Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der Europäische Konsens" (2004/2261(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorschlag für eine Gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der Europäische Konsens" (KOM(2005)0311),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (CESE 1072/2005),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (CdR 224/2005),
– in Kenntnis der Bewertung der EG-Entwicklungspolitik durch das Europäische Zentrum für Entwicklungspolitik-Management, das Overseas Development Institute und das Instituto Complutense de Estudios Internacionales (Februar 2005),
– in Kenntnis der Überprüfung der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft durch den Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD (2002),
– in Kenntnis der Erklärung von Rom über die Harmonisierung vom 25. Februar 2003 und der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Hilfe vom 2. März 2005,
– in Kenntnis der UN-Millenniumserklärung vom 8. September 2000, die die Millennium-Entwicklungsziele als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut aufgestellt wurden,
– in Kenntnis der aufeinanderfolgenden Berichte des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) über die menschliche Entwicklung,
– in Kenntnis des Berichts des Millennium Ecosystem Assessment mit dem Titel "Living Beyond our Means: Natural Assets and Human Well-Being" (2005),
– in Kenntnis des Berichts der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) von 2002 über die am wenigsten entwickelten Länder: Wege aus der Armutsfalle,
– in Kenntnis der Schlusserklärungen und Schlussfolgerungen internationaler Konferenzen, insbesondere der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (Monterrey, 2002), des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (Johannesburg, 2002), des Weltgipfels für soziale Entwicklung (Kopenhagen, 1995), der Dritten UNO-Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder (Brüssel, 2001), der Vierten WTO-Ministerkonferenz (Doha, 2001), der Vierten Weltfrauenkonferenz (Peking, 1995), der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Kairo, 1994), der Sondertagung der UNO-Vollversammlung im Jahre 1999 zur Überprüfung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Kairo +5), des Weltkindergipfels ("Eine kindergerechte Welt", New York, Mai 2002) sowie des Weltbildungsforums (Dakar, 2000),
– in Kenntnis der von der Europäischen Union auf dem Gipfeltreffen im März 2002 in Barcelona im Vorfeld der Konferenz von Monterrey eingegangenen Verpflichtungen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2001 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft(1),
– in Kenntnis der Erklärung des Rates und der Kommission vom 10. November 2000 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 22. und 23. November 2004 und vom 23. und 24. Mai 2005,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2005 zur Rolle der Europäischen Union bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2005 zu schweren und vernachlässigten Krankheiten in Entwicklungsländern(3),
– in Kenntnis des Berichts der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2004 über die Millenniums-Entwicklungsziele 2000-2004 (SEK(2004)1379),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. April 2005 mit dem Titel "Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele – Der Beitrag der Europäischen Union" (KOM(2005)0132),
– in Kenntnis des Berichts der UN Task Force für das Millennium-Projekt unter Leitung von Professor Jeffrey Sachs mit dem Titel "In die Entwicklung investieren: ein praktischer Plan zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele",
–in Kenntnis der multilateralen Umweltübereinkommen über Klimaänderung, Zerstörung der Ozonschicht, biologische Vielfalt, Feuchtgebiete, Wüstenbildung, gefährliche Abfälle und persistente organische Schadstoffe,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0319/2005),
Der Europäische Konsens
1. begrüßt die Initiative für eine Dreiererklärung zu einer gemeinsamen EU-Entwicklungsvision und betont, dass das Parlament gleichberechtigt mit den anderen Organen über ein dem Mitentscheidungsverfahren ähnliches Verfahren in vollem Ausmaß beteiligt werden muss, um wesentlich zu den Zielen der verbesserten Kohärenz, Koordinierung, Komplementarität, Qualität und Wirksamkeit der Entwicklungspolitik beizutragen;
