Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) (KOM(2005)0304 – C6-0349/2005 – 2005/0129(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0304)(1),
– gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0349/2005),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0023/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;
3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
4. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission
Abänderungen des Parlaments
Abänderung 1 Erwägung 1 a (neu)
(1a) In den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft werden die multifunktionale Rolle der Landwirtschaft sowie die große Vielfalt der Regionen der erweiterten Europäischen Union berücksichtigt, die es erforderlich machen, dass den Mitgliedstaaten bei der Planung und Umsetzung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums die erforderliche Flexibilität eingeräumt wird.
Abänderung 2 Erwägung 2
(2) In den strategischen Leitlinien werden die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft wichtigen Bereiche festgelegt, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.
(2) In diesen strategischen Leitlinien müssen die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft wichtigen Bereiche festgelegt werden, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, wobei auch die Bedürfnisse der neuen GAP sowie die Entwicklungen berücksichtigt werden, die aus den internationalen Verhandlungen der Europäischen Union erwachsen.
Abänderung 3 Erwägung 2 a (neu)
(2a) Die Eingliederung der Frauen in den Arbeitsmarkt muss eine der horizontalen Prioritäten bei der Umsetzung der strategischen Leitlinien sein, die im Anhang aufgeführt werden.
Abänderung 4 Anhang Nummer 1 Absatz 2 Spiegelstrich 4
– die Umsetzung der neuen marktorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen zu begleiten, die diese in den alten und neuen Mitgliedstaaten mit sich bringt.
– die Umsetzung der neuen marktorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen zu begleiten, die diese in den alten und neuen Mitgliedstaaten mit sich bringt, wobei auch die Erwartungen der Verbraucher hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Qualität berücksichtigt werden.
Abänderung 5 Anhang Nummer 1 Absatz 2 Spiegelstrich 4 a (neu)
– die Kontinuität zwischen den derzeitigen Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Programmen ab dem Jahr 2007 zu gewährleisten.
Abänderung 6 Anhang Nummer 2.1 Titel
Die GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums
Die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAP
Abänderung 7 Anhang Nummer 2.1 Absatz 1
Die Landwirtschaft nutzt nach wie vor die meisten Flächen im ländlichen Raum und ist der wichtigste Faktor für die Qualität der Landschaft und die Umwelt. Die Bedeutung und Relevanz der GAP und der Entwicklung des ländlichen Raums haben mit der jüngsten Erweiterung der Europäischen Union zugenommen.
Die Landwirtschaft nutzt nach wie vor die meisten Flächen im ländlichen Raum und ist der wichtigste Faktor für die Qualität der Landschaft und die Umwelt. Die Bedeutung und Relevanz der ersten Säule der GAP und der Entwicklung des ländlichen Raums haben mit der jüngsten Erweiterung der Europäischen Union zugenommen.
Abänderung 8 Anhang Nummer 2.1 Absatz 2
Ohne die zwei Säulen der GAP - Marktpolitik und Entwicklung des ländlichen Raums - würden zahlreiche ländliche Gebiete Europas immer größeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen gegenüberstehen. Das Europäischen Agrarmodell zeigt die vielseitige Rolle auf, die die Landwirtschaft in Bezug auf Reichtum und Vielfalt der Landschaft, Lebensmittel sowie das Kultur- und Naturerbe spielt.
Ohne die zwei Säulen der GAP - Marktpolitik und Entwicklung des ländlichen Raums - würden zahlreiche ländliche Gebiete Europas immer größeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen gegenüberstehen. Das Europäische Agrarmodell zeigt die vielseitige Rolle auf, die die Landwirtschaft in Bezug auf Reichtum und Vielfalt der Landschaft, Lebensmittel sowie das Kultur- und Naturerbe spielt und passt sich somit den neuen Forderungen der Gesellschaft, wie beispielsweise nach Qualitätserzeugnissen, Lebensmittelsicherheit, Ökotourismus, Aufwertung des Naturerbes und alternativen Energiequellen, an.
Abänderung 9 Anhang Nummer 2.2
Die GAP-Reformen von 2003 und 2004 sind ein großer Schritt vorwärts auf dem Weg zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zu einer nachhaltigen Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU und bilden den Rahmen für künftige Reformen. Durch mehrere aufeinander folgende Reformen konnte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft durch die Verringerung der Preisstützungsgarantien gesteigert werden. Die Einführung entkoppelter Direktzahlungen veranlasst die Landwirte, auf Marktsignale zu reagieren, die von der Verbrauchernachfrage ausgehen und nicht von mengenbezogenen Anreizen. Die Einbeziehung von Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutzstandards in die Auflagenbindung stärkt das Verbrauchervertrauen und erhöht die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft.
Die GAP-Reformen von 2003 und 2004 sind ein großer Schritt vorwärts auf dem Weg zur Verbesserung der regionalen und lokalen Wettbewerbsfähigkeit und zu einer nachhaltigen Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU und bilden den Rahmen für künftige Reformen. Durch mehrere aufeinander folgende Reformen konnte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft durch die Verringerung der Preisstützungsgarantien gesteigert werden. Die Einführung entkoppelter Direktzahlungen veranlasst die Landwirte, auf Marktsignale zu reagieren, die von der Verbrauchernachfrage sowie von den Bedürfnissen der Gesellschaft ausgehen und nicht von mengenbezogenen sowie aus einer intensiven Form der Landwirtschaft erwachsenden Anreizen. Die Einbeziehung von Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutzstandards in die Auflagenbindung stärkt das Verbrauchervertrauen und erhöht die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft.
Abänderung 10 Anhang Nummer 2.3 Absatz 1
Die künftige Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: die Agrar- und Lebensmittelindustrie, die Umwelt und die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung im weiteren Sinn. Die neue Generation der Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wird auf einem Schwerpunkt "Wettbewerbsfähigkeit" im Agrar-, Lebensmittel- und Forstsektor, einem Schwerpunkt "Landbewirtschaftung-Umwelt" und einem Schwerpunkt "Lebensqualität/Diversifizierung im ländlichen Raum" aufbauen.
Die künftige Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: die Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung, die Umwelt und die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung im weiteren Sinn. Die neue Generation der Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wird auf einem Schwerpunkt "Wettbewerbsfähigkeit" im Agrar-, Lebensmittel- und Forstsektor, einem Schwerpunkt "Landbewirtschaftung-Umwelt" und einem Schwerpunkt "Lebensqualität/Diversifizierung im ländlichen Raum" aufbauen.
Abänderung 11 Anhang Nummer 2.4 Absatz 1
Ländliche Gebiete können äußerst verschieden sein: von abgelegenen ländlichen Gebieten, die unter Entvölkerung und rückläufiger Entwicklung leiden, bis zu Stadtrandgebieten, die dem immer stärker werdenden Druck der Ballungszentren ausgesetzt sind.
Ländliche Gebiete können äußerst verschieden sein: von abgelegenen ländlichen Gebieten, Bergregionen und benachteiligten Gebieten, die unter Entvölkerung und rückläufiger Entwicklung leiden, bis zu Stadtrandgebieten, die dem immer stärker werdenden Druck der Ballungszentren ausgesetzt sind. Daher sind differenzierte Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums erforderlich.
Abänderungen 12 und 13 Anhang Nummer 2.4 Absatz 2
Nach der OECD-Definition, die sich auf die Bevölkerungsdichte stützt, machen ländliche Gebiete(6) in den EU-25 92 % der Fläche aus. Außerdem leben 19 % der Bevölkerung in überwiegend ländlichen Gebieten und 37 % in teilweise ländlichen Gebieten. Diese Regionen erwirtschaften 45 % der Bruttowertschöpfung (BWS) in den EU-25 und stellen 53 % der Arbeitsplätze, hinken jedoch in der Regel im Vergleich zu nicht ländlichen Gebieten in Bezug auf mehrere sozioökonomische Indikatoren, einschließlich der Strukturindikatoren, hinterher. In den ländlichen Gebieten beträgt das Einkommen je Einwohner etwa ein Drittel weniger, der Anteil der erwerbstätigen Frauen ist niedriger, der Dienstleistungssektor ist weniger entwickelt, der Anteil der höheren Bildungsabschlüsse ist im Allgemeinen geringer und ein geringerer Prozentsatz der Haushalte hat Zugang zum Breitband-Internet. Die Abgelegenheit und die Randlage stellen in einigen ländlichen Gebieten große Probleme dar. Diese Nachteile verstärken sich in der Regel in überwiegend ländlichen Gebieten, obwohl es im EU-weiten Vergleich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben kann. Der Mangel an Chancen, Kontakten sowie Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur ist für Frauen und junge Menschen in abgelegenen ländlichen Gebieten ein besonders großes Problem.
