Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2004/2166(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel I-57 des nicht in Kraft befindlichen und noch nicht angenommenen Vertrags über eine Verfassung für Europa betreffend die Union und ihre Nachbarn,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1) sowie den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (KOM(2004)0492),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn" (KOM(2003)0104), ihres Strategiepapiers zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)(KOM(2004)0373), ihres Vorschlags für ein Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (KOM(2004)0628), ihrer Mitteilung über Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) (KOM(2004)0795) und der Aktionspläne für die Ukraine, die Republik Moldau, Israel, Jordanien, Marokko, die Palästinensische Behörde und Tunesien,
– in Kenntnis des Aktionsplans für die Ukraine ("10-Punkte-Plan Ferrero-Waldner/Solana"), der vom Kooperationsrat EU-Ukraine am 21. Februar 2005 gebilligt wurde,
– in Kenntnis der Europäischen Sicherheitsstrategie "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt", die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 gebilligt wurde,
– in Kenntnis des Zweiten Aktionsplans für die Nördliche Dimension 2004-2006, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung am 16. und 17. Oktober 2003 in Brüssel befürwortet wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Nördlichen Dimension vom 20. November 2003(2) und 16. November 2005(3),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der IV. Ministerkonferenz zum Thema Nördliche Dimension, die am 21. November 2005 in Brüssel stattgefunden hat,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2005 mit dem Titel "Der Barcelona-Prozess – neu aufgelegt"(4),
– unter Hinweis auf die Strategische Partnerschaft mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten, die vom Europäischen Rat am 18. Juni 2004 gebilligt wurde,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung" (KOM(2003)0294),
– in Kenntnis der Entschließung vom 15. März 2005 über wirtschaftliche und finanzielle Fragen, soziale Angelegenheiten und Bildung, die von der ersten Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer in Kairo angenommen wurde,
– in Kenntnis des vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) veröffentlichten Arabischen Berichts über die menschliche Entwicklung 2004 "Auf dem Weg zur Freiheit in der arabischen Welt" vom 5. April 2005,
– in Kenntnis des Berichts der Delegation des Europäischen Parlaments, die zur Beobachtung der Wahlen in der Palästinensischen Behörde vom 7. bis 10. Januar 2005 entsandt wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Januar 2005 zu den Ergebnissen der Wahlen in der Ukraine(5), vom 24. Februar 2005 zu den Parlamentswahlen in der Republik Moldau(6) und vom 10. März 2005 zur Lage im Libanon(7),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 zu dem Thema Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn(8),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2002 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Union des Arabischen Maghreb: Umsetzung einer privilegierten Partnerschaft(9),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004(10),
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Nachbarländern und -regionen der sich erweiternden Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0399/2005),
A. in der Erwägung, dass sich nach der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 die Außengrenzen der Europäischen Union verändert haben und neue Nachbarn hinzugekommen sind,
B. in der Erwägung, dass es nicht im Interesse der erweiterten Europäischen Union liegt, neue Trennlinien durch abgeschottete Außengrenzen zu ziehen, und deshalb eine Strategie für die Beziehungen zu den östlichen und südlichen Nachbarn verfolgt werden muss, mit deren Hilfe ein gemeinsamer Raum des Friedens, der Stabilität, der Sicherheit, der Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Wohlstands geschaffen und ausgebaut werden kann,
C. in der Erwägung, dass es im Interesse der Europäischen Union liegt, einen Beitrag zur demokratischen Entwicklung seiner Nachbarn zu leisten, und die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) ganz wesentlich von dem Willen der Nachbarstaaten und ihrer Völker abhängt, die gleichen Werte wie diejenigen, die die Grundlage der Europäischen Union bilden, zu teilen,
D. in der Erwägung, dass die ENP das ambitionierte Ziel haben sollte, den Partnerländern privilegierte Beziehungen und eine herausragende Stellung anzubieten, um ihnen eine aktive Beteiligung an der EU-Politik zu ermöglichen,
E. in der Erwägung, dass die ENP einerseits europäische Länder betrifft, denen gemäß den geltenden Verträgen prinzipiell das Recht zusteht, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen, und andererseits die Länder, die zwar seit langem Nachbarn und enge Partner der Europäischen Union sind, aber nicht Mitglied der Europäischen Union werden können; in der Erwägung, dass dies keineswegs das genannte Recht der europäischen Staaten beeinträchtigt, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen,
F. in der Erwägung, dass alle Nachbarn, unabhängig von der Frage einer möglichen Mitgliedschaft, eine gleichberechtigte Chance haben, entsprechend ihren eigenen Ambitionen privilegierte Beziehungen mit der Europäischen Union aufzubauen, die sowohl auf gemeinsamen Interessen als auch auf gemeinsamen Werten beruhen,
