Entschließung des Europäischen Parlaments zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates mit Blick auf die Lissabon-Strategie
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2005 zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie(1),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. April 2005 zu den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (KOM(2005)0141),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2005 betreffend Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft (KOM(2005)0330),
– unter Hinweis auf die 25 nationalen Reformprogramme im Rahmen der Lissabon-Strategie, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 25. Januar 2006 mit dem Titel "Jährlicher Fortschrittsbericht für Wachstum und Beschäftigung",
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon, vom 23. und 24. März 2001 in Stockholm, vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona, vom 22. und 23. März 2005 sowie 15. und 16. Dezember 2005 in Brüssel,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs vom 27. Oktober 2005 in Hampton Court,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
Allgemeine Bemerkungen
1. nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die revidierte Lissabon-Strategie, die auf der Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates beschlossen wurde, dazu geführt hat, dass von allen Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne vorgeschlagen wurden, die sich auf prioritäre Bereiche wie FuE sowie Innovation und Bildung konzentrieren; bringt erneut seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass dies zu einer Klärung der Verantwortlichkeiten auf EU- und nationaler Ebene und zu einem besseren Verständnis dieses komplexen strategischen Konzepts und einer besseren Zusammenarbeit hinsichtlich dieses Konzepts geführt hat;
2. unterstreicht jedoch, dass eine wirksame und rasche Umsetzung der nationalen Reformprogramme erforderlich ist; betont, dass zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums unter anderem ein unterstützender wirtschaftlicher Rahmen erforderlich ist; ersucht daher die Mitgliedstaaten und die Union, die Frage zu bewerten, ob durch die Steuersysteme sowie die Forschungs- und Industriepolitik die richtigen Anreize geboten werden, und fordert sie auf, sich auf eine kohärente europäische Investitionsstrategie auf der Grundlage der von der Kommission vorgeschlagenen vier Prioritäten, insbesondere FuE und Innovation, Bildung, lebensbegleitendes Lernen und soziale Dienste, sowie die Schaffung eines unternehmerfreundlichen Umfelds zu einigen;
3. betont, dass politische Verpflichtungen in Bezug auf diese vier vorrangigen Bereiche der Kommission mit der Finanziellen Vorausschau (2007-2013) unvereinbar sind, in der erhebliche Kürzungen bei den Ausgabenvorschlägen für wichtige Lissabon-Programme und Haushaltslinien vorgenommen werden sollen;
Nationale Reformprogramme und europäische Wachstums- und Beschäftigungsstrategie
4. unterstreicht, wie wichtig es ist, den Binnenmarkt in vollem Umfang durch seine vier Grundprinzipien – freier Kapitalverkehr sowie Freizügigkeit von Waren, Personen und Dienstleistungen – zu vollenden; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Annahme der Dienstleistungsrichtlinie(2) von entscheidender Bedeutung dafür ist, den riesigen Dienstleistungsmarkt der Europäischen Union zu öffnen und zu einer starken europäischen Wirtschaft sowie zur Schaffung von Langzeitarbeitsplätzen gemäß der überarbeiteten Lissabon-Strategie beizutragen;
5. ist der Auffassung, dass es ein Fehler wäre, sich allein auf die Themen Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu konzentrieren, da die Unterstützung der Öffentlichkeit für die Lissabon-Strategie eine wirkliche soziale Dimension voraussetzt;
6. ist davon überzeugt, dass Forschung, Innovation, Förderung von Unternehmergeist, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU sowie die Bereitstellung angemessener Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze entscheidende Konzepte sind, um die Lissabon-Strategie auf regionaler und lokaler Regierungsebene umzusetzen;
7. ist der Auffassung, dass langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen eine Voraussetzung dafür sind, die in der Lissabon-Strategie genannten Ziele zu erreichen; fordert die Union auf, die zahlreichen fragmentierten Wachstumsstrategien in der Union zu einer einzigen kohärenten und umfassenden Strategie zusammenzufassen, um der Union weltweit eine Führungsrolle in einer neuen Generation von Produkten und Produktionsmethoden, unter Einschluss von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie ressourcen-effizienten Technologien für die nachhaltige Entwicklung, zu verschaffen;
