Planung - einschließlich genauer Haushaltsvoranschläge - für die Entwicklung der dezentralen Agenturen und der Exekutivagenturen vorzunehmen und die Haushaltsordnung unter dem Aspekt der Entbürokratisierung kritisch zu betrachten;

Externe Maßnahmen

25.   unterstreicht die gegenwärtige Schwierigkeit, die traditionellen Prioritäten der Union mit einer großen Zahl von neuen Haushaltsverantwortlichkeiten, die in den letzten Jahren unter der Rubrik IV eingegangen worden sind (Balkan, Afghanistan, Irak, Tsunami und andere Naturkatastrophen), in Einklang zu bringen; verweist den Rat darauf, dass neue Aufgaben nicht zu Lasten der traditionellen Prioritäten des Parlaments finanziert werden sollten;

26.   ist zutiefst davon überzeugt, dass die Finanzmittel, die zur Unterstützung der vom Tsunami oder von anderen Naturkatastrophen betroffenen Länder und Bevölkerungsgruppen bereitgestellt werden, die bestehenden oder geplanten Hilfsbudgets ergänzen müssen und nicht lediglich eine Verlagerung innerhalb dieser Budgets oder ein Abzug von anderen Regionen (Umschichtung) vorgenommen werden darf; fordert einen klaren Überblick über die Auswirkungen sämtlicher Vorschläge für eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Region auf den Haushaltsplan, einschließlich der vorgeschlagenen Mittel für den Wiederaufbau, sobald die Bewertungsmissionen der UN und der Weltbank abgeschlossen sind; unterstreicht die Bedeutung von Vorsorgemaßnahmen für Katastrophen;

27.   bekräftigt sein Engagement, die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele zu unterstützen, zu denen die Beseitigung der Armut und Gesundheitsprogramme sowie die Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose und der Beitrag zum Weltweiten Fonds gehören; unterstreicht seine Verpflichtung, sämtliche Regionen zu unterstützen, die jetzt in den Genuss von Mitteln aus dem EU-Haushalt kommen; unterstreicht die Bedeutung der Grundfreiheiten und der Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einschließlich der neuen Nachbarschaftspolitik; fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, die darauf abzielen, dass dem Europäischen Parlament wieder die Kontrolle über die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) übertragen wird; unterstreicht die Bedeutung einer technischen Hilfe für multilaterale Partner, um Engpässe zu beseitigen; fordert die Kommission dringend auf, für diese "Quick Win actions" einen erheblichen Zusatzbetrag im Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) zu veranschlagen, ihre neuen Maßnahmen mit ihren bestehenden Programmen in Einklang zu bringen und eine Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zu gewährleisten;

28.   betont, dass die Union die demokratischen Veränderungen in ihren Nachbarländern unterstützen muss, weist insbesondere auf Staaten wie der Ukraine, Georgien und Moldau sowie die Mittelmeerländer hin;

29.   ist der Auffassung, dass das Parlament sicherstellen sollte, dass seine Haushaltsbefugnisse auf dem Gebiet der GASP verstärkt werden; ermahnt den Rat, sich an die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Konsultationssitzungen samt einem substanziellen Informationsaustausch zu halten, um Einigungen über die Finanzierung von Beschlüssen im GASP-Bereich zu erzielen; stellt die besondere Bedeutung fest, die der Bereitstellung von ausreichend Haushaltsmitteln für die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) zukommt; betont, dass es schwierig ist, die Finanzierung von gemeinsamen Kosten bei zivilen Operationen aus dem Haushalt der Union von der Finanzierung der Kosten mit militärischem Charakter oder Verteidigungscharakter, die außerhalb des Haushaltsplans der Union erfolgt, zu trennen, wie dies die Einrichtung der zivilen/militärischen Planungszelle belegt;

30.   erkennt die Chance für Fortschritte im Friedensprozess im Nahen Osten und bekräftigt seine Unterstützung für die Bereitstellung einschlägiger Finanzmittel der Union;

Personal und Verwaltung

31.   stellt fest, dass die Kommission nach ihrem Mehrjahresplan für zusätzliche Humanressourcen im Anschluss an die Erweiterung 2004 die Schaffung von 700 neuen Stellen im Jahr 2006 beantragt hat; nimmt die Schätzungen der Kommission zur Kenntnis, dass der Beitritt von Bulgarien und Rumänien die Schaffung von 850 neuen Stellen schrittweise bis zum Jahre 2010 erforderlich machen würde; fordert die Kommission auf, bis zum 31. Juli 2005 eine Bewertung über den mittelfristigen Personalbedarf zu unterbreiten, wie sie von der vorherigen Kommission vorgelegt wurde; fordert die Kommission auf, bis zum 31. Juli 2005 einen detaillierten Bericht über den Personalbestand der Kommission für Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben vorzulegen;

32.   begrüßt die relativ hohe Quote der Besetzung der Stellen in der Verwaltung der Kommission; ermutigt die Kommission, weiterhin auf eine Umschichtung innerhalb der und zwischen den Dienststellen zurückzugreifen, um zusätzliche Humanressourcen zu mobilisieren;

Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen

33.   bekräftigt seine Unterstützung für eine enge Zusammenarbeit mit der Kommission im Zusammenhang mit Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen, um die gemeinsame Prüfung der Durchführbarkeit der Vorschläge zu erleichtern;

34.   fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Initiativen – Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen – zu bewerten, die in den letzten Jahren lanciert worden sind, um ihre mögliche Fortsetzung zu bewerten;

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35.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.

(1) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1, Vereinbarung geändert durch Beschluss 2003/429/EG (ABl. L 147 vom 14.6.2003, S. 25)
(2) ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1.

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