Nach der OECD-Definition(6), die sich auf die Bevölkerungsdichte stützt, machen ländliche Gebiete in der EU-25 92 % der Fläche aus. Außerdem leben 19 % der Bevölkerung in überwiegend ländlichen Gebieten und 37 % in teilweise ländlichen Gebieten. Diese Regionen erwirtschaften 45 % der Bruttowertschöpfung (BWS) in der EU-25 und stellen 53 % der Arbeitsplätze, hinken jedoch in der Regel im Vergleich zu nicht ländlichen Gebieten in Bezug auf mehrere sozioökonomische Indikatoren, einschließlich der Strukturindikatoren, hinterher. In den ländlichen Gebieten beträgt das Einkommen je Einwohner etwa ein Drittel weniger, der Anteil der erwerbstätigen Frauen ist niedriger, der Dienstleistungssektor ist weniger entwickelt, der Anteil der höheren Bildungsabschlüsse ist im Allgemeinen geringer und ein geringerer Prozentsatz der Haushalte hat Zugang zum Breitband-Internet. Die Abgelegenheit und die Randlage stellen in einigen ländlichen Gebieten große Probleme dar. Diese Nachteile verstärken sich in der Regel in überwiegend ländlichen Gebieten und in den Gebieten in äußerster Randlage, wo die landwirtschaftlichen Betriebe durch Abgelegenheit, geringe Größe und nur schwach diversifizierte Erzeugung gekennzeichnet und von schwierigen Klimabedingungen betroffen sind. Der Mangel an Chancen, Kontakten sowie Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur ist für Frauen und junge Menschen in abgelegenen ländlichen Gebieten ein besonders großes Problem.
______________ (6) Die OECD-Definition stützt sich auf den Bevölkerungsanteil, der in ländlichen Gemeinden (d.h. mit weniger als 150 Einwohnern je km²) in einer bestimmten NUTS III-Region lebt. Siehe Ausführliche Folgenabschätzung - SEK(2004) 931. Diese Definition ist die einzige international anerkannte Definition ländlicher Gebiete. In einigen Fällen berücksichtigt sie jedoch die in dichter bewohnten Gebieten lebende Bevölkerung nicht vollständig, insbesondere in Stadtrandgebieten.
______________ (6) Die OECD-Definition stützt sich auf den Bevölkerungsanteil, der in ländlichen Gemeinden (d.h. mit weniger als 150 Einwohnern je km²) in einer bestimmten NUTS III-Region lebt. Siehe Ausführliche Folgenabschätzung - SEK(2004) 931. Diese Definition ist die einzige international anerkannte Definition ländlicher Gebiete. In einigen Fällen berücksichtigt sie jedoch die in dichter bewohnten Gebieten lebende Bevölkerung nicht vollständig, insbesondere in Stadtrandgebieten. Im Zusammenhang mit diesen Leitlinien wird die OECD-Definition nur für statistische und beschreibende Zwecke verwendet.
Abänderung 14 Anhang Nummer 2.4 Absatz 3
In den EU-15 trägt die Landwirtschaft mit 2 % zum BIP bei, in den neuen Mitgliedstaaten mit 3 % und in Rumänien und Bulgarien mit mehr als 10 %. In den neuen Mitgliedstaaten arbeiten drei Mal so viele Menschen (12 %) in der Landwirtschaft wie in den alten Mitgliedstaaten (4 %). In Bulgarien und Rumänien ist der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung wesentlich höher.
In der EU-15 trägt die Landwirtschaft mit 2 % zum BIP bei, in den neuen Mitgliedstaaten mit 3 % und in Rumänien und Bulgarien mit mehr als 10 %. In den neuen Mitgliedstaaten arbeiten drei Mal so viele Menschen (12 %) in der Landwirtschaft wie in den alten Mitgliedstaaten (4 %). In Bulgarien und Rumänien ist der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung wesentlich höher. Die Landwirtschaft in den neuen Mitgliedstaaten ist gekennzeichnet durch eine erhebliche Unterfinanzierung sowie beträchtliche Unterschiede in Bezug auf das Einkommensniveau im Vergleich zu den übrigen Mitgliedstaaten. Deshalb muss der Grundsatz der Kohäsion Anwendung finden, auch im Hinblick auf den ländlichen Raum.
Abänderung 15 Anhang Nummer 2.4 Absatz 7 a (neu)
Die Bedeutung des Handwerks im ländlichen Raum muss ebenfalls hervorgehoben werden. Das Handwerk betrifft alle Wirtschaftszweige: Bau-, Ernährungs-, Transport-, Textilgewerbe usw. Es ermöglicht die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Ausbildung von Jugendlichen durch die Lehre, die Weitergabe von traditionellem Fachwissen und die Schaffung sozialer Bindungen in den abgelegensten Gebieten.
Abänderung 16 Anhang Nummer 2.4 Absatz 8
Der Europäische Rat hat anlässlich der Neubelebung der Lissabonner Strategie bekräftigt, dass diese Strategie in dem größeren Rahmen des Erfordernisses der nachhaltigen Entwicklung gesehen werden muss, die besagt, dass den gegenwärtigen Bedürfnissen dergestalt Rechnung zu tragen ist, dass die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird. Der neue Programmplanungszeitraum bietet die einzigartige Gelegenheit, die Förderungen aus dem neuen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums neu auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit auszurichten. In dieser Hinsicht steht er vollkommen im Einklang mit der Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung und dem erneuerten Lissabon-Aktionsplan, mit dem Ressourcen gezielt eingesetzt werden sollen, um die Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte zu stärken, Wissen und Innovation für Wachstum zu fördern sowie mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen.
Der Europäische Rat hat anlässlich der Neubelebung der Lissabonner Strategie bekräftigt, dass diese Strategie in dem größeren Rahmen des Erfordernisses der nachhaltigen Entwicklung gesehen werden muss, die besagt, dass den gegenwärtigen Bedürfnissen dergestalt Rechnung zu tragen ist, dass die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird. Der neue Programmplanungszeitraum bietet die einzigartige Gelegenheit, die Förderungen aus dem neuen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums neu auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit auszurichten. In dieser Hinsicht steht er vollkommen im Einklang mit der Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung und dem erneuerten Lissabon-Aktionsplan, mit dem Ressourcen gezielt eingesetzt werden sollen, um die Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte zu stärken, Wissen und Innovation für Wachstum zu fördern sowie mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Die ländlichen Gebiete sind benachteiligt, weil sie keinen Zugang zu Dienstleistungen des gleichen Niveaus und der gleichen Qualität haben, wie sie in städtischen Gebieten verfügbar sind. Dieser Mangel bei der Bereitstellung von Dienstleistungen wie Straßen, öffentlicher Verkehr, Informationstechnologie usw. macht es für Menschen, die in ländlichen Gebieten leben und arbeiten wollen, schwierig, dies zu tun.
Abänderung 17 Anhang Nummer 2.4 Absatz 9
Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums muss die ländlichen Gebieten dabei unterstützen, diese Ziele im Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu erreichen. Dies erfordert ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept für Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplatzbeschaffung und Innovation in ländlichen Gebieten sowie eine bessere Verwaltungspraxis bei der Durchführung der Programme. Der Schwerpunkt muss in den Sektoren Land- und Forstwirtschaft stärker auf zukunftsorientierte Investitionen in Menschen, Fachkenntnis und Kapital gelegt werden, auf neue Arten der Bereitstellung von Umweltleistungen, die allen zugute kommen, sowie die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen durch Diversifizierung, insbesondere für Frauen und junge Menschen. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums kann ihren Teil zur nachhaltigen Entwicklung des europäischen Territoriums beitragen, indem sie die ländlichen Gebiete der EU dabei unterstützt, ihr Potenzial als attraktive Orte zum Investieren, Arbeiten und Leben zu entfalten.
Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums muss die Menschen in den ländlichen Gebieten dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten in Partnerschaften zwischen Regierungsstellen und der Zivilgesellschaft für diese Ziele im Programmplanungszeitraum 2007-2013 einzusetzen. Dies erfordert ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, um die drei Ziele Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erreichen. Dies wird zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Innovation sowie zu einer besseren Verwaltungspraxis bei der Durchführung der Programme in den ländlichen Gebieten führen. Der Schwerpunkt muss in den Sektoren Land- und Forstwirtschaft stärker auf zukunftsorientierte Investitionen in Menschen, Fachkenntnis und Kapital gelegt werden, auf neue Arten der Bereitstellung von Umweltleistungen, die allen zugute kommen, sowie die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen durch Diversifizierung, insbesondere für Frauen und junge Menschen. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums kann ihren Teil zur nachhaltigen Entwicklung des europäischen Territoriums beitragen, indem sie die ländlichen Gebiete der EU dabei unterstützt, ihr Potenzial als attraktive Orte zum Investieren, Arbeiten und Leben zu entfalten. Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums muss insbesondere berücksichtigt werden, dass die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die neuen Mitgliedstaaten gewährleistet ist, damit die Unterschiede zu der EU-15 abgebaut werden können.
Abänderung 18 Anhang Nummer 3
Im Rahmen der Ziele, die in der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums aufgestellt wurden, werden mit diesen Leitlinien die Prioritäten für die Gemeinschaft festgelegt, die auf die Integration der wichtigsten politischen Prioritäten gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon und Göteborg ausgerichtet sind. Für jede Gruppe von Prioritäten werden die wichtigsten Aktionen vorgestellt. Die Mitgliedstaaten planen ihre nationalen Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums, die auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien den Bezugsrahmen für die Ausarbeitung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums bilden.
