Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Menschenrechte in Kambodscha, Laos und Vietnam
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht der EU 2005 zur Lage der Menschenrechte,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kambodscha, Laos und Vietnam und insbesondere auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zu Menschenrechten in der Welt 2004(1),
– unter Hinweis auf die Kooperationsabkommen von 1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und dem Königreich Kambodscha und der Demokratischen Volksrepublik Laos andererseits und das Kooperationsabkommen von 1995 zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam,
– unter Hinweis auf die vom Rat am 14. Juni 2004 gebilligten EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in Anerkennung der bedeutenden Fortschritte, die die drei Länder in den letzten Jahren in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gemacht haben, und in Unterstützung ihrer Bemühungen, mit regionalen und nicht-regionalen Partnern in multilateralen Foren zusammenzuarbeiten,
B. unter Billigung der von der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft getroffenen Maßnahmen, die die Regierungsprogramme zur Bekämpfung der Armut unterstützen sollen,
C. in dem Bedauern, dass parallel zu den wirtschaftlichen und sozialen Reformen noch keine angemessenen Reformen in den Bereichen Politik und Bürgerrechte eingeleitet wurden,
D. in Anerkennung dessen, dass im Juni 2005 die ersten Treffen der Arbeitsgruppen EU-Vietnam und EU-Laos für den Aufbau der Institutionen, Verwaltungsreformen, gute Staatsführung und Menschenrechte abgehalten wurden; jedoch in der Erwägung, dass die Lage der Grundrechte nach wie vor Anlass zur Sorge gibt,
Kambodscha
E. in der Erwägung, dass die Nationalversammlung des Königreichs Kambodscha am 3. Februar 2005 die parlamentarische Immunität dreier Mitglieder der Sam-Rainsy-Partei, nämlich des Parteivorsitzenden Sam Rainsy sowie von Chea Poch und Cheam Channy, aufgehoben hat,
F. in der Erwägung, dass Cheam Channy und sein Stellvertreter Khom Piseth von einem Militärgericht verurteilt wurden, obwohl nach kambodschanischem Recht Zivilisten nicht vor ein Militärgericht gestellt werden können,
G. in der Erwägung, dass die Rechte der Verteidigung von diesem Militärgericht nicht gewahrt wurden und dass Cheam Channy zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und in der Folge seines parlamentarischen Mandats enthoben wurde,
H. in der Erwägung, dass die Lage der Frauen in Kambodscha besonders besorgniserregend ist, da Frauen Diskriminierungen und extremen Schwierigkeiten in verschiedenen Bereichen ausgesetzt sind, wie auch in seiner Entschließung vom 13. Januar 2005 zum Frauen- und Kinderhandel in Kambodscha(2) festgestellt wurde,
I. in der Erwägung, dass die Aufhebung der parlamentarischen Immunität dieser drei Abgeordneten der Opposition, die jüngste Festnahme und Inhaftierung von Journalisten (Mam Sonando, Leiter des Radiosenders "Beehive") und Lehrern (Rong Chhun, Vorsitzender der kambodschanischen unabhängigen Lehrervereinigung) sowie die Anklagen gegen Chea Mony, den Vorsitzenden der freien Gewerkschaft der Arbeitnehmer, Men Nath, den Vorsitzenden der Beamtenvereinigung, und Ea Channa, ein Mitglied der Studentenbewegung für Demokratie bezeichnend für die allgemeine Verschlechterung der Lage im Hinblick auf die bürgerlichen Freiheiten in Kambodscha und für das unerbittliche Vorgehen gegen politische Dissidenten sind,
J. in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Justiz und somit deren Fähigkeit, die Verfahren gegen die Führer der Roten Khmer vor dem dazu geschaffenen Tribunal ohne politische Einflussnahme durchzuführen, nicht gewährleistet ist,
Laos
