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Verfahren : 2005/2053(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0014/2006

Eingereichte Texte :

A6-0014/2006

Aussprachen :

PV 15/02/2006 - 13
CRE 15/02/2006 - 13

Abstimmungen :

PV 16/02/2006 - 6.7

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0067

Angenommene Texte
PDF 142kWORD 62k
Donnerstag, 16. Februar 2006 - Straßburg
Risiko- und Krisenmanagement im Agrarsektor
P6_TA(2006)0067A6-0014/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Risiko- und Krisenmanagement im Agrarsektor (2005/2053(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat über das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft (KOM(2005)0074),

–   in Kenntnis des Memorandums der Kommission vom 6. September 2005 (MEMO/05/302), das einen "Fünf-Punkte-Plan zur Reaktion auf den Anstieg der Ölpreise" einsetzt,

–   unter Hinweis auf die vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie "Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft",

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0014/2006),

A.   in der Erwägung, dass die Risiken landwirtschaftlicher Erzeugung auf verschiedenen Ebenen entstehen und dementsprechend differenziert bewertet und bewältigt werden müssen:

   einerseits auf der betrieblichen Ebene, d.h. individuelle Risiken bei Investitionen und Finanzierung, bei der Anwendung bestimmter Produktionsmethoden, hinsichtlich der Entwicklung der Erzeugerpreise und der Vermarktung,
   andererseits auf der Ebene der äußeren natürlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie etwa der Veränderung des Klimas und der Niederschläge, dem zunehmenden Eintreten von Naturkatastrophen oder etwa den Auswirkungen der Liberalisierung des Agrarhandels sowie den Marktstörungen, die der Handel auslöst,

B.   in der Erwägung, dass das Risikomanagement in der Landwirtschaft gemäß den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorrangig dem Interesse der Allgemeinheit dienen muss, indem die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie eine intakte Umwelt sichergestellt werden,

C.   in der Erwägung, dass seit der jüngsten Reform der GAP im Juni 2003 die Instrumente der Markt- und Preisstabilisierung zunehmend abgebaut und durch entkoppelte Direktzahlungen an die Landwirte ersetzt wurden, was einerseits eine stärkere Marktorientierung der Landwirte bewirkt, andererseits aber auch die betrieblichen Risiken der Produktion erhöhen kann,

D.   in der Erwägung, dass mit dieser Reform gleichzeitig die "Cross Compliance" eingeführt wurde, die an die Landwirte hinsichtlich des Umwelt- und Tierschutzes Anforderungen stellt,

E.   in der Erwägung, dass die Risiken im Vergleich zur jüngsten Vergangenheit immer mehr zunehmen, da sich sowohl die Vielfalt als auch die Intensität und die Häufigkeit der landwirtschaftlichen Risiken voraussichtlich zum Nachteil der Landwirte verändern werden, und dass diese Veränderungen der landwirtschaftlichen Risiken voraussichtlich die Intensität und die Häufigkeit von Naturphänomenen sowie das wirtschaftliche Umfeld und die damit verbundenen Risiken, den Bereich der technischen Risiken, die Haltung der Gesellschaft zu Fragen der Umwelt und der Lebensmittelsicherheit sowie das Verhalten der Verbraucher betreffen werden,

F.   in der Erwägung, dass die Risiken für die landwirtschaftliche Erzeugung durch Klimawandel, Bodendegradation, Wassermangel, Erosion der genetischen Ressourcen und andere Faktoren zunehmen werden,

G.   in der Erwägung, dass besonderen Risiken auch durch neue Technologien, wie die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft, deren künftige Auswirkungen auf lebende Organismen und die Umwelt noch unbekannt sind, nach dem Vorsorge- und Verursacherprinzip begegnet werden muss,

H.   in der Erwägung, dass die starke Abhängigkeit der EU-Landwirtschaft von fossilen Energien für die Düngung, Pflanzenschutzmittel und den Maschinenbetrieb Risiken im Hinblick auf Ölpreisschwankungen und Ölknappheit birgt, die durch Einsparungen und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien abgewendet werden müssen,