2. begrüßt die vorgeschlagene Gemeinsame Erklärung und schlägt vor, dass ihr formeller Status als verbindlicher entwicklungspolitischer Rahmen für Maßnahmen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Hinblick auf alle Entwicklungsländer entsprechend der Definition des OECD-Entwicklungshilfeausschusses klargestellt wird; fordert darüber hinaus eine Klärung der Frage, in welcher Verbindung die Gemeinsame Erklärung zu dem Finanzinstrument für Entwicklungszusammenarbeit stehen soll;
3. bedauert, dass der Vorschlag keine konkreten Erklärungen zu den Bewertungen der Wirksamkeit und den Erfahrungen mit der EU-Hilfe sowie der Erklärung von 2000 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und deren Auswirkung auf die Gemeinschaftshilfe enthält;
4. begrüßt den im Ersten Teil der oben genannten Mitteilung unternommenen Versuch, sich auf übergeordnete Ziele und Grundsätze für die EU-Hilfe zu einigen; fordert jedoch mehr Klarheit insbesondere in Bezug auf die Prioritäten sowie die Frage, wie Kohärenz und Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union verbessert werden können;
5. begrüßt den im Zweiten Teil der oben genannten Mitteilung unternommenen Versuch, eine Richtschnur für die Umsetzung der Entwicklungspolitik auf Gemeinschaftsebene zu liefern; fordert jedoch eine auf einer Analyse ihres komparativen Vorteils beruhende klare Definition der speziellen Rolle der Gemeinschaftshilfe;
6. ist der Ansicht, dass die derzeitige Organisation der Gemeinschaftshilfe in Brüssel, insbesondere die Trennung zwischen Planung und Durchführung, für eine wirksame Umsetzung ihrer Entwicklungspolitik nicht optimal ist;
7. nimmt zur Kenntnis, dass durch die Globalisierung die Kluft zwischen Arm und Reich bisher noch verstärkt wurde, und fordert, dass eines der künftigen Ziele der Entwicklungspolitik in einer ausgewogeneren Entwicklung bestehen sollte;
Ziele und Grundsätze
8. unterstreicht, dass das globale Ziel der EU-Entwicklungszusammenarbeit die Verringerung und letztendlich Beseitigung der Armut im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung sein sollte; unterstreicht, dass der Begriff der Armut multidimensional ist – u.a. mit Bezug auf Aspekte wie Verbrauch und Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Bildung, Rechte, die Fähigkeit, angehört zu werden, menschliche Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Würde und angemessene Beschäftigung;
9. ist auch der Auffassung, dass die Verringerung der Armut als erster Schritt zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele, die Förderung der Demokratie und der verantwortungsvollen Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte wesentliche Entwicklungsziele darstellen; unterstreicht jedoch, dass die Bekämpfung der Armut nur erfolgreich sein wird, wenn die Umwelt und die natürlichen Ressourcen nachhaltig bewirtschaftet werden und der Investition in Menschen mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen und Frauen, zu allererst in Gesundheit und Bildung, und den Investitionen in die Schaffung von Wohlstand die gleiche Bedeutung beigemessen wird – mit dem Schwerpunkt auf Themen wie Unternehmertum, Wissenschaft und Technologie, Schaffung von Arbeitsplätzen, Einhaltung der Arbeitnehmerrechte, Zugang zu Krediten, Eigentumsrechten und Infrastruktur; unterstreicht, dass das Empowerment von Frauen der Schlüssel zu jeglicher Entwicklung ist und dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Kernpunkt jeder politischen Strategie sein sollte;
10. unterstützt die Grundsätze der echten Partnerschaft, der Eigenverantwortung sowie des politischen Dialogs und einen Rechte-orientierten Ansatz für Entwicklung; unterstreicht, dass es wichtig ist, die Bemühungen der Partnerländer zur Verbesserung ihrer Strategiepapiere zur Armutsverringerung (PRSP) zu unterstützen, und zwar unter aktiver Beteiligung der nationalen Parlamente und von Organisationen der Zivilgesellschaft; schlägt vor, die Kernprinzipien des Partnerschaftsabkommens von Cotonou auf sämtliche Entwicklungsländer auszuweiten;
