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Verfahren : 2005/2142(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0318/2005

Eingereichte Texte :

A6-0318/2005

Aussprachen :

PV 17/11/2005 - 9

Abstimmungen :

PV 17/11/2005 - 12.4

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0445

Angenommene Texte
PDF 174kWORD 88k
Donnerstag, 17. November 2005 - Straßburg
Eine Entwicklungsstrategie für Afrika
P6_TA(2005)0445A6-0318/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika (2005/2142(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die UN-Millenniumserklärung vom 8. September 2000, die die Millenniums-Entwicklungsziele als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut aufgestellt wurden,

–   unter Hinweis auf die aufeinanderfolgenden Berichte des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen über die menschliche Entwicklung,

–   unter Hinweis auf den Bericht der UN Task Force für das Millennium-Projekt unter Leitung von Professor Jeffrey Sachs "In die Entwicklung investieren: ein praktischer Plan zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele",

–   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission für Afrika vom März 2005 "Unser gemeinsames Interesse",

–   in Kenntnis des Strategischen Plans 2004-2007, der am 7. Juli 2004 auf dem dritten Gipfeltreffen der afrikanischen Staats- und Regierungschefs in Addis Abeba, Äthiopien, von der Kommission der Afrikanischen Union (AU) angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf das Dokument der afrikanischen Staats- und Regierungschefs vom Oktober 2001 "Die neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung" (NEPAD), das auf dem ersten Gipfeltreffen der AU zum Programm dieser Organisation erklärt wurde,

–   in Kenntnis des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD),

–   in Kenntnis des Europäischen Aktionsprogramms zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose durch Außenmaßnahmen (2007-2011) (KOM(2005)0179),

–   in Kenntnis des europäischen Gesamtkonzepts für Außenmaßnahmen zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose,

–   unter Hinweis auf den Wirtschaftsbericht für Afrika 2004 "Erschließung von Afrikas Handelspotenzial" von der UN-Wirtschaftskommission für Afrika,

–   unter Hinweis auf den Afrika-Aktionsplan der G8, der am 27. Juni 2002 von der Gruppe der Acht in Kananaskis veröffentlicht wurde,

–   unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der persönlichen G8-Afrika-Beauftragten über die Durchführung des Afrika-Aktionsplans, der am 1. Juli 2005 von der Gruppe der Acht in London veröffentlicht wurde,

–   unter Hinweis auf das Kommuniqué von Gleneagles, das am 8. Juli 2005 von der Gruppe der Acht in Gleneagles veröffentlicht wurde,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2004 über die Millenniums-Entwicklungsziele 2000-2004 (SEK(2004)1379),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. April 2005 "Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele – Der Beitrag der Europäischen Union" (KOM(2005)0132),

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Rates und der Kommission vom 10. November 2000 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft (wird derzeit revidiert),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. Juli 2005 mit dem Titel "Vorschlag für eine Gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union" – "Der Europäische Konsens" (KOM(2005)0311),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA) vom 22. und 23. November 2004 und vom 23. und 24. Mai 2005 sowie die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. und 17. Juni 2005,

–   unter Hinweis auf die aufeinanderfolgenden UNCTAD-Berichte über die wirtschaftliche Entwicklung in Afrika,

–   unter Hinweis auf den Aktionsplan, der während des Gipfeltreffens Afrika-Europa vom 3. und 4. April 2000 in Kairo unter der Schirmherrschaft der Organisation für Afrikanische Einheit und der Europäischen Union ausgearbeitet wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Union und der USA mit dem Titel "Zusammenarbeit zur Förderung von Frieden, Stabilität, Wohlstand und verantwortungsvoller Staatsführung in Afrika" vom 20. Juni 2005,

–   unter Hinweis auf das Dokument "Weshalb wir in wirtschaftlich schwachen Staaten effektiver zusammenarbeiten müssen", veröffentlicht im Januar 2005 vom britischen Ministerium für internationale Entwicklung,

–   unter Hinweis auf die Studie "Ausweg aus Afrikas Armutsfalle"(1),

–   unter Hinweis auf die Artikel 177 bis 181 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 26. Oktober 2000 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament betreffend die Entwicklungszusammenarbeit mit AKP-Staaten, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind(2), vom 25. April 2002 über die Finanzierung der Entwicklungshilfe(3), vom 3. September 2002 zu Handel und Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung der Armut(4), vom 15. Mai 2003 zu der Stärkung der Kapazitäten in den Entwicklungsländern(5), vom 15. Mai 2003 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Armutsminderung in den Entwicklungsländern(6), vom 3. Juni 2003 zu der Durchführung der makrofinanziellen Hilfe für Drittländer(7), vom 14. Januar 2004 zu der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD)(8), vom 31. März 2004 zu "Governance in Entwicklungsländern"(9), vom 13. Januar 2005 zum Schuldennachlass für Entwicklungsländer(10), vom 24. Februar 2005 zur Bekämpfung von Hunger und Armut(11), vom 24. Februar 2005 zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2005(12), vom 28. April 2005 zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union(13), vom 6. Juli 2005 zur Armut(14),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0318/2005),

