Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union (2005/2054(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Januar 1997 zur Strategie der Europäischen Union für den Forstsektor(1),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. November 1998 über eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft (KOM(1998)0649),
– in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1998 über eine Forststrategie für die Europäische Union(2),
– in Kenntnis des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs Nr. 14/2000 über die Ökologisierung der GAP(3),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie" (KOM(2005)0084) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen über Maßnahmen und Tätigkeiten, die von 1999 bis 2004 im Rahmen der EU-Forststrategie durchgeführt wurden,
– in Kenntnis des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs Nr. 9/2004 über Forstmaßnahmen als Teil der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums(4),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei vom 30. Mai 2005 zu "Forstwirtschaft – EU-Aktionsplan",
– in Kenntnis der von seinem zuständigen Ausschuss angeforderten und vom Office National des Forêts (ONF, Frankreich) erstellten Studie vom 21. Juni 2005 über "Perspektiven für die Europäische Forststrategie",
– in Kenntnis des Entwurfs einer Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. September 2005 mit dem Titel "Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie",
– in Kenntnis des Vorentwurfs einer Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 4. August 2005 zur "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie",
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0015/2006),
Grundsätzliches
A. unter Hinweis darauf, dass die Grundprinzipien der EU-Forststrategie, das heißt die nachhaltige Waldbewirtschaftung und der Erhalt und die Stärkung der multifunktionalen Rolle der Wälder - auch für den Erhalt der Artenvielfalt - und des darin lebenden Wildes auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips, durch die Ausarbeitung des von der Kommission vorgeschlagenen "EU-Aktionsplans für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung" nicht in Frage gestellt werden; bei der EU-Forststrategie handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der offen für die Integration neuer Elemente ist; der EU-Aktionsplan ist als ergänzendes Instrument zu verstehen, durch das eine bessere Abstimmung von Zielen und Maßnahmen in den verschiedenen Aktionsbereichen erreicht werden kann,
B. unter Hinweis darauf, dass die Forstwirtschaft, wenn wirtschaftliches Wachstum mit wichtigen Umweltanliegen, wie Erhaltung der Schutzfunktion und der biologischen Vielfalt der Wälder und Entwicklung des ländlichen Raums, verbunden werden, einen besonders klaren Beitrag zur Erreichung mehrerer Ziele der Strategien von Lissabon und Göteborg leistet,
C. in der Erwägung, dass, obwohl weder im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft noch im Verfassungsvertrag eine Rechtsgrundlage für eine gemeinsame Forstpolitik vorgesehen ist, der Einfluss unterschiedlichster Gemeinschaftspolitiken auf die Wälder seither aber ständig gewachsen ist,
D. unter Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten zum Teil sehr unterschiedliche Definitionen über den Wald anwenden, wodurch eine Evaluierung von forstrelevanten Gemeinschaftsmaßnahmen nur unvollständig möglich ist,
E. in der Feststellung, dass bei allen Entscheidungen, die die europäischen Wälder betreffen, davon ausgegangen werden muss, dass die europäischen Wälder sehr unterschiedlich beschaffen sind und unterschiedlichen ökologischen Herausforderungen ausgesetzt sind;
Strategieelement 1: Aktive Teilnahme an internationalen Prozessen mit Bezug zum Forstsektor
F. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten durch die aktive Teilnahme an allen internationalen Prozessen mit Bezug zum Forstsektor der Aufforderung des Rates zur Europäischen Forststrategie nachgekommen sind,