8. begrüßt die Tatsache, dass zahlreiche Mitgliedstaaten in ihren nationalen Reformprogrammen auch eine öffentlich-private Partnerschaft, sei es im Bereich der Forschung, der Hochschulbildung oder in sonstigen Bereichen vorsehen;
9. verweist auf das Potenzial von Öko-Innovationen und Umwelttechnologien, bei denen die weltweite Nachfrage ständig zunimmt, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, sowie hinsichtlich der Beschäftigungssituation, die Steuerlast von der Arbeit auf die Verwendung der Ressourcen und die Umweltzerstörung zu verlagern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Synergien weiter zu untersuchen und ökologisch gefährliche Subventionen abzubauen;
10. nimmt die unterschiedlichen nationalen Ansätze bei den integrierten Leitlinien im Rahmen der nationalen Reformprogramme zur Kenntnis und glaubt an die Notwendigkeit, eine gemeinsame Struktur als Grundlage der nationalen Reformprogramme festzulegen, die eine bessere vergleichende Analyse der Auswirkungen der vorgeschlagenen Aktionen auf nationaler Ebene sowie einen offenen und konstruktiven Dialog auf EU-Ebene über die erzielten Fortschritte ermöglicht;
11. betont, dass Verzögerungen oder ein Versagen bei der Bewältigung der ökologischen Herausforderungen wahrscheinlich höhere Kosten verursachen wird, mit negativen Auswirkungen für die Lebensqualität sowie die finanzielle Belastung künftiger Generationen; fordert daher die Kommission auf, ihre Arbeit bezüglich der Ermittlung und Quantifizierung der Kosten der unterlassenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft sowie in Bezug auf die positiven Auswirkungen vorbeugender Maßnahmen zu intensivieren;
12. ist der Auffassung, dass die nationalen Parlamente das richtige Forum für die Erörterung, Legitimierung und Bekanntmachung der nationalen Ziele sowie für die Förderung der öffentlichen Debatte im Hinblick auf die Festlegung der nationalen Reformprogramme sind; fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, gemeinsam eindeutige Verfahren festzulegen, um die Gesetze zu ermitteln, die vereinfacht oder kodifiziert werden müssen; fordert die Kommission ferner auf, in Übereinstimmung mit dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für eine Strategie zur Klärung der Frage vorzulegen, wie und wo Ko-Regulierung und freiwillige Vereinbarungen angewandt werden sollten;
13. fordert von den Mitgliedstaaten eine fristgerechte und korrekte Umsetzung der EU-Gesetzgebung und eine wirksame Umsetzung der nationalen Reformprogramme, einschließlich einer rechtzeitigen Unterrichtung, damit das Europäische Parlament seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann; hält es für notwendig, die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Haushaltsplan zu bewerten; fordert eine wirklich unabhängige Folgenabschätzung und eine bessere Konsultation der Beteiligten;
14. hebt die Notwendigkeit hervor, die Vereinfachung und Konsolidierung der EU-Gesetzgebung zu beschleunigen und mehr Anstrengungen hinsichtlich einer besseren Rechtsetzung sowie der unverzüglichen Umsetzung und korrekten Durchführung der EU-Gesetzgebung zu unternehmen; fordert die Kommission auf, die wirksame Durchführung der Interinstitutionellen Vereinbarung aus dem Jahr 2003 über bessere Rechtsetzung, einschließlich der Entwicklung angemessener Mechanismen für eine Konsultation der Beteiligten, als vorrangig zu betrachten;
15. begrüßt die Klärung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der verschiedenen institutionellen, wirtschaftlichen und sozialen Akteure auf EU-, nationaler und regionaler Ebene und hält dies für entscheidend für die Entwicklung einer ausgeprägten Eigenverantwortung sowie für Transparenz und Rechenschaftspflicht der Beteiligten; unterstreicht, dass ein solider institutioneller Rahmen die Grundlage für ein größeres Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist; ist der Auffassung, dass konkrete Erfolge besonders herausgestellt und gemeinsam genutzt und bewährte Verfahren gefördert werden sollten; unterstreicht, wie wichtig es ist, sowohl einen klaren Zeitrahmen für die Umsetzung und Festlegung Ziele abzustecken als auch ein effizientes Überwachungssystem einzuführen; bewertet den fairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten als positives Element bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und der hohen sozialen Standards der Union insgesamt;
