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Verfahren : 2004/2204(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0172/2005

Eingereichte Texte :

A6-0172/2005

Aussprachen :

PV 22/06/2005 - 18

Abstimmungen :

PV 23/06/2005 - 12.16

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0260

Angenommene Texte
PDF 136kWORD 53k
Donnerstag, 23. Juni 2005 - Brüssel
Informationsgesellschaft
P6_TA(2005)0260A6-0172/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Informationsgesellschaft (2004/2204(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: Weiterverfolgung des Gipfels von Genf (WSIS)" (KOM(2004)0111),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 9. und 10. Dezember 2004 (15472/04),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: Die Prinzipien von Genf in Aktionen umsetzen" (KOM(2004)0480),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 8. und 9. März 2004 (6606/04),

–   in Kenntnis der Grundsatzerklärung und des Aktionsplans, die vom Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS) in Genf am 12. Dezember 2003 angenommen wurden,

–   in Kenntnis der UNESCO-Resolution 32C/34 vom 17. Oktober 2003 zur Ausarbeitung eines internationalen Rechtsinstruments zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen,

–   in Kenntnis der Vorstudie des Exekutivrats der UNESCO vom 12. März 2003 zu den technischen und rechtlichen Aspekten im Hinblick auf ein Rechtsinstrument zur kulturellen Vielfalt,

–   in Kenntnis der Stellungnahme in Form eines Schreibens des Präsidenten des Europäischen Parlaments an die Präsidenten der Kommission und des Rates vom 26. November 2003,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2003 (9686/03),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: EU-Perspektive im Kontext des Weltgipfels der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (WSIS)" (KOM(2003)0271),

–   in Kenntnis der Allgemeinen Erklärung der UNESCO vom 2. November 2001 zur kulturellen Vielfalt,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0172/2005),

A.   in der Erwägung, dass der WSIS - Gipfel von Tunis ("der Tunis-Gipfel"), der vom 16. bis zum 18. November 2005 stattfinden wird, eine zweite wichtige Phase im Hinblick auf die Förderung des Bereichs der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Faktor einer nachhaltigen Entwicklung und des gemeinsamen Wachstums darstellt, da Armut nicht nur bedeutet, dass man über keinerlei Güter verfügt, sondern auch, dass man sich nicht in die Gesellschaft integrieren kann,

B.   in der Erwägung, dass die IKT ein strategisches Instrument für die staatliche Maßnahmen sowie ein hervorragendes Mittel für die Zusammenarbeit zwischen den entwickelten Ländern, den Schwellenländern und den weniger entwickelten Ländern sind, in deren Rahmen Vorteile für alle Beteiligten infolge der Umsetzung des Aktionsplans angestrebt werden,

C.   in der Erwägung, dass die IKT zu einem globalen Ausgleich sowie zu individuellen Fortschritten beitragen können, da sie helfen, die Millenniums - Entwicklungsziele zu erreichen,

D.   in der Erwägung, dass die Entscheidung der UNESCO, eine Konvention über kulturelle Vielfalt anzunehmen, eine wesentliche Initiative zur Entwicklung einer integrativeren Informationsgesellschaft darstellt, die auf dem Schutz der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks, auf internationalen Kulturaustauschprogrammen und auf der Förderung des Pluralismus beruht,

E.   in der Erwägung, dass die Informationsgesellschaft für alle offen sein sollte, da Bildung und berufliche Bildung, Gesundheit, Forschung und Handel vorrangige bürgernahe IKT-Anwendungsbereiche sind,

F.   in der Erwägung, dass das schnelle Wachstum der IKT zur Stärkung von Demokratie und zur Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger beitragen sollte, damit diese nicht nur Verbraucher sind, sondern sich vielmehr aktiv einbringen können,

G.   in der Erwägung, dass die IKT sich in einem Rahmen unabhängiger Regulierungsbehörden entwickeln müssen, der freien Zugang, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie kulturelle Vielfalt und Vielsprachigkeit gewährleistet,

H.   in der Erwägung, dass die Effizienz der Europäischen Union auf die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und das positive Engagement der Kommission im Einklang mit den politischen Zielen der Europäischen Union und ihren Verpflichtungen gegenüber den weniger entwickelten Ländern zurückzuführen ist,

