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Verfahren : 2006/2541(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0170/2006

Eingereichte Texte :

B6-0170/2006

Aussprachen :

PV 15/03/2006 - 16
CRE 15/03/2006 - 16

Abstimmungen :

PV 16/03/2006 - 9.6
CRE 16/03/2006 - 9.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0098

Angenommene Texte
PDF 183kWORD 41k
Donnerstag, 16. März 2006 - Straßburg
Vorbereitungen für die COP-MOP-Tagung über die biologische Vielfalt und die biologische Sicherheit (Curitiba, Brasilien)
P6_TA(2006)0098B6-0170/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Vorbereitungen für die COP-MOP-Tagung über die biologische Vielfalt und die biologische Sicherheit in Curitiba (Brasilien)

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die 8. UN-Konferenz der Vertragsstaaten (COP8) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), die vom 20. bis 31. März 2006 in Curitiba (Brasilien) stattfinden soll,

–   unter Hinweis auf die 3. Tagung der Vertragsstaaten (MOP3) des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit, die vom 13. bis 17. März 2006 in Curitiba (Brasilien) stattfindet,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass das CBD das weltweit größte Abkommen über den Schutz der biologischen Vielfalt ist und die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie den fairen und gerechten Ausgleich der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen erwachsenden Vorteile regelt, sowie in der Erwägung, dass es von 188 Parteien, einschließlich der 25 EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet wurde,

B.   in der Erwägung, dass in dem von 131 Ländern ratifizierten Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit gemeinsame Mindeststandards für grenzüberschreitende Verbringungen gentechnisch veränderter lebender Organismen (LMO) festgelegt werden,

C.   in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt, einschließlich der genetischen Vielfalt und der Vielfalt der Arten und Ökosysteme, das Leben ausmacht und die wichtigste Grundlage des menschlichen Lebens, der Lebensqualität und des Wohlstandes ist, und einen Wert an sich darstellt,

D.   in der Erwägung, dass eine direkte Verbindung besteht zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt und dem, was das Ökosystem leistet, wie Nahrungsmittelproduktion, Wasserreinigung, Nährstoffkreislauf und Klimaregulierung, sowie in der Erwägung, dass der Verbrauch der natürlichen Ressourcen durch den Menschen, die Zerstörung von Lebensräumen, der Klimawandel, der Raubbau an wildlebenden Tierarten und der unhaltbare und illegale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten an Intensität zunehmen und die Leistungen des Ökosystems bereits jetzt schwer belasten,

E.   in der Erwägung, dass die Vertragsstaaten des CBD im Beschluss CBD VI/26 und unabhängig davon auch die Teilnehmer am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von Johannesburg 2002 vereinbart haben, das Ausmaß des Rückgangs der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 deutlich zu reduzieren,

F.   in der Erwägung, dass sich die Europäische Gemeinschaft dazu verpflichtet hat, dem Rückgang der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 Einhalt zu gebieten,

G.   in der Erwägung, dass in der Resolution A/RES/59/25 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 17. November 2004 Sofortmaßnahmen gefordert wurden, um von Fall zu Fall und auf wissenschaftlicher Basis – auch unter Anwendung des Vorsorgeprinzips – das vorläufige Verbot zerstörerischer Fangpraktiken, einschließlich der Grundschleppnetzfischerei, die negative Auswirkungen auf anfällige marine Ökosysteme wie z. B. außerhalb nationaler Rechtsordnungen liegende Unterwassergebirge, hydrothermale Winde und Kaltwasserkorallen hat, in Erwägung zu ziehen, bis angemessene Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung im Einklang mit dem Völkerrecht angenommen wurden.

H.   in der Erwägung, dass bei der letzten Walderhebung im Jahr 2005 ("Forest Resources Assessment (FRA 2005)") der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen der dramatische Verlust der letzten alten Waldbestände der Welt hervorgehoben wurde und der Verlust von Waldflächen weltweit auf mehr als 13 Millionen Hektar pro Jahr geschätzt wurde,

I.   in der Erwägung, dass von den Teilnehmern der COP8 eine Bestandsaufnahme der im Arbeitsprogramm über die biologische Vielfalt der Wälder sowie in den CBD-Beschlüssen VI/22 und VII/28 eingegangenen Verpflichtungen zur nachhaltigen Nutzung sowie zum nachhaltigen Verbrauch von und zum Handel mit biologischen Ressourcen sowie zur Rechtsdurchsetzung und Politikgestaltung im Forstsektor und zu den Maßnahmen gegen illegale Abholzung erwartet wird.