K. in der Erwägung, dass die Staatsorgane der Demokratischen Volksrepublik Laos trotz heftiger Proteste der Europäischen Union, internationaler Organisationen und anderer Mitglieder der internationalen Gemeinschaft nach wie vor Maßnahmen ergreifen, die die Meinungs-, Presse-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit einschränken,
L. in der Erwägung, dass die internationalen Medien und Menschenrechtsorganisationen immer wieder über Übergriffe gegen die Volksgruppe der Lao-Hmong berichten, deren humanitäre Lage nach wie vor prekär ist,
M. in der Erwägung, dass die wichtigsten Führer der friedlichen Bewegung des 26. Oktober 1999, die demokratische Reformen forderten, Thongpraseuth Keuakoun, Seng-Aloun Phengphanh, Bouavanh Chanmanivong und Keochay, noch immer in Haft sind und ein weiterer ihrer Führer, Khamphouvieng Sisa-At, infolge von Misshandlungen und Entbehrungen in der Haft gestorben ist,
N. in der Erwägung, dass ausländischen Beobachtern, insbesondere von Amnesty International, die ungehinderte Einreise nach Laos verwehrt wurde,
Vietnam
O. in Anerkennung der Annahme eines Masterplans und Aktionsplans für die Beziehungen EU-Vietnam mit Blick auf 2010 durch Vietnam im Juni 2005 und der größeren Bereitschaft der Regierung, über Menschenrechtsfragen zu sprechen,
P. unter Würdigung der erheblichen Forschritte der Sozialistischen Republik Vietnam im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte, wie sie von den Sozialindikatoren und dem UNDP-Index für die menschliche Entwicklung ausgewiesen werden,
Q. in der Erwägung, dass die vietnamesischen Staatsorgane nach wie vor die Meinungs- und die Pressefreiheit einschränken, insbesondere indem sie im Jahr 2004 eine Polizeitruppe zur Zensur des Internet eingerichtet und "Cyber-Dissidenten" wie Nguyen Dan Que, Pham Hong Son, Nguyen Vu Binh und Nguyen Khac Toan wegen Spionage inhaftiert haben, nur weil sie im Internet Informationen verbreitet haben,
R. in der Erwägung, dass die indigenen Minderheiten aus dem (zentralen und nördlichen) Hochland, insbesondere die Montagnards, Diskriminierungen und Maßnahmen wie der Konfiszierung des Landes ihrer Vorfahren oder der Unterdrückung ihrer Religion ausgesetzt sind,
S. in der Erwägung, dass die Vereinigte Buddhistische Kirche Vietnams (UBCV) seit 1975 wegen ihres Engagements für Religionsfreiheit, Menschenrechte und demokratische Reformen systematisch verfolgt wird, dass sie seit 1981 verboten ist, ihr Eigentum konfisziert wurde, ihre Schulen, Universitäten, sozialen und kulturellen Einrichtungen zerstört wurden und dass der Patriarch der UBCV Thich Huyen Quang und sein Stellvertreter Thich Quang Do seit fast 25 Jahren willkürlich inhaftiert sind,
T. in der Erwägung, dass die Mitglieder von lokalen Ausschüssen der UBCV, die 2005 in neun Provinzen in Zentral- und Südvietnam eingerichtet wurden, systematisch von der Polizei schikaniert werden, weil sie den Menschen in diesen armen Provinzen helfen, und dass der Mönch der UBCV Thich Vien Phuong zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, die dem 43-fachen eines monatlichen Grundlohns entspricht, nur weil er einen Appell für Menschenrechte und Demokratie in Vietnam gefilmt hatte, den Thich Quang Do im April 2005 an die UN-Menschenrechtskommission gerichtet hatte,
U. in Kenntnis der Aussagen des buddhistischen Mönchs Thich Thien Minh, der vor kurzem nach 26 Jahren Haft aus einem Umerziehungslager entlassen wurde, über die schrecklichen Haftbedingungen, die die Gefangenen im Lager Z30A in Xuan Loc ertragen müssen, insbesondere die römisch-katholischen Priester Pham Minh Tri und Nguyen Duc Vinh, die mehr als 18 Jahren inhaftiert waren, und ein Mitglied der buddhistischen Hoa-Hao-Sekte, der 87jährige Ngo Quang Vinh,