I.   in der Erwägung, dass die IKT untrennbarer Bestandteil einer Wissens- und Informationsgesellschaft sind, wie sie mit der Lissabon-Strategie der Union und mit der Erklärung von Barcelona angestrebt wird,

J.   in der Erwägung, dass die Union eine wichtige Rolle bei der Verringerung der geografischen und sozialen Kluft im IKT-Bereich spielen muss, indem sie ihre internen Politikbereiche erfolgreich verfolgt und die Partnerschaft zwischen öffentlichen Stellen, Unternehmen und Zivilgesellschaft weiter entwickelt,

K.   in der Erwägung, dass die Union über Instrumente zur Bekämpfung der IKT-Kluft verfügt, etwa Entwicklungshilfepolitik, internationale Zusammenarbeit in Wirtschaft und Wissenschaft, Finanzinstitute (wie z.B. die Europäische Investitionsbank (EIB)),

L.   in der Erwägung, dass die Europäische Union durch die Annahme eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation die ausschlaggebende Bedeutung eines offenen und auf Wettbewerb beruhenden Marktes für Investitionen in neue Dienstleistungen und für die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeitsverbindungen zu erschwinglichen Preisen deutlich gemacht hat,

M.   in der Erwägung, dass das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zu beruflicher Ausbildung und Weiterbildung in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist,

1.   begrüßt, dass der Rat erneut bekräftigt hat, er werde sich für den Erfolg der zweiten Stufe des WSIS einsetzen;

2.   stimmt allgemein den Vorschlägen der Kommission zu, insbesondere in Bezug auf den ordnungspolitischen Rahmen als ausschlaggebenden Faktor, der Investitionen anzieht, auf die prioritären Anwendungen der IKT wie etwa eGovernment, auf die Bedeutung von Forschung und Innovation sowie auf den Beitrag der IKT zur Entwicklung, und erwartet, dass die Kommission eine Strategie ausarbeitet, die mit dem umfassenden WSIS-Aktionsplan vereinbar ist, der auf der Tunis-Konferenz 2005 beschlossen wird;

3.   stellt fest,

   dass die gute Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten das Mitwirken der Kommission im WSIS-Prozess erleichtert hat, insbesondere in der Arbeitsgruppe Internet-Governance;
   dass die Union aufgrund ihrer Erfahrung konstruktiv zu einem Regelungsumfeld beitragen kann, das die Realisierung des WSIS-Aktionsplans begünstigt;

4.   unterstreicht,

   dass die Entwicklung im IKT-Bereich die digitale Kluft vertiefen kann, indem sie jene begünstigt, die Zugang zu diesen Technologien und ihrer Anwendung haben, und dass deshalb dieser Gefahr bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen dadurch Rechnung getragen werden muss, indem die Maßnahmen an die regionalen, nationalen oder lokalen Gegebenheiten angepasst werden;
   dass die IKT zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Hebung des Wissens- und Kompetenzniveaus beitragen und daher den wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen der Entwicklung der IKT gleiche Bedeutung beigemessen werden muss, damit diese sich vorteilhaft auf Beschäftigung, Unternehmen und soziale Kohäsion auswirkt;
   dass eventuellen Problemen infolge der Konzentration von Mobilfunk- und Internetdiensten und ihrer Inhalte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Auswirkungen einer solchen Konzentration zu überwachen;
   dass der individuelle ebenso wie der kollektive Zugang zu IKT gleichermaßen weiterentwickelt werden muss;
   dass die e-Integration sich im Bereich der IKT auf die Zugänglichkeit, das Angebot von Online-Diensten (Verwaltung, Bildung und Weiterbildung, Gesundheit und Handel) und die Ausbildung und Anleitung zu ihrer Anwendung umfassen muss, wobei die wichtigsten Basisdienste im Einvernehmen aller Beteiligten kostenfrei sein sollten und freie und Open-Source-Software (FLOSS) einen möglichen Zugang zu diesen Leistungen bieten könnte;

