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Verfahren : 2004/0288(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0154/2005

Eingereichte Texte :

A6-0154/2005

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/06/2005 - 12.3

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0248

Angenommene Texte
PDF 290kWORD 40k
Donnerstag, 23. Juni 2005 - Brüssel
Regelungen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans *
P6_TA(2005)0248A6-0154/2005

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 382/2001 des Rates im Hinblick auf ihr Außerkrafttreten und bestimmter Regelungen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans (KOM(2004)0840 – C6-0044/2005 – 2004/0288(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2004)0840)(1),

–   gestützt auf die Artikel 133 und 181a des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0044/2005),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0154/2005),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.   fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.   verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5.   fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

6.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der Kommission   Abänderungen des Parlaments
Abänderung 1
ARTIKEL 1 NUMMER -1 (neu)
Erwägung 9 a (neu) (Verordnung (EG) Nr. 382/2001)
-1.  Nach Erwägung 9 wird folgende Erwägung eingefügt:
"(9a) Die Programme "Gateway to Japan" und "Executive Training" waren so erfolgreich, dass ähnliche Programme in Zukunft mit anderen Ländern, z.B. China, ins Auge gefasst werden sollten."
Abänderung 2
ARTIKEL 1 NUMMER -1 a (neu)
Artikel 4 Buchstabe h a (neu) (Verordnung (EG) Nr. 382/2001)
-1a. In Artikel 4 wird nach Buchstabe h folgender neuer Buchstabe angefügt:
"ha) Koordinierung der Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Partnerländer und zwischen verschiedenen Partnerländern."

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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