Im Rahmen der Ziele, die in der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums aufgestellt wurden, werden mit den unten aufgeführten strategischen Leitlinien gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 die Prioritäten für die Gemeinschaft festgelegt. Die Leitlinien sind auf die Integration der wichtigsten politischen Prioritäten gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon, Göteborg und Luxemburg ausgerichtet. Für jede Gruppe von Prioritäten werden die wichtigsten Aktionen beispielhaft vorgestellt. Die Mitgliedstaaten planen ihre nationalen Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums, die auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien den Bezugsrahmen für die Ausarbeitung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums bilden. Bei der Erstellung der nationalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums verfügen die Mitgliedstaaten über die erforderliche Flexibilität, um die Prioritäten der Gemeinschaft auf die besonderen Bedingungen in ihrem Gebiet abzustimmen. In ausreichend begründeten Fällen haben sie außerdem die Möglichkeit, spätere Anpassungen vorzunehmen.
Abänderung 19 Anhang Nummer 3.1. Leitlinie Absatz 2
Die für den Schwerpunkt 1 eingesetzten Mittel sollten zu einem starken und dynamischen europäischen Agrar-Lebensmittelsektor beitragen, indem die Prioritäten des Wissenstransfers und von Innovationen in der Lebensmittelkette und vorrangige Sektoren für Investitionen in Sach- und Humankapital in den Vordergrund gestellt werden.
Die für den Schwerpunkt 1 eingesetzten Mittel sollten zu einem starken und dynamischen europäischen Agrar-, Forst- und Lebensmittelsektor beitragen, indem die Prioritäten des Wissenstransfers, der Modernisierung und von Innovationen in der Landwirtschafts- und Lebensmittelkette und vorrangige Sektoren für Investitionen in Sach- und Humankapital in den Vordergrund gestellt werden, u. a. durch die Förderung der Nutzung von IKT und die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Junglandwirten.
Abänderung 21 Anhang Nummer 3.1 Absatz 1 Einleitung
Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Stützung auf Schlüsselaktionen in folgenden Bereichen konzentrieren:
Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, die Stützung auf Schlüsselaktionen zu konzentrieren. Zu solchen Schlüsselaktionen können die folgenden zählen:
Abänderung 22 Anhang Nummer 3.1 Absatz 1 Spiegelstrich 1
– Erleichterung von Innovationen und leichterer Zugang zu FuE. Innovationen werden immer wichtiger für die Agrar-, Forst- und Lebensmittelsektoren in Europa. Während die großen europäischen Lebensmittelkonzerne bei neuen Trends oft eine Spitzenposition einnehmen, könnte die Einführung neuer Erzeugnisse und Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von kleinen Verarbeitungsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben leisten. Neue Formen der Zusammenarbeit sollten insbesondere den Zugang zu FuE, Innovationen und Maßnahmen im Rahmen des 7. Rahmenprogramms erleichtern;
– Erleichterung von Innovationen und leichterer Zugang zu FuE. Innovationen werden immer wichtiger für die Agrar-, Forst- und Lebensmittelsektoren in Europa. Während die großen europäischen Lebensmittelkonzerne bei neuen Trends oft eine Spitzenposition einnehmen, könnte die Einführung neuer Erzeugnisse und Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von kleinen Verarbeitungsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben leisten. Neue Formen der Zusammenarbeit sollten insbesondere den Zugang zu FuE und Innovationen erleichtern, wobei diesen Unternehmen zur Prüfung und Verbesserung der Qualität und für andere Maßnahmen im Rahmen des 7. Rahmenprogramms sowie des Rahmenprogramms "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" (2007–2013) unter anderem Zugang zu externen Labors zu gewähren ist;
Abänderung 23 Anhang Nummer 3.1 Absatz 1 Spiegelstrich 2
– bessere Integration der Lebensmittelkette. Die Lebensmittelindustrie Europas zählt weltweit zu den wettbewerbsfähigsten und innovativsten, aber sie steht im globalen Wettbewerb zunehmend unter Druck. In der ländlichen Wirtschaft gibt es beträchtliche Möglichkeiten, neue Erzeugnisse zu schaffen und zu vermarkten, um durch Qualitätsprogramme größere Wertschöpfung im ländlichen Raum zu binden und um europäische Erzeugnisse auf dem Weltmarkt noch besser zu positionieren. Der Einsatz von Beratungsdiensten und Unterstützung zur Erfüllung der Gemeinschaftsstandards wird diesen Integrationsprozess unterstützen. Ein marktorientierter Agrarsektor wird dazu beitragen, die Position der europäischen Agrarlebensmittelbranche als wichtiger Arbeitgeber und als Motor für Wirtschaftswachstum weiter zu konsolidieren;
– Anpassung des Angebots an die Nachfrage und bessere Integration der Lebensmittelkette. Die Lebensmittelindustrie Europas zählt weltweit zu den wettbewerbsfähigsten und innovativsten, aber sie steht im globalen Wettbewerb zunehmend unter Druck. In der ländlichen Wirtschaft gibt es beträchtliche Möglichkeiten, neue Erzeugnisse zu schaffen und zu vermarkten, um größere Wertschöpfung im ländlichen Raum zu binden. Dies kann insbesondere durch Systeme zur Kontrolle der Qualität sowie durch die Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Normen, die Information der Verbraucher und die Stärkung des Bekanntheitsgrads der Agrarerzeugnisse erreicht werden. Derartige Maßnahmen werden außerdem dazu führen, dass sich europäische Erzeugnisse auf dem Weltmarkt noch besser positionieren können. Es sollten insbesondere lokale und regionale Erzeugnisse gefördert werden. Der Einsatz von Beratungsdiensten und Unterstützung zur Erfüllung der Gemeinschaftsstandards wird diesen Integrationsprozess unterstützen. Ein marktorientierter Agrarsektor wird dazu beitragen, die Position der europäischen Agrarlebensmittelbranche als wichtiger Arbeitgeber und als Motor für Wirtschaftswachstum weiter zu konsolidieren;
Abänderung 24 Anhang Nummer 3.1. Absatz 1 Spiegelstrich 4
– Förderung eines dynamischen Unternehmertums. Mit den vor kurzem durchgeführten Reformen wurde ein marktorientiertes Umfeld für die europäische Landwirtschaft geschaffen, das den landwirtschaftlichen Betrieben neue Möglichkeiten bietet. Inwieweit dieses wirtschaftliche Potenzial ausgeschöpft werden kann, hängt aber von der Entwicklung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten ab;
– Förderung eines dynamischen Unternehmertums. Mit den vor kurzem durchgeführten Reformen und dem verstärkten internationalen Wettbewerb wurde ein marktorientiertes Umfeld für die europäische Landwirtschaft geschaffen, das die landwirtschaftlichen Betriebe vor neue Herausforderungen stellt, ihnen aber auch neue Möglichkeiten bietet. Inwieweit dieses wirtschaftliche Potenzial ausgeschöpft werden kann, hängt aber von der Entwicklung der strategischen, kaufmännischen und organisatorischen Fähigkeiten der Landwirte und ihrer Familien und insbesondere vom Berufseintritt von Junglandwirten ab;
Abänderung 25 Anhang Nummer 3.1 Absatz 1 Spiegelstrich 5
– Erschließung neuer Absatzmärkte für die Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft. Neue Absatzmärkte können eine höhere Wertschöpfung bieten. Unterstützung für Investitionen und Ausbildung auf dem Gebiet der Non-Food-Erzeugung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums kann die im Rahmen des ersten Pfeilers getroffenen Maßnahmen ergänzen, indem innovative neue Absatzmärkte für die Erzeugung erschlossen oder die Entwicklung erneuerbaren Energiematerialien und von Biokraftstoffen sowie der Ausbau der Verarbeitungskapazität gefördert werden;
– Erschließung neuer Absatzmärkte für die Erzeugnisse der Landwirtschaft und den Forstsektor. Neue Absatzmärkte können eine höhere Wertschöpfung bieten. Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Vernetzung schaffen neue Chancen und Möglichkeiten in den Binnenmärkten der einzelnen Länder sowie für neue Exporttätigkeiten. Unterstützung für Investitionen und Ausbildung auf dem Gebiet der Non-Food-Erzeugung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums kann die im Rahmen des ersten Pfeilers getroffenen Maßnahmen ergänzen, indem innovative neue Absatzmärkte für die Erzeugung erschlossen, Abfälle verwertet oder die Entwicklung erneuerbarer Energiematerialien, ökologischer Werkstoffe und von Biokraftstoffen sowie der Ausbau der Verarbeitungskapazität bzw. Produkte mit besonderen Merkmalen, einschließlich Qualitätserzeugnissen und Erzeugnissen mit Ursprungsbezeichnungen, gefördert werden;
Abänderung 26 Anhang Nummer 3.1 Absatz 1 Spiegelstrich 6
– Verbesserung der Umweltbilanz in Land- und Forstwirtschaft. Die langfristige Nachhaltigkeit hängt davon ab, ob es gelingt, die Erzeugnisse zu produzieren, die die Verbraucher wollen, und gleichzeitig hohe Umweltstandards zu erfüllen. Investitionen in besseren Umweltschutz können auch zu Effizienzsteigerungen in der Produktion führen, was für alle Beteiligten von Vorteil ist;
– Verbesserung der Umweltbilanz in Land- und Forstwirtschaft. Die langfristige Nachhaltigkeit hängt davon ab, ob es gelingt, die Erzeugnisse zu produzieren, die die Verbraucher wollen, und gleichzeitig hohe Umweltstandards zu erfüllen. Investitionen in besseren Umweltschutz können auch zu Effizienzsteigerungen in der Produktion führen, was für alle Beteiligten von Vorteil ist. So sollten die ökologische Erzeugung und die Erzeugung regionaler Spezialitäten mit überlieferten Verfahren gefördert werden;
Abänderung 27 Anhang Nummer 3.1. Absatz 1 Spiegelstrich 7
– Umstrukturierung des Agrarsektors. Die Entwicklung des ländlichen Raums ist insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten ein Schlüsselinstrument für die Umstrukturierung. Die Erweiterung hat die Landwirtschaftsgeografie verändert. Die erfolgreiche Anpassung der Landwirtschaft kann der Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der ökologischen Nachhaltigkeit des Agrarsektors sein und so zu Beschäftigung und Wachstum in verbundenen Wirtschaftszweigen beitragen. Alle Mitgliedstaaten sollten darauf hinarbeiten, Veränderungen im Agrarsektor im Kontext der Umstrukturierung rechtzeitig zu erkennen, und einen proaktiven Ansatz bei der Ausbildung und Umschulung von Landwirten, insbesondere im Hinblick auf übertragbare Qualifikationen, entwickeln.