I.   in der Erwägung, dass die von der Welthandelsorganisation (WTO) gebilligten staatlichen Beihilfen auch landwirtschaftliche Versicherungen umfassen und dass auch Handelspartner wie die USA und Kanada systematisch sowohl interne Beihilfen für Mechanismen zur Sicherung der Agrareinkommen zum Ausgleich der Folgen von Naturkatastrophen einsetzen als auch außerordentliche Zahlungen in Notfällen bei Schäden durch Katastrophen oder Einkommenseinbußen durch die Änderung der Marktpreise (Anhang 2 Nummern 7 und 8 des WTO-Agrarübereinkommens) gewähren und damit ein Sicherheitsnetz schaffen, das eine Einkommenspolitik für die Landwirte gewährleistet, und dass die Europäische Union dies nicht ignorieren darf,

J.   in der Erwägung, dass die von der Kommission erwogenen drei Optionen des Risiko- und Krisenmanagements (Versicherung gegen Naturkatastrophen, Fonds auf Gegenseitigkeit und Einkommenssicherung) in Wirklichkeit keine Vorsorgemaßnahmen zur Risiko- oder Schadensminderung, sondern Modelle zur Finanzierung der Entschädigung im Schadensfall darstellen,

K.   in der Erwägung, dass die Kommission vorschlägt, die Maßnahmen aus 1% der Modulation bzw. aus den nationalen Programmen der ländlichen Entwicklung zu finanzieren, was nach Meinung von Experten den Mittelbedarf für die vorgeschlagenen Maßnahmen bei weitem nicht decken dürfte,

L.   in der Erwägung, dass Junglandwirte besonders anfällig für Krisen und Katastrophen sind, da sie durch den Kauf ihres Betriebs häufig hoch verschuldet sind,

M.   in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten bis 2013 von der Modulation ausgeschlossen sind und dass die Direktzahlungen in diesen Staaten schrittweise auf den vollen Betrag angehoben werden (Phasing-in) und dass für diese Staaten deshalb die Möglichkeit bestehen muss, andere Mittel der GAP in Anspruch zu nehmen,

Die Vorschläge der Kommission
Allgemeines:

1.   begrüßt den Ansatz der Kommission, verschiedene Optionen für das Risiko- und Krisenmanagement zur Diskussion zu stellen, hält aber die einseitige Ausgleichs- und Entschädigungsphilosophie der Vorschläge für bedenklich; fordert die Kommission auf, Vorsorgemaßnahmen zur Risikominderung und zur Krisenabwendung wie den Einsatz der Impfung und eine bessere Kontrolle illegaler Einfuhren stärker zu berücksichtigen;

2.   ist der Auffassung, dass die Strategie des Risiko- und Krisenmanagements, wenn sie zu einer kohärenteren Politik entwickelt werden soll, anstreben muss,

   dass öffentliche und private Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit die Erstversicherung für versicherbare Risiken entweder unabhängig oder nach Einbeziehung in ein System der Agrarversicherung übernehmen;
   dass die Staaten sich auf die Deckung von nicht versicherbaren Risiken im Zusammenhang mit Katastrophen beschränken und dass die staatliche Finanzierung solcher Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist;
   dass staatliche Beihilfen für Versicherungsprämien sowie die staatliche Finanzierung zur Rückversicherung von Versicherungsunternehmen zulässig sind und im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Rahmen stehen;
   dass die Beteiligung der Versicherer und der versicherten Landwirte freiwillig ist;

3.   ist in Bezug auf die gemeinschaftliche Finanzierung der Auffassung, dass bei Annahme eines gemeinsamen Rahmens für eine Strategie der landwirtschaftlichen Versicherungen und Entschädigungen mit folgenden Entwicklungen gerechnet werden kann:

   es erfolgt eine gemeinschaftliche Finanzierung zur Deckung eines Teils der Kosten für die Schaffung und den Betrieb von Systemen zum Schutz des Agrareinkommens,
   sowohl die nationale als auch die gemeinschaftliche Finanzierung sind vereinbar mit den derzeitigen und künftigen Regelungen im Rahmen der WTO-Vereinbarungen,
   es werden nur die Systeme finanziert, die die Mindestvorschriften der gemeinsamen Politik erfüllen oder nach einem bestimmten Zeitplan an diese angepasst werden;

4.   weist in diesem Zusammenhang auf die zunehmenden Schäden hin, die durch den Klimawandel und durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Trockenheit und Brände entstanden sind, sowie auf die Schäden, die durch Tierseuchen und ihre durch Tiertransporte und illegale Einfuhren beschleunigte internationale Verbreitung entstehen;