G. in der Erwägung, dass es in der Europäischen Union einige Inselregionen in äußerster Randlage gibt, die im Atlantischen Ozean gelegen, jedoch mit dem europäischen Kontinent verbunden sind, was im Zusammenhang mit der ENP zu besonderen Problemen führt, da in der Nachbarschaft dieser Inseln andere Inseln liegen, die nicht zur Europäischen Union gehören, mit denen sie aber gemeinsame historische Bindungen teilen,
H. in der Erwägung, dass zu den Kopenhagener Kriterien auch das Kriterium der Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union gehört,
I. in der Erwägung, dass die "Rosen-Revolution" in Georgien und die "Orangene Revolution" in der Ukraine den Willen der Bevölkerung dieser Länder zum Ausdruck gebracht haben, auf der Basis der gemeinsamen Werte, die in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa genannt sind, an der Gestaltung Europas teilzunehmen,
J. in der Erwägung, dass die Union alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um die Rückkehr von Belarus zur Gemeinschaft der demokratischen Staaten zu unterstützen, damit das Land zu einem verlässlichen und erfolgreichen Partner wird,
K. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihre strategische Partnerschaft mit Russland nicht voll ausgeschöpft hat, um zur Lösung des Transnistrien-Konflikts beizutragen, der einer der Hauptgründe für die gravierende Wirtschaftskrise in der Republik Moldau ist,
L. in der Erwägung, dass die friedliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent und im unmittelbaren Nachbarschaftsumfeld im Interesse der Europäischen Union liegt und sie deshalb einen Beitrag leisten muss zur Beilegung der Konflikte in Transnistrien, Südossetien, Abchasien, Berg-Karabach und Tschetschenien, wozu eine enge Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine erforderlich ist, sowie zur Lösung der Konflikte im Nahen Osten und in der Westsahara,
M. in der Erwägung, dass die Freiheitsbewegung im Libanon und die freien Wahlen in Palästina auch durch den Geist der Freiheit und der Demokratie getragen worden sind,
N. unter nachdrücklichem Hinweis auf die wichtige positive Rolle, die Institutionen wie der Europarat, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Vereinten Nationen (UN) bei der Verhütung, Bewältigung und Lösung politischer und militärischer Krisen in vielen Regionen Europas übernommen haben, hauptsächlich dank ihrer Kapazitäten und Instrumente, die die der Europäischen Union ergänzen,
O. in der Erwägung, dass die Länder, die im Rahmen der GUAM (Georgien, Ukraine, Aserbaidschan und Republik Moldau) zusammenarbeiten, auf ihrem Gipfeltreffen am 22. April 2005 in Chisinau deutlich ihr Interesse an einer Intensivierung ihrer Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht haben,
P. in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihr Nachbarn Russland am 31. Mai 2003 beschlossen haben, ihre Strategische Partnerschaft, die auf den gleichen Werten beruht wie die ENP, und die Einrichtung von vier gemeinsamen Räumen weiter voranzutreiben, was nun zu konkreten Ergebnissen führen muss,
Auf dem Weg zu Europäischen Nachbarschaftsabkommen
1. erklärt, dass das Ziel privilegierter Beziehungen zu den Nachbarn der Europäischen Union als unabdingbare Voraussetzung eine aktive und konkrete Verpflichtung auf gemeinsame Werte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolles Regieren, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Demokratie sowie die Prinzipien einer transparenten sozialen Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung enthält;
2. betont sein Ziel, sich nicht mit dem Status Quo abzufinden, sondern die Europäische Union dazu zu verpflichten, mit allen verfügbaren diplomatischen, finanziellen und politischen Mitteln die Bestrebungen der Völker unserer Nachbarstaaten nach umfassender politischer Freiheit mit Demokratie und Gerechtigkeit sowie einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen;
3. unterstützt die Erweiterung der Europäischen Union auf der Grundlage der Verträge und in Übereinstimmung mit den vom Europäischen Rat gefassten Beschlüssen; betont, dass der Erweiterungsprozess einhergehen muss mit einer ambitionierten und substanziellen flexiblen Nachbarschaftspolitik für diejenigen europäischen Länder, die derzeit keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind und die der Europäischen Union noch nicht beitreten können oder nicht beitreten wollen, sich aber dennoch an den Werten der Europäischen Union orientieren und willens sind, am europäischen Projekt teilzunehmen;
4. betont, dass der Vertrag von Nizza keine annehmbare Grundlage für weitere Beschlüsse über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten darstellt, und setzt sich daher dafür ein, dass die erforderlichen Reformen im Rahmen des Verfassungsprozesses auf den Weg gebracht werden;
5. betont, dass die ENP auf die Bedürfnisse der einzelnen Länder zugeschnitten sein sollte, denen sie zugute kommt, und kein Einheitskonzept sein darf;
6. unterstreicht, dass ein wirksamer Überwachungsmechanismus eingerichtet werden muss und die Bereitschaft zur Begrenzung oder Aussetzung der Unterstützung und sogar zur Auflösung von Abkommen mit Ländern vorhanden sein muss, die gegen die internationalen und europäischen Standards für die Achtung der Menschenrechte und die Demokratie verstoßen, und fordert die Kommission auf, eine entschiedene Politik zu verfolgen, die die demokratischen Kräfte in solchen Nachbarstaaten fördert, insbesondere durch die Gewährung des Zugangs zu unabhängigen Medien und Informationen;
