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RC-B6-0595/2005

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PV 17/11/2005 - 12.2

Angenommene Texte :


Angenommene Texte
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Donnerstag, 17. November 2005 - Straßburg
Philippinen (Verurteilung des europäischen Bürgers Francisco Larrañaga zum Tode)
P6_TA(2005)0443RC-B6-0595/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Philippinen

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,

–   unter Hinweis auf die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafe aus dem Jahre 1984, die von den Philippinen am 18. Juni 1986 ratifiziert wurde,

–   in Kenntnis der vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten" am 29. Juni 1998 in Luxemburg angenommenen Leitlinien der Politik der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten bezüglich der Todesstrafe,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. Mai 2001 zur Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (KOM(2001)0252), in der die Abschaffung der Todesstrafe als eine der thematischen Prioritäten für Unterstützung im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte genannt wird,

–   in Kenntnis der Schreiben des früheren und des jetzigen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Pat Cox und Josep Borrell, vom 10. Mai 2004 bzw. 6. Juni 2005 an die Präsidentin der Philippinen, Gloria Macapagal-Arroyo, in denen sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Francisco Larrañaga gefordert haben,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, in denen es die Abschaffung der Todesstrafe und ein zwischenzeitliches Moratorium für Hinrichtungen gefordert hat, insbesondere seine Entschließung vom 18. Dezember 2003 "Philippinen: Ende des Moratoriums zur Todesstrafe"(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union(2),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass der ehemalige philippinische Präsident Estrada im März 2000 ein Moratorium für die Todesstrafe verfügt hat,

B.   in der Erwägung, dass die derzeitige Präsidentin Macapagal-Arroyo die Aufhebung dieses Moratoriums zum 1. Januar 2004 angekündigt hat,

C.   in der Erwägung, dass seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1993 auf den Philippinen mehr als 1916 Personen zum Tode verurteilt wurden und sieben Hinrichtungen stattfanden; in der Erwägung, dass darüber hinaus für mindestens 18 Minderjährige wegen Straftaten, die sie begangen hatten, als sie noch keine 18 Jahre alt waren, immer noch das Todesurteil gilt, obwohl die Gesetze auf den Philippinen eindeutig festlegen, dass Minderjährige weder zum Tode verurteilt noch hingerichtet werden dürfen,

D.   in der Erwägung, dass sich unter den derzeit inhaftierten und zum Tode verurteilten Personen auf den Philippinen auch der europäische Bürger Francisco Larrañaga befindet, dem Vergewaltigung und Mord vorgeworfen wird,

E.   in der Erwägung, dass die Todesstrafe gegen Francisco Larrañaga im Juli 2005 bestätigt wurde und es keine weiteren Berufungsmöglichkeiten gibt, obwohl sein Fall alle Merkmale eines nach den internationalen Rechtsnormen unfairen Gerichtsverfahrens aufweist,

1.   unterstützt alle internationalen Initiativen, die weltweit zur Abschaffung der Todesstrafe führen würden, und zwar die Resolution Nr. 2005/59 der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zur Frage der Todesstrafe und das Zweite Fakultative Protokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe, und wiederholt seine Forderung nach weltweiter Abschaffung der Todesstrafe sowie nach einem zwischenzeitlichen Moratorium für Hinrichtungen;

2.   fordert die Präsidentin der Philippinen auf, ihren Beschluss, das Moratorium zur Todesstrafe aufzuheben, zurückzunehmen, und fordert den philippinischen Kongress nachdrücklich auf, das Gesetz über die Wiedereinführung der Todesstrafe außer Kraft zu setzen;

3.   unterstützt die Gesetzesinitiative des philippinischen Kongresses zur Abschaffung der Todesstrafe auf den Philippinen;

4.   fordert die Präsidentin der Philippinen, Frau Gloria Macapagal-Arroyo, auf, ihre Befugnisse wahrzunehmen, indem sie Francisco Larrañaga begnadigt und seine sofortige Freilassung aus dem Gefängnis sicherstellt, und fordert ferner die Umwandlung der Todesstrafe gegen die in der Todeszelle wartenden Häftlinge, insbesondere die 18 Personen, die in ihrer Kindheit Straftaten begangen haben;

5.   fordert eine Überprüfung des Gerichtsverfahrens, bei dem in diesem Fall die Todesstrafe verhängt wurde, und fordert einen gerechten Prozess auf der Grundlage der Beachtung aller gesetzlichen, strafrechtlichen und gerichtlichen Garantien;

6.   fordert die Regierung und das Parlament der Philippinen auf, radikale Schritte für eine Reform der Exekutive und der Strafjustiz des Landes zu unternehmen;

7.   fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, alle erforderlichen Initiativen zu ergreifen, um die Hinrichtung dieses EU-Bürgers zu verhindern;

8.   fordert Rat und Kommission auf, die Abschaffung der Todesstrafe und ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen als ein wesentliches Element in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Drittländern zu betrachten und dieses Thema beim Abschluss oder bei der Erneuerung von Abkommen mit Drittländern anzusprechen;

9.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Regierung und dem Parlament der Philippinen sowie den anderen Regierungen der ASEAN-Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 91 E vom 15.4.2004, S. 691.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.

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