A.   in der Erwägung, dass die Europäische Union sich verpflichtet hat, ihren Anteil an öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) bis 2015 auf 0,7% des BIP (0,56% bis 2010) zu erhöhen und mindestens 50% der Erhöhung für das Afrika südlich der Sahara bereitzustellen; in der Erwägung, dass die Aufstockung Hand in Hand mit verbesserter Qualität, Effizienz, Transparenz und Visibilität der Hilfe gehen muss,

B.   unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union bei Weitem der größte Geldgeber für Afrika ist, dass ihr aber die notwendige Führungsqualität und Vision fehlt, um ein kohärentes Vorgehen zu entwickeln,

C.   in der Erwägung, dass die afrikanischen Regierungen selbst zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung die Hauptverantwortung für verantwortungsvolle Staatsführung, die Bekämpfung der Korruption und Investitionen in die Armutsbekämpfung in ihren Ländern tragen; in der Erwägung, dass der Grundsatz der afrikanischen Eigenverantwortlichkeit daher in den Beziehungen EU-Afrika wichtig ist, dieser aber in leistungsstarken und in schwachen Staaten ein unterschiedliches Vorgehen erfordert,

D.   in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der AU auf ihrem dritten Gipfeltreffen einen strategischen Plan angenommen haben, in dem 23 prioritäre Programme festgelegt sind, die zwischen 2004 und 2007 durchgeführt werden sollen und die eine umfassende Roadmap zur Verwirklichung von Wirtschaftswachstum und Entwicklung auf diesem Kontinent darstellen, und der die Bürgergesellschaft und die Zusammenarbeit des Kontinents mit der Völkergemeinschaft bei der Bekämpfung von Armut, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Analphabetismus in Afrika mit einschließt,

E.   in der Erwägung, dass die Kommission einen Konsultationsprozess mit afrikanischen Organisationen über ihre vorgeschlagene Afrikastrategie eingeleitet hat, aber in dem Bedauern, dass diese Konsultation nicht auf die AKP-Länder oder auf die afrikanische Zivilgesellschaft ausgedehnt wurde,

F.   in der Erwägung, dass im März 2005 der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrat der AU (ECOSOCC) gegründet wurde, in dessen Generalversammlung 150 afrikanische zivilgesellschaftliche Interessengruppen auf nationaler und regionaler Ebene und die afrikanische Diaspora vertreten sind,

G.   unter Hinweis darauf, dass die Verringerung der Armut durch die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele der Eckstein der EU-Entwicklungspolitik und daher einer EU-Strategie für Afrika sein muss, auch in den Bereichen Frieden, Sicherheit und wirtschaftliches Empowerment,

H.   in der Erwägung, dass die Strategien zur Verringerung der Armut in Afrika die vielen komplizierten Ursachen der Armut in Angriff nehmen müssen, von denen einige mit internen afrikanischen Situationen, andere mit der Art und Weise zu tun haben, wie die internationale Gebergemeinschaft funktioniert; daher in der Erwägung, dass die neue Afrikastrategie die Ursachen der Armut in Angriff nehmen und dabei nationale Bemühungen zur Beseitigung der Armut im Rahmen eines organisierten und koordinierten internationalen Vorgehens mit Vorrang behandeln sollte,

I.   in der Erwägung, dass die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts Niedriglohnländer äußerst teuer zu stehen kommt, da Frauen von zentraler Bedeutung für Entwicklung, Familienfürsorge und -zusammenhalt sind und eine Schlüsselrolle in der Agrarwirtschaft und der Nahrungsmittelproduktion spielen, dennoch aber oft keinen Zugang zu Bildung, zu elementarer Gesundheitsfürsorge – insbesondere reproduktiver Gesundheitspflege – zum Wirtschaftssystem und zu Eigentumsrechten haben,

J.   in der Erwägung, dass die Effizienz der EU-Entwicklungshilfe weitgehend von der Koordinierung und den Führungsqualitäten in verschiedenen Politikbereichen, Regionen und Ländern abhängt, sowohl zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission als auch zwischen Mitgliedstaaten untereinander, und von stärkerer Kohärenz zwischen anderen EU-Politikbereichen und der Entwicklungspolitik,

K.   in der Erwägung, dass das 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den AKP-Ländern und der EU (Abkommen von Cotonou) eine andauernde langfristige Zusammenarbeit bedeutet, mit einem Rahmen, der eine breite Vielfalt von Grundsätzen, Politiken und Instrumenten für die Beseitigung der Armut bietet,