G. unter Hervorhebung der Bedeutung intakter Waldökosysteme für die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Einklang mit internationalen Übereinkommen, unter Hinweis auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Rio 1992) und das Ziel, spätestens bis 2010 dem Artenschwund Einhalt zu gebieten (Europäischer Rat von Göteborg 2001 und UN-Weltgipfel von Johannesburg 2002) als Beispiele für solche Instrumente und überzeugt, dass es zur erfolgreichen Durchführung dieser Instrumente äußerst wichtig ist, in ausreichendem Umfang geschützte Flächen zu schaffen und die Methoden zur Pflege der Wälder, kombiniert mit Landschaftsgestaltung, stärker an die biologischen Gegebenheiten anzupassen;
Strategieelement 2: Umsetzung der international eingegangenen Verpflichtungen durch nationale Forstprogramme
H. unter Hinweis darauf, dass die nationalen und subnationalen Forstprogramme (NFP) das zentrale Instrument zur Umsetzung der Ziele der EU-Forststrategie sind und für Übereinstimmung und Kohärenz zwischen den nationalen politischen Vorgaben und internationalen Verpflichtungen sorgen müssen,
Strategieelement 3: Verbesserung der Koordination, Kommunikation und Kooperation in allen Politikbereichen mit Bezug zum Forstsektor
I. unter Hinweis darauf, dass sich an der bereits 1998 betonten grundsätzlichen Notwendigkeit, die Koordination, Kommunikation und Kooperation in allen Politikbereichen der Gemeinschaft mit Bezug zum Forstsektor (Agrar-, Umwelt-, Energie-, Forschungs-, Industrie-, Binnenmarkt-, Handels- und Entwicklungshilfepolitik) innerhalb der Kommission, zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, nichts geändert hat,
Strategieelement 4: Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Rahmen der Politik zur Erhaltung und Entwicklung der ländlichen Gebiete
J. unter Hinweis darauf, dass auf Gemeinschaftsebene die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums das Hauptinstrument für die Umsetzung der Forststrategie ist, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass zwischen 2000 und 2006 im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums 4,8 Mrd. EUR für forstwirtschaftliche Maßnahmen bereitgestellt wurden und davon die Hälfte für die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen, die andere Hälfte für sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen verwendet wurde,
Strategieelement 5: Schutz der Wälder in Europa
K. in der Erwägung, dass die Forstwirtschaft wirtschaftlich, ökologisch, sozial und kulturell nachhaltig gestaltet werden muss und der Schutz der Wälder, die Waldschadensbeobachtung, die Sanierung geschädigter Waldbestände sowie die Sicherung der Umweltleistungen, allen voran die Regulierung des Wasserkreislaufs, wesentliche Bestandteile der nachhaltigen Forstwirtschaft sind; ein zentrales Ziel bezüglich der Wälder ist der Erhalt ihrer Gesundheit und Lebensfähigkeit, indem sie vor Waldbränden und Luftverschmutzung, aber auch vor Belastungen der Böden und des Wassers sowie vor sonstigen Schäden durch Krankheiten und Schädlinge sowie durch Erosion geschützt werden,
L. in der Hoffnung, dass die Artenvielfalt in den Waldgebieten erhalten werden kann, und mit der Forderung, dass der Wildbestand, dessen natürlicher Lebensraum diese Wälder sind, mit Blick auf die dauerhafte Erhaltung der Arten bewirtschaftet und genutzt wird, wobei auf ein Gleichgewicht zwischen Wald- und Wildbestand zu achten ist,