V. in Kenntnis der Tatsache, dass zahllose Beschränkungen, die der Vereinigten Buddhistischen Kirche Vietnams und den protestantischen Kirchen, einschließlich der mennonitischen Kirche, auferlegt werden, nach wie vor gelten, obwohl im Jahr 2004 ein neues Gesetz über Glauben und Religion in Kraft getreten ist, mit dem alle Aspekte des religiösen Lebens geregelt werden,
W. in der Erwägung, dass der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen Empfehlungen (Ref. CCPR/CO/75/VNM vom 26. Juli 2002) an die vietnamesischen Staatsorgane hinsichtlich der Strategie zur Entwicklung des Rechtssystems – ein zum Teil von den Geberländern, darunter einigen Mitgliedstaaten, finanzierter Zehnjahresplan – gerichtet hat,
Kambodscha
1. bringt seine Unterstützung für den Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kambodscha zum Ausdruck und fordert nachdrücklich die möglichst baldige Einrichtung des unabhängigen Tribunals zur Verfolgung der Verbrechen der Roten Khmer, die mit den Vereinten Nationen im Juni 2003 vereinbart wurde;
2. fordert die kambodschanischen Staatsorgane auf,
–
Cheam Channy unverzüglich und bedingungslos freizulassen, ihm sein Abgeordnetenmandat wieder zu erteilen und die parlamentarische Immunität von Sam Rainsy und den beiden anderen Vertretern seiner Partei wiederherzustellen, wie bereits in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2005 zu Kambodscha(3) sowie in der Entschließung der Interparlamentarischen Union vom 19. Oktober 2005 gefordert wurde;
–
politische und institutionelle Reformen einzuleiten, um einen demokratischen Staat zu errichten, in dem Rechtstaatlichkeit herrscht und der sich auf die Achtung der Grundfreiheiten gründet;
–
zu beweisen, dass sie gewillt sind, die weit verbreiteten Geißeln der Korruption, der massiven Abholzung, die zur Vertreibung von Menschen führt, und der Sextourismusindustrie wirksam zu bekämpfen, die derzeitige Kultur der Straflosigkeit abzulehnen und alle Personen, die in solche Aktivitäten verwickelt sind, vor Gericht zu stellen;
3. fordert den Rat und die Kommission auf, eine Arbeitsgruppe für den Aufbau der Institutionen, Verwaltungsreformen, gute Staatsführung und Menschenrechte einzusetzen und dem Europäischen Parlament über die Ergebnisse ihrer Arbeit Bericht zu erstatten;
4. regt unter anderem an, dass eine Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments so schnell wie möglich nach Kambodscha reist, um die Lage von inhaftierten Abgeordneten, Vertretern der Medien und Gewerkschaftsführern im Land zu beurteilen, und dass die Inhaftierung aller politischen Gefangenen beendet wird;
Laos
5. fordert die laotischen Staatsorgane auf,
–
alle politischen Häftlinge und Gefangenen aus Gewissensgründen freizulassen, einschließlich der Führer der Bewegung des 26. Oktober 1999, der Christen, die festgenommen wurden, weil sie ihrem Glauben nicht abschwören wollten, der Lao-Hmong und insbesondere Thao Moua und Pa Phue Khang, der von europäischen Journalisten beschäftigten Führer, die im Jahr 2003 festgenommen wurden;
–
alle Reformen so bald wie möglich auszuarbeiten und umzusetzen, die zur Demokratisierung des Landes, zur Gewährleistung der friedlichen Ausübung der Rechte der politischen Opposition und zur Sicherstellung einer raschen Durchführung einer Mehrparteienwahl unter internationaler Beobachtung mit Blick auf die nationale Versöhnung erforderlich sind;
–
Programme zur Integration der Bevölkerungsgruppe der Lao-Hmong und anderer ethnischer und religiöser Minderheiten in die laotische Gesellschaft umzusetzen, wobei deren soziale und politische Rechte zu wahren sind, um ihre Menschenrechtslage und ihre Lebensbedingungen unverzüglich zu verbessern;
–
den einschlägigen Agenturen der Vereinten Nationen und Vertretern humanitärer Organisationen uneingeschränkten Zugang zu gewähren, damit sie politische Gefangene, die Bevölkerungsgruppe der Lao-Hmong und alle ethnischen und religiösen Minderheiten in Laos aufsuchen können;