5.   ist der Auffassung, dass die Vorschläge der Kommission die Risiken und möglichen Krisen, die mit der Liberalisierung der Agrarmärkte im Rahmen der WTO-Verhandlungen einhergehen, nicht ausreichend berücksichtigen; fordert die Kommission daher auf, eine genauere Bewertung von Instrumenten und Maßnahmen vorzunehmen, die Preiseinbrüchen, Marktkrisen, Einkommensverlusten der Landwirte und allen Hemmnissen, die der Fortsetzung ihrer Tätigkeit entgegenstehen, vorbeugen und wirksam begegnen können, sowie eine Analyse der Rolle von Kosten steigernden Maßnahmen in den Bereichen Tierschutz und Umwelt vorzunehmen;

6.   ist der Auffassung, dass die Vorschläge der Kommission die Marktkrisen berücksichtigen müssen, die für die Gemeinschaftserzeuger von existenzieller Bedeutung sind und die durch Beschränkungen der Agrarausfuhren aus der Gemeinschaft, die von Drittstaaten eingeführt wurden, entstanden sind; fordert die Kommission deshalb auf, die Definition des Begriffs Krise um diesen Aspekt zu ergänzen;

7.   spricht sich nachdrücklich gegen eine Aufgabe der Gemeinschaftspräferenz aus; hält eine genauere Prüfung der in der Union und ihren Mitgliedstaaten angewendeten Instrumente und Maßnahmen zur Risikoprävention und Krisenbewältigung für dringend erforderlich; weist in diesem Zusammenhang vor allem auf die Möglichkeiten der Angebotssteuerung zur Verhinderung von Überproduktion und Preisverfall sowie die neuen Programme zur ländlichen Entwicklung hin; hält in besonders sensiblen Bereichen wie der Obst- und Gemüseproduktion weiterhin die gemeinsamen Marktordnungsmaßnahmen für gerechtfertigt und ist der Auffassung, dass ihre Beibehaltung bei der bevorstehenden Reform der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) für Obst und Gemüse erforderlich ist;

8.   fordert die Kommission auf, Mechanismen in Form eines Sicherheitsnetzes bei Krisen einzuführen, und zwar nicht nur für die GMO für Rindfleisch, sondern auch für andere Sektoren, wie beispielsweise Obst und Gemüse, Wein, Schweinefleisch und Geflügel;

9.   fordert die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit bestimmte spezifische Maßnahmen wie die folgenden sinnvoll sind:

   Beihilfen für die Lagerhaltung bei einem plötzlichen Preisverfall,
   Beihilfen für die Verarbeitung zur Entlastung des Marktes, wenn dies sinnvoll ist,
   Maßnahmen zur Beseitigung möglicher negativer Auswirkungen auf die öffentliche Meinung und Minimierung dieser Auswirkungen (z. B. im Fall des Konsums von Rindfleisch nach der BSE-Krise),
   Beihilfen zur freiwilligen Senkung der Produktion, wenn Absatzschwierigkeiten absehbar sind;

10.   spricht sich angesichts des im Rahmen der WTO vereinbarten weit reichenden Zollabbaus bei Agrarprodukten für eine Qualifizierung des Marktzugangs als Vorsorgemaßnahme aus, womit ein wirtschaftliches, ökologisches und soziales Dumping verhindert werden kann; hält Abschöpfungen bei Agrarimporten weiterhin für gerechtfertigt, wenn die Produkte unter Bedingungen erzeugt werden, die gegen die Menschenrechte und die internationalen Vereinbarungen und europäische Rechtsvorschriften zum Schutz von Umwelt und Tieren verstoßen; schlägt vor, diese Abschöpfungen zur Ernährungssicherung und zur Abwendung von Krisen in den betroffenen Entwicklungsländern einzusetzen;

11.   ist der Auffassung, dass die Kommission mögliche Finanzierungsquellen für die vorgeschlagenen Maßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten vorschlagen sollte; meint, dass die für dieses Ziel aufgewendeten Mittel nicht zu einer Reduzierung der Fördermittel führen dürfen, die die neuen Mitgliedstaaten im Rahmen der Direktzahlungen und der Förderung der ländlichen Entwicklung erhalten;