L.   in der Erwägung, dass eine Afrikastrategie auf wirtschaftliche Fortschritte für den gesamten Kontinent ausgerichtet sein sollte, dass aber die Mehrzahl der afrikanischen Staaten schwach sind und unter struktureller Instabilität leiden und daher weder Investitionen anlocken noch einen Privatsektor entwickeln werden; in der Erwägung, dass diese Afrikastrategie auf die Bedürfnisse der schwachen Staaten besonders eingehen sollte, um zu vermeiden, dass diese noch weiter in Armut und Gewalt versinken und dadurch ihre Nachbarn destabilisieren,

M.   in der Erwägung, dass es vielen afrikanischen Ländern schwer fällt, Entwicklungshilfe in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, öffentliches Management und Verwaltung aufzunehmen; in der Erwägung, dass daher die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen und effektiven Staatsführung, der Beseitigung der Korruption und einer effizienten Ausbildung der menschlichen Ressourcen besteht,

N.   in der Erwägung, dass die meisten afrikanischen Länder mehr Geld für den Schuldendienst ausgeben als für elementare Sozialleistungen; allerdings in der Erwägung, dass Schuldenabbau alleine kein Allheilmittel ist und an sich nicht Ressourcen schafft, die Armut verringert oder die Entwicklung fördert,

O.   in der Erwägung, dass die afrikanischen Kulturen eine große Vielfalt aufweisen und Entwicklung daher nicht ohne echtes Verständnis für diese Kulturen, und zwar einschließlich der Rolle der religiösen und ethnischen Gemeinschaften, möglich ist,

P.   in der Erwägung, dass der Dialog zwischen den Regierungsbehörden und der Zivilgesellschaft in den meisten afrikanischen Ländern weiterhin schwierig ist und damit der Demokratisierungsprozess behindert wird,

Q.   in der Erwägung, dass die Strategie für Afrika, um glaubwürdig, verantwortlich und transparent zu sein, einen detaillierten Durchführungsplan mit klaren Zeitvorgaben, detaillierte Angaben über bereitgestellte Mittel und Finanzressourcen (einschließlich der finanziellen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten), Angaben über die unterschiedlichen Interventionsebenen (lokal, national, regional, panafrikanisch) und deren jeweilige Rolle sowie die Ausweisung eines echten gemeinsamen Überwachungsmechanismus zur Überprüfung des Fortschritts (einschließlich des Europäischen Parlaments und der AU) enthalten muss,

Grundsätze und Institutionen

1.   hebt hervor, dass die Europäische Union ein differenziertes Vorgehen entwickeln muss, das zwischen Kooperationspartnerschaften in politischer, sozialer und wirtschaftlicher Stabilität für leistungsstarke Staaten und Partnerschaften für diese strukturelle Stabilität für schwache Staaten unterscheidet;

2.   hebt hervor, dass die Europäische Union die leistungsstarken Staaten als gleiche Partner in einer auf voller Eigenverantwortlichkeit beruhenden Beziehung behandeln sollte, um sie in die Lage zu versetzen, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen (z.B. durch haushaltspolitische und sektorielle Unterstützung), und dass schwache Staaten in einer Beziehung behandelt werden müssen, die auf einer Ebene der Eigenverantwortlichkeit und unter Verwendung politischer Instrumente beruht, die mit den vorherrschenden Umständen vereinbar sind; stellt fest, dass die Haushaltsbeihilfe insbesondere in schwachen Staaten von Fall zu Fall sorgfältig beurteilt werden muss, um nicht Militärausgaben zu begünstigen und somit Konflikte zu verlängern; ist ferner der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten möglichst versuchen sollten, im Rahmen des verfügbaren Spektrums von Projekthilfe zu sektorweiten Ansätzen und von diesen zu direkten haushaltspolitischen Hilfsmaßnahmen überzugehen;

3.   erkennt an, dass die Bemühungen der Gebergemeinschaft den Wandel und die Auswirkungen erneuten afrikanischen Selbstbewusstseins ergänzen sollten, das in den neu geschaffenen Institutionen, der AU und den regionalen Organisationen zum Ausdruck kommt; bekräftigt erneut, dass der politische Wille in den Geberländern wie in den Ländern Afrikas der Schlüssel zur Erreichung der Millenniums-Ziele ist;

4.   begrüßt in diesem Zusammenhang den Strategischen Plan 2004-2007 der Kommission der AU und fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, die in ihrer Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen so auszurichten, dass sie stärker auf finanzielle, logistische und technische Unterstützung sowie Hilfe im Bereich der Humanressourcen für die Institutionen der AU und die von ihnen ausgearbeiteten Initiativen und Prioritäten (wie beispielsweise NEPAD) ausgerichtet sind, anstatt neue geberlandbezogene Initiativen oder parallele Strukturen vorzuschlagen;

5.   betont, dass eine integrierte EU-Strategie für Afrika auch den Mangel an Kohärenz zwischen anderen Politikbereichen und der Entwicklungspolitik beheben muss und angeben muss, wie andere Politikbereiche (sowohl betreffend die Ausarbeitung von Politiken als auch die Finanzierung) zur Durchführung des strategischen Entwicklungsplans beitragen können, der auf die Beseitigung der Armut für den Kontinent ausgerichtet ist;