M. in der Erwägung, dass die zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Maßnahmen unzureichend sind, um damit wirklich Waldbrände zu verhüten bzw. zu bekämpfen, die wiederum die Hauptursache für den Niedergang der Wälder in der Europäischen Union und einer der Gründe für die beschleunigte Wüstenbildung in vielen europäischen Regionen sind; ferner im Bedauern über die mangelnde Koordinierung zwischen den auf regionaler oder nationaler Ebene durchgeführten Programmen und unter Hinweis darauf, dass diese Koordinierung durch die Festlegung gemeinschaftlicher strategischer Leitlinien verstärkt werden müsste, um bessere Abstimmung bei Präventionsmaßnahmen zu erreichen, die von den einzelnen Behörden und/oder lokalen Gebietskörperschaften durchgeführt werden; der Meinung, dass die Kommission jeder Region empfehlen sollte, eine Gesamtstrategie für die Bekämpfung von Waldbränden festzulegen und mit dem betreffenden Mitgliedstaat zusammenzuarbeiten; in der Feststellung, dass sich diese Präventionsstrategie auch auf den Bezug zwischen Landwirtschaft und Waldumwelt, die Risiken in dem Gebiet und die präventiven Maßnahmen zur Bewältigung dieser Risiken erstrecken muss,
N. unter besonderem Hinweis auf die Regionen, die wiederholt von umfangreichen Waldbränden betroffen gewesen sind, und unter Bekundung seiner Solidarität mit ihnen, in der Feststellung, dass sowohl die Probleme im Zusammenhang mit Waldbränden als auch die Bedingungen für deren Bekämpfung in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind, unter Hinweis darauf, dass, wie die Erfahrungen zeigen, die Anstrengungen und die Einbindung der Maßnahmen vor Ort entscheidend sind für eine wirkungsvolle Vorbeugung gegen Waldbrände und für Waldbrandbekämpfung und für eine Abkehr von Bränden begünstigenden Monokulturen, besonders Eukalyptus, in der forstwirtschaftlichen Praxis,
O. in der Feststellung, dass das neue Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE +) von grundlegender Bedeutung im Hinblick darauf ist, die europäischen Waldbestände durch Maßnahmen zu schützen, die darauf abzielen, die zu ihrer Verschlechterung beitragenden Faktoren, einschließlich Waldbrände, zu überwachen und ihnen vorzubeugen,
Strategieelement 6: Schutz von Tropenwäldern
P. unter Hinweis darauf, dass illegale Tropenholzeinschläge schwere ökologische, wirtschaftliche und soziale Schäden verursachen, und zwar nicht nur in den Ursprungsländern, sondern auch in Ländern der gemäßigten Breiten, da dadurch erhebliche Verzerrungen auf dem Markt für Holzerzeugnisse entstehen,
Q. erfreut über den Aktionsplan FLEGT (EU-Aktionsplan "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor") der Kommission, der geschaffen wurde, um das Problem des illegalen Holzeinschlags zu bekämpfen, unter Hinweis darauf, dass der illegale Holzeinschlag zum einen erhebliche ökologische und gesellschaftliche Probleme schafft und zum anderen ein Ungleichgewicht im Handel mit Holzprodukten und wirtschaftliche Verluste für die Forstwirtschaft verursacht; in der Feststellung, dass Fortschritte bei der Bekämpfung des Handels mit illegal geschlagenem Holz wesentlich davon abhängen, dass Faktoren, die diesem Problem zugrunde liegen, wie unklare Eigentumsverhältnisse, Korruption und Armut, beseitigt werden, und dass auch spürbare Sanktionen und Strafen für Personen und Unternehmen, die mit illegal geschlagenem Holz handeln, wichtig sind,
R. unter Hinweis darauf, dass ein großer Teil des in die Europäische Union eingeführten Holzes aus verarbeiteten Produkten besteht, die teilweise aus illegal beschafftem Holz hergestellt worden sind, mit der Forderung an die Kommission, mit Blick auf die Erleichterung eines Verbots solcher illegal beschaffter Einfuhren eine Änderung des Zollkodex der Gemeinschaften und der nichtpräferenziellen Ursprungsregeln in Bezug auf Holz in Erwägung zu ziehen, damit der letzte Staat, in dem die Verarbeitung von Erzeugnissen aus natürlichen Grundstoffen erfolgt, verpflichtet ist, den Ursprung und die Rechtmäßigkeit der Rohmaterialien nachzuweisen,
Strategieelement 7: Abmilderung des Klimawandels und Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung
S. in der Erwägung, dass die Wälder angesichts der Tatsache, dass Kohlenstoff in der Biomasse und im Boden gespeichert wird, eine wichtige Funktion als Kohlenstoffspeicher im Kohlenstoffzyklus der Erde spielen, dass die Sicherstellung der Regenerierung der Wälder, die Erhaltung ihrer Produktivität und die verstärkte Verwendung von kohlenstoffneutralen Walderzeugnissen den Kohlenstoffzyklus sichern und ausweiten, dass Wälder erneuerbare und kohlenstoffneutrale Energie liefern und zu einem nachhaltigen Energiemix der Europäischen Union beitragen und sie und ihre Erzeugnisse somit zur Verlangsamung der globalen Erwärmung und des Treibhauseffekts und zur Erfüllung der Umweltziele der Europäischen Union (z. B. Kyoto Protokoll) beitragen,
