Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Entwicklung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Erholung der Bestände des Europäischen Aals (2005/2032(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Entwicklung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Bewirtschaftung des Europäischen Aals" (KOM(2003)0573),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0284/2005),
1. ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten so rasch wie möglich aufzufordern, nationale Bewirtschaftungspläne aufzustellen, die folgende Punkte umfassen sollten:
a)
technische Maßnahmen, die bei Bestehen von Hindernissen in Wasserwegen ergriffen werden sollen, um die Wanderung der Aale, d.h. die Besiedlung flussaufwärts und die Bewegung flussabwärts Richtung Meer, so weit wie möglich zu erleichtern,
b)
Erfassung, Kontrolle und gegebenenfalls Beschränkung des Fischereiaufwands aufgrund historischer und wissenschaftlicher Daten sowohl durch Berufs- als auch durch Sportfischer mittels zeitlich befristeter Fangverbote bzw. Beschränkung der Fangkapazität, wobei den nationalen Unterschieden in der Art und Weise, wie die Fischerei betrieben wird, sowie einer nachvollziehbaren Selbstregulierung Rechnung getragen werden muss,
c)
Ausweitung der Aussetzung von Glasaalen und vorgestreckten Farmaalen in den bewirtschafteten Gebieten innerhalb der europäischen Binnengewässer;
d)
Maßnahmen, mit denen zu gewährleisten ist, dass die Aalzucht sich nicht so ausbreitet, dass der Fang wild vorkommender Aale erschwert wird, entweder weil die Glasaale, die die Bestände in freier Natur wieder aufstocken, abgefischt werden, oder weil nicht dafür gesorgt wird, dass die geschlechtsreifen Silberaale für das natürliche Laichen entwischen können;
e)
Maßnahmen zum Management von Kormoranbeständen, um die Sterblichkeit von Aalen zu verringern;
2. fordert die Kommission auf, eine eingehendere Untersuchung über die Rolle des Klimawandels beim Rückgang der Aalbestände durchführen zu lassen;
3. fordert die Kommission auf, in den Ozeanen genauere Untersuchungen über eventuelle Behinderungen der natürlichen Aalwanderung in die Sargassosee durchzuführen;
4. verweist auf die einschlägigen wissenschaftlichen Berichte des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES);
5. fordert die Kommission auf, Untersuchungen durchzuführen über die Gesundheit der Aale und die Hindernisse, die sich durch externe Faktoren wie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Fischkrankheiten auf eine erfolgreiche Aalwanderung und das Laichen ergeben können;
6. fordert die Kommission auf, Studien über die biogeografische Ausbreitung dieser Aalpopulationen durchzuführen;
7. fordert die Kommission auf, in Studien zu prüfen, ob bei der Bewertung der möglichen Ursachen der Sterblichkeit der Aalpopulationen in den Flüssen die Gewässerverschmutzung eine Rolle spielt;
8. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Unterstützung des Veränderungsprozesses unter anderem durch Zugang zum Europäischen Fischereifonds zu untersuchen;
9. fordert die Kommission auf, die Fang- und Ausfuhrpolitik für Aal so anzupassen, dass im Einklang mit einer nachhaltigen Fischereibewirtschaftung genügend Aale für die natürliche Wanderung übrig bleiben und für das Aussetzen im natürlichen Lebensbereich der Aale in Europa ausreichend Glasaale zu vertretbarem Preis verfügbar sind;
10. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Regelung des Fangs und der Vermarktung vorzuschlagen und mit einem System zur Dokumentation der Fänge die in den Verkauf gelangten Mengen an Glasaalen zu beobachten, um die illegale Fischerei, die schuld an einer erheblichen Verringerung der Bestände an jungen und ausgewachsenen Aalen ist, besser bekämpfen zu können;
11. fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie die sozioökonomischen Folgen einer Begrenzung des Glasaalfanges und -exports kompensiert werden können;
12. fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich eine eigene Haushaltslinie im Bereich Fischerei für die Kofinanzierung der Umstrukturierung der Binnenfischerei in Europa und zur Kompensation der Folgen einer geänderten Politik im Bereich der Glasaale einzurichten;
13. fordert die Kommission auf, nach Einführung des Aktionsplans das Europäische Parlament und den Rat jährlich über die Durchführung und die in den einzelnen Mitgliedstaaten erzielten Ergebnisse zu unterrichten;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.