7. fordert die Kommission auf, die Finalität und die eindeutigen Prioritäten der ENP zu definieren und damit Kriterien für die Bewertung der Ergebnisse festzulegen, und begrüßt die Idee, am Ende des ENP-Prozesses für die Länder, die keine EU-Mitgliedschaft beantragt haben, sich aber dem Rechtsbestand der Europäischen Union angenähert haben, ein Europäisches Nachbarschaftsabkommen vorzusehen; fordert die Kommission auf, besondere politische Maßnahmen vorzuschlagen und auszuarbeiten, um die ENP, soweit dies machbar ist, auf die Inselstaaten im Atlantik auszuweiten, die den an den europäischen Kontinent angrenzenden EU-Gebieten in äußerster Randlage benachbart sind und für die besondere Fragen in Bezug auf die geographische Nähe, die kulturelle und historische Affinität und die gegenseitige Sicherheit von Bedeutung sein können;
8. hält es für richtig, dass ein solches Nachbarschaftsabkommen zu allmählichen Fortschritten hin zu einem vollen Zugang zum Binnenmarkt und einer Beteiligung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ermutigen kann, was die angemessene finanzielle und technische Unterstützung seitens der Europäischen Union voraussetzt; hält es ebenfalls für erforderlich, eine enge Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zu ermöglichen, die auch in die Aktionspläne einbezogen werden sollte, mit dem Ziel, in den Bereichen Verteidigung der Menschenrechte, Bekämpfung des Drogen-, Waffen-, und Menschenhandels, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, Asyl- und Visapolitik und Einwanderung eng zusammenzuarbeiten;
9. fordert den Rat auf, den Dialog mit den einzelnen ENP-Partnerländern zu verstärken, indem er gegebenenfalls zur Teilnahme an Bereichen von gegenseitigem Interesse und Bedeutung für die Europäische Union auffordert, wie etwa bei der GASP, und Vertreter ohne Stimmrecht in geeigneten Bereichen zu Diskussionen in den jeweiligen Arbeitsgruppen des Rates einlädt, z.B. in den Bereichen Bekämpfung des Terrorismus (COTER), internationale Entwicklungszusammenarbeit (CODEV), Menschenrechte (COHOM), internationale Organisationen (CONUN), usw.;
10. ist der Auffassung, dass die gemeinsame Verwaltung der Grenze zwischen dem jeweiligen Nachbarland und der Europäischen Union wesentlicher Inhalt jedes Europäischen Nachbarschaftsabkommens sein sollte, wodurch einerseits die Sicherheit der Grenze, andererseits aber auch die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gesichert werden soll;
11. erachtet es für notwendig und bereits jetzt als einen ersten Schritt für realisierbar, den Partnerländern die Teilname an allen Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend, Informationsgesellschaft, Umwelt, Forschung und Wissenschaft zu ermöglichen;
12. hält es für äußerst wichtig, dass die ENP spürbar zu der Förderung der Rechte der Frauen und der wirtschaftlichen und sozialen Rechte beiträgt; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die Zurückziehung aller Vorbehalte bestimmter Länder gegen die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW) vorrangig zu betreiben und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) voll und ganz umzusetzen;
13. fordert die Kommission und den Rat auf, die ENP nicht nur zur Intensivierung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit einzusetzen, sondern ebenfalls die Aktionspläne mit den Partnerländern konkret umzusetzen, und zwar unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Differenzierung je nach Eignung und Qualifikation des jeweiligen Landes, um ihnen die Teilnahme an Programmen und Agenturen wie der Europäischen Umweltagentur, der Europäischen Weltraumorganisation, Eurojust und dem Programm der Gemeinschaft für neue Energieressourcen "Intelligente Energie - Europa", sowie an Ausschreibungen für Entwicklungszusammenarbeit und Zusammenarbeit bei Hilfsmaßnahmen im Rahmen von EU-Programmen und Agenturen wie TACIS, PHARE und ECHO zu ermöglichen;
14. hält es für wichtig, das Besucherprogramm des Parlaments dahingehend zu erweitern, dass Menschen aus Nachbarländern die Möglichkeit erhalten, sich mit der demokratischen Kultur des Europäischen Parlaments vertraut zu machen;
15. erachtet es für sinnvoll, einen europäischen Sonderfonds einzurichten, um Initiativen zur Förderung der parlamentarischen Demokratie in Nachbarländern wirksam und flexibel zu unterstützen;
16. hält es für wichtig, dass in den Aktionsplänen Differenzierungen für die einzelnen Länder im Hinblick auf den aktuellen Stand der Beziehungen, die Fortschritte bei der Umsetzung der Reformen sowie den Willen eines jeden Nachbarlandes, die vereinbarten Verpflichtungen zu erfüllen, formuliert werden müssen; betont, dass diese Differenzierungen auf transparenten und objektiven Kriterien beruhen müssen;
17. vertritt die Ansicht, dass solche Aktionspläne als Instrument für die Verwirklichung des Ziels der möglichen EU-Mitgliedschaft derjenigen Länder, die dafür in Frage kommen, und als Instrument für eine noch engere Partnerschaft mit den anderen beteiligten Ländern dienen sollten;