16. ist der Ansicht, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt sowie ein ebenfalls gut funktionierender Arbeitsmarkt unter Beachtung der Sozial- und Umweltstandards für das Wettbewerbspotenzial, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich zu einer vollständigen Freizügigkeit von Arbeitnehmern und anderen Bürgern innerhalb der Union, mit gleichzeitigen entschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsqualität in allen ihren Aspekten, zu gelangen, und misst der Entwicklung gezielterer Aktionen gegen die Armut sowie der Förderung der sozialen Integration große Bedeutung bei;
17. ist zutiefst besorgt über das Vorgehen einer zunehmenden Zahl von nationalen Regierungen, die bestrebt sind, Maßnahmen zur Verteidigung und zum Schutz nationaler Industriezweige oder Unternehmen zu ergreifen, oder bereits derartige Maßnahmen ergriffen haben; erachtet diese Maßnahmen als Angriff gegen die Grundprinzipien des Binnenmarktes, da sie Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten sowie für den freien Kapitalverkehr innerhalb der Gemeinschaft schaffen; fordert die Kommission auf, sich in Verteidigung des Binnenmarktes, einschließlich der Bereiche Energie und Finanzdienstleistungen, deutlicher und unmissverständlicher zu äußern;
18. ist ferner der Auffassung, dass durch die Erschließung des Potenzials für die Tätigkeit der KMU neue Möglichkeiten geschaffen werden, junge Menschen in das Wirtschaftsleben einzubeziehen, innovative Systeme zu stärken und Privatinvestitionen im Bereich FuE zu fördern;
19. fordert, dass bei der Bewertung und Vorlage von nationalen Reformprogrammen sowie in den Dokumenten der Kommission und des Rates zur Lissabon-Strategie eine gezielte Auswahl von Umweltindikatoren berücksichtigt wird;
20. weist darauf hin, dass Indikatoren nicht nur für die Bewertung, sondern auch für die Beobachtung des politischen Handelns auf nationaler und EU-Ebene von entscheidender Bedeutung sind;
21. ist der Auffassung, dass in der Europäischen Union grundlegende Daten zum Vergleich seiner allgemeinen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Lage mit anderen Wirtschaftsräumen fehlen, und ersucht daher die Kommission, Vorschläge für derartige Übersichten vorzulegen;
22. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die EU-Strukturfonds entsprechend den Lissabon-Prioritäten eingesetzt werden, und insbesondere die europäischen Regionen systematisch zu überwachen, um ihre Leistungen im Hinblick auf das Erreichen der Lissabon-Ziele zu registrieren, da diese Informationen und statistischen Daten es den Regionen ermöglichen, einen wirksamen Benchmark zwischen ihnen einzurichten und dementsprechend die bewährtesten Verfahren festzulegen;
23. erinnert daran, dass die Verwirklichung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) eine vitale Rolle für die Erreichung der in der Lissabon-Strategie gesetzten Ziele spielen wird und dass die Union, um dieses Wachstum zu unterstützen, effiziente, umweltfreundliche und auf Dauer tragbare Verkehrsnetze auf der Schiene, der Strasse, den Binnenwasserstraßen, auf dem Meer, in Häfen und Flughäfen dringend benötigt; fordert daher alle Akteure auf, dafür zu sorgen, dass die Vollendung der TEN-V auch Wirklichkeit wird;
24. bedauert, dass der Europäische Rat die Mittel für die transeuropäischen Netze, die das Parlament im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau gefordert hat, kürzen will; empfiehlt, die Möglichkeiten des Systems Galileo zu nutzen, das demnächst in Betrieb genommen wird, um die elektronische Steuerung der Verkehrsströme zu verbessern, was die schrittweise Einführung eines elektronischen Mautsystems bedeutet, mit dessen Hilfe Staus vermieden und die Nutzer an den tatsächlichen Kosten der Mobilität beteiligt werden können;
25. stellt fest, dass die steigende Lebenserwartung nicht nur neue Chancen für unsere Gesellschaften mit sich bringt, sondern auf Grund von Problemen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Sozialversicherungs- und Rentensysteme wegen der raschen Zunahme der nicht erwerbstätigen Bevölkerung und eines Rückgangs oder bestenfalls einer Stabilisierung der Zahl der Erwerbstätigen auch die Gefahr von Konflikten zwischen den Generationen in sich birgt; erkennt an, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden sollte, wie er die Sozialversicherungs- und Rentensysteme gestaltet; bemerkt, dass sich durch geringes Wirtschaftswachstum, überhöhte Verschuldung und hohe Arbeitslosigkeit diese demographische Herausforderung drastisch verschärfen wird; gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die vollständige Umsetzung der Lissabon-Strategie im Hinblick auf die Schaffung einer integrativen Gesellschaft auf der Grundlage von hoher Beschäftigung, hoher Produktivität, Innovation und Förderung der Gesundheit von wesentlicher Bedeutung sein wird, um die negativen Auswirkungen des demographischen Wandels so gering wie möglich zu halten;
