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Verfahren : 2004/0199(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0201/2005

Eingereichte Texte :

A6-0201/2005

Aussprachen :

PV 06/07/2005 - 13

Abstimmungen :

PV 07/07/2005 - 9.3
PV 13/10/2005 - 6.5

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0292
P6_TA(2005)0293
P6_TA(2005)0374
P6_TA(2005)0375

Angenommene Texte
PDF 102kWORD 38k
Donnerstag, 7. Juli 2005 - Straßburg
Abkommen EU/Schweiz: Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen *
P6_TA(2005)0292A6-0201/2005

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags im Namen der Europäischen Gemeinschaft (13049/2004 – KOM(2004)0593 – C6-0240/2004 – 2004/0200(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Der Vorschlag wird wie folgt abgeändert(1):

Vorschlag der Kommission   Abänderungen des Parlaments
Abänderung 1
Bezugsvermerk 1
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 erster Satz und Absatz 3 Unterabsatz 1,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Unterabsatz 2,
Abänderung 2
Bezugsvermerk 3
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

(1) Nach Annahme der Änderungsanträge wurde der Gegenstand gemäß Artikel 53 Absatz 2 GO an den Ausschuss zurücküberwiesen (A6-0201/2005).

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