Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Mandat für das Konzertierungsverfahren für den Haushaltsplan 2006 vor der ersten Lesung im Rat (2005/2080(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. April 2005 zum Haushaltsplan 2006: Jährliche Strategieplanung (JSP) der Kommission(2),
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Haushaltsplans (HVE) für 2006,
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0223/2005),
1. bekennt sich uneingeschränkt zu seiner Verpflichtung, die wichtigsten Ziele für das Jahr 2006, die in seiner Entschließung zur Jährlichen Strategieplanung festgelegt wurden, zu erfüllen; verweist gleichzeitig mit Nachdruck auf die Herausforderung, die darin besteht, den Verpflichtungen, die im Rahmen der derzeitigen Finanziellen Vorausschau und bei der Konzertierung im November 2004 eingegangen wurden, in vollem Umfang nachzukommen;
2. erinnert daran, dass sich der maximale Betrag, der im Jahr 2006 mit Hilfe des Flexibilitätsinstruments finanziert werden könnte, ohne Berücksichtigung etwaiger weiterer Inanspruchnahmen im Jahr 2005 auf 320 Millionen EUR beläuft;
3. unterstreicht, dass für den Haushaltsplan 2006 eine realistische Höhe der Zahlungen von großer Bedeutung ist; ist der Ansicht, dass der äußerst zurückhaltende Vorschlag der Kommission in Höhe von 1,02% des Bruttonationaleinkommens (BNE), der um 1,19 Milliarden EUR niedriger ist als der Ansatz von 1,03% des BNE im HVE für das Jahr 2005, vor dem Hintergrund des tatsächlichen Bedarfs und der Durchführungskapazität bewertet werden muss; weist darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission deutlich unter der Obergrenze von 1,08 % der derzeitigen Finanziellen Vorausschau liegt;
4. stellt fest, dass die Kommission in der Trilogsitzung vom 5. April 2005 erklärt hat, dass sich Rat und Parlament auf eine Übertragung von Mitteln von der Teilrubrik 1a auf die Teilrubrik 1b einigen müssen, ehe diese Beträge vom Rat in den Entwurf des Haushaltsplans einbezogen werden können; ist bereit, durch eine formelle Änderung der Teilobergrenzen nach dem in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 festgelegten Verfahren den Weg hierfür frei zu machen;
5. vertritt die Auffassung, dass die im HVE vorgesehenen Beträge, was die Ausgaben für Interventionen auf den Agrarmärkten und die Direktbeihilfen sowie die Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums betrifft, das absolute Minimum darstellen; weist darauf hin, dass eine Kürzung, gleich welcher Höhe, dem Sektor schweren Schaden zufügen könnte und um so weniger gerechtfertigt wäre, als es unterhalb der Obergrenze der Finanziellen Vorausschau nach ihrer Anpassung im Dezember 2004 bereits jetzt einen beträchtlichen Spielraum gibt;
6. nimmt den Betrag zur Kenntnis, der für die Fischereiabkommen vorgeschlagen wurde; weist darauf hin, dass Verhandlungen zur Verlängerung der Abkommen mit Angola, Kap Verde, Gabun, Guinea-Bissau, Kiribati, Mauretanien, São Tomé und dem Senegal aufgenommen werden müssen, für die ein Betrag von 124 Millionen EUR in der Reserve vorgesehen ist; stellt die Angemessenheit des Betrags von 8 Millionen EUR für den möglichen Abschluss neuer Abkommen mit Algerien, Kroatien, Kenia, Libyen und Marokko in Frage; erinnert daran, dass der Jahresbetrag für Marokko im Zeitraum 1995 bis 1999 125 Millionen EUR betrug; erwartet von der Kommission weitere Informationen über die Beträge in der Reserve;
7. ist der Ansicht, dass sich die Zahlungsermächtigungen für die Strukturmaßnahmen am tatsächlichen Bedarf orientieren müssen, und betont, dass die Kommission den HVE auf der Grundlage der jüngsten verfügbaren Prognosen aufgestellt hat; ist der Ansicht, dass die von der Kommission bis Ende Juli vorzunehmende Gesamtbewertung der Ausführung der Zahlungsermächtigungen die Möglichkeit bieten wird, den Bedarf an Zahlungen neu zu bewerten und dafür zu sorgen, dass für 2006 der tatsächliche Bedarf in voller Höhe im Haushaltsplan veranschlagt wird;
8. weist darauf hin, dass der Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union im Jahr 2004 – der Beginn eines langen Kohäsionsprozesses – eine neue Herausforderung für die Kohäsionspolitik darstellt; unterstreicht, dass sich die Kohäsionspolitik stärker auf die Regionen konzentrieren sollte, um in Zukunft mögliche Konflikte zwischen den neuen Kohäsionsmitgliedstaaten und den weniger entwickelten Regionen der EU-15 zu vermeiden;
9. besteht darauf, dass das Programm PEACE für Nordirland weiterhin unterstützt wird, sieht aber keinen Grund, die Mittel für andere prioritäre Maßnahmen zu kürzen, wenn in der Teilrubrik 2b 62 Millionen EUR verfügbar sind; weist darauf hin, dass eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die beiden Teilobergrenzen bezogen auf die Rubrik als Ganzes haushaltsneutral wäre und eine Lösung darstellen könnte; spricht sich deshalb gegen die Absicht der Kommission aus, die Mittel für "innovative Maßnahmen" um weitere 12 Millionen EUR zu kürzen, was in der gemeinsamen Erklärung vom 25. November 2004 im Rahmen der Haushaltskonzertierung nicht vereinbart wurde;
10. ist der Ansicht, dass der HVE der Kommission den ehrgeizigen politischen Zielen, die vereinbart wurden, insbesondere betreffend die Lissabon-Strategie, nicht gerecht wird und fordert den Rat angesichts der Bedeutung, die einer Stärkung der Position der Klein- und Mittelbetriebe zukommt, auf, mit dem Europäischen Parlament einen seriösen und konstruktiven Dialog darüber zu führen, wie diese politischen Verpflichtungen eingehalten werden können; schlägt vor, in diesem Zusammenhang auch die Anwendung der Bestimmungen der Nummer 33 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 nicht auszuklammern;
11. erinnert daran, dass das Humankapital Europas wichtigstes Gut darstellt und dass es, insbesondere nach den jüngsten Referenden, heute wichtiger ist denn je, die junge Generation einzubinden; unterstützt uneingeschränkt den vom Europäischen Rat gebilligten Jugendpakt als eines der Instrumente zur Verwirklichung der im Rahmen der Lissabon-Strategie gesteckten Ziele; ist der Ansicht, dass die in Nummer 33 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 enthaltenen Bestimmungen in der gegenwärtigen Situation angewandt werden können, und möchte sich auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Rat verpflichten, die nach dem Mitentscheidungsverfahren festgesetzten Finanzrahmen für die Programme Sokrates und Jugend zu erhöhen; weist darauf hin, dass dies auch am Ende der letzten Finanzplanungsperiode geschehen ist;
12. verweist insbesondere auf die umfangreichen Programme im Bereich der externen Hilfe, die bei der Annahme der derzeitigen Finanziellen Vorausschau noch nicht absehbar waren, z.B. die Programme für Afghanistan und den Irak oder den jüngsten Vorschlag für ein Wiederaufbauprogramm nach dem Tsunami; ist besorgt wegen der Notwendigkeit der Bereitstellung von Mitteln für neue strategische Partnerschaften und erwartet, dass sich der Rat der gegenwärtigen Schwierigkeiten bewusst ist und sich eindeutig dazu verpflichtet, die neuen Prioritäten anzuerkennen, ohne dabei traditionelle Politikbereiche zu gefährden; stellt fest, dass es besorgniserregende Kürzungen für einige geografische und thematische Programme gegeben hat, und vertritt die Ansicht, dass eine erneute Austarierung der Haushaltsmittel und neuer Mittel erforderlich ist; unterstreicht die Bedeutung der Europäischen Nachbarschaftspolitik einschließlich der Unterstützung des demokratischen Wandels in den Nachbarländern; bedauert insbesondere die Kürzung bei der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte, dem einzigen externen Programm, das ohne die Zustimmung des Gastlands durchgeführt werden kann; betont darüber hinaus, dass die Rolle der Europäischen Union auf internationaler Ebene im Bereich der GASP und der ESVP gestärkt werden muss, und möchte den Bedarf bei den gemäß fester Praxis stattfindenden gemeinsamen GASP-Sitzungen mit der britischen Präsidentschaft eruieren, ehe es einen endgültigen Beschluss fasst;
13. unterstreicht, dass sich Parlament, Rat und Kommission darauf festgelegt haben, die Millennium-Entwicklungsziele (MDG) der Vereinten Nationen zu unterstützen, und sich im Haushaltsplan 2006 zur Unterstützung dieser Ziele einschließlich einschlägiger Ziele im Bereich der sozialen Infrastruktur, der gesundheitlichen Grundversorgung und der allgemeinen Grundbildung sowie der Förderung rasch zum Erfolg führender Maßnahmen verpflichten werden; bedauert, dass derzeit im Rahmen der Obergrenze kein Spielraum mehr vorhanden ist, um diese Ziele wirklich voranzubringen oder gegebenenfalls unterstützende Maßnahmen zur Durchführung der Zuckerreform einzuleiten;
14. betont erneut, dass der gerechtfertigte Bedarf an Verwaltungsmitteln gedeckt werden muss, um die erfolgreiche Einstellung von Vertretern der neuen Mitgliedstaaten und ein reibungsloses Funktionieren aller Institutionen der erweiterten Union zu gewährleisten, einschließlich einer effizienten Durchführung der operationellen Programme; unterstreicht gleichzeitig, dass mit den finanziellen und personellen Mitteln effizient und vernünftig umgegangen und alle Einsparungsmöglichkeiten genutzt werden müssen, um ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis und eine strenge Haushaltsführung zu garantieren; fordert den Rat erneut auf, dieselben Grundsätze einer strengen Haushaltsführung anzuwenden, auch auf die dezentralen Agenturen und seinen eigenen Haushaltsplan;
15. fordert den Rat im Anschluss an den jüngsten Vorschlag der Kommission für eine Änderung der Haushaltsordnung auf, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament darüber nachzudenken, wie der Zugang zu den Gemeinschaftsprogrammen erleichtert werden kann und die entsprechenden Verwaltungs- und Kontrollverfahren vereinfacht werden können; schlägt in diesem Zusammenhang einen regelmäßigen Dialog vor, um ein gemeinsames Konzept zu entwickeln;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.