Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des UN-ECE-Protokolls über Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen im Namen der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2004)0635 – C6-0062/2005 – 2004/0232(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2004)0635)(1),
– in Kenntnis des UN-ECE-Protokolls über Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen,
– gestützt auf Artikel 175 Absatz 1, Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 erster Satz und Artikel 300 Absatz 4 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0062/2005),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0170/2005),
1. stimmt dem Abschluss des Protokolls zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.