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Verfahren : 2005/2602(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0456/2005

Eingereichte Texte :

B6-0456/2005

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0340

Angenommene Texte
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Donnerstag, 8. September 2005 - Straßburg
Lage der politischen Gefangenen in Syrien
P6_TA(2005)0340B6-0456/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage politischer Gefangener in Syrien

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–   unter Hinweis auf Artikel 11 Absatz 1 des EU-Vertrags und Artikel 177 des EG-Vertrags, in dem die Förderung der Menschenrechte als Ziel der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik definiert wird,

–   unter Hinweis auf die Erklärung von Barcelona vom 28. November 1995,

–   unter Hinweis auf die von der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer am 15. März 2005 in Kairo angenommene Entschließung,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien,

–   gestützt auf Artikel 115 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass der Amtsantritt des derzeitigen Präsidenten Bachar Al Assad Anlass zu gewisser Hoffnung in Syrien gab und man sich eine Öffnung des politischen Systems in diesem Lande, das seit vielen Jahren von der Baath-Partei dominiert wird, erwartete,

B.   in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und sein Präsident sich bereits mehrfach für die Freilassung der beiden Parlamentarier Riad Seif und Mamun al-Humsi eingesetzt haben, deren Gesundheitszustand besorgniserregend ist und die bereits drei Viertel ihrer Haftstrafe verbüßt haben,

C.   in der Erwägung, dass die Bürgerrechtler Hasan Zeino, Yassin al-Hamwi und Muhammad Ali al-Abdullah von Militärgerichten in Homs und Damaskus des "Besitzes von Veröffentlichungen einer verbotenen Organisation", der "Bildung einer Geheimgesellschaft", der "Verunglimpfung der öffentlichen Verwaltung" usw. bezichtigt wurden,

D.   in der Erwägung, dass Haytham al-Hamwi, der Sohn Yassin al-Hamwis, im Jahr 2003 verhaftet, misshandelt und nach einem (zuverlässigen Quellen zufolge) unfairen Verfahren zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde,

E.   in der Erwägung, dass Riad al-Hamood, kurdischer Bürgerrechtler, Sprachlehrer für Arabisch und aktives Mitglied der Komitees zur Wiederbelebung der Zivilgesellschaft, der am 4. Juni 2005 nach einer Rede bei der Beerdigung eines unter mysteriösen Umständen in Einzelhaft verstorbenen islamischen Gelehrten verhaftet wurde, vermutlich misshandelt wird,

F.   in der Erwägung, dass das UN-Menschenrechtskomitee im Juli 2005 seiner Sorge "angesichts der Behinderung der Registrierung und des uneingeschränkten Agierens von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen in Syrien" sowie angesichts der "Einschüchterung und Verfolgung von Bürgerrechtlern" Ausdruck verlieh,

G.   in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte ein wesentliches Element der Partnerschaft Europa-Mittelmeer ist,

1.   fordert die syrischen Behörden nachdrücklich auf, Riad Seif und Mamun al-Humsi unverzüglich freizulassen;

2.   fordert die syrischen Behörden auf, unverzüglich alle Anschuldigungen gegen Hasan Zeino, Yassin al-Hamwi und Muhammad Ali al-Abdullah, die ein Verfahren vor Militärgerichten zu gewärtigen haben, fallen zu lassen;

3.   fordert die syrischen Behörden auf,

   a) zu gewährleisten, dass die Gefangenen gut behandelt und nicht gefoltert oder sonstwie misshandelt werden;
   b) das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu ratifizieren;
   c) dafür zu sorgen, dass inhaftierte oder in Gewahrsam genommene Personen unverzüglich, regelmäßig und ohne Einschränkungen Zugang zu ihren Anwälten, Ärzten und Familien bekommen;

4.   weist darauf hin, dass die Achtung der Menschenrechte ausschlaggebender Bestandteil eines künftigen Assoziationsabkommens EU-Syrien ist;

5.   fordert die Kommission und den Rat sowie die einzelnen Mitgliedstaaten auf, den syrischen Behörden unmissverständlich klar zu machen, dass das Abkommen, über das zur Zeit verhandelt wird, Menschenrechtsklauseln enthält, die ein grundlegendes Element der Partnerschaft Europa-Mittelmeer darstellen, und erwartet von den syrischen Behörden konkrete Verbesserungen in diesem Bereich;

6.   fordert die Einrichtung eines Unterausschusses für Menschenrechte mit Syrien im Rahmen des Assoziierungsabkommens, so wie es bereits mit Jordanien und Marokko gehandhabt wurde, um einen strukturierter Dialog über Menschenrechte und Demokratie einzuleiten; ist der Auffassung, dass ein solcher Unterausschuss das Kernstück des Aktionsplans sein muss; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Zivilgesellschaft in die Arbeit dieses Unterausschusses einzubeziehen und sie zu konsultieren, um die Menschenrechtslage besser beobachten zu können; betont ferner, dass das Europäische Parlament an der Arbeit und den weiteren Maßnahmen dieses Unterausschusses lebhaften Anteil nehmen sollte;

7.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Syriens zu übermitteln.

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