Entschließung des Europäischen Parlaments zur Menschenrechtssituation im Tschad
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen AKP-EU (Cotonou-Abkommen), insbesondere Artikel 8 zum politischen Dialog,
– unter Hinweis auf die Aussprache in der Sitzung seines Entwicklungsausschusses vom 20. Februar 2006,
– unter Hinweis auf die Dringlichkeitsentschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zur Lage im Sudan, die am 21. April 2005 in Bamako (Mali) angenommen wurde(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. September 2004 zur Region Darfur im Sudan(2) und vom 12. Mai 2005 zum Sudan(3),
– unter Hinweis auf den Bericht über die Reise seiner Ad-hoc-Delegation in den Sudan und den Tschad vom 2. bis 7. September 2004,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2001 zu den Präsidentschaftswahlen im Tschad(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2000 zu den Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Erdöl- und Pipelineprojekt im Tschad und in Kamerun(5),
– unter Hinweis auf das Dokument "Kooperationsstrategie und Richtprogramm 2002-2007", das am 11. Februar 2002 von der Regierung der Republik Tschad und der Kommission ratifiziert wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Juni 1998(6) zu dem Tschade-Kamerun-Projekt und den von Oktober 1997 bis März 1998 begangenen Menschenrechtsverletzungen,
– unter Hinweis auf die Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. März 2005 zur Einsetzung der Mission der Vereinten Nationen im Sudan (MINUS),
– unter Hinweis auf den am 20. Oktober 2005 gefassten Beschluss des Rates für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union, die Zahl der Soldaten der Afrikanischen Beobachtungsmission im Sudan (AMIS) zu erhöhen und deren Präsenz von 300 Mann im Jahr 2004 auf derzeit 6 964 Mann zu verstärken,
– unter Hinweis auf den am 12. Januar 2006 vorgelegten Bericht der Kommission des Rates für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union zur Lage in Darfur,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union vom 12. Januar 2006, das Mandat der AMIS bis zum 31. März 2006 zu verlängern,
– unter Hinweis auf das vom Tschad und dem Sudan im Anschluss an die Spannungen zwischen ihren Ländern am 8. Februar 2006 in Tripolis unterzeichnete Abkommen,
– unter Hinweis auf alle einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere die Resolution 1593 (2005) vom 31. März 2005 zur Lage im Sudan, und den Bericht der Internationalen Darfur-Untersuchungskommission an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gemäß der Resolution 1564 (2004) des Sicherheitsrates,
– unter Hinweis auf den Aktionsplan für Darfur, der von den Vereinten Nationen und der sudanesischen Regierung am 5. August 2004 unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen vom 26. April 2005 zur Lage im Sudan,
– unter Hinweis auf das 1999 vom Tschad und von der Weltbank unterzeichnete Abkommen über das Programm zur Verwaltung der Erdöleinnahmen,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker,
– unter Hinweis auf das Gesetz der Republik Tschad Nr. 001/PR/99 vom 11. Januar 1999 zur Verwaltung der Erdöleinnahmen,
– unter Hinweis auf den Bericht über das Projekt zur Errichtung einer Pipeline Tschad-Kamerun des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit vom 22. Februar 2001 einschließlich eines Berichts über die Reise der Delegation in den Tschad und nach Kamerun vom 23. bis 30. März 2000,
– gestützt auf Artikel 91 und Artikel 90 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass die Organisation der Präsidentschaftswahlen im Tschad für Mai oder Juni 2006 geplant ist,
B. in Erwägung der Verschiebung der für April/Mai 2006 geplanten Parlamentswahlen,
C. in der Erwägung, dass die Nationalversammlung des Tschad die Änderung des oben genannten Gesetzes zur Verwaltung der Erdöleinnahmen beschlossen hat,
