Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates (PE-CONS 3672/2/2005 – C6-0417/2005 – 2003/0255(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs und der diesbezüglichen Erklärungen der Kommission (PE-CONS 3672/2/2005 – C6-0417/2005),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2003)0628)(2),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung(3) zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates(4),
– in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(2005)0302)(5),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 5 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 65 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A6-0005/2006),
1. nimmt den gemeinsamen Entwurf an und verweist auf die diesbezüglichen Erklärungen der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;
3. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts – gemeinsam mit den diesbezüglichen Erklärungen der Kommission – im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.