26. ist der Auffassung, dass der demographische Wandel eine neue und verstärkte Infrastruktur im Bildungs- und Sozialbereich für junge und alte Menschen gleichermaßen erfordern wird, wozu auch mehr Einrichtungen für lebensbegleitendes Lernen, erschwingliche Kinderbetreuung, Krankenpflege und Betreuung älterer Menschen gehören; erinnert die Mitgliedstaaten an ihre auf dem Europäischen Rat von Barcelona im Jahr 2002 eingegangene Verpflichtung, bis 2010 für mehr als 33% der Kinder unter drei Jahren und 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem Einschulungsalter Plätze in Kindertagesstätten bereitzustellen;
27. erinnert daran, dass die Modernisierung des Sozialstaates in der gesamten Union ein politisches Gebot ist; hält es für ebenso wichtig, die soziale Dimension unserer Volkswirtschaften – soziale Rechte, sozialer Schutz und sozialer Dialog – in den Mittelpunkt zu stellen, wenn wir darüber nachdenken, wie wir sicherstellen können, dass die Menschen dem wirtschaftlichen Wandel mit Selbstvertrauen und in Ruhe begegnen; bestätigt, dass Reformen eine dynamische und anpassungsfähige Wirtschaft fördern und zugleich die Sicherheit der Beschäftigung ("flexicurity") sichern müssen;
28. ist der Auffassung, dass die europäische Gesellschaft die Chance nutzen muss, die sich ihr dadurch bietet, dass sie das Know how und die Fähigkeiten einer Generation von "Senioren" nutzen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umfassende "Strategien für ein aktives Altern" zu entwickeln, die auch Maßnahmen umfassen, die ihre Eingliederung erleichtern, darunter auch Anreize für einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand; ersucht die Kommission, die bewährtesten Verfahren der Mitgliedstaaten für die Vorbereitung auf den Ruhestand und das Überwechseln in neue, frei gewählte Tätigkeitsbereiche allgemein bekanntzumachen;
29. ist der Auffassung, dass im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie geeignete Maßnahmen für die älteren Generationen getroffen werden sollten, damit diese mit den technologischen Innovationen Schritt halten können, ihre Verwundbarkeit und soziale Ausgrenzung vermieden und ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt verstärkt wird;
30. fordert die Kommission auf, ihre Strategie für neue Beschäftigungspotentiale neu zu beleben, vor allem indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, lokale Dienstleistungen, Sozialdienste, persönliche Dienstleistungen, kulturelle Dienstleistungen sowie Umweltberufe zu fördern; ist der Auffassung, dass unbürokratische Initiativen wie die Dienstleistungsschecks ("chèques services") in Frankreich zahlreiche neue Arbeitsplätze schaffen und auch die Schwarzarbeit beseitigen könnten;
31. fordert die Mitgliedstaaten auf, konsequent zu handeln, um alle Hindernisse, die einem Anstieg der Geburtenrate entgegenstehen, zu ermitteln, zu denen auch nicht-arbeitsplatzbezogene Hindernisse wie die Steuerpolitik, der Zugang zum Wohnungsmarkt sowie die Kinderbetreuung und Ladenöffnungszeiten gehören; betont, dass flexible Arbeitszeiten gefördert werden müssen, die es ermöglichen, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren, was nicht dazu führen sollte, dass eine Karriere aufgegeben wird, sondern dass dies eine freie Entscheidung sein sollte; unterstreicht, dass eine gesunde Umwelt und die Förderung der Gesundheit im Allgemeinen Schlüsselelemente für ein langfristiges Wirtschaftswachstum und soziales Wohlergehen sind;
32. betont, dass sich unabhängig von der immer älter werdenden Bevölkerung ein grundlegendes Problem der Solidarität zwischen den Generationen in all jenen Mitgliedstaaten stellt, die laufende öffentliche Ausgaben durch Kredite finanzieren; drängt darauf, dass das Konzept der nachhaltigen Entwicklung so interpretiert wird, dass vermieden wird, den nachfolgenden Generationen eine untragbare Schuldenbelastung aufzuerlegen; unterstreicht die Notwendigkeit einer langfristigen Perspektive, bei der wir eine weitere Belastung der jungen Menschen und der künftigen Generationen mit einer überhöhten Verschuldung vermeiden sollten;
33. ist der Auffassung, dass Aspekte der Gesundheitsfürsorge im Rahmen des demographischen Wandels von beträchtlicher Bedeutung sind und sowohl in menschlicher als auch in finanzieller Hinsicht bewältigt werden müssen; betont, dass der Bedarf an gesundheitlicher Betreuung und langfristigen Pflegediensten auf Grund der Alterung der Bevölkerung steigt; ist überzeugt, dass in Maßnahmen zur Prävention von chronischen Erkrankungen investiert werden muss; stellt fest, dass Menschen desto länger aktiv bleiben und arbeiten können, je länger sie gesund bleiben;