T. in der Erwägung, dass ein erheblich stärkerer Rückgriff auf erneuerbare Energie aus Forsterzeugnissen ebenfalls dazu beitragen wird, das Energiedefizit der Europäischen Union abzubauen und in den Gebieten, die von Überschussproduktion gekennzeichnet oder von bestimmten Reformen der Gemeinsamen Marktordnung betroffen sind, den Anbau von Energiepflanzen als Ersatz oder Alternative zu steigern,
Strategieelement 8: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung und der Einkommen des forstbasierten Sektors
U. unter Hinweis darauf, dass die Forst- und Holzwirtschaft in der gemeinschaftlichen Wirtschaftsentwicklungspolitik bislang nicht stark genug verdeutlicht worden ist, sondern immer noch als Nebenbereich betrachtet wird, obwohl diese Branche zahlreiche Arbeitsplätze schafft, einen erheblichen Umsatz erwirtschaftet sowie überaus positive Auswirkungen auf die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums hat,
V. in der Erwägung, dass die Wälder nicht nur in ökologischer Hinsicht eine überaus große Bedeutung für die Lebensqualität haben, sondern auch wirtschaftlich gesehen wichtige Forsterzeugnisse liefern,
W. in der Erwägung, dass die Kommission die Multifunktionalität der Wälder zwar anerkennt, der Wald aber in dieser Funktion in den meisten Fällen nicht in dem Maße gewürdigt wird, wie es seinem Potenzial für die Wirtschaft der betreffenden Gebiete entspricht, und diese Rolle des Waldes sich nicht im Einkommen der Gebietsansässigen niederschlägt,
X. in der Erwägung, dass gute Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft und ein deutliches Bewusstsein der gleichzeitig anzustrebenden Ziele der Waldbewirtschaftung wichtig sind, damit die Union mehrere ihrer umweltpolitischen Ziele erreicht,
Strategieelement 9: Förderung der forstbezogenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
Y. unter Hinweis darauf, dass der Forstsektor den an ihn gestellten Anforderungen in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung nur dann gerecht werden kann, wenn es ihm gelingt, für seine Tätigkeit neue und innovative Konzepte und Technologien zu entwickeln, und er vor über die allgemeine Verpflichtung des Eigentums gegenüber der Gesellschaft hinausgehende Auflagen, die seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit beeinträchtigen, geschützt wird,
Z. unter Hinweis auf die Bedeutung einer vielseitigen Forschungstätigkeit auf dem Holzsektor für die Verwirklichung der wettbewerbs- und umweltschutzpolitischen Ziele der Europäischen Union; und darauf hin, dass der Rohstoff Holz viele Eigenschaften, wie etwa den Gehalt an chemischen Stoffen, besitzt, deren Nutzen zuvor noch nicht erschlossen worden ist, und darauf, dass für die Erforschung dieser Eigenschaften und den Ausbau ihrer wirtschaftlichen Nutzung ausreichend Ressourcen eingesetzt werden müssen; in der Feststellung, dass die verstärkte Nutzung von Holz beispielsweise auf den Sektoren Bau, Papier, Verpackungsmaterial und Energie zum Ersatz der Verwendung nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen beitragen kann,
AA. unter Hinweis auf die Notwendigkeit, die neuen Technologien, die zur Verhütung und Löschung von Bränden dienen und auf dem Einsatz von Satelliten und modernster technischer Systeme beruhen, weiter zu entwickeln und zu erforschen mit dem Ziel, sie nicht nur bei Wäldern, sondern auch für den Katastrophenschutz einzusetzen,
Strategieelement 10: Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung durch Aus- und Weiterbildungsprogramme
AB. in der Erwägung, dass der forstbasierte Sektor in den europäischen Aus- und Weiterbildungsprogrammen bisher kaum Berücksichtigung gefunden hat,