6.   begrüßt die Tatsache, dass sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Erreichung des Ziels einer öffentlichen Entwicklungshilfe in Höhe von 0,7% des BIP verpflichtet haben und ermutigt die Kommission und den Rat, die Bemühungen zur Erreichung dieses Ziels zu überwachen; fordert darüber hinaus eine ständige Überprüfung etwaiger innovativer Finanzierungsquellen, mit Hilfe derer über das 0,7%-Ziel hinaus gehende dringend benötigte Mittel freigestellt werden könnten;

7.   betont, dass die Behebung des Mangels an Kohärenz auch Probleme wie Exportsubventionen, gebundene Entwicklungshilfe, Schuldenlast, Exportkredite und kommerzielle Verwendung von Nahrungsmittelhilfe umfassen sollte;

8.   fordert eine verstärkte Koordinierung der europäischen Hilfe zwischen nationalen und EU-weiten Strategien und Maßnahmen, aber auch unter den Mitgliedstaaten selbst, um eine Aufsplitterung und Verdoppelung der Hilfe zu vermeiden und die Europäische Union in die Lage zu versetzen, die globale Führungsrolle zu übernehmen, die sie bei der Bekämpfung der Armut spielen sollte;

9.   betont die Notwendigkeit einer haushaltsmäßigen Erfassung des Europäischen Entwicklungsfonds, die eine bessere Mittelverwendung und eine Reduzierung der Diskrepanzen zwischen Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungen ermöglichen würde;

10.   betont in diesem Zusammenhang, dass die Kommission sich nicht lediglich zum 26. Geber der Europäischen Union machen darf, sondern sich als ein Bezugspunkt durchsetzen muss mit dem Ziel, die Koordinierung und Komplementarität der Hilfen im Rahmen eines vom "europäischen Konsens" getragenen gemeinsamen Programms zu gewährleisten; fordert vor allem verstärkte Anstrengungen, um den zusätzlichen Wert der Gemeinschaftshilfe festzulegen und die Hauptgeberländer der Europäischen Union für konkrete thematische Fragen und Partnerländer zu bestimmen;

11.   fordert die Einsetzung der notwendigen Mechanismen, um die Strategien für Kohärenz, Koordination und Komplementarität umzusetzen, die die Effizienz der EU-Entwicklungszusammenarbeit verstärken werden;

12.   verweist auf die Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Hilfe, die am 2. März 2005 von den Mitgliedern des OECD-Entwicklungshilfeausschusses verabschiedet wurde und in der betont wird, dass ein sehr wichtiger Teil der Harmonisierungsagenda in der Anpassung der Hilfe der Geberländer an die lokalen Gegebenheiten besteht, und fordert die Kommission in diesem Sinne auf, die Bemühungen um Harmonisierung unter den Geberländern voll und ganz zu unterstützen; betont, dass die Gewährung von Hilfe über die lokalen Systeme Bestandteil der Verbesserung der lokalen Institutionen und der Förderung ihrer Rechenschaftspflicht ist;

13.   begrüßt die Einsetzung von besonderen Referaten innerhalb des AU-Sekretariats, die dazu beitragen wird, die Entwicklungspolitiken der AU zu beschleunigen und zu verbessern, und fordert die Kommission auf, ihre Einsetzung und Funktionsweise zu unterstützen;

Verantwortungsvolle Staatsführung und Aufbau von Kapazitäten

14.   betont den allgemeinen Bedarf an Aufbau von Kapazitäten, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Gesundheitsfürsorge, Bildung, Wirtschaft und Demokratisierung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor;

15.   betont den herausragenden Stellenwert, den die finanzielle und technische Unterstützung haben muss, um Verwaltung, Verantwortlichkeit und Transparenz auf lokaler, nationaler, regionaler und panafrikanischer Ebene (darunter auch in der AU und ihren Institutionen) zu stärken;

16.   hebt hervor, dass der Aufbau eines funktionierenden Staates mit der Unterstützung der Zivilgesellschaft Hand in Hand gehen muss, um die Dauerhaftigkeit der Demokratisierung zu gewährleisten; fordert besondere Aufmerksamkeit für den Dialog mit religiösen Gemeinschaften und Kirchen unter Hinweis auf ihre kulturelle Bedeutung in Afrika;

17.   hebt hervor, dass der Aufbau eines funktionierenden Staates, der die Rechtsstaatlichkeit respektiert, mit der Unterstützung der Zivilgesellschaft Hand in Hand gehen muss, um die Dauerhaftigkeit der Demokratisierung zu gewährleisten; fordert besondere Aufmerksamkeit für den Dialog mit religiösen und ethnischen Gemeinschaften, Gewerkschaften, lokalen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen;

18.   hebt hervor, dass die nationalen Parlamente und die Organisationen der Zivilgesellschaft eine bedeutende Rolle bei der Planung, Gewichtung und Prüfung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit spielen sollten;