34. ist der Auffassung, dass eine Einwanderungspolitik auf die erfolgreiche wirtschaftliche, soziale und rechtliche Integration der Einwanderer ausgerichtet sein sollte, um die demographische Herausforderung in Europa besser bewältigen zu können; räumt jedoch ein, dass dies allein nicht alle Fragen des demographischen Wandels löst; ist der Auffassung, dass eine erfolgreiche Politik im Bereich der legalen Zuwanderung auch von der Verwirklichung einer umfassenden und proaktiven Strategie abhängt, deren Ziel es ist, die vollständige Integration zu erreichen, und die eine Palette von sozialen, wirtschaftlichen und staatsbürgerlichen Maßnahmen sowie Förderprogramme und Sprachkurse umfasst;
35. weist darauf hin, dass eine Zuwanderungspolitik, die qualifizierten Arbeitnehmern Vorrang einräumt, auch den gegenteiligen unmittelbaren Effekt hat, dass die Volkswirtschaften derjenigen Länder, aus denen diese Einwanderer gekommen sind, geschwächt werden, und dass solche Bewegungen von Arbeitnehmern die Herausforderungen des demographischen Wandels nur kurzfristig bewältigten können; weist jedoch darauf hin, dass im Einzelnen untersucht werden sollte, wie sich eine Zuwanderungspolitik, die qualifizierten Arbeitnehmern Vorrang einräumt, auf die Volkswirtschaften ihrer Herkunftsländer auswirkt;
Innovation und Forschung/Rechte an geistigem Eigentum/Lebensbegleitendes Lernen
36. ist der Auffassung, dass Innovation einer der wichtigsten Grundpfeiler für Wohlstand, Wachstum und Arbeitsplätze ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Union stärkt und dazu beiträgt, die umfassende Politik der nachhaltigen Entwicklung zu verwirklichen;
37. ist der Auffassung, dass die strategischen Prioritäten der Lissabon-Strategie aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten finanziert bzw. mittels derselben umfassend umgesetzt werden sollten, indem die Innovations- und Forschungskapazitäten Europas auf signifikante Weise gestärkt werden und das lebensbegleitende Lernen ausgebaut wird, wobei auch neue Finanzinstrumente eingesetzt werden sollten; fordert jedoch mit Nachdruck, dass bei diesen Politiken das Schwergewicht auf Bereiche von allgemeinem Interesse gelegt wird;
38. ermutigt die Kommission, Pilotprojekte im Bereich FuE ins Leben zu rufen, die die Schaffung einer europäischen Perspektive und die Entwicklung eines europäischen Denkens in diesem Bereich ermöglichen;
39. stellt fest, dass der öffentliche Sektor im FuE-Bereich im Rückstand gegenüber den Lissabon-Zielen ist und auch der private Sektor im Allgemeinen weit davon entfernt ist, 2% des BIP in FuE zu investieren; fordert daher den privaten Sektor auf, seine Bemühungen um das Erreichen seines Anteils an dem Ziel von 3 % zu verstärken;
40. stellt fest, dass vor allem mittelständische Unternehmen nicht ausreichend in die Forschung investieren; ersucht die Mitgliedstaaten, ihre Anstrengungen zu verstärken, um mittelständischen Unternehmen, aber auch den 20 Millionen europäischen Kleinbetrieben mehr Anreize für Innovation zu bieten, da diese beim Wirtschaftswachstum und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa eine Spitzenstellung einnehmen; ist der Auffassung, dass ein besserer Zugang von KMU zum 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (FP7) (ausschlaggebend dafür ist, dass diese Unternehmen mehr Arbeitsplätze schaffen können;
41. stellt fest, dass der Rückstand Europas in der Forschung und Entwicklung gegenüber Japan und den Vereinigten Staaten darin zum Ausdruck kommt, wie unausgewogen der Anteil der in der Privatwirtschaft tätigen Forscher ist (80 % in den USA, 50 % in Europa); fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität von Forschern und zur Bereitstellung besserer Infrastrukturen, um mehr Studenten für eine wissenschaftliche Laufbahn zu gewinnen; betont, dass die Universitäten ihr Know-how in neue Unternehmen (Start-ups) investieren und zusätzliche Ressourcen aus Patenten und Lizenzen ("Kapitalbildungslizenzierung") gewinnen können müssen;
42. fordert Maßnahmen, um die EU-Universitäten so auszustatten, dass sie die höchsten Forschungsstandards erfüllen; fordert ferner eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Universitäten sowie Industrie und Handel und die Sicherstellung der besseren Kommunikation, Verbreitung und Anwendung der Forschungsergebnisse;
