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Verfahren : 2005/2037(IMM)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0213/2005

Eingereichte Texte :

A6-0213/2005

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 05/07/2005 - 7.5

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0265

Angenommene Texte
PDF 106kWORD 31k
Dienstag, 5. Juli 2005 - Straßburg
Antrag auf Aufhebung der Immunität von Ashley Mote
P6_TA(2005)0265A6-0213/2005

Beschluss des Europäischen Parlaments über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Ashley Mote (2005/2037(IMM))

Das Europäische Parlament,

–   befasst mit einem von der Ständigen Vertretung des Vereinigten Königreichs bei der Europäischen Union, auf Ersuchen des Generalstaatsanwalts, übermittelten und am 23. Februar 2005 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Ashley Mote,

–   nach Anhörung von Ashley Mote gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–   gestützt auf die Artikel 8, 9, 10 und 19 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments,

–   in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986(1),

–   gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0213/2005),

1.   beschließt, die Immunität von Ashley Mote aufzuheben;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich der zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs zu übermitteln.

(1) Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, Slg. 1964, S. 419, und Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, Slg. 1986, S. 2403.

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