Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der europäische Konsens zur Entwicklungspolitik"
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis darauf, dass im Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" am 21. und 22. November 2005 mit Einverständnis der Kommission Einigung über eine "Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der Europäische Konsens zur Entwicklungspolitik" erzielt wurde,
– unter Hinweis auf die vom Rat und der Kommission am 10. November 2000 angenommene Erklärung zur Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft,
– unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, dessen Revision am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnet wurde,
– in Kenntnis der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000, in der die Millennium-Entwicklungsziele als von der Völkergemeinschaft aufgestellte Kriterien zur Beseitigung der Armut enthalten sind,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 17. November 2005 zum Vorschlag für eine Gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der Europäische Konsens"(1), vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika(2) sowie vom 12. April 2005 zu der Rolle der Europäischen Union bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele(3),
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
1. begrüßt die Initiative der Kommission, die Erklärung von 2000 über die Entwicklungspolitik zu überarbeiten und zu aktualisieren und insbesondere das Europäische Parlament in diesen Prozess einzubinden; begrüßt, dass die Kommission entschlossen ist, dafür zu sorgen, dass alle ihre Dienststellen und Delegationen, die für die Planung und Ausführung der gemeinschaftlichen Entwicklungshilfe zuständig sind, diesen "Europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik" als wichtigsten Bezug für die gemeinschaftlichen Zielsetzungen und Grundsätze für die Umsetzung der gesamten Entwicklungszusammenarbeit heranziehen;
2. begrüßt, dass sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten erstmals darauf geeinigt haben, bei der Förderung eines gemeinsamen Entwicklungskonzepts der Europäischen Union zusammenzuarbeiten und dabei gemeinsame Zielsetzungen und Grundsätze aufzustellen, die Verpflichtung der Europäischen Union zur Beseitigung der Armut, zu Eigenverantwortung und Partnerschaft zu bekräftigen, mehr und bessere Hilfe bereitzustellen und die Abstimmung der entwicklungspolitischen Maßnahmen zu verbessern, an der sich die Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten in allen Entwicklungsländern orientieren werden;
3. ist besonders zufrieden über die von den Unterzeichnern des "Europäischen Konsenses zur Entwicklungspolitik" zum Ausdruck gebrachte Entschlossenheit, herauszustellen, dass die Beseitigung der Armut und die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele übergeordnete Ziele der Entwicklungspolitik der Europäischen Union sind, die Abstimmung der entwicklungspolitischen Maßnahmen sicherzustellen und die Verfahren zwischen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und anderen Gebern zu harmonisieren, die besondere Rolle der Kommission deutlicher zu definieren und den Anstoß zu Diskussionen und zum Dialog mit lokalen Wirtschafts- und Sozialpartnern über die Entwicklungspolitik und die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele zu geben; ist entschlossen, die Entwicklung weiterhin genau zu verfolgen und gegebenenfalls Initiativen zur Erreichung dieser Ziele zu ergreifen;
4. bedauert, dass die Rechte der Kinder, die bei allen entwicklungspolitischen Maßnahmen berücksichtigt werden sollten, kaum Erwähnung finden; bedauert ferner, dass die Tatsache, dass das Parlament bei den Verhandlungen großen Nachdruck auf die menschliche Entwicklung und insbesondere auf Gesundheit und Bildung gelegt hat, in der Erklärung nicht voll und ganz Niederschlag gefunden hat; ist weiterhin entschlossen, auch fortan dafür zu sorgen, dass diese Bereiche prioritäre Bereiche der Gemeinschaftshilfe bleiben;
5. begrüßt, dass im Rahmen des "Europäischen Konsenses zur Entwicklungspolitik" die Kontrollen der Waffenexporte aus der Europäischen Union verschärft werden sollen, um zu verhindern, dass in der Europäischen Union hergestellte Rüstungsgüter gegen Zivilpersonen eingesetzt werden, und dass konkrete Schritte zur Begrenzung der unkontrollierten Weiterverbreitung kleiner und leichter Waffen ergriffen werden sollen, fordert jedoch die Kommission auf, die Minenräum- und Abrüstungsprogramme in Regionen zu intensivieren und zu beschleunigen, in denen Kriege stattgefunden haben;
6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Reihe messbarer Zielsetzungen für die Umsetzung der vereinbarten entwicklungspolitischen Maßnahmen und für die regelmäßige Bewertung der dabei erzielten Fortschritte zu entwickeln;
7. bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass ein wirklich allumfassender und transparenter Verhandlungsprozess zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament einen "Europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik" ermöglicht hat; stellt mit Zufriedenheit fest, dass viele Vorschläge des Europäischen Parlaments in das Dokument aufgenommen wurden, und unterstreicht, dass das Europäische Parlament bei der Erzielung dieser ehrgeizigen und bedeutenden Einigung eine wesentliche Rolle gespielt hat; fordert den Rat und die Kommission auf, diesen Prozess als ein Modell für künftige Verhandlungen über wichtige politische Fragen zu betrachten;
8. vertritt die Ansicht, dass das Dokument weitgehend den in seinen verschiedenen diesbezüglichen Entschließungen zum Ausdruck gebrachten entwicklungspolitischen Prioritäten entspricht, und betont, dass es weiterhin eine aktive Rolle bei der Förderung des "Europäischen Konsenses" spielen will, insbesondere durch Maßnahmen zu einer besseren Abstimmung der entwicklungspolitischen Maßnahmen in den Gemeinschaftspolitiken und durch das Bemühen um einen Dialog mit den Bürgern und der Zivilgesellschaft im Bereich der Entwicklungspolitik der Europäischen Union;
9. gibt seine Zustimmung zu der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der Europäische Konsens zur Entwicklungspolitik";
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.