18. unterstützt die Entwicklung von Aktionsplänen mit allen von der Nachbarschaftspolitik erfassten Ländern und betont, dass die Entwicklung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit als höchste Priorität in allen nationalen Aktionsplänen betrachtet werden sollte; betont in diesem Sinne, dass es wichtig ist, zusammen mit allen Nachbarländern Unterausschüsse für Menschenrechte einzusetzen, die zur Bewertung der Umsetzung der Aktionspläne beitragen könnten; vertritt die Ansicht, dass diese Unterausschüsse mindestens einmal im Jahr zusammentreten sollten und dass ein regelmäßiges Follow-up auf allen politischen Ebenen stattfinden sollte; fordert den Rat und die Kommission auf, das Parlament vollständig in diesen Bewertungsprozess einzubeziehen, und ist deshalb der Ansicht, dass das Parlament in den Unterausschüssen vertreten sein sollte;
19. schlägt vor, dass die Kommission jährlich Monitoring-Berichte veröffentlicht, die nach klar definierten Kriterien und Maßstäben eine Bewertung des Fortschritts der ENP im Hinblick auf die einzelnen betroffenen Länder enthalten und die als eine Grundlage für weitere Schritte auf dem Weg zu einem Europäischen Nachbarschaftsabkommen dienen sollen; erwartet, dass die Partnerländer ihrerseits detaillierte Informationen für das gemeinsame Monitoring bereitstellen; hält eine intensive Beratung der Fortschrittsberichte im Parlament für erforderlich;
20. betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Schaffung eines multilateralen Rahmens mit allen betroffenen Ländern, in dem die horizontalen Aspekte dieser Monitoring-Berichte gemeinsam bewertet und die generellen Zukunftsaussichten der ENP diskutiert werden;
21. bedauert, dass die Kommission in ihrem Strategiepapier (KOM(2004)0373) lediglich auf die Stellungnahme des Rates reagiert und die umfassende Entschließung des Parlaments vom 20. November 2003 ignoriert hat;
22. betont die äußerst wichtige Verbindung zwischen der Strategie der Europäischen Union gegenüber Russland und der ENP; stellt fest, dass der Erfolg dieser Politik in einigen der ENP-Staaten von den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland abhängt; fordert die Kommission und den Rat daher auf, die gemeinsame Strategie gegenüber Russland in dem Sinne neu zu gestalten, dass sie die gleichen demokratischen, rechtlichen und menschenrechtsspezifischen Erwägungen wie im Rahmen der ENP berücksichtigt; empfiehlt der russischen Regierung eine größere Flexibilität und einen größeren Spielraum bei den Beschlussfassungsinstrumenten für seine Regionen zuzulassen, die an EU-Länder angrenzen; hält eine solche Entwicklung für eine wichtige Vorbedingung für zukunftsorientierte grenzüberschreitende Beziehungen;
23. ruft mit Nachdruck in Erinnerung, dass das Parlament als Haushaltsbehörde an der Finanzierung der ENP durch das neu geschaffene Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) im Rahmen der Mitentscheidung beteiligt ist; fordert die Kommission daher auf, die politischen Prioritäten der ENP nicht von ihrer Finanzierung durch das ENPI und der Allokation von Haushaltsmitteln zu trennen, sondern sie in Transparenz und unter voller Beteiligung des Parlaments festzulegen, insbesondere was die Festlegung der Mehrjahresprogramme und Länderstrategiepapiere betrifft; fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu finden, um eine Kombination der verschiedenen Instrumente für die Außentätigkeit zu ermöglichen;
24. fordert die Kommission auf, den gesamten ENP-Prozess nicht bürokratisch zu gestalten und nicht nur den Rat, sondern auch das Parlament bei der Entwicklung der Zeitpläne und Inhalte künftiger Aktionspläne umfassend zu konsultieren und einzubinden;
25. betont, dass das ENPI nicht nur als Mittel zur Verankerung der Demokratie in den europäischen Nachbarländern, sondern auch als Motor für Fortschritte in der demokratischen Entwicklung nichtdemokratischer Nachbarländer, wie Belarus, dienen und Mittel zur Unterstützung dieses Wandlungsprozesses vorsehen sollte;
26. fordert eine schnelle Bereitstellung technischer Hilfe für die Nachbarländer, die bereits umfassende Reformprogramme beschlossen haben und den vereinbarten Verpflichtungen nachkommen; bekräftigt seine Entschlossenheit, eine deutliche Erhöhung und Umwidmung der Mittel für die ENP im Einklang mit der künftigen Finanziellen Vorausschau, wie sie vom Parlament beschlossen wird, zu fordern, da das ENPI die bestehenden Programme TACIS, MEDA und INTERREG am 1. Januar 2007 ersetzt; erkennt an, dass die im Rahmen der ENP angebotene schrittweise Teilnahme am europäischen Binnenmarkt eine Chance, aber auch eine große Herausforderung für die Nachbarländer darstellt, und schlägt vor, dass die Kommission spezielle Finanzhilfen schaffen sollte, um die ENP-Länder bei ihrer Heranführung an den Binnenmarkt zu unterstützen, so wie es für Bewerberländer vor deren Beitritt vorgesehen ist;
27. betont, dass die neuen EU-Mitgliedstaaten die Übergangsreformen, die zur Verwirklichung einer Marktwirtschaft, Demokratie und Zivilgesellschaft notwendig sind, erfolgreich durchgeführt und einen einzigartigen und wichtigen Erfahrungsschatz in diesem Bereich erworben haben, der an die Nachbarländer in Osteuropa und die Region Europa-Mittelmeer weitergegeben werden kann; fordert deshalb die Kommission auf, die notwendigen Mechanismen zu schaffen, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ihre Erfahrungen auf dem Gebiet der Reformen mit den ENP-Partnerländern zu teilen, und als Vermittlerin in diesem Prozess zu wirken;
28. betont die Notwendigkeit, kurz- und mittelfristig entschlossene Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in alle Aktionspläne aufzunehmen und solche Maßnahmen zu unterstützen;
29. fordert, dass die Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden sowie gesellschaftlicher Organisationen in den Mitgliedstaaten und in den Nachbarstaaten in die Gestaltung und Umsetzung der ENP sichergestellt wird;