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den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unverzüglich zu ratifizieren;
6. fordert die Kommission auf, die Lage der Gemeinschaft der Lao-Hmong und die Regierungsprogramme für ethnische Minderheiten aufmerksam zu überwachen;
Vietnam
7. fordert die vietnamesischen Staatsorgane auf,
–
anlässlich des 30. Jahrestags des Endes des Vietnamkriegs einen echten Dialog über die wirtschaftliche, soziale, intellektuelle und politische Entwicklung in Vietnam zu führen, an dem sich alle Bevölkerungsgruppen beteiligen können;
–
politische und institutionelle Reformen durchzuführen, die zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit führen, wobei zuerst ermöglicht werden muss, dass ein Mehrparteiensystem geschaffen wird und alle Strömungen das Recht haben, ihre Meinung zu vertreten;
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die Strategie zur Entwicklung des Rechtssystems gemäß den Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses und den Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte umzusetzen;
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alle Formen der Repression gegen Mitglieder der Vereinigten Buddhistischen Kirche Vietnams zu beenden und diese Kirche sowie alle anderen nicht anerkannten Glaubensgemeinschaften im Lande offiziell anzuerkennen;
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alle vietnamesischen politischen Häftlinge und Gefangenen aus Gewissensgründen freizulassen, die in Haft sind, weil sie ihre Rechte auf Meinungsfreiheit sowie Presse- und Religionsfreiheit gesetzestreu und friedlich wahrgenommen haben, insbesondere Thich Huyen Quang und Thich Quang Do, die von den Vereinten Nationen als Opfer einer willkürlichen Inhaftierung betrachtet werden(4);
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sicherzustellen, dass den Bürgern die in der vietnamesischen Verfassung und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankerten Grundrechte uneingeschränkt gewährt werden, insbesondere indem die Entstehung einer wirklich freien Presse zugelassen wird;
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die sichere Rückführung der aus Vietnam geflohenen Montagnards im Rahmen des Abkommens, das der UNHCR mit Kambodscha und Vietnam geschlossen hat, zu gewährleisten und eine angemessene Überwachung der Lage der Rückkehrer durch das UNHCR und internationale NRO zuzulassen;
Allgemeines
8. unterstützt die Projekte zur Förderung der Entwicklung des Journalismus und zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten in der laotischen Nationalversammlung, die von der Kommission finanziert werden sollen, sowie die Maßnahmen, die die Arbeitsgruppe für den Aufbau der Institutionen, Verwaltungsreformen, gute Staatsführung und Menschenrechte für Vietnam vorgeschlagen hat;
9. fordert den Rat und die Kommission auf, es umfassend an den Arbeiten der Arbeitsgruppen EU-Vietnam und EU-Laos für den Aufbau der Institutionen, Verwaltungsreformen, gute Staatsführung und Menschenrechte zu beteiligen;
10. fordert den Rat und die Kommission auf, mit Blick auf Artikel 1 der Assoziierungs- und Kooperationsabkommen, in dem bekräftigt wird, dass die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte wesentliche Bestandteile der Abkommen sind, eine detaillierte Bewertung der in Kambodscha, Laos und Vietnam seit der Unterzeichnung dieser Abkommen verfolgten Politik vorzunehmen und dem Parlament über die Ergebnisse Bericht zu erstatten;
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11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie den Regierungen und Parlamenten von Laos, Vietnam und Kambodscha zu übermitteln.