Strategieelement 11 : Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung durch Informations- und Kommunikationsstrategien
AC. in der Erwägung, dass die Möglichkeiten der Europäischen Union, über Informations- und Kommunikationsstrategien die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu unterstützen, in der bisherigen EU-Forststrategie viel zu wenig genutzt wurde,
Grundsätzliches
1. unterstützt die Kommission in ihrer Auffassung, dass die Fortentwicklung der Gemeinschaftspolitiken durch die Beschlüsse des Europäischen Rates von Lissabon (2000) und Göteborg (2001) sowie durch das Sechste Umweltaktionsprogramm (2002) und die GAP-Reform (2003) sowie die Erweiterung (2004) eine stärkere Einbindung der Europäischen Forststrategie in den Gesamtzusammenhang europäischer Politik und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet nahe legen; unterstützt daher die Initiative der Kommission, einen "EU-Aktionsplan zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung", der auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt sein sollte, aufzustellen; betont, dass dieser in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den Regionen und in Konsultation mit den betroffenen Stakeholder-Organisationen entwickelt werden sollte; die Europäische Forststrategie hat den Bezugsrahmen für forstbezogene Politiken, Initiativen und Maßnahmen geschaffen und die Art und Weise beeinflusst, wie heute forstliche Themen erörtert werden; die beschriebenen Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen machen einen kohärenteren, aktiven Ansatz in der Verwaltung der gemeinschaftlichen Waldressourcen erforderlich;
2. vertritt die Auffassung, dass aufgrund der vielfältigen Wirkungen der sektoralen Gemeinschaftspolitiken auf den Wald sowie der Strategien von Lissabon und Göteborg die Kommission und der Rat in einem objektiven Gutachten die Möglichkeiten der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für den Wald im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft oder in einem zukünftigen Verfassungsentwurf prüfen lassen sollten; fordert, dass, solange der Europäischen Union hierfür eine eigene Rechtsgrundlage fehlt, bei allen den Wald betreffenden Rechtsakten das Prinzip der Subsidiarität in besonderem Maße zu berücksichtigen ist;
3. fordert, dass sich die Mitgliedstaaten und die Kommission um ein einheitliches Verständnis und eine einheitliche Auslegung des Begriffs "Wald" bemühen, damit in Zukunft die Bewertung gemeinschaftlicher forstbezogener Maßnahmen besser als bisher möglich ist;
Strategieelement 1: Aktive Teilnahme an internationalen Prozessen mit Bezug zum Forstsektor
4. begrüßt es, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission in einem dynamischen Dialog im Rahmen der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) eine gemeinsame Vision der nachhaltigen Waldbewirtschaftung entwickelt haben, und regt an, diese im politischen Entscheidungsprozess stärker zu berücksichtigen;
5. begrüßt die aktive Teilnahme der Mitgliedstaaten an allen internationalen Prozessen mit Bezug zum Forstsektor und weist darauf hin, dass auf dem Weltentwicklungsgipfel von Johannesburg 2002 hervorgehoben wurde, dass die nachhaltige Forstwirtschaft ein Werkzeug für die Verwirklichung der übrigen Millenniumsziele ist, und unterstreicht darüber hinaus die Tatsache, dass sich die Regierungen der beteiligten Länder einem bindenden Aktionsplan mit zahlreichen forstbezogenen Beschlüssen verpflichtet haben;
6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, anlässlich der 6. Tagung des Waldforums der Vereinten Nationen (UNFF) im Februar 2006, die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. April 2005 umzusetzen, denen zufolge ein rechtsverbindliches Instrument das beste Mittel für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes in seinen ökologischen und sozialen Dimensionen ist;