19.   betont, dass die Leitlinien der EU-Entwicklungsstrategie für Afrika auf einem sozialen und politischen Dialog beruhen müssen, der durch demokratische Werte bestimmt wird, wie sie im Abkommen von Cotonou sowie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen verankert sind und ohne die keine nachhaltige Entwicklung in Afrika möglich ist;

20.   begrüßt das Ziel einer Verstärkung der Kapazitäten der nationalen und regionalen Parlamente und betont die Rolle des Europäischen Parlaments (zusammen mit der Kommission) bei allen diesbezüglichen EU-Initiativen;

21.   unterstützt die Grundsätze der echten Partnerschaft, der Eigenverantwortung sowie des politischen Dialogs; unterstreicht, dass die Strategiepapiere zur Armutsverringerung der Partnerländer von den Ländern selbst in enger Zusammenarbeit mit den demokratisch gewählten Parlamenten und den Organisationen der Zivilgesellschaft vorbereitet werden sollten;

22.   betont die wesentliche Rolle der Frauen in Landwirtschaft, Gesundheitspflege und Erziehung, um einen Beitrag zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklung zu leisten; betont die Notwendigkeit, Frauen nicht nur in allen Stadien der Entwicklungspolitik, sondern an allen politischen Entscheidungsprozessen, einschließlich Planung und Bewertung, zu beteiligen;

23.   unterstreicht erneut, dass die Wahrung der Menschenrechte seitens der Empfängerländer von EU-Entwicklungshilfe von grundlegender Bedeutung ist, und fordert die an der Entwicklungshilfe beteiligten EU-Akteure nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung und Überwachung der von der Europäischen Union finanzierten oder kofinanzierten Projekte die Fortschritte – oder den Mangel an Fortschritten – bezüglich der Menschenrechtslage in diesen Ländern zu berücksichtigen;

24.   betont, dass die Europäische Union sich für eine Demokratisierung der internationalen Einrichtungen einsetzen muss, um eine bessere Wahrnehmung der Interessen von Entwicklungsländern zu erreichen, und betont insbesondere die Notwendigkeit, nachdrücklich eine Demokratisierung der Weltbank, der Internationalen Währungsfonds und der Welthandelsorganisation zu fordern;

Soziale Infrastruktur

25.   hebt hervor, dass die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit elementarer Gesundheitsdienste eine absolute Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung von Gesundheitspolitiken in Afrika ist; betont daher die Notwendigkeit, dass sich die nationalen afrikanischen Gesundheitsprogramme auf elementare Gesundheitsfürsorge (sowohl heilend als auch präventiv), die Verfügbarkeit von sicherem Wasser, sanitäre Einrichtungen und die sexuelle und reproduktive Gesundheit konzentrieren; betont, dass besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Zugang zu den elementaren Dienstleistungen für die ärmsten und gefährdetsten Bevölkerungsgruppen in Afrika zu gewährleisten;

26.   begrüßt die politischen Vorschläge des neuen EU-Aktionsprogramms zur Bekämpfung von HIV-Aids, Tuberkulose und Malaria und fordert effiziente Programmumsetzung und angemessene Haushaltszuweisungen; erinnert daran, dass eine Zusammenarbeit mit den an der Erreichung dieser Ziele arbeitenden Organisationen notwendig ist, wie beispielsweise mit dem Globalen Bündnis für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI), dem Fonds für Impfstoffe (Vaccine Fund) und der Partnerschaft "Roll Back Malaria";

27.   unterstreicht die bedeutende Rolle des Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bezüglich der Gesundheit von Müttern und der Kindersterblichkeit;

28.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die Europäische Union an der Spitze der Bemühungen steht, dafür zu sorgen, dass elementare Schulbildung kostenfrei und obligatorisch ist; besteht darauf, dass diese Bemühungen mit beträchtlichen zusätzlichen Mitteln und einer gezielteren Verwendung bestehender Mittel einhergehen müssen;

29.   fordert den verstärkten und angemessenen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die innovativ genutzt werden sollte, um die Gesundheitsfürsorge auf ländliche und abgelegene Gebiete auszudehnen, und elektronische Bildung (wie von der "e-Afrika-Kommission" der NEPAD gefordert) als Alternative zu traditionellen Bildungssystemen mit dem Versuch einzuführen, qualitative Bildung für Alle zu erreichen;

30.   betont, dass neben den Bemühungen um elementare Schulbildung auch die höhere Schulbildung berücksichtigt werden sollte, um sicherzustellen, dass es in den Bildungssystemen und Gesundheitssystemen genügend ausgebildete Arbeitskräfte gibt;

31.   unterstreicht die Notwendigkeit, die Entwicklungsförderung und den sozialen Schutz von Kindern zum Eckpfeiler der Entwicklungsstrategie für Afrika zu machen, da mehr als 50% der Bevölkerung in Afrika Kinder sind, und weist darauf hin, dass Investitionen in das Humankapital durch Bildung einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Bekämpfung der Armut darstellen;