12.   hält eine Kofinanzierung der Maßnahmen zur Risikovermeidung und zur Krisenbewältigung durch die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Agrarindustrie und die landwirtschaftlichen Betriebe für annehmbar, sofern sie zwingend vorgeschrieben werden kann und nicht zu Ungleichheiten zwischen Mitgliedstaaten und Gruppen von Landwirten führt;

13.   spricht sich im Hinblick auf die Notwendigkeit und die risikopräventive Wirkung der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung gegen den Vorschlag der Kommission aus, das Risiko- und Krisenmanagement allein aus 1% der Modulationsmittel zu finanzieren; hält vielmehr angesichts der Herausforderungen eine Aufstockung der Mittel zur Krisenprävention, einschließlich der Reserve, für erforderlich; schlägt in diesem Zusammenhang eine Ausnahme vom Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts vor, um den Bedarfsschwankungen bei Krisensituationen gerecht zu werden;

14.   fordert die Kommission auf, alternative Finanzierungsquellen für diese Maßnahmen zu prüfen, die die Mitgliedstaaten heranziehen können, beispielsweise einen Prozentsatz, der auf der Grundlage des Bruttowerts ihrer Agrarproduktion festgelegt wird, da der Umfang der Mittel aus der Modulation in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ist;

15.   fordert die Kommission auf, eine quantitative Analyse, die eine verlässliche Abschätzung der Auswirkungen der entstehenden Ölknappheit ermöglicht, sowie mögliche Szenarien des Umgangs mit dem Problem zu erstellen und dabei die Möglichkeit vorzusehen, dass im Falle eines außergewöhnlichen Anstiegs der Kraftstoffpreise Beihilfen für den Kraftstoffkauf gewährt werden; ist der Auffassung, dass gleichzeitig die Erzeugung von Energiepflanzen für die Erzeuger attraktiver gemacht werden muss, indem die Beihilfen pro Hektar gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates(1) wesentlich erhöht werden;

16.   fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie im Rahmen von Direktzahlungen und der Programme der ländlichen Entwicklung die Landwirte zu Risiko mindernden wirtschaftlichen und anderen Methoden motiviert werden können;

17.   fordert die Kommission auf, bei all ihren Maßnahmen im Bereich des Risiko- und Krisenmanagements der Lage der Junglandwirte besondere Beachtung zu schenken;

18.   ist der Auffassung, dass die Strategie zur Absicherung gegen Krisen in der Landwirtschaft auf Flexibilität und einem pluralistischen Ansatz beruhen muss, weil die Entscheidung für ein einziges Modell des Krisenmanagements angesichts der Kompliziertheit der Versicherungssysteme und der nationalen Unterschiede nicht realisierbar ist;

Zu Option 1: Kofinanzierung von Naturkatastrophen durch private Versicherungen

19.   ist der Auffassung, dass die Versicherung angesichts der Vielfalt der Versicherungsinstrumente eine wichtige Rolle spielt, weil:

   a) sie das bewährteste, ausgereifteste, bekannteste und am häufigsten angewandte Markinstrument ist,
   b) sie deshalb besser als andere Instrumente auf den Weltmarkt für Agrarerzeugnisse anwendbar ist,
   c) Beihilfen für Versicherungsprämien im Rahmen der WTO eindeutig akzeptiert werden,
   d) der Versicherungsmarkt über beträchtliche Erfahrungen in solchen Fragen verfügt, bereits schwierige Situationen bewältigt hat und auch innovative Versicherungsinstrumente anwenden kann;

20.   begrüßt die Erwägungen der Kommission hinsichtlich der Kofinanzierung von Versicherungsprämien, die die Landwirte für Versicherungen gegen naturbedingte Risiken entrichten, oder der Förderung von Rückversicherungen; ist der Auffassung, dass dies erheblich mehr Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt und aus den nationalen Haushalten erfordern wird als die geplanten Einnahmen aus der Modulation in Höhe von 1%; ist der Auffassung, dass die Zugangsbedingungen genau festgelegt werden müssen und dass auch die Möglichkeit zu prüfen ist, Mittel aus den nationalen Haushalten für diesen Zweck bereitzustellen;

