Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 382/2001 des Rates im Hinblick auf ihr Außerkrafttreten und bestimmter Regelungen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans (KOM(2004)0840 – C6-0044/2005 – 2004/0288(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2004)0840)(1),
– gestützt auf die Artikel 133 und 181a des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0044/2005),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0154/2005),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;
3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
4. verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
5. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission
Abänderungen des Parlaments
Abänderung 1 ARTIKEL 1 NUMMER -1 (neu) Erwägung 9 a (neu) (Verordnung (EG) Nr. 382/2001)
-1.Nach Erwägung 9 wird folgende Erwägung eingefügt:
"(9a) Die Programme "Gateway to Japan" und "Executive Training" waren so erfolgreich, dass ähnliche Programme in Zukunft mit anderen Ländern, z.B. China, ins Auge gefasst werden sollten."
Abänderung 2 ARTIKEL 1 NUMMER -1 a (neu) Artikel 4 Buchstabe h a (neu) (Verordnung (EG) Nr. 382/2001)
-1a. In Artikel 4 wird nach Buchstabe h folgender neuer Buchstabe angefügt:
"ha) Koordinierung der Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Partnerländer und zwischen verschiedenen Partnerländern."