11. unterstreicht die bedeutsame Rolle der Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern als Dienstleistungsanbieter und als Förderer von Demokratie und Menschenrechten und fordert verstärkte Unterstützung für den Kapazitätsaufbau für die Nichtregierungsorganisationen der Partnerländer; erkennt ferner die wichtige Rolle der europäischen Zivilgesellschaft an und fordert in diesem Zusammenhang eine Vereinfachung der Modalitäten für die Projektunterstützung einschließlich der Finanzierung;
12. betont, dass sich die Europäische Union für eine Demokratisierung der internationalen Institutionen einsetzen muss, um so eine stärkere Vertretung der Interessen der Entwicklungsländer zu erreichen und die Demokratie im Interesse aller zu fördern;
13. begrüßt die Tatsache, dass der Entwurf eines Vorschlags der EU auf die Verstärkung der Überwachung der Rüstungsexporte der Europäischen Union mit dem Ziel ausgerichtet ist zu gewährleisten, dass in der Europäischen Union produzierte Rüstungsgüter nicht gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden, und dass er konkrete Schritte zur Begrenzung der unkontrollierten Weiterverbreitung kleiner und leichter Waffen beinhaltet; fordert die Europäische Union jedoch ferner auf, Verantwortung für die Rüstungsexporte der Vergangenheit zu übernehmen sowie die Minenräum- und Abrüstungsprogramme in Regionen zu intensivieren und zu beschleunigen, in denen Kriege stattgefunden haben;
Themenkonzentration und Prioritäten
14. begrüßt die Bemühungen um stärkere Eingrenzung und Konzentration unter Wahrung einer ausreichenden Flexibilität; bedauert das Fehlen klarer Prioritäten bei den vorgeschlagenen Aktionsthemen, insbesondere auf Gemeinschaftsebene, und fordert eine Klarstellung der Auswahl von Zielen, Aktionsthemen und Prioritäten;
15. bekräftigt die Bedeutung, die den Menschenrechten bei der Entwicklung, Durchführung und Überwachung der von der Europäischen Union finanzierten bzw. kofinanzierten Projekten beizumessen ist;
16. unterstreicht, dass Fragen wie Prävention und Behandlung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose sowie die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, der Geschlechtergleichstellung und der Rechte der Frauen, Milderung des Klimawandels, Handelsreform, Konfliktverhütung, Demokratie und verantwortungsvolle Regierungsführung (mit dem Schwerpunkt auf der Korruptionsbekämpfung) besondere Aufmerksamkeit verdienen, denn wenn sie nicht wirksam angegangen werden, können andere Entwicklungsbemühungen vergebens sein;
17. schlägt vor, im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung folgenden Punkten mehr Aufmerksamkeit zu widmen:
–
viele Länder mit geringem Einkommen befinden sich bei ihrer Verfolgung der gesundheitsbezogenen Millennium-Entwicklungsziele im Rückstand; die meisten bedürfen der Unterstützung bei ihren Vorkehrungen im Hinblick auf gesundheitliche Notfälle wie eine Grippe-Pandemie; Krankheiten, für deren Behandlung es keinen Zugang zu Arzneimitteln gibt bzw. kaum Arzneimittelforschung betrieben wird, wird zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt; der eklatante Mangel an medizinischem Personal, insbesondere in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara - z.T. verursacht durch "Brain Drain" - , ist ein Hauptproblem, das ein systematisches Vorgehen sowohl im Gesundheits- als auch im Entwicklungsbereich erfordert, wobei der Stärkung der Gesundheitssysteme und der Gesundheitsforschung der höchste Vorrang eingeräumt werden sollte, sowie verstärkte Unterstützung für den Gesundheitssektor und absoluten Vorrang für Gesundheitsresultate in den Strategiepapieren zur Armutsverringerung;
–
die Rolle der nationalen Parlamente ist von entscheidender Bedeutung, weshalb spezifische Unterstützung zur Stärkung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der demokratisch gewählten Parlamente unter voller Einbeziehung des Europäischen Parlaments erforderlich ist;
–
die Unterstützung aus der Infrastrukturhilfe der Gemeinschaft muss ausgewogener sein und den Bau von Straßen weniger in den Mittelpunkt stellen sowie dem Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien, Wasser, Energie und ländlicher Entwicklung Vorrang einräumen;
–
die Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Rechte der Frauen als grundlegende Menschenrechte ist nicht nur als solche von wesentlicher Bedeutung, sondern stellt auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit dar, die dazu beiträgt, sämtliche Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen und die Aktionsplattform von Peking, das Aktionsprogramm von Kairo und das Übereinkommen über die Beseitigung jeglicher Formen der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) umzusetzen; daher ist eine starke Betonung der Geschlechterkomponente in sämtlichen Politikbereichen und Maßnahmen der Europäischen Union in ihren Beziehungen zu den Entwicklungsländern erforderlich;
–
angesichts der zentralen Rolle der elementaren Bildung und Gesundheit sollten die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft dem 20/20-Grundsatz des Weltgipfels für soziale Entwicklung Priorität einräumen;
–
Bildung ist entscheidend für die Entwicklung; eines der größten Hindernisse für einen angemessenen Zugang zum formalen Vollzeitunterricht ist die Kinderarbeit; jede Strategie zur Förderung der Bildung muss Aktionen zur Bekämpfung jeglicher Form von Kinderarbeit beinhalten;
–
da die Mehrzahl der armen Menschen auf dem Lande von einer traditionellen Volkswirtschaft auf der Grundlage von Biomasse abhängt, bedeuten die rasche Verschlimmerung des Zustands der Wälder, der Böden sowie der Meeresressourcen und zunehmende Wasserknappheit in vielen Regionen eine ernsthafte Bedrohung der Existenz von Hunderten von Millionen Menschen; dies erfordert umfangreiche Programme für Wiederaufforstung, Bodenerhaltung, Meeresschutz und Wasserbewirtschaftung;
–
die derzeitigen Produktions- und Konsumsysteme haben zunehmenden Druck auf die Umwelt erzeugt und stellen eine langfristige Bedrohung des Wohlergehens der Gesellschaft dar; arme Menschen sind besonders anfällig für ökologische Beeinträchtigungen;
–
die Entwicklungsländer müssen nicht zwangsläufig die Verschmutzungsfehler der Industrieländer wiederholen, sofern Investitionen in saubere und wirksame Technologien verstärkt unterstützt werden; unterstreicht die Bedeutung einer Verringerung der Abhängigkeit der Entwicklungsländer von fossilen Brennstoffen, nicht zuletzt angesichts des Drucks auf die Zahlungsbilanz und somit die Haushalte dieser Länder;
–
Hunderte von Millionen armer Menschen sind äußerst anfällig für Katastrophen wie Erdbeben, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Tsunamis oder Dürrewellen, und große Naturkatastrophen gefährden die Entwicklung; unterstreicht, dass die Millennium-Entwicklungsziele in den meisten Ländern mit geringem Einkommen nur schwer zu verwirklichen sind, sofern nicht eine Verringerung des Katastrophenrisikos, einschließlich Sozialversicherungssysteme für Naturkatastrophen in die Strategien für die Entwicklung und zur Armutsverringerung einbezogen werden;
–
Armut, Unterentwicklung und instabile Staaten schaffen einen Nährboden für Konflikte und das Entstehen neuer Sicherheitsbedrohungen, einschließlich des internationalen Verbrechens und Terrorismus; die Entwicklung spielt außerdem in Situationen nach Konflikten bekanntlich eine wichtige Rolle, über die Schaffung von Institutionen hinaus, durch Wiederherstellung des sozialen Gefüges von Gesellschaften und die Unterstützung von friedensschaffenden und versöhnenden Prozessen;
–
Beschäftigung ist ein bedeutsames Instrument und eine Voraussetzung für die Bekämpfung der Armut; daher sollten der Zugang zu einer angemessenen Beschäftigung und die Beachtung der grundlegenden ILO-Übereinkommen Vorrang haben;
Modalitäten der Hilfe, Finanzmittel, Wirksamkeit und Kohärenz
18. befürwortet die Zusage, die Hilfebudgets innerhalb der Europäischen Union aufzustocken, um bis 2015 ein Niveau von 0,7% des Bruttonationaleinkommens zu erreichen; regt die Einrichtung von innovativen Mechanismen zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit wie internationale Besteuerungssysteme an; unterstreicht jedoch gleichzeitig, dass die Qualität der Hilfe erheblich verbessert werden muss und ein dringender Bedarf an besseren Ergebnismessungen und Folgenabschätzungen besteht; weist ferner darauf hin, dass ein einheitlicher Rahmen von Kriterien für die Zuteilung der Hilfe der EG auf die ärmsten Länder und Bevölkerungen ausgerichtet werden sollte;
19. fordert die Aufstockung des Anteils der für Länder mit geringem Einkommen bereitgestellten Entwicklungsmittel;