32.   betont, dass die Kommission mindestens 20% der Entwicklungshilfe, die sie für Afrika zur Verfügung stellt, für elementare Gesundheits- und Bildungsdienste vorsehen sollte;

33.   unterstreicht, dass die Europäische Union konkrete Maßnahmen und Programme durchführen muss, um die Ausbreitung von HIV/Aids und die Auswirkung dieser Krankheiten auf Kinder, ihre Familien und die Gemeinden, in denen sie leben, einzugrenzen, da die Auswirkungen von HIV/Aids die Entwicklungsfortschritte in den meisten afrikanischen Ländern südlich der Sahara zu unterminieren droht;

34.   fordert die Kommission auf, die von der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) auf ihrer 35. Tagung im Juli 1999 in Algier verabschiedete Initiative für ein Afrikanisches Jahrzehnt der Menschen mit Behinderungen zu unterstützen;

35.   betont, dass es, um den Teufelskreis Armut in Afrika zu durchbrechen, notwendig ist, für diese Generation von Kindern und ihr Überleben, ihre Entwicklung und ihren Schutz, ein ganz besonders hohes Investitionsniveau zum Kernpunkt aller Politiken und Maßnahmen zu machen;

36.   in der Erwägung, dass die Investition in die Bildung von Mädchen die effizienteste Entwicklungsmaßnahme darstellt, da Mädchen mit Schulbildung in der Regel kleinere und gesündere Familien gründen, was zu mehr Produktivität und zur Armutsverringerung beiträgt;

37.   betont die Bedeutung der Bildung von Mädchen und Frauen für die Verbesserung der Gesundheit, einschließlich solcher Aspekte wie der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, sowie für die Verhütung von durch Geschlechtsverkehr übertragenen Krankheiten wie HIV/Aids oder von Krankheiten wie Tuberkulose, Malaria, Cholera und Diarrhöe, die auf schlechtes Wasser und schlechte hygienische Bedingungen zurückzuführen sind;

Wirtschaftswachstum

38.   fordert nachdrücklich, dass die Tatsache vollauf berücksichtigt wird, dass die meisten afrikanischen Länder stark von Rohstoffen abhängig sind, die besonders anfällig für Preisschwankungen und Tarifeskalation sind, und betont die Bedeutung der Diversifikation, der Entwicklung von verarbeitenden Industriezweigen und kleinen und mittleren Unternehmen;

39.   fordert die Kommission auf, eine Evaluierung der Effizienz der Finanzinstrumente der EIB bezüglich der entwicklungspolitischen Ziele der EU im Rahmen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou, einschließlich der neuen Investitionsfazilität, durchzuführen; während die Kommission pflichtgemäß vorherige Beurteilungen der EIB-Operationen durchführt, sollte sie eine Evaluierung der EIB-Kredite auf der Grundlage der Prioritäten der Länderstrategiepapiere für jeden AKP-Staat durchführen;

40.   unterstreicht die Bedeutung der Schaffung eines stabilen und vorhersehbaren Investitionsklimas – unter anderem durch Beachtung des Gesetzes, der Eigentumsrechte und der Urheberrechte – um ausreichende und dauerhafte ausländische Finanzzuflüsse zu erlangen und somit Arbeitsplätze zu schaffen, den "Brain drain" zu verringern und ein Umfeld zu schaffen, das zu stabilem Wirtschaftswachstum führt; betont die Bedeutung von Mikrofinanzierungen, um eine starke Mittelklasse aufzubauen, die das Wirtschaftswachstum nachhaltig tragen kann;

41.   ist der Auffassung, dass zur Erreichung eines Wettbewerbsniveaus, das Afrika zu einem ebenbürtigen Partner im internationalen Handel machen kann, eine nachhaltige Entwicklungsstrategie zur Bekämpfung der Armut in Afrika aufgebaut werden sollte, die die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt und auf wirtschaftlicher Integration innerhalb der Regionen beruht, um das Wachstum durch Schaffung und Unterstützung der einheimischen und regionalen Märkte und Nutzung von Großraumwirtschaften anzuregen;

42.   unterstreicht die Bedeutung des Fremdenverkehrs als Katalysator für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung; fordert daher, den Fremdenverkehr vollständig in die Entwicklungspolitik der Europäischen Union zu integrieren;

43.   betont, dass ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde der WTO einen positiven Beitrag für die Entwicklungsländer leisten muss, insbesondere in Afrika; ist der Auffassung, dass dies die Anwendung der differenzierten Sonderbehandlung für Entwicklungsländer und die Abschaffung aller handelsverzerrenden Agrarsubventionen einschließt;

44.   stimmt mit der Behandlung der Infrastruktur durch die Kommission im weitesten Sinne der Definition überein, einschließlich Wasser, Energie, IKT und Verkehr; besteht jedoch darauf, dass großen Infrastrukturinvestitionen systematisch eine Bewertungsstudie über ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verringerung der Armut vorangehen müssen und dass diese durch Mittelzuweisungen für soziale Infrastrukturen wie elementare Bildungs- und Gesundheitsdienste besser ausgewogen sein müssen;