30. fordert die Kommission auf, eine gesonderte Verordnung vorzuschlagen, die der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (Haushaltslinie 19-04) die notwendige Flexibilität verleiht, als einziges externes EU-Instrument, das nicht der Zustimmung durch das Empfängerland bedarf, und darüber hinaus der Wiederherstellung der uneingeschränkten parlamentarischen Kontrolle in Bezug auf das Programm zuzustimmen;
31. betont die Bedeutung einer größeren Marktöffnung gemäß den Prinzipien der Welthandelsorganisation (WTO); erinnert daran, dass in der Erklärung von Barcelona die schrittweise Schaffung einer Freihandelszone für Waren mit dem Zieldatum 2010 vereinbart wurde; hält es für wichtig, dass der Weg aller ENP-Partnerländer in die WTO positiv und unterstützend begleitet wird;
32. unterstützt die Idee der Kommission, Russland zusätzlich zu bestehenden Formen der Kooperation ebenfalls eine Unterstützung durch das neue ENPI anzubieten; verweist jedoch auf die Notwendigkeit, diese Unterstützung an Fortschrittsberichte auf der Grundlage eines geeigneten Monitoring zu knüpfen;
33. hält es für erforderlich, die Informationspolitik über die Europäische Union, ihre Entscheidungsverfahren und ihre Werte zu verstärken; begrüßt, dass der von der Europäischen Union finanzierte Nachrichtensender Euronews Sendungen bereits in russischer Sprache ausstrahlt, und hält es für wünschenswert, dass dies auch in arabischer Sprache geschieht; begrüßt ebenfalls die mit EU-Mitteln finanzierten Programme der "Deutschen Welle", deren Ziel darin besteht, die europäischen demokratischen Werte in Belarus zu verbreiten;
34. ist der Ansicht, dass die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der Europäischen Union zwar für alle europäischen Länder der Hauptanreiz dafür sein muss, den gemeinsamen europäischen Idealen zu folgen und am europäischen Integrationsprozess teilzunehmen, die Nichtmitgliedschaft jedoch nicht als Mittel eingesetzt werden darf, Nichtmitgliedstaaten zu bestrafen; betont, dass alle bilateralen Beziehungen und alle bestehenden multilateralen Organisationen genutzt werden müssen, um unsere Ziele der europäischen Zusammenarbeit und Integration voranzubringen;
Die Nachbarn miteinander verbinden
35. betont, dass es das Ziel der ENP ist, nicht nur die bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Nachbarländern zu stärken, sondern auch unter den Nachbarländern Netze der Kooperation zu schaffen und zur Entwicklung der regionalen Integration zu kommen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Schaffung eines Instruments nach dem Beispiel des Europäischen Wirtschaftsraums, das neben der Beteiligung am Binnenmarkt auch politische Fragen umfasst, für die europäischen Nachbarstaaten geprüft werden sollte; ist besorgt wegen der erheblichen Verzögerungen auf diesem Gebiet und betrachtet es als wesentlich, dass die Europäische Union mit allen Partnern der Nachbarschaftspolitik darauf hinarbeitet, dass alle politischen und institutionellen Instrumente eingesetzt werden, die die Entwicklung der multilateralen Dimension unterstützen können;
36. fordert in diesem Zusammenhang, dass angesichts der geografischen, geschichtlichen und politischen Besonderheiten, die die Nachbarländer und die EU-Mitgliedstaaten voneinander unterscheiden, die regionale und die subregionale Dimension stärker entwickelt werden;
37. fordert die Kommission auf, das Verhältnis zwischen der ENP und der Partnerschaft Europa-Mittelmeer klarer zu definieren, der sie über eine Mitteilung zu dieser Thematik neue Impulse zu geben beabsichtigt;
38. fordert in dieser Hinsicht den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen zur Stärkung der Interaktion mit der OSZE und dem Europarat sichtbarer und konkreter zu machen, um die Europäische Union mit dem grundlegenden Wissen und den Instrumenten auszustatten, die ihr fehlen, insbesondere was die Überwachung der Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit und die Bewältigung und Lösung politischer und militärischer Krisen betrifft;
39. vertritt die Ansicht, dass der Europarat gestärkt und zum wichtigsten gesamteuropäischen Forum der Zusammenarbeit weiterentwickelt werden sollte, insbesondere was die Einhaltung und Umsetzung von Übereinkommen über Demokratie und Menschenrechte anbelangt, und dass seine effizient funktionierende demokratische Organisation auch mit neuen Aufgaben betraut werden kann; ist der Auffassung, dass der Europarat zu einem gesamteuropäischen Forum für alle verschiedenen europäischen "Räume" werden könnte, die wir heute im Wege bilateraler und multilateraler Beziehungen schaffen wollen;
40. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, die Europäische Menschenrechtskonvention zu unterzeichnen, um die Verbindung zwischen dem Rahmen des Europarates und der Europäischen Union zu stärken;
41. fordert eine stärkere und gezieltere gesamteuropäische Zusammenarbeit in allen wichtigen Bereichen, wie beispielsweise transeuropäische Netze, Umwelt, Visaregelungen, Justiz, Asyl und Migration sowie Außen- und Sicherheitspolitik;