– Umstrukturierung und Modernisierung des Agrarsektors. Die Entwicklung des ländlichen Raums ist ein Schlüsselinstrument für die Umstrukturierung und die Modernisierung des Agrar- und des Forstsektors. Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe müssen sowohl in den alten als auch in den neuen Mitgliedstaaten fortgeführt werden. Die Erweiterung, die Entwicklungen auf den internationalen und den Binnenmärkten sowie die veränderten Präferenzen und Anforderungen der Verbraucher haben die Landwirtschaftsgeografie verändert, und die neuen Mitgliedstaaten sollten von den Übergangsmaßnahmen für Semisubsistenzbetriebe und Erzeugergruppen profitieren können. Die erfolgreiche Anpassung der Landwirtschaft kann der Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der ökologischen Nachhaltigkeit des Agrarsektors sein und so zu Beschäftigung und Wachstum in verbundenen Wirtschaftszweigen beitragen. Alle Mitgliedstaaten sollten darauf hinarbeiten, Veränderungen im Agrarsektor rechtzeitig zu erkennen und Investitionen im Kontext der Umstrukturierung und Modernisierung zu unterstützen, und einen proaktiven Ansatz bei der Ausbildung und Umschulung von Landwirten, insbesondere im Hinblick auf übertragbare Qualifikationen und die Schaffung von Einkommensalternativen, entwickeln.
Abänderung 28 Anhang Nummer 3.1 Absatz 1 Spiegelstrich 7 a (neu)
–Unterstützung lokaler Initiativen wie lokaler Bauernmärkte und lokaler Qualitätssicherungsprogramme für Lebensmittel;
Abänderung 29 Anhang Nummer 3.1 Absatz 1 Spiegelstrich 7 b (neu)
–Erleichterung des Generationswechsels. Ein reibungsloser Generationswechsel ist für den Fortbestand dieser Tätigkeit in den Mitgliedstaaten unerlässlich. Die Europäische Union muss den Verwaltungsaufwand, der für die Junglandwirte in der Vergangenheit entstanden ist, wenn sie Zugang zu den Beihilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums haben wollten, so weit wie möglich verringern. Der Generationswechsel sollte eines der vorrangigen Ziele im Rahmen aller Schwerpunkte der ländlichen Entwicklung sein.
Abänderung 30 Anhang Nummer 3.1 Absatz 2
Zur Förderung des Generationswechsels in der Landwirtschaft sollten Kombinationen der Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 1 in Betracht gezogen werden, die auf die Bedürfnisse der Junglandwirte zugeschnitten sind.
Zur Förderung des Generationswechsels in der Landwirtschaft sollten Kombinationen der Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 1 in Betracht gezogen werden, die auf die Bedürfnisse der Junglandwirte zugeschnitten sind. Dazu könnten insbesondere Niederlassungsbeihilfen und Beihilfen für die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe zählen.
Abänderung 31 Anhang Nummer 3.2 Leitlinie
Zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen der EU und der Landschaft im ländlichen Raum sollten die für den Schwerpunkt 2 vorgesehenen Mittel einen Beitrag zu drei auf EU-Ebene prioritären Gebieten leisten: biologische Vielfalt und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturschutzwert, Wasser und Klimawandel. Die im Rahmen von Schwerpunkt 2 verfügbaren Maßnahmen sollten zur Integration dieser Umweltziele genutzt werden und einen Beitrag leisten zur Umsetzung des Netzes Natura 2000 in der Land- und Forstwirtschaft, zur Verpflichtung von Göteborg, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 umzukehren, zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und zu den Zielen des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung des Klimawandels.
Zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen der EU und der Landschaft im ländlichen Raum durch eine möglichst weit gehende Zusammenarbeit mit den Landwirten und anderen Landbewirtschaftern sollten die für den Schwerpunkt 2 vorgesehenen Mittel einen Beitrag zu vier auf EU-Ebene prioritären Gebieten leisten: biologische Vielfalt und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturschutzwert sowie von traditionellen Agrarlandschaften, nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen, Erhaltung und Schutz des Bodens und Klimawandel. Die im Rahmen von Schwerpunkt 2 verfügbaren Maßnahmen sollten zur Integration dieser Umweltziele unter besonderer Berücksichtigung der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete genutzt werden und einen Beitrag leisten zur Umsetzung des Netzes Natura 2000 in der Land- und Forstwirtschaft, zur Verpflichtung von Göteborg, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 umzukehren, zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und zu den Zielen des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung des Klimawandels.