45.   unterstreicht, dass ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) – als entwicklungsbasiertes Instrument der Liberalisierung – Möglichkeiten zur Förderung des Wirtschaftswachstums in Afrika bietet; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, den Bedenken bezüglich des Mangels an flankierenden Ausgleichsmaßnahmen für Zollverluste sowie bezüglich Kapazitätsaufbau, technische Unterstützung und anderen Versorgungssachzwängen, der Fortsetzung der Nichtgegenseitigkeit beim Marktzugang und, falls erforderlich, der Ausweitung des Verhandlungszeitplans Rechnung zu tragen; fordert die Kommission ferner auf, Zahlen über die Finanzierung von Begleitmaßnahmen vorzulegen und die technische Unterstützung zu verbessern, um ein besseres Ergebnis zu ermöglichen;

46.   fordert die Kommission auf, im Rahmen der Verhandlungen über die WPA und der WTO die technische Hilfe für AKP-Länder zu verstärken, um ein faires und transparentes Ergebnis zu ermöglichen; verlangt erneut eine bessere technische und strukturelle Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder, um ihnen bei ihrem Zugang zum Weltmarkt zu helfen;

47.   fordert die Kommission auf, die afrikanischen Länder im Rahmen der WTO-Verhandlungen mit einer Strategie zu unterstützen, die ihre Landwirtschaft bis zu dem Niveau der Selbstversorgung schützt, um ein angemessenes Einkommen für Kleinbauern zu gewährleisten, die lokale Produktion zu steigern, Nahrungsmittelsicherheit zu garantieren und selektive Marktöffnungen vorzunehmen, wie dies in Europa der Fall war;

48.   erinnert daran, dass - wie in der Doha-Erklärung der WTO und in den Schlussfolgerungen der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (Monterrey, 2002) und des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (Johannesburg, 2002) niedergelegt - den Entwicklungsländern, insbesondere den afrikanischen, technische Unterstützung zuteil werden sollte, die darauf abzielt, die institutionelle und regulierende Kapazität aufzubauen, die erforderlich ist, um von den Vorteilen des Welthandels und der Präferenzabkommen zu profitieren;

49.   betont, dass die Europäische Union nach weiteren Möglichkeiten in ihren Handels- und Agrarpolitiken Ausschau halten sollte, mit denen den Entwicklungsländern mehr Chancen für Wirtschaftswachstum geboten werden könnten, und fordert andere Länder nachdrücklich auf, dies im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen, insbesondere im Hinblick auf die am wenigsten entwickelten Ländern, gleichfalls zu tun;

50.   begrüßt die erneut eingegangene Verpflichtung zur Garantie eines 100%igen Schuldenerlasses für die 18 der ärmsten und am meisten verschuldeten Länder, die auf der Tagung der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds und der Afrikanischen Entwicklungsbank verkündet wurde; fordert die Ausweitung der Verpflichtungen zum Schuldenerlass auf jene Regierungen, die die Menschenrechte und den Grundsatz der verantwortungsvollen Staatsführung respektieren und die Beseitigung der Armut auf der Grundlage der Erfordernisse der Millenniums-Entwicklungsziele vorantreiben; betont, dass jeglicher Schuldenerlass eine Zusatzmaßnahme zur Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe darstellen sollte;

51.   unterstreicht die positive Rolle, die öffentlich-private Partnerschaften (PPP) bei der Entwicklung und Stärkung der Problemlösungskapazitäten dieser Länder spielen können;

Frieden und Sicherheit

52.   fordert die Kommission auf, ein umfassendes Vorgehen zur Konfliktprävention und zum Wiederaufbau als integralen Bestandteil der Partnerschaften für strukturelle Stabilität für schwache Staaten zu entwickeln;

53.   unterstreicht die Bedeutung der Regionalbehörden für die Gewährleistung der Voraussetzungen für ein friedliches Umfeld; betont die Notwendigkeit, die Regionalbehörden bei der Schaffung eines harmonisierten Regelwerks zur Bekämpfung der Weiterverbreitung von leichten Waffen und Landminen zu unterstützen;

54.   stimmt zu, dass die Friedensfazilität für Afrika, die 2003 von den Staatschefs der AU auf dem Gipfeltreffem in Maputo geschaffen wurde, verstärkt werden muss, und regt andere zivile Mechanismen an, um zur Prävention, Beilegung und Bewältigung von Konflikten in Afrika mit verstärkten flexiblen und dauerhaften EU-Finanzmitteln beizutragen; betont, dass die Entwicklungspolitik eines von mehreren Instrumenten ist, um die Ursachen der Unsicherheit an der Wurzel anzupacken, dass sie aber nicht der Sicherheitspolitik untergeordnet werden sollte; stellt jedoch fest, dass alle Ausgaben aus dem Haushalt für Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft und dem Europäischen Entwicklungsfonds den Kriterien des OECD-Entwicklungshilfeausschusses zur Eignung als öffentlicher Entwicklungshilfe entsprechen müssen;