42. erkennt zwar an, dass es dringend notwendig ist, letztendlich auf dem Verhandlungsweg weltweit freie Marktpreise für Russland für die Versorgung mit Öl und Gas sowie für die von Russland zu entrichtenden Preise für die Transitrechte durch Drittländer durchzusetzen, bedauert jedoch, dass Russland die Gaslieferungen an die Ukraine zum 1. Januar 2006 einseitig ausgesetzt hat, und fordert Russland auf, seine Marktdominanz nicht als politisches Instrument bei seiner Außenpolitik einzusetzen; begrüßt die zufrieden stellende Lösung dieser Krise und fordert die Europäische Union auf, eine koordinierte Politik zu betreiben, welche die Sicherheit der Energieversorgung und die Unversehrtheit der Pipelines in den Transitländern sowie die Herkunft dieser lebenswichtigen Rohstoffe aus unterschiedlichen Quellen gewährleistet;
43. ist der Ansicht, dass die OSZE auf gesamteuropäischer Ebene in den Bereichen genutzt werden sollte, die durch ihr Mandat abgedeckt sind, wobei Überschneidungen mit der Tätigkeit des Europarates und der entsprechenden Agenturen der Vereinten Nationen vermieden werden müssen; betont, dass die OSZE auch nützlich für den Bau von Brücken zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarn sein könnte, indem sie den Mittelmeerländern und den Ländern des Nahen Ostens die Vollmitgliedschaft anbietet oder die Idee der Schaffung einer getrennten regionalen Organisation nach dem Muster der OSZE prüft; bedauert die jüngsten Versuche, die Rolle der OSZE in Bezug auf ihre Rolle, die Menschenrechte und die Demokratie zu gewährleisten, zu schwächen, und vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union ihr Gewicht in der OSZE und im Europarat besser und koordinierter nutzen sollte, um die Werte und Maßstäbe zu fördern, die der Mitgliedschaft in diesen Institutionen zugrunde liegen;
44. hält die Energiepolitik für ein wichtiges Element, da die Europäische Union von den wichtigsten Öl- und Erdgasreserven der Welt (Russland und das Kaspische Becken, Mittlerer Osten und Nordafrika) umgeben ist und viele Länder in der Nachbarschaft, z.B. Russland, Algerien, Ägypten, Libyen und Aserbaidschan Lieferanten oder wie die Ukraine, Belarus, Marokko, Tunesien, Georgien und Armenien, Transitländer sind, und eine Verbesserung der Energienetzverbindungen sowohl der Europäischen Union als auch ihren Partnerländern nutzen wird; weist darauf hin, dass die Beziehungen im Energiebereich zwischen der Europäischen Union und den Ländern in ihrer Nachbarschaft im Rahmen einer weiter gefassten europäischen Energiepolitik behandelt werden sollten, die darauf abzielt, zur Vielfalt und Sicherheit der Energieversorgung sowohl der Europäischen Union als auch ihrer Partnerländer beizutragen; ersucht die Kommission, eine Mitteilung über die außenpolitischen und die nachbarschaftspolitischen Aspekte der Energiepolitik vorzulegen;
45. betont, dass die Intensivierung von Handel und Tourismus zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern die Verbesserung der Verkehrsnetze erforderlich macht und die Partnerländer untereinander besser verbinden kann, um so auch attraktiver für Investitionen zu werden;
46. weist darauf hin, dass die ENP die Förderung eines Bekenntnisses zu gemeinsamen Werten anstrebt, wie das Bemühen um eine nachhaltige Entwicklung gemäß der Definition auf dem Weltgipfel von Johannesburg;
47. betont, dass die Kooperation im Umweltbereich und in Schlüsselbereichen wie der Wasserqualität und Wasserwirtschaft, der Abfallbewirtschaftung, der Luftverschmutzung und der Bekämpfung von Überflutungen und Wüstenbildung ebenfalls nur grenzüberschreitend und regional erreicht werden kann;
48. hält es für erforderlich, das Problem der legalen und illegalen Einwanderung im Rahmen der Nachbarschaftspolitik anzugehen; fordert den Rat und die Kommission auf, die Umsetzung der Abkommen mit allen Nachbarländern, insbesondere im Rahmen der ausgehandelten Aktionspläne, die ausgehandelt wurden oder werden, zu überprüfen; fordert den Rat und die Kommission ferner auf, die bilateralen Abkommen der einzelnen Mitgliedstaaten mit den Partnerländern über die Einwanderung und insbesondere über die Rückübernahme besonders zu überwachen;
49. begrüßt, dass die Öffnung des Europäischen Forschungsraums Voraussetzung ist für die Kooperation in einer wissensbasierten Gesellschaft, und sieht auch hier Chancen der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Partnerländern;
50. verweist auf die Notwendigkeit, den souveränen Staaten des europäischen Kontinents, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, insbesondere Norwegen, Island und Liechtenstein als Mitglieder des EWR/der EFTA und der Schweiz als Mitglied der EFTA mit eigenen bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit zu schenken; ist der Auffassung, dass diese engen politischen und wirtschaftlichen Bindungen die Grundlage für weitere Entwicklungen und eine engere Zusammenarbeit sein sollten, wie mit Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikanstaat, denen allen es gegebenenfalls ermöglicht werden sollte, am neuen Nachbarschaftsprozess teilzunehmen;
51. ist der Auffassung, dass alle Kandidatenländer ebenfalls in die Nachbarschaftspolitik einbezogen werden sollten, zuerst als besondere Partnerländer und später als Mitglieder der Europäischen Union, denen bei der Zusammenarbeit mit unseren zukünftigen Nachbarn eine besondere Rolle zukommt; hält es für erforderlich, dass Fortschritte bei der Öffnung der Grenzen der Türkei zu Armenien erzielt werden und dass Rumänien und die Ukraine ihre Differenzen bezüglich der Abgrenzung des Festlandsockels im Schwarzen Meer beilegen, auch mit Hilfe des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag;