20. ist der Auffassung, dass die Schuldeninitiative für die stark verschuldeten armen Länder viel zu wünschen übrig lässt; fordert, dass der Schuldenerlass in Ländern mit nicht tragbaren Schuldenlasten, in denen die Regierungen die Menschenrechte und die Demokratie achten und freigesetzte Mittel auf verantwortungsbewusste Weise investieren, verstärkt wird; unterstreicht weiterhin, dass der Schuldenerlass keine nachteiligen wirtschaftspolitischen Begleiterscheinungen haben und zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgen sollte;
21. hält verstärkte Anstrengungen der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten für erforderlich, um ungesetzlich entzogene oder zweckentfremdete Finanzmittel aufzuspüren und sie in die Ursprungsländer für den bestimmungsgemäßen Zweck zurückzuführen;
22. fordert die Neugestaltung des externen Finanzierungsmandats für die Europäische Investitionsbank, damit diese eine uneingeschränkt funktionierende Entwicklungsbank werden kann, die die Entwicklungsstrategien der Europäischen Union ausführt und öffentliche Investitionen in Dienstleistungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge finanzieren kann;
23. bedauert die mangelnde Geschlossenheit in der Entwicklungspolitik innerhalb der Europäischen Union, was zu hohen Transaktionskosten, Doppelarbeit und Komplikationen für die Partnerländer führt; unterstützt Bemühungen um Verbesserung der Koordinierung, Harmonisierung und Angleichung der Art und Weise, wie die Geber die Planung und Lieferung der Hilfe handhaben, wie dies in der Erklärung von Paris erläutert wird, und ist der Ansicht, dass solche Bemühungen auch auf Länder mit mittleren Einkommen Anwendung finden sollten; unterstreicht jedoch, dass die vorgeschlagene Gemeinsame Erklärung im Hinblick auf die Umsetzung viel zu vage ist;
24. schlägt vor, dass die Europäische Union auf der Grundlage der Eigenverantwortung und der Entwicklungsstrategien der Partnerländer auf eine enge Koordinierung zwischen der Entwicklungshilfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Kommission durch gemeinsame Länderstrategiepapiere und eine gemeinsame Mehrjahresplanung hinwirkt – vorzugsweise unter Einbeziehung anderer wichtiger bilateraler und multilateraler Geber; fordert eine bessere Koordinierung und Komplementarität durch die operationelle Anpassung an die Haushaltsprozesse und Strategien zur Armutsverringerung der Partnerländer; schlägt ferner die Annahme des Grundsatzes vor, dass – durch Konsultationen auf Länderebene – höchstens 2 bis 3 EU-Geber in einem Partnerland federführende Agenturen sein sollten und dass bei konkreten thematischen Fragen eine klare Arbeitsteilung angestrebt werden sollte;
25. betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten eng mit den im Bereich der Entwicklung tätigen internationalen Organisationen wie den Fonds, Programmen und Agenturen der Vereinten Nationen einschließlich des UNDP, der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds zusammenarbeiten müssen, um die Kohärenz der EU-Entwicklungspolitik weiter zu stärken und Überschneidungen bei den mit Blick auf international vereinbarte Zielvorgaben durchgeführten Maßnahmen zu verhindern;
26. betont, dass die Europäische Union eine bessere Koordinierung der Politiken ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds anstreben sollte;
27. unterstreicht, dass die Kommission nicht als der 26. EU-Geber betrachtet werden sollte; stattdessen sollte der zusätzliche Wert der Gemeinschaftshilfe festgelegt und vereinbart werden, unter besonderer Betonung des Potentials für verstärkte Koordination, Komplementarität und Kohärenz, des Umfangs der Gemeinschaftshilfe, der neutralen Rolle der Kommission, ihrer Arbeit im Bereich der Regierungsführung, Demokratie und Menschenrechte, ihrer Rolle als globaler Akteur, ihrer mögliche Rolle als politische Ideengeberin für die europäische Entwicklungspolitik usw.;
28. teilt die Auffassung, dass von den Gebern aufgezwungene Sonderkonditionen für die Hilfe, die die historisch bedingten wirtschaftlichen Interessen der Geber widerspiegeln, selten funktionieren; unterstreicht jedoch, dass Unterstützung aus dem Gesamthaushaltsplan als bevorzugter Hilfemechanismus weitere Kontrolle erfordert und nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn die Voraussetzungen stimmen und wirksame Kontrollsysteme, z.B. durch unabhängige Kommissionen unter der Aufsicht der nationalen Parlamente, bestehen; ist ferner der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten möglichst versuchen sollten, im Rahmen des verfügbaren Spektrums von Projekthilfe zu sektorweiten Ansätzen und von diesen zu direkten haushaltspolitischen Hilfsmaßnahmen überzugehen;