D. in Erwägung der von der Weltbank gegenüber dem Tschad eingegangenen Verpflichtungen, die Armut zu bekämpfen, die Grundlagen für ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen und eine Chance zu bieten, die Entwicklungsperspektiven zu verbessern,
E. in der Erwägung, dass die Regierung des Tschad die Verwendung von 10% der Mittel des für die künftigen Generationen vorgesehenen Fonds auf die Gebietsverwaltung und die Sicherheit ausweiten will und dass die Weltbank folglich die Auszahlung der Mittel in Höhe von 124 Millionen Dollar blockiert hat, die dem Tschad von der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) zugewiesen wurden, um acht bereits laufende Projekte zu finanzieren, deren Gesamtmittelausstattung 297 Millionen Dollar beträgt,
F. in der Erwägung, dass die Regierung des Tschad auf den Beschluss der Weltbank in der Form reagiert hat, dass sie mit China und Taiwan Abkommen über die Nutzung der anderen Erdölvorkommen im Land unterzeichnet hat,
G. in der Erwägung, dass der Tschad eines der ärmsten Länder der Welt ist und dass nur 27% der Bevölkerung Zugang zu einer Trinkwasserquelle haben,
H. unter Hinweis darauf, dass der Tschad erhebliche Reichtümer in Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei sowie insbesondere an Bodenschätzen und Erdölvorkommen besitzt, die von mehreren Staaten und multinationalen Unternehmen begehrt werden,
I. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass die Lebensbedingungen im Land aufgrund der kumulierten Auswirkungen des Kriegs, der Trockenheit und der Hungersnot äußerst schwierig und die Institutionen und Infrastrukturen des Landes erheblich beschädigt sind,
J. in der Erwägung, dass im Tschad ca. 80% der Bevölkerung Analphabeten sind, die sämtlichen klimatisch bedingten Ernährungsproblemen und den durch verunreinigtes Wasser verursachten Krankheiten und Epidemien ausgesetzt sind,
K. in Erwägung der Einschränkungen der freien Meinungsäußerung, die dadurch belegt werden, dass das Innenministerium zweimal den Rundfunksender FM Liberté schloss,
L. beunruhigt über die Drohungen, denen sich die Menschenrechtsverbände im Tschad ausgesetzt sehen,
M. in Erwägung der ohne Ausgleich erfolgenden Enteignungen, deren Opfer die Landwirte in den Erdölgebieten sind,
N. alarmiert durch die verschiedenen bewaffneten Überfälle an der Ostgrenze des Tschad, wo dem Sudan vorgeworfen wird, die Rebellen zu bewaffnen und zu finanzieren, desgleichen durch die häufigen kriegerischen Zusammenstöße zwischen dem Tschad und dem Sudan,
O. in der Erwägung, dass gegen die sudanesische Regierung, die Janjaweed-Milizen und die Rebellenbewegungen eine Untersuchung läuft, die der Internationale Strafgerichtshof am 6. Juni 2005 wegen der in Darfur begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht eingeleitet hat,
P. alarmiert durch die Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2005 von Juan Mendez, Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs zur Verhinderung von Völkermord, demzufolge die Missionen der Vereinten Nationen (MINUS) und der Afrikanischen Union (AMIS) im Sudan gescheitert sind, da die Zahl der Menschenrechtsverletzungen nicht zurückgeht, sondern im Gegenteil zunimmt,
Q. in der Erwägung, dass die Krise in Darfur eine entscheidende Prüfung für den Rat für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union darstellt,
R. in der Erwägung, dass die Mitglieder der Afrikanischen Union weder über ausreichendes Personal, Material und Geld noch über das notwendige Mandat verfügen, um in einem so großen Gebiet eine derartige Situation zu bewältigen,