52. vertritt die Ansicht, dass unter diesen Umständen die Nördliche Dimension gestärkt werden muss; betont, dass den Beziehungen zu unserem riesigen eurasischen Nachbarland Russland besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; fordert deshalb eine Weiterentwicklung der strategischen Partnerschaft EU-Russland und eine Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der multilateralen Nördlichen Dimension sowie innerhalb des Rahmens eines Größeren Europas, wobei eine Aufteilung Europas in Einflusssphären vermieden und eine echte gesamteuropäische Partnerschaft und Zusammenarbeit gefördert werden soll;
53. betont andererseits die Notwendigkeit, die EU-Politik im Mittelmeerraum und im Nahen Osten zu stärken, nicht zuletzt in Anbetracht des Beitritts von Zypern und Malta sowie der Tatsache, dass mit den bevorstehenden Erweiterungen mehrere südosteuropäische Länder Mitglied der Europäischen Union werden;
Maghreb
54. stellt fest, dass Marokko, Tunesien und Algerien schon lange mit der Europäischen Union eng verbunden sind, was die derzeitigen Assoziierungsabkommen verdeutlichen; betont, dass die entschlossene Umsetzung der begonnenen Reformen insbesondere im Bereich der politischen Freiheit und der Menschenrechte hohe Priorität haben muss; fordert die Kommission auf, in naher Zukunft einen Aktionsplan für Algerien zu verabschieden, um damit der Union des Arabischen Maghrebs neue Impulse zu verleihen; weist jedoch darauf hin, dass der Erfolg dieser regionalen Integration wesentlich von der Lösung der Frage der Westsahara abhängt, und fordert erneut die betroffenen Parteien auf, im Rahmen der entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in einen konstruktiven Dialog einzutreten;
55. fordert, dass die Europäische Union entschlossene Maßnahmen ergreift, die mit einer Informationskampagne zur Erläuterung des Barcelona-Prozesses und der neuen ENP einhergeht, um gegen das Image eines zögerlichen Europa anzugehen, das mehr um seine eigene Sicherheit und die Bekämpfung der Immigration bemüht ist als um die erhoffte und notwendige nachhaltige Entwicklung;
56. begrüßt die Annährung Libyens an den Barcelona-Prozess und erwartet konkrete Fortschritte bei der Umsetzung der angekündigten Übernahme des Barcelona-Rechtsbestandes, die zu einer künftigen Aufnahme in den ENP-Prozess führen könnte;
Naher Osten und Maschrik
57. begrüßt, dass mit den Wahlen in der Palästinensischen Behörde im Januar 2005 in vorbildlicher Weise ein Präsident gewählt wurde und dies Signalwirkung für die gesamte Arabische Welt hatte; vertritt die Auffassung, dass durch die Reformen in der Palästinensischen Behörde und den Willen zur Bekämpfung des Terrorismus neue Chancen für den Friedensprozess und die Umsetzung der Road-Map entstanden sind; begrüßt den Abzug Israels aus dem Gazastreifen und dem nördlichen Teil des Westjordanlandes; erkennt an, dass Frieden und Stabilität in der Region auf Dauer nur mit der Existenz des Staates Israel innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen, neben einem demokratischen, lebensfähigen palästinensischen Staat verwirklicht werden können;
58. begrüßt, dass Jordanien und Ägypten den Friedensprozess im Nahen Osten aktiv unterstützen; ist der Auffassung, dass die ENP die jüngsten Zeichen einer demokratischen Erneuerung in der Maschrik-Region, insbesondere nach der "Zedernrevolution" im Libanon, mit allen verfügbaren Mitteln unterstützen sollte;
59. fordert Syrien auf, unverzüglich umfassend und aktiv bei der internationalen Bekämpfung des Terrorismus und bei den internationalen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Ermordung des ehemaligen libanesischen Premierministers Rafiq Hariri, die kürzlich vom UN-Sicherheitsrat erweitert wurden, zusammenzuarbeiten und die international anerkannten Menschenrechtsstandards einzuhalten;
60. begrüßt den Rückzug der syrischen Armee aus dem Libanon und die Abhaltung von Parlamentswahlen im Juni 2005 im Libanon; äußert seine tiefe Besorgnis über die jüngsten Anschläge auf Journalisten und Publizisten, die für einen freien und unabhängigen Libanon eintreten, und fordert verstärkte Anstrengungen, damit sich im Libanon ein souveräner und demokratischer Staat entwickelt, in dem alle politischen und religiösen Gruppen und Gemeinschaften am politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen und die Menschenrechte umfassend eingehalten werden, und fordert die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1559(2004) des UN-Sicherheitsrates, einschließlich der Entwaffnung der Hisbollah;
61. fordert die ägyptischen Behörden nachdrücklich auf, die Aussichten, die sich in jüngster Zeit insbesondere in Bezug auf Präsidentschaftswahlen mit mehreren Kandidaten eröffnet haben, nicht zu unterminieren und die demokratischen Reformen zügig voranzubringen; äußert in diesem Zusammenhang seine tiefe Besorgnis über die Verurteilung von Ayman Nour, einem prominenten liberalen Oppositionsführer, der kürzlich von einem ägyptischen Gericht zu fünf Jahren Zwangsarbeit verurteilt wurde, weil er angeblich Unterschriften auf Petitionen zur Gründung seiner eigenen politischen Partei gefälscht hat; betrachtet dies als einen schwerwiegenden Rückschritt und fordert die ägyptischen Behörden auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine korrekte Behandlung dieses Falles zu gewährleisten;
Osteuropa