29. fordert die Kommission auf, dem Parlament die Kriterien für die Bewertung des Bedarfs an Hilfe für Entwicklungsländer und für die Wirksamkeit der gewährten Hilfe, die Statistik der bereitgestellten Hilfe und das Kontrollsystem, mit dessen Hilfe die wirksame Verwendung der Hilfe kontrolliert wird, zu übermitteln, damit diese Aspekte weiter perfektioniert werden können;
30. verweist auf gravierende Mängel innerhalb der Kommission im Hinblick auf die Einbeziehung von Fragen wie z.B. Kinderrechte, Geschlechtergleichstellung, Rechte der Frauen, Behinderungen und Umwelt in diesen Politikbereich; begrüßt Anstrengungen zur Verstärkung dieser Einbeziehung in den Phasen der politischen Konzeption, der Programmplanung, der Umsetzung und der Bewertung und unterstreicht, dass zur Erreichung von Verbesserungen ein nennenswerter Impuls in Form von Bildung und Ausbildung von Personal sowohl auf Ebene der Zentralen als auch auf Ebene der Länder erforderlich sein wird;
31. unterstützt Bemühungen für eine politische Abstimmung in der Form, dass die Ziele und Ergebnisse der entwicklungspolitischen Maßnahmen nicht untergraben, sondern vielmehr durch die anderen Politikmaßnahmen unterstützt werden; fordert Sofortmaßnahmen in EU-Politikbereichen, die besonders nachteilig sind, wie z.B. Handel, Gemeinsame Agrarpolitik und Fischereiabkommen; unterstreicht, dass die Entwicklungsländer in die Lage versetzt werden müssen, EU-Standards bei der Lebensmittel-, Produkt- und Substanzsicherheit zu genügen, damit diese nicht zu Hindernissen beim Zugang zu den EU-Märkten werden; fordert ferner, dass sämtliche Formen von Exportsubventionen einschließlich verborgener Unterstützung durch gebundene Hilfe, Ausfuhrkredite, Nahrungsmittelhilfe, Exporthandelsunternehmen usw. binnen fünf Jahren abgeschafft werden;
32. stellt fest, dass die am wenigsten entwickelten Länder in den letzten drei Jahrzehnten Netto-Nahrungsmittelimporteure geworden sind, und fordert daher eine Verlagerung in der Agrarpolitik in Richtung des Vorrangs für die Nahrungsmittelsicherheit und Nahrungsmittel-Unabhängigkeit;
33. unterstreicht, dass die Entwicklungspolitik eines von mehreren Instrumenten ist, um die Ursachen der Unsicherheit an der Wurzel anzupacken, dass sie aber nicht der Sicherheitspolitik untergeordnet werden sollte, und dass jegliche im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit durchgeführten Maßnahmen im Einklang mit der Definition von öffentlicher Entwicklungshilfe des OECD-Entwicklungshilfeausschusses stehen sollten;
34. unterstreicht, dass eine faire Welthandelspolitik sowie die Ermöglichung von geeigneten Handelsbedingungen in den Entwicklungsländern von enormer Bedeutung für die Entwicklung sind; unterstreicht daher die Bedeutung einer Stärkung der Angebotsseite einschließlich des Kapazitätsaufbaus der Partnerländer, damit sie in die Lage versetzt werden, Handelsmöglichkeiten in Entwicklungsimpulse umzusetzen; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Bereichen wie Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit hervor und betont die bedeutende Rolle von kleinen und mittleren Unternehmen;
35. ist der Ansicht, dass die Entwicklungspolitik auf der Anerkennung des Rechts eines Landes oder einer Region basieren sollte, seine/ihre eigenen Politiken, Prioritäten und Strategien zum Schutz des Lebensunterhalts seiner/ihrer Bevölkerung sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte demokratisch zu definieren, und dass diese Grundsätze von der Kommission und den Mitgliedstaaten respektiert werden sollten;
36. begrüßt die zunehmende Erkenntnis, dass zu einer Marktöffnung eine sorgfältige Abfolge von Schritten erforderlich ist, unterstreicht aber, dass dies das Recht der Entwicklungsländer voraussetzt, das Tempo und die Richtungen der Handelsliberalisierung auf der Grundlage ihrer Entwicklungsziele selbst zu bestimmen;
o o o
37. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.