7. unterstreicht, dass die Europäische Union in der internationalen und gemeinschaftlichen Umweltpolitik einen koordinierten und kongruenten Ansatz verfolgen sollte, bei dem die multifunktionale Rolle der Wälder berücksichtigt und respektiert wird; dabei sollte eine umfassende Beteiligung der Betroffenen und eine offene Informationspolitik sichergestellt werden;
Strategieelement 2: Umsetzung der international eingegangenen Verpflichtungen durch nationale Forstprogramme
8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den in MCPFE erarbeiteten Ansatz als einheitliches Instrument für die nationalen Forstprogramme umzusetzen und mit Bewertungskriterien zu versehen, um eine Evaluierung der Zielerreichung möglich zu machen;
Strategieelement 3: Verbesserung der Koordination, Kommunikation und Kooperation in allen Politikbereichen mit Bezug zum Forstsektor
9. hält trotz der erzielten Fortschritte durch die Einrichtung einer dienstübergreifenden Arbeitsgruppe der Kommission (Inter-Service Group on Forestry) eine weitere Verbesserung der Koordinierung zwischen den verschiedenen mit Forstfragen befassten Generaldirektionen für unerlässlich; regt an, neben der bisherigen horizontalen Integration der in Forstfragen zuständigen Kommissionsdienststellen eine vertikale Integration über alle Arbeitsebenen der Kommissionsdienststellen mit einer Verankerung im Generalsekretariat zu prüfen; schlägt zu diesem Zweck vor, dass im Generalsekretariat der Kommission eine Struktureinheit benannt wird, die sich mit der Koordinierung der forstrelevanten Politiken befasst;
10. schlägt vor, den Ständigen Forstausschuss durch eine Ausweitung und Konkretisierung seiner Kompetenzen, etwa im Rahmen der Erstellung und Evaluierung der Aktionspläne und der Evaluierung der nationalen Forstprogramme, zu stärken;
Strategieelement 4: Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Rahmen der Politik zur Erhaltung und Entwicklung der ländlichen Gebiete
11. ist ferner der Auffassung, dass für die von den Mitgliedstaaten umzusetzenden, von der Europäischen Union kofinanzierten forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums(5) wirksame Monitoring-Systeme geschaffen werden sollten, wobei die Empfehlungen des Rechnungshofs betreffend die Ausführung der Forststrategie umgesetzt werden sollten;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ziele und Maßnahmen der Forststrategie und des Aktionsplans der Europäischen Union für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung bei der Erstellung der jeweiligen ländlichen Entwicklungsprogramme verstärkt zu berücksichtigen;
Strategieelement 5: Schutz der Wälder in Europa
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Aktionsplan der Europäischen Union für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung wirksame Maßnahmen zur Gefahrenvorbeugung und zur Bewältigung ernster Katastrophen (Brände, Stürme, Insekten und Dürre) vorzusehen; erinnert die Mitgliedstaaten daran, die in den ländlichen Entwicklungsprogrammen vorgesehenen Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden umzusetzen;
14. unterstreicht, dass der Aktionsplan der Europäischen Union für nachhaltige Waldbewirtschaftung im Sinne der Multifunktionalität der Wälder den Schutz von Boden, Wasser und Luft sowie der Artenvielfalt und typischer Waldlandschaften verstärkt berücksichtigen muss;
15. ist der Auffassung, dass in Berggebieten danach zu trachten ist, die Waldweidetrennung zu fördern und – insgesamt schon aus Sicherheitsgründen – die Wegepflicht einzuführen, da die fehlende Waldweidetrennung und das übermäßige Betreten erhebliche Erosionsschäden verursacht;
16. fordert die Erarbeitung einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten, mit der ein integrierter Ansatz für den Schutz vor Waldbränden angeregt wird, beispielsweise durch Maßnahmen wie das Sammeln und die Nutzung überschüssiger Waldbiomasse, ein zeitlich befristetes Verbot einer zweckfremden Nutzung verbrannter Flächen, um Spekulationen nach Waldbränden zu unterbinden, oder die Einführung eines Amtes für Sonderermittlungen bei Umweltdelikten;