62. begrüßt die friedliche Revolution und die demokratische Bewegung in der Ukraine; erkennt die europäischen Bestrebungen der Ukraine an und fordert, dass eine langfristige europäische Perspektive erarbeitet wird; unterstützt den Aktionsplan sowie den Zehn-Punkte-Plan Ferrero-Waldner/Solana, die ein ambitioniertes und substanzielles Projekt darstellen; bekräftigt seine umfassende Unterstützung der neuen ukrainischen Regierung bei der Umsetzung des angekündigten Reformpakets;
63. erkennt die europäischen Bestrebungen der Republik Moldau an und fordert, dass eine langfristige europäische Perspektive erarbeitet wird; betont, dass eine demokratische Entwicklung des Landes der Schaffung engerer Beziehungen förderlich ist; hält es für erforderlich, EU-Hilfe zur Verfügung zu stellen, um damit zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Land beizutragen, sowie den Behörden, der Wirtschaft und der Bevölkerung in Transnistrien neue Anreize zu geben, über Chisinau mit der Europäischen Union zusammenzuarbeiten; fordert alle Beteiligten auf, eine politische Lösung der Transnistrienfrage herbeizuführen;
64. ist besorgt über die gegenwärtige Entwicklung in Belarus, bei dem es sich um ein diktatorisches Regime handelt, in dem jegliche Aktivitäten der Opposition unterbunden werden; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verstärkt zivilgesellschaftliche Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen und der Opposition zu unterstützen; fordert den Rat nachdrücklich auf, mit Russland die Belarus-Frage zu erörtern und darauf hinzuweisen, dass die Demokratisierung dieses Landes im Interesse der Europäischen Union wie der Russischen Föderation liegt und dass in diesem Sinne ein gemeinsames Vorgehen ratsam wäre;
Südkaukasus
65. begrüßt, dass der Europäische Rat auf Drängen des Europäischen Parlaments auch die Länder des Kaukasus in die Nachbarschaftspolitik einbezogen hat;
66. ist der Auffassung, dass der Konflikt in Berg-Karabach die Entwicklung von Armenien und Aserbaidschan und die regionale Zusammenarbeit wie auch die wirksame Durchführung der ENP als solche erschwert; appelliert an beide Parteien, von einseitigen Handlungen und aggressiven Äußerungen abzusehen und in einem konstruktiven Dialog mit allen betroffenen Kräften unter Achtung der Minderheitenrechte und der Grundsätze des Völkerrechts auf die Lösung des Konfliktes hinzuarbeiten; betont die Bedeutung weiterer demokratischer Reformen für die Entwicklung der Region und ihrer Beziehungen zu der Europäischen Union; fordert alle Beteiligten nachdrücklich auf, Wege zu finden, um die allmähliche Rückkehr von Flüchtlingen, insbesondere von Aserbaidschanern in die besetzten Gebiete auf der Grundlage der Minderheitenrechte zu ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten der Minsk-Gruppe der OSZE auf, ihr Vorgehen effektiver mit Heikki Talvitie, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus zu koordinieren, um die Verhandlungen voranzubringen;
67. fordert die aserbaidschanischen Behörden auf, der Zerstörung mittelalterlicher armenischer Friedhöfe und historischer Steinkreuze in Südnakhichevan ein Ende zu setzen, die einen Verstoß gegen die 1993 ratifizierte Konvention über das UNESCO-Weltkulturerbe darstellt;
68. fordert Russland und die Türkei nachdrücklich auf, eine konstruktive Rolle zu übernehmen, indem sie die Grundlagen für eine friedliche Lösung des Konflikts und die Wiederaufnahme der regionalen Zusammenarbeit schaffen; fordert die Türkei in dieser Hinsicht auf, ihre Grenzen zu Armenien zu öffnen;
69. ist der Auffassung, dass sich der Aktionsplan für Aserbaidschan auf die Herausbildung einer echten Demokratie sowie die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit konzentrieren sollte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Maßnahmen mit dem Europarat abzustimmen und sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, um die instabile Zivilgesellschaft Aserbaidschans zu unterstützen und weiter zu entwickeln;
70. begrüßt den von Georgien im Rahmen der OSZE Ende Oktober 2005 vorgelegten Friedensplan für Südossetien, der sich auf einen dreistufigen Ansatz gründet; ist der Auffassung, dass dieser Plan einen grundlegenden Fortschritt auf dem Weg zu einer friedlichen und umfassenden Beilegung des Konflikts darstellt; fordert den Rat und die Kommission auf, diesem Vorschlag die erforderliche Unterstützung angedeihen zu lassen, indem der Dialog und die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien gefördert und zur Bereitstellung der für den Erfolg der Initiative erforderlichen Mittel beigetragen wird;
71. ermutigt dazu, die ENP voll auszuschöpfen, um die regionale Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Südkaukasus als Instrument zur Vertrauensbildung zwischen den Staaten zu fördern;
72. schlägt einen EU-Stabilitätspakt für den Südkaukasus vor - einschließlich einer parlamentarischen und zivilgesellschaftlichen Dimension nach dem Modell des EU-Stabilitätspaktes für Südosteuropa - unter Einbeziehung der Europäischen Union (mit der Beteiligung der Türkei als Beitrittskandidaten), Russlands, der USA und der Vereinten Nationen (Quartett); ist der Auffassung, dass ein solcher Stabilitätspakt zur Beilegung der regionalen Konflikte durch einen Dialog zwischen allen betroffenen Parteien und, wenn dies hilfreich erscheint, auch mit den Ländern, die nicht direkte Nachbarn der Europäischen Union sind, beitragen kann;
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73. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Regierungen und nationalen Parlamenten der ENP-Länder sowie Russlands, dem Europarat, der OSZE und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zu übermitteln.