55.   betont die Wichtigkeit von Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union für die Konfliktverhütung und die Förderung der Demokratie; fordert den Rat und die Kommission auf, die globale Haushaltslinie "Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)" im Hinblick auf die verstärkte Unterstützung für Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union aufzustocken, betont, dass die Schlussfolgerungen der Wahlbeobachtungmissionen entsprechend in die Formulierung der europäischen Außenpolitik einfließen müssen;

56.   betont die Notwendigkeit der Schaffung kohärenter regionalen und nationaler Strategien für Entwaffnung, Entlassung, Wiedereingliederung und Reintegration (DDRR), um die Stabilisierung der Lage nach Konflikten zu unterstützen;

57.   unterstreicht, dass eine integrierte EU-Strategie für Afrika den verbindlichen Rahmen für eine kohärente Politik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellt; ist der Auffassung, dass die Anwendung von Artikel 96 des Abkommens von Cotonou gegenüber einem Partnerstaat ausschließt, dass ein EU-Mitgliedstaat parallel dazu die Zusammenarbeit mit Polizei, Militär und sonstigen Sicherheitskräften dieses Landes fortsetzt oder vor Ablauf dieser Maßnahmen wieder aufnimmt;

Umwelt / Natürliche Ressourcen

58.   unterstreicht die Notwendigkeit von verstärkten Bemühungen der Europäischen Union, die enormen Umweltherausforderungen von zahlreichen Armen anzunehmen, die zum Überleben oft vollständig auf natürliche Ressourcen angewiesen sind;

59.   begrüßt in diesem Zusammenhang jüngste – längst überfällige – Zusagen der Kommission, betreffend das Umwelt-Mainstreaming Worten Taten folgen zu lassen und Strategien zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ganz oben auf seine Tagesordnung zu setzen;

Durchführung

60.   fordert die Kommission auf, ihre Strategie für Afrika auszustatten mit einem detaillierten Durchführungsplan mit klaren Zeitvorgaben, detaillierten Angaben über bereitgestellte Mittel und Finanzressourcen (einschließlich der finanziellen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten), Angaben über die unterschiedlichen Interventionsebenen (lokal, national, regional, panafrikanisch) und deren jeweilige Rolle sowie der Ausweisung eines echten gemeinsamen Überwachungsmechanismus zur Überprüfung des Fortschritts (einschließlich des Europäischen Parlaments und der AU);

61.   besteht darauf, dass dieser Durchführungsplan das gesamte Afrika umfassen muss, einschließlich Nordafrika, das Afrika südlich der Sahara und Südafrika, für die derzeit unterschiedliche Bestimmungen und Abkommen (MEDA-Verordnung, Abkommen von Cotonou und – für Südafrika – das Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen und die EPRD-Verordnung) und unterschiedliche Verantwortlichkeiten auf der Ebene der Kommission existieren; fordert die Kommission auf, mitzuteilen, wie diese koordiniert und angepasst werden können, um zur Verwirklichung der von der AU für den ganzen Kontinent festgesetzten Prioritäten beitragen zu können;

62.   weist darauf hin, dass die in der oben genannten Mitteilung der Kommission enthaltenen Vorschläge im Grunde von der Umsetzung bereits bestehender nationaler und regionaler Programme abhängen, und bedauert, dass in dieser Hinsicht keine neuen Vorschläge zur Verbesserung ihrer Umsetzung oder zur Anpassung ihrer Ziele oder Maßnahmen an neue Prioritäten gemacht wurden und dass auch nicht vorgeschlagen wurde, im Zuge dieses neuen Strategiedokuments und der neuen Entwicklungen in Afrika (insbesondere die Gründung der AU und ihrer Institutionen) die bestehenden Länderstrategiepapiere und nationalen und regionalen Indikativprogramme erneut zu prüfen;

63.   äußert seine Enttäuschung über den wenig ambitionierten vorgeschlagenen Finanzrahmen: die Kommission fasst lediglich die Möglichkeit der Mobilisierung höherer Finanzmittel für den Zeitraum nach dem 9. EEF ins Auge und erwägt dabei nicht die Möglichkeit der Nutzung des Schuldenerlasses zur Mobilisierung zusätzlicher Mittel für die Millenniums-Entwicklungsziele;

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64.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der AU sowie der AKP zu übermitteln.

(1) Sachs, J. u.a. "Ending Africa's Poverty Trap", Brookings Papers on Economic Activity, 2004 (1), S. 117-240.
(2) ABl. C 197 vom 12.7.2001, S. 390.
(3) ABl. C 131 E vom 5.6.2003, S. 164.
(4) ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 277.
(5) ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 255.
(6) ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 285.
(7) ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 86.
(8) ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 315.
(9) ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 550.
(10) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0008.
(11) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0052.
(12) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0053.
(13) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.
(14) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0289.

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