17. fordert, dass die Mitgliedstaaten und die europäischen Regionen mit Blick auf den nächsten Finanzplanungszeitraum ihre Maßnahmen zur Bekämpfung und zur Verhütung von Waldbränden dahingehend überprüfen, dass die geltenden Maßnahmen, die vielfach unzureichend angewandt worden sind, aktualisiert und mit mehr Dynamik ausgestattet werden;
18. unterstreicht, dass der Wiederaufforstung bei der Bekämpfung der Wüstenbildung grundlegende Bedeutung zukommt; betont, dass die Wiederaufforstung mit einheimischen Arten zur Erhaltung der Artenvielfalt beiträgt, die Gefahr von Waldbränden verringert und zum Schutz von Gebieten des Netzes Natura 2000 beitragen kann wie auch zur Herstellung von Verbindungsbrücken zwischen diesen, wodurch die Weiterverbreitung von Arten ermöglicht wird;
Strategieelement 6: Schutz von Tropenwäldern
19. unterstützt die laufenden Initiativen im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans zur Bekämpfung illegaler Abholzungen und zur Gewährleistung der Einhaltung der internationalen Abkommen;
Strategieelement 7: Abmilderung des Klimawandels und Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung
20. hält es für wesentlich, dass die Bedeutung der Wälder und der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse für die Abmilderung des Klimawandels anerkannt werden und dass die Europäische Union Forschungsaktivitäten, Kampagnen zur Verbesserung des Ansehens von Holz und Informationsaustausch auf diesem Gebiet fördert; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der EU-Forststrategie Konzepte zu prüfen, die den Beitrag des Forstsektors im Kampf gegen die Klimaänderung, vor dem Hintergrund seiner Wettbewerbsfähigkeit, optimieren;
21. fordert die Europäische Union eindringlich auf, die Verwendung von Holz als erneuerbarer Rohstoff und die Verwendung von Erzeugnissen der Forstindustrie als umweltfreundliche Erzeugnisse zu fördern;
22. fordert, die Biomasse, insbesondere aus Holz, vollständig in die politischen Maßnahmen zur Entwicklung erneuerbarer Energien (Kraft-Wärme-Kopplung, Biokraftstoffe) einzubeziehen; bittet die Mitgliedstaaten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Wärmeversorgung auf der Grundlage von Holz steuerlich zu begünstigen;
Strategieelement 8: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung und der Einkommen des forstbasierten Sektors
23. unterstreicht die Schlussfolgerungen der Analyse der Kommission über die Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft in der Europäischen Union, wonach eine Koordinierung der Politik für die Forstwirtschaft und der übrigen Holz-Papier-Wertschöpfungskette zu fördern ist; begrüßt, dass auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene Anreize zur Förderung von freiwilligen Zusammenschlüssen kleinerer Forstbetriebe gegeben wurden; weist ferner darauf hin, dass besonders den privaten Waldbesitzern bei der Entwicklung der eigenen nachhaltigen Forstbewirtschaftung dadurch geholfen würde, dass die Organisationen der privaten Forstwirtschaft gestärkt werden;
24. fordert die Kommission auf, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Mobilisierung der Holzressourcen in den Wäldern sowie zur Überwindung struktureller Nachteile kleinerer Forstbetriebe bei der Nutzung und Vermarktung ihrer Forstprodukte zu unterstützen, um die Eigenversorgung der Gemeinschaft mit Holz- und Holzprodukten dauerhaft zu sichern; hierbei sollten insbesondere bestimmte Hindernisse für die Holzverwendung beseitigt und die Bestimmungen und Normen bei der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit bei innovativen Holzverwendungszwecken sowie Maßnahmen zur Steigerung des Qualifikationsprofils ins Auge gefasst werden; unterstreicht die bisher nur zum Teil genutzten Einkommensquellen durch Nichtholzerzeugnisse des Waldes wie Kork, Pilze und Beeren oder die Bereitstellung von Dienstleistungen wie Naturtourismus und die Jagd, wobei die Jagdwirtschaft im Sinne von Artikel 33 Spiegelstriche 4, 5, 7, 9, 10 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates im Rahmen der Einkommensdiversifizierung in einigen Mitgliedstaaten eine nicht unerhebliche Rolle spielt;
25. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Aktionsplan der Europäischen Union für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung wirksame Maßnahmen zur Gefahrenvorbeugung und zur Bewältigung ernster Katastrophen (Brände, Stürme, Insekten) vorzusehen; erinnert die Mitgliedstaaten daran, die in den ländlichen Entwicklungsprogrammen vorgesehenen Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden umzusetzen, und hält es für wesentlich, dass der Aktionsplan der Europäischen Union für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder die gesamte Wertschöpfungskette vom Wald über Holz bis hin zu Erzeugnissen der Forstindustrie abdecken sollte;
26. fordert die Kommission auf, das wirtschaftliche Potenzial der einheimischen Arten der verschiedenen Regionen für die Aufforstung sowie das Potenzial der natürlichen Wälder und aller Produkte und Umweltleistungen, die diese den ländlichen Gebieten bieten, zu berücksichtigen; zu diesem Zweck müssen Maßnahmen zur Unterstützung der Erzeuger geprüft werden;
27. ersucht die Kommission, die notwendigen Untersuchungen anzustellen, inwieweit von den verschiedenen Mitgliedstaaten steuerliche Maßnahmen ergriffen werden können in dem Sinne, dass Erzeuger, die weniger nachteilige Auswirkungen für die Umwelt verursachen, steuerlich bevorzugt behandelt werden; die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Wüstenbildung, die Aufforstung mit einheimischen Arten, die Förderung der Artenvielfalt, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Wälder und die Förderung von Leistungen zu Gunsten der Umwelt, wie Schutz des Wassersystems und Bekämpfung der Erosion, sind positive Leistungen, die diese Erzeuger für die Gesellschaft erbringen, wofür sie gebührend entschädigt werden müssen;
28. ist der Ansicht, dass die Gewährung von Unterstützung, insbesondere zur Förderung von umwelterhaltenden Maßnahmen und ländlichen Gebieten, nicht von der Form des Eigentums an den betreffenden Wäldern abhängig gemacht werden darf und alle Wälder die gleiche Behandlung erfahren sollten;
Strategieelement 9: Förderung der forstbezogenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
29. fordert eine Erhöhung der Förderung der forstbezogenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit und eine bessere Anerkennung der Multifunktionalität der Wälder vor allem für die nachhaltige Entwicklung der Artenvielfalt durch die Aufnahme zentraler Forschungsprojekte des Forstsektors in das Siebte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union bzw. die entsprechenden Programme der Mitgliedstaaten sowie die Stützung der bereits angelaufenen Technologieplattform Wald-Holz-Papier;
Strategieelement 10: Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung durch Aus- und Weiterbildungsprogramme
30. fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass von der Europäischen Union angebotene Aus- und Weiterbildungsprogramme (Leonardo, Erasmus etc.) stärker als bisher im forstbasierten Sektor genutzt werden;
31. unterstreicht, dass die Unterstützung der Waldeigentümer im Hinblick auf Aufklärung, Kapazitätsaufbau, Informationsaktivitäten und Beratungsdienste eine Voraussetzung für die nachhaltige Nutzung der Wälder im Kontext der Entwicklung des ländlichen Raums ist;
Strategieelement 11: Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung durch Informations- und Kommunikationsstrategien
32. begrüßt die Bemühungen der europäischen Forstbetriebe, vor allem durch zertifizierte Holzprodukte dem Verbraucher die Sicherheit einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu geben, die der Multifunktionalität der Wälder Rechnung trägt; betrachtet die Zertifizierungssysteme FSC und PEFC als gleichermaßen dafür geeignet; bittet, die gegenseitige Anerkennung der beiden Zertifizierungsansätze zu fördern;
o o o
33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.