43. hält das lebensbegleitende Lernen für eine Notwendigkeit; ist der Auffassung, dass zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie die Qualität des Systems der Bildung und beruflichen Bildung in den verschiedenen Lebensabschnitten gestärkt und dass der Zugang zur Hochschulbildung erleichtert werden muss; ist ferner der Ansicht, dass das System der allgemeinen und beruflichen Bildung gezielt auf diejenigen Bereiche ausgerichtet werden muss, in denen es in der Union an qualifizierten Arbeitskräften fehlt, und auf die Anforderungen und Defizite, die aus dem raschen Wandel des Arbeitsmarkts und der Technologiegesellschaft resultieren, antworten muss;
44. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich vor allem auf Schulabbrecher an den Haupt- und Oberschulen zu konzentrieren und die Angebote für Aus- und Fortbildung zu verbessern; stellt fest, dass enorme Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen;
45. stellt fest, dass die Zahl der Internetbenutzer ständig zunimmt; ist der Auffassung, dass alle jungen Europäer die Möglichkeit haben müssen, mit elektronischen Medien umzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bis spätestens 2010 jedem Schüler in der Union ein PC zur Verfügung steht, die Informationstechnologie voll in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen wird und die Schulung sowie der sinnvolle Umgang damit an allen Schulen zur Regel werden;
46. betont, dass die derzeit geltenden Rechtsvorschriften für Rechte an geistigem Eigentum geändert werden müssen; stellt fest, dass es in der Union zwischen 37 500 und 57 000 Euro kostet, ein Patent registrieren zu lassen, während in den USA dafür nur etwa 10 000 Euro berechnet werden, und dass der bürokratische Aufwand und die Zeit, die es dauert, ein Patent zu erhalten, für KMU ein großes Hindernis darstellen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Rechte an geistigem Eigentum angemessen geschützt werden, und so bald wie möglich einen Vorschlag für die Harmonisierung von Patentgesetzen in den Mitgliedstaaten vorzulegen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die Innovation zu fördern;
47. unterstützt nachdrücklich das erste Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (CIP) und betont, dass die Ziele, Aktionen und finanziellen Maßnahmen untrennbar verbunden sind mit einem glaubwürdigen Bekenntnis zur Lissabon-Strategie; fordert die Kommission auf, das CIP zu einem erfolgreichen Stützpfeiler der Innovationspolitik der Union zu machen; unterstreicht, dass die Finanzinstrumente des CIP, die vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet werden, gestärkt werden müssen, um die Finanzausstattung von KMU durch die Bereitstellung von Risikokapital und Garantien zu verbessern, und dass seine Tätigkeiten auf die Finanzierung des Technologietransfers ausgedehnt werden müssen; betont, dass das Parlament Innovation als eine der wichtigsten Prioritäten im Rahmen der Finanziellen Vorausschau genannt hat, und fordert den Europäischen Rat auf, diese ständig gemachte Forderung nicht zu ignorieren;
48. stellt fest, dass sich unter den 20 führenden Biotechnologieunternehmen der Welt 19 Unternehmen aus den USA und eines aus der Schweiz befinden und dass sich die Union Rückstände in diesem Bereich nicht länger leisten kann; ersucht die Kommission, das Subsidiaritätsprinzip auch auf den Forschungssektor anzuwenden und die Grundlagenforschung in allen Mitgliedstaaten zu unterstützen;
Energiepolitik
49. vertritt die Auffassung, dass eine konsequente und effiziente Energiepolitik für das Wirtschaftswachstum in der Union und den dauerhaften Wohlstand der europäischen Bürgerinnen und Bürger von wesentlicher Bedeutung ist; stellt insbesondere fest, dass eine gesicherte Energieversorgung in Anbetracht der Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren aus Drittländern eine strategische Verantwortung bedeutet, und fordert nachdrücklich, dass Maßnahmen ergriffen werden, um ein sicheres langfristiges Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu gewährleisten;
50. pflichtet der Schlussfolgerung des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs in Hampton Court im Oktober 2005 bei, wonach eine gemeinsame Haltung in Bezug auf eine Strategie für die Versorgungssicherheit die geografischen, wirtschaftlichen, regionalen, klimatischen und strukturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten berücksichtigen, die weitere Marktöffnung in der Union fördern, mit der nachhaltigen Entwicklung und den im Bereich des Energiesektors im Zusammenhang mit dem Klimawandel eingegangenen Verpflichtungen in Einklang stehen und einen Mehrwert gegenüber Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten beinhalten sollte;