S. in der Erwägung, dass sich die finanziellen Erfordernisse der verstärkten AMIS-Mission für den Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 auf 252,4 Millionen US-Dollar belaufen, d.h. 54% des Gesamtbudgets, und dass der bis zum 31. Oktober 2005 eingegangene Betrag sich auf nur 65,4 Millionen US-Dollar belief, d.h. ein Viertel des notwendigen Gesamtbetrags,
T. in der Erwägung, dass die bisher für die verstärkte AMIS-Mission eingegangenen Mittel fast erschöpft und die finanziellen Zwänge so stark sind, dass die Afrikanische Union die den militärischen Beobachtern gezahlten Vergütungen kürzen musste,
U. in der Erwägung, dass ein zusätzlicher Betrag von 4,6 Millionen Dollar notwendig ist, um weitere Haushaltslinien abzudecken und die Mission bis zum 31. März 2006 aufrechtzuerhalten,
V. in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 3. Februar 2006 zur Ausarbeitung von Plänen dahingehend aufgerufen hat, dass eine Einheit der Vereinten Nationen in Darfur diejenige der Afrikanischen Union ersetzt,
W. in der Erwägung, dass der Übergang von einer Einheit der Afrikanischen Union zu einem Einsatz der Vereinten Nationen in Darfur inzwischen unvermeidlich ist, ebenso wie die Entsendung einer weitaus umfangreicheren Truppe, die die Angriffe auf Zivilisten verhindern und die Janjaweed-Milizen entwaffnen kann,
X. beunruhigt über die zunehmende Zahl von Angriffen auf Dörfer im Tschad sowie Lager und humanitäre Helfer in Westdarfur, was die Region für die internationalen humanitären Organisationen, von denen derzeit überhaupt nur einige in der Grenzregion operieren, äußerst gefährlich macht,
Y. in der Erwägung, dass der nicht beendete Konflikt in Darfur mehrere Tausend Tote gefordert hat, dass ca. 1,65 Millionen Menschen vertrieben wurden und 200 000 Flüchtlinge im Tschad zu verzeichnen sind sowie dass insgesamt fast 2,5 Millionen Menschen von diesem Konflikt betroffen sind,
Z. in der Erwägung, dass die Mehrzahl der im Tschad vertriebenen Personen einen Großteil ihrer Ernten wegen der Angriffe verloren hat und in Behelfsunterkünften lebt sowie dass gravierende Nahrungsmängel infolge der Erschöpfung der Nahrungsmittelreserven drohen,
AA. in der Erwägung der Verschärfung der Menschenrechtssituation im Land, die die anhaltenden Gewalttaten belegen, ebenso die Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die von den Sicherheitskräften straffrei verübten Morde sowie Armut und Misshandlungen, denen insbesondere Frauen und Kinder ausgesetzt sind,
AB. in der Erwägung, dass die Afrikanische Union am 24. Januar 2005 beschlossen hat, eine Gruppe von Rechtssachverständigen mit dem Mandat einzusetzen, die "verfügbaren Optionen" zu prüfen, um Hissène Habré, den ehemaligen Diktator des Tschad, der 1990 in den Senegal flüchtete, vor Gericht zu bringen,
1. erklärt seine große Besorgnis über die allgemeine Lage im Tschad, insbesondere was die Menschenrechte betrifft;
2. verweist mit Sorge darauf, dass die Zivilbevölkerung, die bereits unter Trockenheit und Hungersnot leidet, keinerlei Vorteil von dem Gesetz Nr. 001/PR/99 und den Milliarden von Dollar zu erwarten hat, die aus dem Erdölverkauf resultieren, und betont, dass die Erdölreserven des Tschad in erster Linie der Bevölkerung des Tschad zugute kommen müssen;
3. verurteilt die Tatsache, dass 10% der Erdöleinnahmen aus dem für die künftigen Generationen vorgesehenen Fonds entnommen und nachher der Liste der "prioritären Bereiche" zugewiesen wurden, zu denen inzwischen die Militärausgaben gehören;
4. fordert die Regierung des Tschad auf, klare und transparente Auskünfte über die Verwendung der Erdöleinnahmen zu erteilen;
5. fordert die Regierung des Tschad auf, die Erdöleinnahmen für die Entwicklung, insbesondere die Trinkwasserversorgung, das Gesundheits- und das Bildungswesen sowie für die Organisation der Wahlen zu verwenden;
6. fordert die Regierung des Tschad auf, den Jahresplan für die Entwicklung des Landes auszuarbeiten und zu veröffentlichen;
