Beschluss des Europäischen Parlaments über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Giovanni Claudio Fava (2005/2174(IMM))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den von Giovanni Claudio Fava vorgelegten Antrag auf Schutz seiner Immunität vom 1. Juli 2005, der am 6. Juli 2005 im Plenum bekannt gegeben wurde,
– nach Anhörung von Giovanni Claudio Fava gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
– gestützt auf Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 sowie auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments,
– in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986(1),
– gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0331/2005),
1. beschließt, die Immunität und Vorrechte von Giovanni Claudio Fava zu schützen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht des zuständigen Ausschusses an die zuständigen Behörden der Italienischen Republik zu übermitteln.