Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (9817/2005 – C6-0192/2005 – 2005/0064(SYN))
(Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (9817/2005 – C6-0192/2005),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an den Rat (KOM(2005)0154)(2),
– vom Rat gemäß Artikel 252 und Artikel 99 Absatz 5 des EG-Vertrags konsultiert (C6-0192/2005),
– gestützt auf Artikel 60 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für die zweite Lesung (A6-0204/2005),
1. billigt den Gemeinsamen Standpunkt;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.