21.   stellt fest, dass das System in mehreren Mitgliedstaaten bereits zufriedenstellend funktioniert, und fordert die Kommission auf, genauere Analysen auf der Grundlage ausgewählter einheitlicher Risiken (z. B. Hagel, Dürre, Stürme) sowie im Hinblick auf bestimmte Kulturen (z. B. Getreide, Mais, Raps) über die Leistungsangebote, Kosten und den Wettbewerb der privaten Versicherer für Naturkatastrophen und Tierseuchen vorzulegen und diese mit den bisherigen Aufwendungen und Leistungen der nationalen und europäischen öffentlichen Behörden zu vergleichen;

22.   fordert die Kommission auf, eine von der Europäischen Union finanzierte staatliche Versicherung für die einzelnen Produktionsbereiche und Erzeugungsmethoden einzuführen, damit hinsichtlich des Risikomanagements und der Krisenvorsorge bessere politische Rahmenbedingungen geschaffen werden können;

23.   fordert die Kommission auf, ein kohärentes und für alle Mitgliedstaaten zugängliches System der Rückversicherung im Rahmen der GAP einzuführen;

Zu Option 2: Risikofonds auf Gegenseitigkeit

24.   begrüßt die Erwägung der Kommission, Risikofonds auf Gegenseitigkeit von Erzeugern zu fördern; weist in diesem Zusammenhang auf die große Bedeutung von Erzeugerorganisationen hin, die im Hinblick auf die Risikostreuung und die Bündelung der Interessen gegenüber den Kapitalmärkten und der privaten Versicherungswirtschaft eine höhere Effizienz des Versicherungsschutzes erreichen können;

25.   weist auf die Vorteile der kollektiven Verantwortung bei sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Fonds hin, die sowohl im Hinblick auf gemeinsame Infrastrukturen, die Inanspruchnahme von öffentlicher Förderung als auch im Hinblick auf die Rücklagen der Erzeuger größeres Engagement auch hinsichtlich der Vorsorgemaßnahmen erwarten lässt;

26.   fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Risikoabsicherung der Landwirte gegen Preiseinbrüche durch Warentermingeschäfte und Preisversicherungen bzw. gegen Mengenverluste durch private Versicherungen zu prüfen;

27.   hält flankierende nationale und EU-Maßnahmen im Hinblick auf die Mobilisierung privater Einlagen und Beiträge im Bereich von Steuer- und Krediterleichterungen für erforderlich, um die Teilnahme der Erzeuger an den vorgeschlagenen Risikofonds zu erleichtern; weist insbesondere auf die beispielhaften Forderungen und Vorschläge des Europäischen Parlaments hin, die in seinem Standpunkt vom 15. November 2000(2) betreffend die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch vorgelegt wurden;

28.   fordert die Kommission auf, die Optionen 1 und 2 auf die mögliche Unterscheidung zwischen sozialem und privatem Risikomanagement zu prüfen und gegebenenfalls die Unterstützung nach Betriebsgröße und geleisteter Krisenvorbeugung zu staffeln;

Zu Option 3: Allgemeine Unterstützung im Fall von Einkommenskrisen

29.   nimmt die Vorschläge der Kommission zur allgemeinen Unterstützung im Falle von Einkommenskrisen zur Kenntnis und ist der Auffassung, dass diese Frage im Rahmen einer künftigen GAP-Reform erörtert werden muss;

30.   weist auf die Schwierigkeiten bei der Feststellung und Anerkennung von Schadensfällen und Einkommenseinbußen hin, wie sie auf nationaler Ebene bereits bestehen; geht davon aus, dass der Verwaltungsaufwand für ein solches System enorm sein wird und hohe Kosten verursachen wird;

31.   fordert die Kommission auf, staatliche Einkommensunterstützung bei Krisen nicht in Konkurrenz zu privaten Sicherungsmodellen aufzubauen, sondern vielmehr private Versicherungen durch geeignete Rechenschaftslegung und Kontrollsysteme verlässlich und effizient zu gestalten;

32.   weist darauf hin, dass die Kommission vor allem dafür sorgen muss, dass im Krisenfall rasche und flexible Maßnahmen zur Verfügung stehen und zeitraubende bürokratische Verfahren, die die Wirksamkeit der Maßnahmen beeinträchtigen, minimiert werden;

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33.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1.
(2) ABl. C 223 vom 8.8.2001, S. 176.

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