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Verfahren : 2005/2159(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0336/2005

Eingereichte Texte :

A6-0336/2005

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 01/12/2005 - 6.6
PV 01/12/2005 - 6.7

Angenommene Texte :

P6_TA(2005)0451
P6_TA(2005)0452

Angenommene Texte
PDF 205kWORD 33k
Donnerstag, 1. Dezember 2005 - Brüssel
Berichtigungshaushalt 6/2005: Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst
P6_TA(2005)0452A6-0336/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2005 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan IV – Gerichtshof – Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, in der vom Rat geänderten Fassung (C6-0404/2005 – 2005/2159(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272 Absatz 6,

–   gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 177,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den am 16. Dezember 2004 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(3),

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2005 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, der von der Kommission am 5. September 2005 vorgelegt wurde (KOM(2005)0419),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2005, der vom Rat am 3. Oktober 2005 aufgestellt wurde (12180/2005 – C6-0304/2005),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2005 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2005 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan IV - Gerichtshof - Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst(4),

–   unter Hinweis auf seine Abänderung vom 25. Oktober 2005 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2005(5),

–   unter Hinweis auf die Ablehnung der vom Parlament am Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2005 vorgenommenen Abänderung durch den Rat am 21. November 2005 (SGS5/13784),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0336/2005),

1.   nimmt die zweite Lesung des Rates zur Kenntnis;

2.   bekräftigt seine Entscheidung aus erster Lesung;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, zu erklären, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2005 endgültig festgestellt ist, und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Gerichtshof zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 60 vom 8.3.2005, S. 1.
(3) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/708/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 14.10.2005, S. 24).
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0392.
(5) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0391.

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