Abänderung 32 Anhang Nummer 3.2 Einleitung
Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Stützung auf Schlüsselaktionen in folgenden Bereichen konzentrieren:
Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, die Stützung auf Schlüsselaktionen zu konzentrieren. Zu diesen Schlüsselaktionen können die folgenden zählen:
Abänderung 33 Anhang Nummer 3.2 Spiegelstrich 1
– Förderung von Umweltleistungen und artgerechter Tierhaltung. Die Bürger in Europa erwarten, dass die Landwirte verbindliche Normen einhalten. Aber viele sind auch der Auffassung, dass die Landwirte dafür entlohnt werden sollten, wenn sie sich verpflichten, darüber hinaus bestimmte Leistungen zu erbringen, die der Markt nicht alleine erbringen würde, insbesondere wenn es um spezifische Ressourcen wie Wasser und Boden geht;
– Förderung von Umweltleistungen und die biologische Vielfalt und die Umwelt schonenden landwirtschaftlichen Verfahren. Die Bürger in Europa erwarten, dass die Landwirte verbindliche Normen einhalten. Aber viele sind auch der Auffassung, dass die Landwirte dafür entlohnt werden sollten, wenn sie sich verpflichten, darüber hinaus bestimmte Leistungen zu erbringen, die der Markt nicht alleine erbringen würde, insbesondere wenn es um spezifische Ressourcen wie Wasser und Boden geht;
Abänderung 34 Anhang Nummer 3.2 Spiegelstrich 2
– Erhaltung der Kulturlandschaft. Ein Großteil der wertvollen ländlichen Umwelt in Europa ist von der Landwirtschaft gestaltet worden. Geeignete Bewirtschaftungssysteme tragen dazu bei, dass so unterschiedliche Landschaften und Lebensräume wie Feuchtgebiete, Trockenrasen und Bergweiden erhalten bleiben. In vielen Regionen ist dies ein wichtiger Bestandteil des Kultur- und Naturerbes und der Attraktivität des ländlichen Raums insgesamt als Wohnort und Arbeitsplatz;
– Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft. Ein Großteil der wertvollen ländlichen Umwelt in Europa ist von der Land- und Forstwirtschaft gestaltet worden. Geeignete Bewirtschaftungssysteme tragen dazu bei, dass so unterschiedliche Landschaften und Lebensräume wie Feuchtgebiete, Trockenrasen und Bergweiden erhalten bleiben. Wenn landwirtschaftliche Methoden vorgeschrieben werden oder Einschränkungen unterliegen und dies der Erhaltung oder Verbesserung von Landschaften und Lebensräumen dient, sollte eine Partnerschaft zwischen Landwirten, Grundeigentümern und öffentlichen Stellen vorgesehen werden, um eine Konsultation, Zusammenarbeit und gegebenenfalls eine Entschädigung zu gewährleisten. In vielen Regionen ist dies ein wichtiger Bestandteil des Kultur- und Naturerbes und der Attraktivität des ländlichen Raums insgesamt als Wohnort, Fremdenverkehrsort und Arbeitsplatz. Zur Erhaltung der Kulturlandschaft müssen traditionelle landwirtschaftliche Produktionsverfahren und die gesamte ländliche Kultur, die damit verbunden ist, gefördert werden. Die Verhinderung von Katastrophen wie Überschwemmungen, Dürre, Mangelsituationen und Waldbränden, die häufig in benachteiligten Gebieten vorkommen, und die Verhinderung der Wüstenbildung müssen besonders gefördert werden;
Abänderung 35 Anhang Nummer 3.2 Spiegelstrich 2 a (neu)
–Förderung des Waldes. Wälder leisten einen spezifischen Beitrag zum Umweltschutz durch Regulierung des Wasserhaushalts, Speicherung der wichtigsten Treibhausgase und einiger Bodenschadstoffe, als Biomassespeicher und durch Verhinderung von Naturkatastrophen wie Bränden und Erdrutschen;
Abänderung 36 Anhang Nummer 3.2 Spiegelstrich 3
– Bekämpfung des Klimawandels. Land- und Forstwirtschaft spielen eine wichtige Rolle für die Entwicklung von erneuerbaren Energien und Bioenergieanlagen. Bei der Entwicklung dieser Energiequellen müssen die Verringerung der Emission von Treibhausgasen und die Erhaltung der Kohlenstoffspeicherwirkung der Wälder sowie organische Materie in der Bodenzusammensetzung berücksichtigt werden;
–Förderung erneuerbarer Energieträger im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels. Land- und Forstwirtschaft spielen eine wichtige Rolle für die Entwicklung von erneuerbaren Energien und Bioenergieanlagen. Bei der Entwicklung dieser Energiequellen müssen die Verringerung der Emission von Treibhausgasen und die Notwendigkeit einer Verstärkung der Kohlenstoffspeicherwirkung der Wälder sowie der organischen Materie in der Bodenzusammensetzung berücksichtigt werden; bei allen Fördermaßnahmen sollten die globale Ernährungssituation und die Flächenkonkurrenz zwischen erneuerbaren Energien und der Nahrungsmittelversorgung berücksichtigt werden;
Abänderung 37 Anhang Nummer 3.2 Spiegelstrich 3 a (neu)
–Verhütung von Natur- und anderen Katastrophen sowie Beseitigung entsprechender Schäden durch Schutz der Wälder, Bekämpfung der Versteppung und Verhütung von Überschwemmungen;
Abänderung 38 Anhang Nummer 3.2 Spiegelstrich 4 a (neu)
–Unterstützung der Forschung im Bereich Energiekulturen und Verfahren zur Erzeugung von Biokraftstoffen mit dem Ziel, die Produktionskosten zu verringern und die Gewinnspanne zu erhöhen, um die Erzeugung von Biokraftstoffen gegenüber der herkömmlicher Kraftstoffe wettbewerbsfähig zu machen;
Abänderung 39 Anhang Nummer 3.2 Spiegelstrich 6
– Förderung der räumlichen Ausgewogenheit. Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums können einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums leisten. Sie können auch dazu beitragen, sicherzustellen, dass in einer wettbewerbsorientierten, wissensbasierten Wirtschaft ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen städtischem und ländlichem Raum erhalten bleibt. Landmanagementmaßnahmen können - kombiniert mit anderen Programmschwerpunkten - einen positiven Beitrag zur räumlichen Verteilung der Wirtschaftstätigkeit und des territorialen Zusammenhalts leisten.
– Förderung der räumlichen Ausgewogenheit. Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums können einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums leisten. Sie können auch dazu beitragen, sicherzustellen, dass in einer wettbewerbsorientierten, wissensbasierten Wirtschaft ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen städtischem und ländlichem Raum erhalten bleibt. Landmanagementmaßnahmen können - kombiniert mit anderen Programmschwerpunkten - einen positiven Beitrag zur räumlichen Verteilung der Wirtschaftstätigkeit und des territorialen Zusammenhalts leisten. Für eine ausgewogene Raumnutzung sind außerdem spezifische Fördermaßnahmen für die Wirtschaftszweige in den am stärksten benachteiligten Gebieten oder in Gebieten mit naturbedingten oder dauerhaften Nachteilen notwendig.
Abänderung 40 Anhang Nummer 3.3. Titel
3.3. Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung
3.3. Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raums und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Abänderung 41 Anhang Nummer 3.3 Leitlinie
Die Mittel, die im Rahmen von Schwerpunkt 3 für die Bereiche der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität im ländlichen Raum eingesetzt werden, sollten zur übergreifenden Priorität der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen. Die im Rahmen von Schwerpunkt 3 verfügbaren Maßnahmen sollten insbesondere dazu eingesetzt werden, die Schaffung von Kapazitäten, den Erwerb von Qualifikationen und die Organisation für die örtliche strategische Entwicklung zu fördern und mit dafür sorgen, dass der ländliche Raum auch für die künftigen Generationen attraktiv bleibt. Bei der Förderung von Ausbildung, Information und Unternehmertum sollten die besonderen Bedürfnisse von Frauen und jungen Menschen berücksichtigt werden.
Die Mittel, die im Rahmen von Schwerpunkt 3 für die Bereiche der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität im ländlichen Raum eingesetzt werden, sollten zur übergreifenden Priorität der Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten sowie zur Konsolidierung des derzeitigen Beschäftigungsniveaus und zur Schaffung der Bedingungen für Wachstum beitragen. Die im Rahmen von Schwerpunkt 3 verfügbaren Maßnahmen sollten insbesondere dazu eingesetzt werden, die Schaffung von Kapazitäten, den Erwerb von Qualifikationen und die Organisation für die örtliche strategische Entwicklung zu fördern und mit dafür sorgen, dass der ländliche Raum auch für die künftigen Generationen attraktiv bleibt und dass die Dörfer auch künftig noch die Zentren der Entwicklung des ländlichen Raums bilden. Bei der Förderung von Ausbildung, Information und Unternehmertum sollte besonders darauf geachtet werden, dass Hindernisse für Menschen, deren Zugang zum Arbeitsmarkt derzeit aus Gründen des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung erschwert wird, beseitigt werden.
