Erklärung des Europäischen Parlaments zu Ausfuhrerstattungen für den Export lebender Tiere in Drittländer
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass alljährlich 200 000 lebende Tiere aus der Europäischen Union in den Libanon und nach Ägypten ausgeführt werden,
B. unter Hinweis darauf, dass in den letzten Jahren Ausfuhrerstattungen in Höhe von rund 60 Mio. EUR jährlich für den Export dieser Tiere gezahlt wurden und dass im Jahr 2005 bis zu 77 Mio. EUR für Ausfuhrerstattungen bereitstehen,
C. besorgt darüber, dass die Transporte bis zu zehn Tage dauern können, dass die Behandlung und Schlachtung der Tiere bei der Ankunft häufig nach Methoden erfolgt, die nach EU-Recht verboten sind, und dass diesen Tieren somit großes Leid zugefügt wird,
D. besorgt darüber, dass die geltenden Rechtsvorschriften nicht durchgesetzt werden und auf jeden Fall unzureichend sind, um das Wohlergehen der Tiere zu schützen,
1. erkennt an, dass die Europäische Union Tiere als empfindungsfähige Wesen betrachtet;
2. fordert die Kommission und den Rat auf, das System der Ausfuhrerstattungen für den Export lebender Tiere in Drittländer umgehend und dauerhaft abzuschaffen;
3. fordert, dass öffentliche Mittel stattdessen für Programme zur Förderung und zum Schutz des Wohlergehens von Tieren ausgegeben werden;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat und der Kommission zu übermitteln: