Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (11979/1/2004 – C6-0058/2005 – 2002/0047(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (11979/1/2004 – C6-0058/2005),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2002)0092)(2),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 61 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Rechtsausschusses für die zweite Lesung (A6-0207/2005),
1. lehnt den Gemeinsamen Standpunkt ab;
2. beauftragt seinen Präsidenten, das Legislativverfahren für beendet zu erklären und den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.