Abänderung 42 Anhang Nummer 3.3 Einleitung
Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Stützung auf Schlüsselaktionen in folgenden Bereichen konzentrieren:
Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, die Stützung auf Schlüsselaktionen zu konzentrieren. Zu diesen Schlüsselaktionen können die folgenden zählen:
Abänderung 43 Anhang Nummer 3.3 Spiegelstrich 1
– Ankurbelung der Wirtschaft und Steigerung der Beschäftigungsraten in der ländlichen Wirtschaft. Die Diversifizierung ist notwendig für Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum und trägt so zu einer besseren räumlichen Ausgewogenheit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bei. Tourismus, Handwerk und die Schaffung ländlicher Einrichtungen sind in vielen Regionen Wachstumssektoren und bieten Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl bei der Diversifizierung im landwirtschaftlichen Betrieb als auch bei der Entwicklung von Mikrounternehmen in der breiteren ländlichen Wirtschaft;
– Ankurbelung der Wirtschaft und Steigerung der Beschäftigungsraten in der ländlichen Wirtschaft. Die Diversifizierung ist notwendig für Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum und trägt so zu einer besseren räumlichen Ausgewogenheit und einem verstärkten Zusammenhalt zwischen ländlichen und städtischen Gebieten in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bei. Tourismus, Handwerk und die Schaffung ländlicher Einrichtungen sind in vielen Regionen Wachstumssektoren und bieten Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl bei der Diversifizierung im landwirtschaftlichen Betrieb als auch bei der Entwicklung von Mikrounternehmen in der breiteren ländlichen Wirtschaft;
Abänderung 44 Anhang Nummer 3.3 Spiegelstrich 1 a (neu)
– dauerhafte Einführung und Entwicklung der Dienstleistungen, um die Bevölkerung zum Bleiben zu bewegen und neue Bewohner zu gewinnen. Dabei kann es sich je nach den Bedürfnissen der Gebiete, der Bevölkerungsgruppen und der sozio-ökonomischen Akteure um nahe gelegene Geschäfte, Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder oder für ältere Menschen, Sozialwohnungen, Mietwohnungen, Kulturzentren, Verkehrsmittel, Leistungen der Daseinsvorsorge wie Gesundheitsleistungen usw. handeln;
Abänderung 45 Anhang Nummer 3.3. Spiegelstrich 2
– Förderung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt. Örtliche Initiativen für Kinderbetreuungseinrichtungen können die Beschäftigungschancen und den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt verbessern. Dazu kann auch der Aufbau einer Kinderbetreuungsinfrastruktur, möglicherweise in Kombination mit Initiativen zur Gründung kleiner Unternehmen im ländlichen Raum gehören;
– Förderung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt. Örtliche Initiativen für eine qualitativ hochwertige, angemessene und bezahlbare Kinderbetreuung können die Beschäftigungschancen und den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt verbessern. Dazu können auch der Aufbau einer Kinderbetreuungsinfrastruktur, die Ausbildung von Kinderbetreuern, die Ausbildung und der Zugang zu Mikrokrediten für die Gründung und den Ausbau von Unternehmen sowie die Errichtung von Frauennetzwerken gehören;
Abänderung 46 Anhang Nummer 3.3. Spiegelstrich 2 a (neu)
–Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung. Durch einen integrierten Ansatz zur Diversifizierung von Wirtschaftstätigkeiten, durch den Erhalt des kulturellen Erbes im ländlichen Raum und Investitionen in die Infrastruktur für lokale Dienstleistungen kann dazu beigetragen werden, die Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu verbessern und so der Landflucht entgegenzuwirken;
Abänderung 47 Anhang Nummer 3.3 Spiegelstrich 3
– die Förderung von Mikrounternehmen und Handwerksbetrieben kann auf traditionelle Fertigkeiten aufbauen oder neue Fähigkeiten einbringen, insbesondere in Kombination mit dem Erwerb von Ausrüstung, Ausbildung und Schulung, Unterstützung des Unternehmertums und Entwicklung des wirtschaftlichen Gefüges;
– die Förderung von Mikrounternehmen, Handwerksbetrieben und Heimgewerbe kann auf traditionelle Fertigkeiten aufbauen oder neue Fähigkeiten einbringen, insbesondere in Kombination mit dem Erwerb von Ausrüstung, Ausbildung und Schulung, Unterstützung des Unternehmertums und Entwicklung des wirtschaftlichen Gefüges;
Abänderung 48 Anhang Nummer 3.3. Spiegelstrich 4
– durch die Ausbildung junger Menschen in traditionellen ländlichen Fertigkeiten kann Bedarf in den Bereichen Tourismus, Freizeit, Umweltdienste und Qualitätserzeugnisse gedeckt werden;
– Förderung traditioneller ländlicher Fertigkeiten und qualitätsorientierter Maßnahmen wie Chartas oder Gütezeichen durch die Ausbildung junger Menschen in diesen Bereichen. Dadurch kann Bedarf in den Bereichen Tourismus, Freizeit, Umweltdienste und Qualitätserzeugnisse und insbesondere traditionelle Erzeugnisse gedeckt werden. Dies kann auch eine Gelegenheit für die ältere Generation sein, ihr Können an die jüngere Generation weiterzugeben;
Abänderung 49 Anhang Nummer 3.3 Spiegelstrich 5
– Förderung der Einführung und Verbreitung von IKT. Die Einführung und Verbreitung von IKT ist im ländlichen Raum sowohl für die Diversifizierung als auch für die örtliche Entwicklung, die Erbringung örtlicher Dienstleistung und die Förderung der digitalen Integration von Bedeutung. Durch IKT-Initiativen in den Dörfern in Kombination mit IT-Ausrüstung, Vernetzung und Schulung in e-Skills durch Gemeinschaftsstrukturen können Größenvorteile erreicht werden. Derartige Initiativen können die Einführung von IKT in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen im ländlichen Raum sowie die Verbreitung von e-Business und e-Commerce wesentlich erleichtern. Um Standortnachteile auszugleichen, müssen die Möglichkeiten des Internet und der Breitbandkommunikation in vollem Umfang genutzt werden, z.B. mit Unterstützung regionaler Programme im Rahmen der Strukturfonds.
– Förderung der Einführung und Verbreitung von IKT. Dem ländlichen Raum eröffnen sich durch die IKT neue Perspektiven als Lebens- und Arbeitsort. Durch die Möglichkeit zu Telearbeit und Anbindung an globale Informationsnetze wird der ländliche Raum für innovative Unternehmen attraktiv. Die Einführung und Verbreitung von IKT ist im ländlichen Raum sowohl für die Diversifizierung als auch für die örtliche Entwicklung, die Erbringung örtlicher Dienstleistungen und die Förderung der digitalen Integration von Bedeutung. Durch IKT-Initiativen in den Dörfern in Kombination mit IT-Ausrüstung, Vernetzung und Schulung in e-Skills durch Gemeinschaftsstrukturen können Größenvorteile erreicht werden. Derartige Initiativen können die Einführung von IKT in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen im ländlichen Raum sowie die Verbreitung von e-Business und e-Commerce wesentlich erleichtern. Um Standortnachteile auszugleichen, müssen die Möglichkeiten des Internet und der Breitbandkommunikation in vollem Umfang genutzt werden, z.B. mit Unterstützung regionaler Programme im Rahmen der Strukturfonds.
Abänderung 50 Anhang Nummer 3.3 Spiegelstrich 6
– die Bereitstellung und innovative Nutzung erneuerbarer Energiequellen kann dazu beitragen, neue Absatzmärkte für Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft zu erschließen und örtliche Dienstleistungen sowie die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit im ländlichen Raum zu fördern;
– die Bereitstellung und innovative Nutzung erneuerbarer Energiequellen und biologischer Werkstoffe sowie die Förderung von Systemen der Energieeffizienz und Energiedienstleistungen für die Erzeuger können dazu beitragen, neue Absatzmärkte für Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft zu erschließen und örtliche Dienstleistungen sowie die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit im ländlichen Raum zu fördern;
Abänderung 51 Anhang Nummer 3.3. Spiegelstrich 7
– Förderung des Fremdenverkehrs. Der Tourismus ist in vielen ländlichen Gebieten ein wichtiger Wachstumssektor. Mit dem verstärkten Einsatz von IKT in der Tourismusbranche für Buchungen, Werbung, Marketing, die Gestaltung von Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten können die Gästezahlen und Aufenthaltsdauer gesteigert werden, insbesondere wenn Verbindungen zu kleineren Einrichtungen geschaffen werden und der Agrotourismus gefördert wird;
– Förderung des Fremdenverkehrs. Der Tourismus ist in vielen ländlichen Gebieten ein wichtiger Wachstumssektor und sollte auf dem vorhandenen Natur- und Kulturerbe beruhen. Mit dem verstärkten Einsatz von IKT in der Tourismusbranche für Buchungen, Werbung, Marketing, die Gestaltung von Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten können die Gästezahlen und Aufenthaltsdauer gesteigert werden, insbesondere wenn Verbindungen zu kleineren Einrichtungen geschaffen werden und der Agrotourismus, andere Formen eines ökologisch nachhaltigen Tourismus und des Sporttourismus gefördert werden;
Abänderung 52 Anhang Nummer 3.3 Spiegelstrich 7 a (neu)
–Aufwertung der ländlichen Kultur. Die Kultur der Bevölkerung im ländlichen Raum kann ein wirtschaftlicher Mehrwert sein, insbesondere im Bereich des Fremdenverkehrs. Handwerk, Gastronomie, landwirtschaftliche Spezialitäten und überlieferte Produktionsverfahren, Volkskunst und ländliche Architektur u.a. müssen geschützt und in einigen Fällen neu belebt werden. Diese Traditionen, die einen Mehrwert darstellen, sind infolge der Landflucht, der Überalterung der ländlichen Bevölkerung und des mangelnden Interesses der jungen Menschen, insbesondere in den wirtschaftlich schwächsten Regionen, vom Untergang bedroht.
Abänderung 53 Anhang Nummer 3.3 Spiegelstrich 8
– Modernisierung der örtlichen Infrastruktur, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten. In der Telekommunikations-, Verkehrs-, Energie- und Wasserinfrastruktur werden in den kommenden Jahren beträchtliche Investitionen unternommen. Die Strukturfonds werden Projekte, die von den transeuropäischen Netzen bis zum Aufbau von Verbindungen zu Industrie- und Wissenschaftsparks reichen, nachdrücklich unterstützen. Um den Multiplikatoreffekt bei Wachstum und Beschäftigung in vollem Umfang umzusetzen, kann die kleine örtliche Infrastruktur mit Unterstützung durch Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eine entscheidende Rolle bei der Verbindung dieser wichtigen Investitionen mit örtlichen Diversifizierungsstrategien und der Entwicklung des Potenzials des Agrar- und Lebensmittelsektors spielen.
– Modernisierung der örtlichen Infrastruktur, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten. In der Telekommunikations-, Verkehrs-, Energie- und Wasserinfrastruktur werden in den kommenden Jahren beträchtliche Investitionen unternommen. Die Strukturfonds werden Projekte, die von den transeuropäischen Netzen bis zum Aufbau von Verbindungen zu Industrie- und Wissenschaftsparks reichen, nachdrücklich unterstützen. Ein angemessener Anteil dieser Mittel sollte für den ländlichen Raum bestimmt sein, um ein signifikantes Entwicklungsgleichgewicht zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu gewährleisten. Um den Multiplikatoreffekt bei Wachstum und Beschäftigung in vollem Umfang umzusetzen, kann die kleine örtliche Infrastruktur mit Unterstützung durch Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eine entscheidende Rolle bei der Verbindung dieser wichtigen Investitionen mit örtlichen Diversifizierungsstrategien und der Entwicklung des Potenzials des Agrar- und Lebensmittelsektors spielen.