51. fordert die Kommission angesichts der Schlussfolgerungen von Hampton Court, wonach die Kommission eine gemeinschaftliche Energiepolitik mit neuer Dynamik erarbeiten soll, auf, die Ausarbeitung ihrer diesbezüglichen Vorschläge zu beschleunigen; fordert die Kommission auf, sich mit größerer Entschlossenheit als bisher dafür einzusetzen, der Union wettbewerbsfähige, CO2-arme und CO2-freie Energiequellen sowie umweltfreundliche Energieressourcen zu sichern, die ausreichend diversifiziert sein müssen, um eine zu große Abhängigkeit von einem bestimmten Energieträger zu vermeiden;
52. fordert die Kommission auf, energisch auf marktbeherrschende Stellungen und Marktmängel zu reagieren, wie sie in der von der Generaldirektion Wettbewerb am 16. Februar 2006 veröffentlichten Sektoruntersuchung beschrieben werden, und neue Vorschläge zu unterbreiten, wie sich marktbeherrschende Stellungen und Marktmängel durch ein konkretes Paket von Maßnahmen und Instrumenten bekämpfen lassen;
53. richtet daher seinen Blick auf die Beratungen, die der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2006 über Energiefragen führen wird und die insbesondere konkrete Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung sowie der Ressourceneffizienz nach sich ziehen und zu einer weiteren Förderung erneuerbarer Energien führen sollten, um dadurch auch einen Beitrag zur Erreichung der Zielvorgaben des Kyoto-Protokolls hinsichtlich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und darüber hinausgehender Ziele zu leisten;
54. ist der Auffassung, dass die Bekämpfung des Klimawandels wirtschaftliche und soziale Möglichkeiten bietet, die zur Stärkung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung als drittem Pfeiler der Lissabon-Strategie beitragen können; vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung des Rahmens von Kyoto nach 2012 gezielte Überlegungen zum jetzigen Zeitpunkt erfordert, um den Märkten die Möglichkeit zu geben, den CO2-Kosten im Rahmen größerer Investitionsprogramme Rechnung zu tragen;
55. vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass FuE sowie Innovation im Energiesektor weiterhin Vorrang haben sollten; fordert eine langfristige Zusage der Mitgliedstaaten für eine Erhöhung der für den Bereich FuE bereitgestellten Mittel und für die Schaffung eines Europäischen Raums für Energieforschung; ist der Auffassung, dass veränderte Konzepte der Energienutzung zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Europa um ca. 20 % führen dürften, wobei grundsätzlich kein Konzept ausgeschlossen werden sollte;
56. unterstreicht daher, dass die Union umfangreiche Mittel in die Entwicklung saubererer und effizienterer Technologien wie die Gewinnung "sauberer" Energie aus Kohle und CO2-Bindung sowie in neue Energieträger und die Verbesserung der nuklearen Sicherheit investieren sollte, u.a. auch mit dem Ziel, einen technologischen Durchbruch zu erzielen;
57. fordert die Kommission auf, angesichts des großen Potenzials der Europäischen Union im Bereich der Windenergie, insbesondere entlang der den Meereswinden am meisten ausgesetzten Küsten, eine Bewertung dieses Potenzials vorzunehmen;
58. verweist auf das erhebliche Potenzial, das eine saubere Kohletechnologie für die Verbesserung der Energieeffizienz, die Reduzierung schädlicher Emissionen und die Erschließung eines weltweiten Markts für neue Anlagen und Systeme bietet, und fordert von der Industrie und vom FP7eine erfolgreiche Demonstration sauberer Kohlekraftwerke;
59. fordert verstärkte Bemühungen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die bestehende Gesetzgebung für den Energiebinnenmarkt umsetzen und dass die vereinbarten Ziele für erneuerbare Energieträger, Biokraftstoffe und Energieeffizienz vollständig eingehalten werden; begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (KOM(2003)0739) und fordert ihre zügige und konsequente Umsetzung in der gesamten Union;
60. vertritt die Auffassung, dass umfangreichere Investitionen in sauberere und effizientere Technologien von wesentlicher Bedeutung sind, und dass die Union auch in hohem Maße von der Ausfuhr dieser Technologien in Länder profitieren würde, deren exponentiell anwachsender Energieverbrauch sie dazu zwingen wird, erhebliche Mittel in Verfahren zur Effizienzsteigerung zu investieren;