7. nimmt Kenntnis von der grundsätzlichen Bereitschaft der Regierung des Tschad, den Stellungnahmen der Völkergemeinschaft Rechnung zu tragen, unterstreicht jedoch die Notwendigkeit eines intensiveren Dialogs und einer offenen Vorgehensweise;
8. begrüßt die Einrichtung eines Ministeriums für Menschenrechte im Tschad, fordert dessen Verantwortliche auf, mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten und das nationale Aktionsprogramm für die Menschenrechtspolitik zu konkretisieren, und fordert die Kommission auf, diesen Prozess aufmerksam zu verfolgen;
9. ersucht den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, Druck auf die Regierung des Tschad auszuüben, damit diese die Rechtsstaatlichkeit stärkt und der Straffreiheit und den Menschenrechtsverletzungen, die insbesondere gegen die Gegner der Änderung des Gesetzes Nr. 001/PR/99 verübt werden, ein Ende macht;
10. fordert die Regierung des Tschad auf, die Zwangsrekrutierung junger Soldaten in die Armee der Regierung zu beenden;
11. ist besorgt über die Repressalien seitens der Ordnungskräfte und der bewaffneten Banden gegen die Bevölkerung und die Aktivisten der Opposition; fordert die Ordnungskräfte und die Armee nachdrücklich auf, sich jeglichen Machtmissbrauchs gegenüber der Zivilbevölkerung zu enthalten und dem Treiben der bewaffneten Banden ein Ende zu machen;
12. fordert die AMIS auf, unverzügliche Veränderungen vorzunehmen, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu verbessern und nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die Zivilbevölkerung in Darfur zu schützen;
13. ersucht den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Vereinten Nationen sowie die Afrikanische Union, jedweden möglichen Druck auf die sudanesische Regierung auszuüben, damit sie darauf verzichtet, die Effizienz der Operationen der AMIS zu gefährden;
14. fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Vereinten Nationen sowie die Afrikanische Union nachdrücklich auf, der AMIS, die durch erhebliche finanzielle, logistische und sonstige Schwierigkeiten geschwächt ist, weitaus umfangreichere Finanz-, Sach- und Militärmittel zur Verfügung zu stellen;
15. verurteilt die Angriffe der zuweilen möglicherweise sogar mit Unterstützung der sudanesischen Regierung operierenden Janjaweed-Milizen seit Mitte Dezember 2005, insbesondere mittels des Einsatzes von Kampfhubschraubern gegen 40 der 85 Dörfer der tschadischen Region Borota im Süden von Adré, die in der Folge sämtlich von ihren nun obdachlosen Bewohnern verlassen wurden;
16. begrüßt das zwischen dem Tschad und dem Sudan am 8. Februar 2006 in Tripolis geschlossene Abkommen und ersucht beide Staaten um uneingeschränkte Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen;
17. ersucht die Regierungen des Tschad und des Sudan, den Handel mit Leicht- und Kleinkaliberwaffen in der Region strenger zu kontrollieren;
18. unterstreicht das gravierende Problem der Landminen und der nicht detonierten Munition (UXO) im Südsudan und ersucht den Rat, die Kommission, die Regierungen des Tschad und des Sudan, die Vereinten Nationen und die sonstigen Akteure, unverzüglich die betroffenen Gebiete zu entminen, den Opfern zu helfen und die Bevölkerung für die Risiken zu sensibilisieren, um die Wege frei zu machen und es den Vertriebenen und Flüchtlingen zu ermöglichen, in ihre Unterkünfte zurückzukehren;
19. ersucht die Regierung des Tschad nachdrücklich, die demokratische Debatte über die Lage im Land sowie über das Erdölförderprojekt in der Region Doba zu respektieren;
20. fordert die Regierung des Tschad auf, im Einklang mit ihren verfassungsmäßigen Verpflichtungen möglichst bald den offiziellen Zeitplan für die nächsten Wahlen, nicht nur des Präsidenten, sondern auch des Parlaments festzulegen, und die Unparteilichkeit der unabhängigen nationalen Wahlkommission zu gewährleisten;