5.   weist nachdrücklich auf Folgendes hin:

   die strategische Rolle von Forschung und Entwicklung in jedem Stadium und auf jeder Ebene des Prozesses: Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien, vergleichende Verfahren sowie Verfahren zur Bewertung des Aktionsplans und Einrichtung von Beobachtungsstellen;
   die Notwendigkeit der Einbeziehung sozio-ökonomischer Untersuchungen zur Bewertung der menschlichen und sozialen Auswirkungen des Zugang zu IKT in die Forschungsprioritäten;
   die bei der Ausarbeitung im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms gegebenen Möglichkeiten und die Erhöhung des Forschungshaushalts;
   die Bedeutung der Entwicklung lokaler Fertigkeiten und Kompetenzen durch die Unterstützung der Ausbildung und Forschung im Bereich der Informatik;
   die Notwendigkeit der Entwicklung unternehmerischer und innovativer Fähigkeiten, damit die Länder IKT zur Entwicklung von Diensten und Systemen einsetzen können, die genau den Bedürfnissen ihrer Gesellschaft entsprechen;

6.   begrüßt,

   dass die Kommission die notwendige Einrichtung von unabhängigen Regulierungsbehörden in allen Staaten sowie den erforderlichen klaren Rahmen für das Wettbewerbsrecht, innerhalb dessen sich Investoren sicher beteiligen können, in den Mittelpunkt rückt;
   dass dem Ausbau der internationalen Kommunikation, der Zusammenarbeit im Bereich der Regulierung und dem Austausch bewährter Verfahren große Bedeutung beigemessen wird;

7.   empfiehlt,

   dass die Union und ihre Mitgliedstaaten die Bildung von IKT-Forschungsnetzen über Infrastrukturinstrumente wie GEANT, durch Zentren der Spitzentechnologie und durch Netze von Experten für Theorie und Praxis im Bereich Bildung und berufliche Weiterbildung beschleunigen;
   eine aktive Unterstützungspolitik für die Verwendung von gemeinsamen Informationsprogrammen zur Verbreitung von Forschungsergebnissen auf Gebieten, für die sie sich als nützlich erweisen, getroffen und aus öffentlichen Mitteln finanziert werden;
   dass öffentliche Amtsträger und Vertreter der Zivilgesellschaft und des Privatsektors erforderlichenfalls hinzugezogen werden;

8.   fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf,

   den WSIS als eine treibende Kraft der Zusammenarbeit sowohl in den herkömmlichen Bereichen geografischer oder geschichtlicher Nachbarschaftsbeziehungen (Mittelmeerraum, AKP usw.) als auch im Hinblick auf neue Kooperationen mit Entwicklungsländern zu betrachten;
   vorrangig den Infrastruktur- und Bildungsinteressen der am wenigsten entwickelten Länder Rechnung zu tragen;
   lokalem und regionalem Wissen und Know-how bei Handhabung und Inhalten im Rahmen der Kooperation Rechnung zu tragen;
   dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftlichen Bemühungen dazu beitragen, das Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung auf der einen Seite und sozialer und umweltpolitischer Nachhaltigkeit auf der anderen Seite sicherzustellen;
   auf flexible Formen offener öffentlich-privater Partnerschaften zurückzugreifen (Regionen, Staaten, lokale Gebietskörperschaften, Unternehmen, Verbände, NRO), und zwar unter Mitwirkung von Finanzinstituten wie der EIB oder privaten Einrichtungen;
   eine Arbeitsgruppe mit den Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten einzurichten, um effiziente integrierte und unabhängige Regulierungsmodelle zu fördern und Erfahrungen im Zusammenhang mit erfolgreichen Maßnahmen zur Öffnung der Märkte auszutauschen, die Investitionen anziehen und einen Rückgang der Verbraucherpreise bewirken;
   der Wahrung der kulturellen Vielfalt bei der Ausarbeitung der Governance Rechnung zu tragen;

9.   nimmt mit Interesse die Schaffung eines freiwilligen Finanzierungsfonds zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass dieser bestehende oder noch zu schaffende Finanzierungsmöglichkeiten nicht ersetzen darf;

10.   schlägt vor, dass Überlegungen über neue Maßnahmen angestellt werden, um die von Kooperationsprogrammen und dem Europäischen Entwicklungsfonds beigesteuerten Ressourcen zu optimieren, beispielsweise indem nicht in Anspruch genommene Mittel für den Aktionsplan verwendet werden;