Abänderung 54 Anhang Nummer 3.4 Leitlinie
Die für den Schwerpunkt 4 (Leader) eingesetzten Mittel sollten zu den Prioritäten der Schwerpunkte 1 und 2 sowie insbesondere des Schwerpunkts 3 beitragen, aber auch eine wichtige Rolle bei der Priorität der Verwaltungsverbesserung und bei der Erschließung des endogenen Entwicklungspotenzials der ländlichen Gebiete spielen.
Die für den Schwerpunkt 4 (Leader) eingesetzten Mittel sollten zu den Prioritäten der Schwerpunkte 1 und 2 sowie insbesondere des Schwerpunkts 3 beitragen, aber auch eine wichtige Rolle bei der Priorität, die Verwaltung zu verbessern und die Bevölkerung zu ermutigen, die nachhaltige Entwicklung voranzutreiben, und bei der Erschließung des Entwicklungspotenzials, das in dem jeweiligen örtlichen Gebiet vorhanden ist, spielen.
Abänderung 55 Anhang Nummer 3.4. Absatz 1
Die Förderung im Rahmen des Leader-Schwerpunktes bietet die Möglichkeit, auf der Grundlage einer auf die örtlichen Bedürfnisse und Stärken abgestellten Entwicklungsstrategie alle drei Ziele – Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt sowie Lebensqualität und Diversifizierung – miteinander zu kombinieren. Durch integrierte Ansätze, die die Land- und Forstwirte ebenso wie die anderen ländlichen Akteure einbeziehen, können das örtliche Natur- und Kulturerbe bewahrt und aufgewertet, das Umweltbewusstsein erhöht sowie Investitionen zwecks besserer Nutzbarmachung in Erzeugnisspezialitäten, Fremdenverkehr und erneuerbare Ressourcen sowie Energie getätigt werden.
Die Förderung im Rahmen des Leader-Schwerpunktes bietet die Möglichkeit, auf der Grundlage einer auf die örtlichen Bedürfnisse und Stärken abgestellten Entwicklungsstrategie alle drei Ziele – Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt sowie Lebensqualität und Diversifizierung – miteinander zu kombinieren. Durch integrierte Ansätze, die die Land- und Forstwirte ebenso wie die anderen ländlichen Akteure einbeziehen, können das örtliche Natur- und Kulturerbe bewahrt und aufgewertet, das Umweltbewusstsein erhöht sowie Investitionen zwecks besserer Nutzbarmachung in Erzeugnisspezialitäten, Fremdenverkehr und erneuerbare Ressourcen sowie Energie getätigt werden. Die Leader-Projekte sollten sich auf vorrangige Themen konzentrieren und ergebnisorientiert sein.
Abänderung 56 Anhang Nummer 3.4 Absatz 2 Spiegelstrich 1
– Aufbau von lokaler Partnerschaftskapazität. Animationstätigkeit und die Unterstützung des Kompetenzerwerbs können einen Beitrag zur Erschließung des örtlichen Potenzials liefern.
– Aufbau von lokaler Partnerschaftskapazität. Animationstätigkeit und die Unterstützung des Kompetenzerwerbs können einen Beitrag zur Erschließung des örtlichen Potenzials, zur Verhinderung von sozialer Ausgrenzung und zur Bekämpfung der Abwanderung liefern.
Abänderung 57 Anhang Nummer 3.4 Absatz 2 Spiegelstrich 2
– Förderung der öffentlich-privaten Partnerschaft. Leader wird weiterhin eine wichtige Rolle insbesondere dadurch spielen, dass innovative Konzepte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt sowie der private und der öffentliche Sektor zusammengeführt werden.
– Förderung der öffentlich-privaten Partnerschaft. Leader wird weiterhin eine wichtige Rolle insbesondere dadurch spielen, dass die gemeinschaftliche Mitwirkung sichergestellt wird und innovative Konzepte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt sowie der private und der öffentliche Sektor zusammengeführt werden.
Abänderung 58 Anhang Nummer 3.4 Absatz 2 Spiegelstrich 3
– Förderung von Zusammenarbeit und Innovation. Lokale Initiativen wie Leader und die Unterstützung der Diversifizierung können eine wesentliche Rolle dabei spielen, dass Menschen für neue Ideen und Ansätze gewonnen, Innovation und Unternehmergeist gefördert sowie die allgemeine Integration und das Angebot an örtlichen Dienstleistungen verstärkt werden. Online-Foren können hilfreich sein für die Verbreitung von Wissen, den Austausch bewährter Praktiken und die Innovation bei ländlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen.
– Förderung von Zusammenarbeit und Innovation. Lokale Initiativen wie Leader und die Unterstützung der Diversifizierung können eine wesentliche Rolle dabei spielen, dass Menschen für neue Ideen und Ansätze gewonnen, Innovation und Unternehmergeist gefördert sowie die allgemeine Integration und das Angebot an örtlichen Dienstleistungen verstärkt werden. Die Integration von neuen Bevölkerungsgruppen muss besonders berücksichtigt werden. Online-Foren können hilfreich sein für die Verbreitung von Wissen, den Austausch bewährter Praktiken und die Innovation bei ländlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen.
Abänderung 59 Anhang Nummer 3.4 Absatz 2 Spiegelstrich 4
– Verbesserung der lokalen Verwaltung. Leader kann durch Unterstützung innovativer Konzepte, die zwischen der Land- und Forstwirtschaft und der örtlichen Gesamtwirtschaft einen engeren Zusammenhang herstellen, zur Diversifizierung der wirtschaftlichen Grundlagen und zur Stärkung des sozioökonomischen Gefüges der ländlichen Gebiete beitragen.
– Verbesserung der lokalen Verwaltung. Leader kann durch Unterstützung innovativer Konzepte, die zwischen der Land- und Forstwirtschaft und der örtlichen Gesamtwirtschaft einen engeren Zusammenhang herstellen, zur Diversifizierung der wirtschaftlichen Grundlagen und insbesondere zur Stärkung des sozioökonomischen Gefüges der ländlichen Gebiete beitragen.
Abänderung 60 Anhang Nummer 3.4 Absatz 2 Spiegelstrich 4 a (neu)
–Förderung der Lokalen Agenda 21 im ländlichen Raum und Anpassung an die Stärken und Schwächen jedes Gebiets in Anbetracht der Vielfalt des ländlichen Raums mit Hilfe der örtlichen Akteure und durch Unterstützung echter territorialer Projekte im Bereich der endogenen Entwicklung. Durch strategische Entwicklungspläne, die auf der Lokalen Agenda 21 beruhen, muss die Beteiligung der Bevölkerung gefördert werden. Diese Pläne, die umfassender sein müssen als die ländlichen Entwicklungspläne, müssen eine gemeinsame Vision für die Zukunft der ländlichen Gemeinden, die strategischen Tätigkeitsbereiche, Maßnahmen zur Einführung der Umweltthematik in die verschiedenen Bereiche der Gesellschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität der örtlichen Bevölkerung vorsehen.
Abänderung 61 Anhang Nummer 3.5 Absatz 1
Die für die gemeinschaftlichen Prioritäten bei der Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzten Mittel (im Rahmen des in den Rechtsvorschriften festgelegten Mindestförderumfangs für jeden der Schwerpunkte) werden von der besonderen Situation sowie den Stärken und Schwächen des jeweiligen Programmgebiets abhängen. Jede der gemeinschaftlichen Prioritäten und ihr Beitrag zu den Zielen von Lissabon und Göteborg müssen im einzelstaatlichen Strategieplan und in den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum ihre Umsetzung unter den Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten finden. In zahlreichen Fällen wird es nationale oder regionale Prioritäten bei spezifischen Problemen hinsichtlich des Agrar-Lebensmittelsektors oder der geografischen, klimatischen und ökologischen Situation der Land- und Forstwirtschaft geben. In den ländlichen Gebieten stellen sich u.U. auch noch andere spezifische Fragen wie Verstädterung, Arbeitslosigkeit, Abgelegenheit oder eine niedrige Bevölkerungsdichte.
Die für die gemeinschaftlichen Prioritäten bei der Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzten Mittel (im Rahmen des in den Rechtsvorschriften festgelegten Mindestförderumfangs für jeden der Schwerpunkte) werden von der besonderen Situation sowie den Stärken und Schwächen des jeweiligen Programmgebiets und den besonderen Merkmalen der Regionen entsprechend dem Vertrag abhängen. Jede der gemeinschaftlichen Prioritäten und ihr Beitrag zu den Zielen von Lissabon und Göteborg müssen im einzelstaatlichen Strategieplan und in den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum ihre Umsetzung unter den Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten finden. In zahlreichen Fällen wird es nationale oder regionale Prioritäten bei spezifischen Problemen hinsichtlich des Agrar-Lebensmittelsektors oder der geografischen, klimatischen und ökologischen Situation der Land- und Forstwirtschaft geben. In den ländlichen Gebieten stellen sich u.U. auch noch andere spezifische Probleme wie Verstädterung, Arbeitslosigkeit, Abgelegenheit, Berg- oder Insellage oder eine niedrige Bevölkerungsdichte.