61. fordert die Kommission und den Rat auf, allen Ländern mit hohem Erdöl- und Erdgasverbrauch wie den USA, Japan, China und Indien eine umfassende Zusammenarbeit in der Energiepolitik vorzuschlagen; ist der Ansicht, dass eine solche Zusammenarbeit den Druck mildern könnte, dem die Öl- und Gaspreise gegenwärtig ausgesetzt sind, vor allem wenn ein Verhaltenskodex dazu beitragen könnte, nicht nur unnötige Rivalitäten in den Regionen mit großer Produktion zu vermeiden, sondern gleichzeitig einen Austausch der besten Technologien im Bereich der Energieeinsparungen, der Energieeffizienz und der umweltfreundlichen Energieträger zu bewirken;
62. weist darauf hin, dass die Europäische Union über weltweit anerkanntes Know-how im Bereich der Kernenergie verfügt, die eine der Antworten auf die Abhängigkeit im Energiesektor und den Klimawandel darstellt; dieses Know-how betrifft insbesondere die Effizienz und die Qualität der Produktionsanlagen sowie die Stilllegungsprozesse ("decommissioning to greenfield" in der Terminologie der IAEO);
63. erkennt die Rolle an, die die Kernenergie derzeit als wesentlicher Bestandteil des Energiemixes für die Sicherung der Stromversorgung und zur Vermeidung von geschätzten 312 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr (7% der gesamten Treibhausgasemissionen in der Union) spielt; aktuellen Schätzungen zufolge werden sich die CO2-Emissionen in der Union bis 2020 um 12% erhöhen und damit weit hinter der Kyoto-Zielvorgabe einer Verringerung um 8% zurückbleiben;
64. ist sich der Tatsache bewusst, dass langfristige Energiesicherheit ohne eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Entwicklung erneuerbarer Energien nicht möglich ist; fordert die Kommission auf, Anreize für die Märkte zu schaffen, um erneuerbare Energieträger so schnell wie möglich zu einer wirtschaftlich tragfähigen Option zu machen; fordert die Kommission auf, zur verstärkten Nutzung von Wasserstoff als einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Energiequelle beizutragen und damit langfristig die Abhängigkeit von politisch instabilen Ausfuhrländern zu verringern; stellt fest, dass erneuerbare Energien technisch gesehen einen begrenzten Prozentsatz der Energieversorgung sicherstellen können;
65. ermutigt die Kommission, bei der Bewertung der Energiefrage unterschiedliche Aspekte zu beleuchten wie Energiemix, Marktentwicklung, Investitionen, Forschungsmittel sowie die Möglichkeit der Schaffung und Ausgestaltung eines Systems für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten;
66. vertritt die Auffassung, dass die fehlende Vernetzung der Infrastrukturen der Mitgliedstaaten ein Hindernis für den Binnenmarkt darstellt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Energienetze im Bereich der TEN fertigzustellen, um dieses Problem zu beheben; meint, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene dafür sorgen sollten, dass die Kraftwerke auf ihrem Hoheitsgebiet möglichst gleichmäßig verteilt und in der Nähe der Orte mit dem größten Verbrauch gelegen sind;
67. begrüßt mit Interesse den integrierten Ansatz, der von der hochrangigen Gruppe CARS21 verfolgt wird, sowie deren Schlussfolgerungen und erwartet, dass die Kommission dem angenommenen "Fahrplan" folgt und rasch Vorschläge zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Pkw und Lkw vorlegt, insbesondere durch eine Verbesserung der Fahrzeugtechnik, wie z.B. die Entwicklung von Hybridfahrzeugen, und die Verwendung von Biokraftstoffen der zweiten Generation, die aus einer großen Zahl von unterschiedlichen Rohstoffen gewonnen werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an der Initiative Schwedens zu orientieren, wonach alle Tankstellen Biokraftstoffe anbieten müssen;
68. ist der Auffassung, dass die europäische Landwirtschaft neue Märkte erschließen könnte, indem der Anbau von Produkten gefördert wird, die zur Herstellung von Biokraftstoff verwendet werden, was indirekt zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit in Europa beitragen wird;
69. verweist ferner auf die in der Europäischen Union bereits existierenden Beispiele für den Einsatz von Biomasse für Heizzwecke und zur Stromerzeugung, die die vorhandenen Kapazitäten für alternative Energien und die Wechselbeziehung zwischen Energie, Umwelt und Landwirtschaft verdeutlichen, die letztlich den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Lebensqualität sowie den beteiligten Wirtschaftssektoren im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung zugute kommt;
70. betont die Notwendigkeit, den Binnenmarkt unter Sicherstellung eines funktionierenden und nicht diskriminierenden Wettbewerbs zu vollenden und, wie von den Mitgliedstaaten vereinbart, auf die Liberalisierung der Energiemärkte bis zum Jahr 2007 hinzuarbeiten;
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71. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.