11.   ist der Auffassung, dass die Weiterentwicklung der Internet-Governance ein Schlüssel zum Gelingen des WSIS ist und in einen Zeitplan eingefügt werden sollte, der mit der Grundsatzerklärung und dem Aktionsplan kompatibel ist;

12.   betont jedoch, dass ein internationaler und unabhängiger ordnungspolitischer Rahmen für das Internet beibehalten werden sollte;

13.   unterstreicht, dass Stabilität und Zuverlässigkeit des Internet notwendige Bedingungen für die Zugänglichkeit der IKT und die Investitionen in diese sind;

14.   weist darauf hin, dass die Herausforderung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Informationsgesellschaft darin besteht, dass IKT dazu verwendet werden, die tatsächliche Umsetzung von Menschenrechtsstandards auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene zu verbessern,

15.   betont, dass die Programme zum Aufbau von Kompetenzen im IKT-Bereich grundlegend für die Errichtung eines globalen Raums der Freiheit und der Sicherheit sind, in dem die Bürgerinnen und Bürger nicht nur potenzielle Kunden für Information sind, sondern ihnen auch sämtliche Bürgerrechte garantiert werden; stellt fest, dass Bildung einschließlich der Bildung im Bereich der Menschenrechte für eine integrative Informationsgesellschaft grundlegend ist;

16.   erwartet, dass der Tunis-Gipfel

   Fortschritte im Hinblick auf eine gemeinsame Definition der Internet-Governance sowie auf eine repräsentativere Organisationsform der Partnerländer erlauben wird;
   sich gemeinsam mit Fragen von allgemeinem Interesse befasst, die die Verwaltung des Internet (Domains, Adressvergabe) betreffen, und die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen der Sicherheit und des Missbrauchs des Internet (einschließlich Spamming), der Bekämpfung der Cyberkriminalität (einschließlich Kinderpornographie) und der Versuche zur Einschränkung des Pluralismus, der Meinungsfreiheit und der Achtung der Menschenrechte stärkt;
   die staatlichen Zuständigkeiten klärt, insbesondere;
   den Rechten am geistigen Eigentum und der kulturellen Vielfalt bei der Ausarbeitung der neuen Verwaltungsstruktur Rechnung trägt;
   die Neutralität und die Interoperabilität der digitalen Technologien und Plattformen sicherstellt;
   den technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Austausch im Rahmen eines angemessen geordneten Wettbewerbs fördert;

17.   fordert den Rat und die Kommission auf, diesen Empfehlungen Rechnung zu tragen und es weiterhin in die Follow-up-Maßnahmen zum WSIS einzubeziehen, um Übereinstimmung zwischen den Bestrebungen der Union und deren Umsetzung in den jeweiligen Politiken zu erreichen, insbesondere im Rahmen des Haushalts;

18.   begrüßt die Initiative der W2i "Digital Cities Convention", die im November 2005 in Bilbao stattfinden soll und von den "Digital Cities" unterstützt wird, weist jedoch darauf hin, dass ebenso Initiativen zur Schaffung virtueller Regionen ergriffen werden müssen;

19.   wünscht, dass die Beteiligung der europäischen Zivilgesellschaft im Hinblick auf den Tunis-Gipfel gestärkt wird;

20.   weist nachdrücklich darauf hin, dass der Privatsektor unbedingt in den WSIS-Prozess einbezogen werden muss;

21.   betont, dass Innovationen in den Bildungssystemen, Programme zum lebenslangen Lernen und eLearning-Initiativen (sowohl für Lehrer als auch für Schüler) gefördert werden müssen, und regt an, den Schwerpunkt explizit auf Bildung, Ausbildung und Instrumente zur Schaffung von Inhalten, die die kulturelle Vielfalt widerspiegeln, zu setzen;

22.   fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit dem Ziel der UNESCO "Bildung für alle bis 2015" zu handeln und den Forderungen der UNICEF nach einer Mittelaufstockung für den Bildungsbereich im Rahmen eines Paktes mit den künftigen Generationen nachzukommen;

23.   weist darauf hin, dass die Globalisierung Risiken birgt, was die Achtung der kulturellen Vielfalt im Bereich der Sprachen und Identitäten betrifft, und dass die Informationsgesellschaft auch Möglichkeiten zur Förderung des interkulturellen Dialogs über globale Netze bieten kann;

24.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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