21. ist überzeugt, dass Wahlen unter Gegebenheiten, bei denen die elementarsten Rechte auf Meinungsäußerung gefährdet sind, nicht effizient und transparent ablaufen können;
22. fordert unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, dass die Europäische Union eine Wahlbeobachtermission in den Tschad entsendet, um den ordnungsgemäßen Verlauf der Wahlen zu verfolgen und zu begünstigen;
23. fordert unter Hinweis auf den Bericht von "Transparency International" vom 18. Oktober 2005, demzufolge der Tschad zu den finanziell am wenigsten transparenten Ländern gehört, die Regierung des Tschad nachdrücklich auf, die Korruption zu bekämpfen und ihr möglichst rasch ein Ende zu machen sowie bei den Staatsausgaben Transparenz zu zeigen;
24. ermutigt die Regierung, Informationskampagnen betreffend den Verlauf der Wahlen durchzuführen und den ordnungsgemäßen Verlauf der Wahlkampagne friedlich und demokratisch zu fördern;
25. fordert nachdrücklich, dass umfangreiche und unverzügliche wirtschaftliche und soziale Fortschritte gefördert werden, insbesondere in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Gesundheit und soziale Sicherheit;
26. wünscht, dass diese Schritte einhergehen mit Fortschritten zur Konsolidierung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, insbesondere der Redefreiheit, der Vereinigungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Presse;
27. fordert die Regierung des Tschad auf, günstige Voraussetzungen zu schaffen, um die von den Vereinten Nationen festgesetzten und beschlossenen Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen;
28. fordert die Regierung des Tschad auf, den Handlungen, die Frauen unterdrücken oder ausgrenzen, sowie der Kinderarbeit ein Ende zu machen und insbesondere die Zwangsrekrutierung junger Soldaten abzuschaffen;
29. vertritt die Auffassung, dass die Achtung der Menschenrechte und des politischen Pluralismus unerlässliche Voraussetzungen dafür sind, dass die Bevölkerung ihre legitimen Interessen verteidigen und an der Beschlussfassung teilnehmen sowie letztendlich die Armut bekämpft werden kann;
30. fordert den Rat, die Kommission und die Völkergemeinschaft auf, ihre humanitäre und Entwicklungshilfe für die sudanesischen Flüchtlinge und den Tschad, der sie aufgenommen hat, fortzusetzen und die Zivilgesellschaft im Sudan und im Tschad als Partner des Friedens weiter zu stärken;
31. fordert alle Ölgesellschaften auf, sich strikt an die Transparenzinitiative der Ölförderindustrien und die freiwilligen internationalen Sicherheitsgrundsätze zu halten; fordert die Kommission auf, diesen Prozess im Rahmen ihrer Politik über die soziale Verantwortung der Unternehmen zu überwachen;
32. fordert, dass Hissène Habré, der ehemalige Diktator des Tschad, der 1990 in den Senegal flüchtete, endlich in Afrika vor Gericht gestellt oder aber ausgeliefert und in Belgien vor Gericht gestellt wird, damit ein gerechter und fairer Prozess gemäß dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe stattfinden kann;
33. fordert die Afrikanische Union auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Prozesses gegen Hissène Habré zu erfüllen, um sich nicht der Kritik der Völkergemeinschaft auszusetzen;
34. fordert die Kommission auf, einen strukturierten politischen Dialog im Sinne von Artikel 8 des Cotonou-Abkommens einzuleiten und den Entwicklungsausschuss über die Fortschritte und Ergebnisse dieses Dialogs zu informieren;
35. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem AKP-EU-Ministerrat, den Präsidenten, Regierungen und Parlamenten des Tschad und des Sudan und der Weltbank sowie der Nichtregierungsorganisation "Tschadische Vereinigung für die Verteidigung und die Förderung der Menschenrechte" (ATPDH) zu übermitteln.