Abänderung 62 Anhang Nummer 3.5. Leitlinie
Bei der Ausarbeitung ihrer einzelstaatlichen Strategien sollten die Mitgliedstaaten darauf achten, dass größtmögliche Synergien zwischen und innerhalb der Schwerpunkte entstehen und etwaige Widersprüche vermieden werden. Ferner sind sie aufgefordert sich überzulegen, wie andere auf EU-Ebene verfolgte Strategien, z.B. der Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, die neueste Mitteilung der Kommission über erneuerbare Energien, die kürzliche Mitteilung der Kommission zum Klimawandel und das Erfordernis, die zu erwartenden Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft vorwegzunehmen, sowie der Bericht der Kommission zur EU-Forststrategie (die einen Beitrag zur Umsetzung sowohl des Wachstums- und Beschäftigungsziels als auch des Nachhaltigkeitsziels leisten kann) ebenso wie die künftigen thematischen Umweltstrategien, berücksichtigt werden können.
Bei der Ausarbeitung ihrer einzelstaatlichen Strategien sollten die Mitgliedstaaten einen integrierten Ansatz wählen, der eine angemessene Raumplanung umfasst und die Synergien zwischen den Schwerpunkten optimal nutzt, und sich gemäß dem in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 verankerten Partnerschaftsprinzip um eine möglichst breite Beteiligung aller einschlägigen Stellen bemühen. Ferner sind sie aufgefordert, sich zu überlegen, wie andere auf EU-Ebene verfolgte Strategien, z.B. der Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2005 "Mehr Forschung und Innovation – In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie", die neueste Mitteilung der Kommission über erneuerbare Energien, die kürzliche Mitteilung der Kommission zum Klimawandel und das Erfordernis, die zu erwartenden Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft vorwegzunehmen, sowie der Bericht der Kommission zur EU-Forststrategie (die einen Beitrag zur Umsetzung sowohl des Wachstums- und Beschäftigungsziels als auch des Nachhaltigkeitsziels leisten kann) ebenso wie die künftigen thematischen Umweltstrategien, berücksichtigt werden können.
Abänderung 63 Anhang Nummer 3.5 Absatz 2
Auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gibt es mehrere Möglichkeiten, um das Handeln der Verwaltung und die Umsetzung der politischen Maßnahmen zu verbessern. Im Wege der technischen Hilfe können europäische und nationale Netzwerke für ländliche Entwicklung als Foren aufgebaut werden, in denen die Beteiligten bewährte Praktiken und Erfahrungen bei allen Aspekten der Konzipierung, Verwaltung und Durchführung der politischen Maßnahmen austauschen können. Bei der Festlegung der einzelstaatlichen Strategien müssen ferner Information und Publizität zwecks einer frühzeitigen Einbeziehung der verschiedenen Akteure bedacht und für die späteren Durchführungsstufen ausgearbeitet werden.
Auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gibt es mehrere Möglichkeiten, um das Handeln der Verwaltung und die Umsetzung der politischen Maßnahmen zu verbessern. Im Wege der technischen Hilfe müssen europäische und nationale Netzwerke für ländliche Entwicklung als Foren aufgebaut werden, in denen die Beteiligten bewährte Praktiken und Erfahrungen bei allen Aspekten der Konzipierung, Verwaltung und Durchführung der politischen Maßnahmen austauschen können. Die Erfahrungen der LEADER-Beobachtungsstelle und der nationalen Netzwerke bei der Stärkung lokaler Partnerschaften und beim Austausch bewährter Praktiken sollten bei der Einrichtung und Förderung der Netzwerke berücksichtigt werden. Bei der Festlegung der einzelstaatlichen Strategien müssen ferner Information und Publizität zwecks einer frühzeitigen Einbeziehung der verschiedenen Akteure bedacht und für die späteren Durchführungsstufen ausgearbeitet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Zeiträume für die Einbeziehung der Akteure ausreichend bemessen sein müssen und dass auf Kontinuität bei der Beteiligung hingewirkt wird.
Abänderung 64 Anhang Nummer 3.6. Leitlinie
Die Synergien zwischen der Strukturpolitik, der Beschäftigungspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die durch den EFRE, den Kohäsionsfonds, den ESF, den EFF und den ELER in einem bestimmten geografischen Gebiet und politischen Tätigkeitsfeld zu finanzieren sind. Die wichtigsten Leitprinzipien hinsichtlich der Abgrenzungslinie und der Koordinierungsmechanismen zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen sollten auf der Ebene des als nationaler strategischer Bezugsrahmen dienenden einzelstaatlichen Strategieplans festgelegt werden.
Die Synergien zwischen der Strukturpolitik, der Beschäftigungspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und damit die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen regionalen Partnern müssen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die durch das 7. Rahmenprogramm, das Rahmenprogramm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation", TEN-T, LIFE+, den EFRE, den Kohäsionsfonds, den ESF, den EFF und den ELER in einem bestimmten geografischen Gebiet und politischen Tätigkeitsfeld zu finanzieren sind. Die wichtigsten Leitprinzipien hinsichtlich der Abgrenzungslinie und der Koordinierungsmechanismen zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen sollten auf der Ebene des als regionaler oder nationaler strategischer Bezugsrahmen dienenden regionalen oder einzelstaatlichen Strategieplans festgelegt werden, je nachdem, was für den betreffenden Mitgliedstaat zweckmäßiger ist.
Abänderung 65 Anhang Nummer 3.6 Absatz 1 a (neu)
Dabei können verschiedene Abgrenzungskriterien wie der Umfang der Projekte, die territorialen (regionalen oder subregionalen) Auswirkungen, die Art der Investitionen, die Art der Begünstigten usw. in Betracht gezogen werden.
Abänderung 66 Anhang Nummer 3.6. Absatz 2
Bei der Entwicklung der Humanressourcen würde die Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums auf die Landwirte und Wirtschaftsakteure abzielen, die in die Bemühungen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft einbezogen sind. Die Bevölkerung der ländlichen Gebiete könnte im Rahmen eines von unten nach oben ausgerichteten Ansatzes unterstützt werden. Die Durchführung der Maßnahmen in diesem Bereich sollte in vollem Einklang mit den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie stehen, wie sie in den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung festgelegt sind, und kohärent mit den Maßnahmen sein, die aufgrund der nationalen Reformprogramme im Rahmen des Lissabon-Prozesses getroffen werden. Mit dem Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" sollen die Ziele von Lissabon in ihrer Allgemein- und Berufsbildungsdimension verwirklicht werden. Im Mittelpunkt dieses Programms steht das lebenslange Lernen, das sich auf alle Stufen und Arten von allgemeiner und beruflicher Bildung, auch in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Agrar Lebensmittelsektor, erstreckt.
Bei der Entwicklung der Humanressourcen würde die Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums auf die Landwirte und ihre Familien und die Wirtschaftsakteure abzielen, die in die Bemühungen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft einbezogen sind. Sie würde außerdem mit der Förderung, die im Rahmen anderer Strukturinstrumente bereitgestellt wird, koordiniert. Die Bevölkerung der ländlichen Gebiete könnte im Rahmen eines von unten nach oben ausgerichteten Ansatzes unterstützt werden. Die Durchführung der Maßnahmen in diesem Bereich sollte in vollem Einklang mit den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie stehen, wie sie in den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung festgelegt sind, und kohärent mit den Maßnahmen sein, die aufgrund der nationalen Reformprogramme im Rahmen des Lissabon-Prozesses getroffen werden. Mit dem Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" sollen die Ziele von Lissabon in ihrer Allgemein- und Berufsbildungsdimension verwirklicht werden. Im Mittelpunkt dieses Programms steht das lebenslange Lernen, das sich auf alle Stufen und Arten von allgemeiner und beruflicher Bildung, auch in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Agrar-Lebensmittelsektor, erstreckt.
Abänderung 67 Anhang Nummer 4 Absatz 2
Der genannte Rahmen umfasst eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Indikatoren und eine gemeinsame Methodologie. Ergänzt wird dies noch durch programmspezifische Indikatoren, die die besonderen Merkmale des jeweiligen Programmgebiets widerspiegeln.
Der genannte Rahmen umfasst eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Indikatoren, insbesondere territoriale Indikatoren, wie vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 28. September 2005 zur Rolle des territorialen Zusammenhalts bei der regionalen Entwicklung1gefordert, sowie eine gemeinsame Methodologie. Ergänzt wird dies noch durch programmspezifische Indikatoren, die die besonderen Merkmale des jeweiligen Programmgebiets widerspiegeln.