J.   in der Erwägung, dass in dem auf der 5. Konferenz der CBD-Vertragsstaaten im Jahr 2000 gefassten CBD-Beschluss V/5 in Abschnitt III ein Moratorium für Feldversuche und die Vermarktung der V-GURT-Technologie (Technologie zur Einschränkung der genetischen Vielfalt) festgelegt wird, mit der Nachbausaatgut durch Sterilität erzeugende Genkonstrukte am Keimen gehindert werden soll,

K.   in der Erwägung, dass der Einsatz von Gentechnik zur Herstellung steriler Pflanzen die Landwirte dazu zwingen würde, jede Saison neues Saatgut zu kaufen, und somit die Nahrungsmittelsicherheit, insbesondere in den Entwicklungsländern, bedrohen könnte, sowie in der Erwägung, dass derartige Gene nicht genmanipulierte Früchte durch Kreuzbefruchtung und durch zufällige Vermischung infizieren könnten,

1.   ist zutiefst besorgt über den anhaltenden Rückgang biologischer Vielfalt und den ständig zunehmenden ökologischen Fußabdruck der Europäischen Union, der weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus Auswirkungen auf die biologische Vielfalt hat;

2.   fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Führungsqualität und Überzeugungskraft zu beweisen, indem sie konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt sowohl in ihren Ländern als auch international vereinbaren und fördern;

3.   vertritt die Ansicht, dass die Auflagen des weltweiten Moratoriums für Feldversuche und die Vermarktung der V-GURT-Technologie unter anderem hinsichtlich der ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen und etwaiger negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Nahrungsmittelsicherheit und die menschliche Gesundheit nicht erfüllt wurden;

4.   legt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten nahe,

   spezifische, messbare, erreichbare, realistische und an einen festen zeitlichen Rahmen gebundene globale Zielsetzungen zur Überprüfung des für 2010 gesteckten Ziels der biologischen Vielfalt festzusetzen,
   auf der Umsetzung der jüngsten CBD-Beschlüsse zur biologischen Vielfalt der Wälder und der Schutzgebiete aufzubauen und diese Umsetzung zu beschleunigen,
   zusätzliche Mittel bereitzustellen und neue internationale Finanzmechanismen zu entwickeln, um ein globales Netz von geschützten Landgebieten bis zum Jahr 2010 und von geschützten Seegebieten bis zum Jahr 2012 zu schaffen, mit besonderem Schwerpunkt auf große intakte Ökosysteme, die für den Schutz der biologischen Vielfalt der Welt von grundlegender Bedeutung sind,
   strikte Maßnahmen zu entwickeln, um die nachhaltige Nutzung sowie den nachhaltigen Verbrauch von und den Handel mit Biodiversitätsressourcen sicherzustellen, die Rechtsdurchsetzung und Politikgestaltung im Forstsektor zu verbessern und die illegale Abholzung und den damit verbundenen Handel unter Berücksichtigung der in seiner Entschließung vom 7. Juli 2005 zur Beschleunigung der Umsetzung des EU-Aktionsplans "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (FLEGT) festgehaltenen Empfehlungen(1) zu bekämpfen.
   von der FLEGT-Initiative und anderen ähnlichen regionalen Prozessen Gebrauch zu machen, um die Implementierung der Zielsetzungen des CBD zu verbessern und zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen beizutragen,
   die biologische Vielfalt der Meere vor zerstörerischen Praktiken zu schützen, die Auswirkungen auf anfällige marine Ökosysteme haben, und darauf zu bestehen, dass auf wissenschaftlicher Basis – auch unter Anwendung des Vorsorgeprinzips – das vorläufige Verbot zerstörerischer Fangpraktiken, einschließlich der Grundschleppnetzfischerei, die negative Auswirkungen auf anfällige marine Ökosysteme hat, in Erwägung gezogen wird, bis angemessene Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung im Einklang mit dem Völkerrecht angenommen wurden, sowie zu betonen, dass die Befugnisse der bestehenden regionalen Organisationen für die Fischereibewirtschaftung (RFMO) soweit erforderlich gestärkt und erforderlichenfalls neue RFMO geschaffen werden müssen,
   ein rechtsverbindliches Instrument zu entwickeln, um einen fairen und gerechten Zugang und Vorteilsausgleich hinsichtlich genetischer Ressourcen innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens zu gewährleisten,
   die uneingeschränkte und wirksame Beteiligung lokaler Gemeinschaften und indigener Völker an der Umsetzung des CBD-Arbeitsprogramms sicherzustellen,
   alle Vorschläge zurückzuweisen, mit denen das mit dem CBD-Beschluss V/5 festgelegte Moratorium für Feldversuche und die Vermarktung der so genannten Terminatortechnologien durch eine Bewertung von Fall zu Fall oder Genehmigung der Technologien zur Einschränkung der genetischen Vielfalt ausgehöhlt wird,
   nachdrücklich eine EU-Politik zu vertreten, mit der vorgeschrieben wird, dass kein Freilandanbau von unter Einsatz der Technologie zur Einschränkung der genetischen Vielfalt manipulierten Pflanzen zulässig ist, bis auf transparente Art und Weise eingehende Untersuchungen über die ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen und etwaige negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Nahrungsmittelsicherheit und die menschliche Gesundheit durchgeführt wurden,
   dafür zu sorgen, dass Biodiversitätsindikatoren entwickelt werden, da eine wirksame Umsetzung durch einen Mangel an schlüssigen Informationen über die Wirksamkeit bereits ergriffener Maßnahmen und Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Informationen über den Zustand der biologischen Vielfalt behindert wird, und
   darauf zu drängen, dass eine Einigung über ein kompaktes System von Anforderungen an die Begleitdokumente beim Versand von LMO erzielt wird, so dass die Rechtmäßigkeit der Einfuhr von LMO im Bestimmungsland festgestellt werden kann und der Importeur für eine angemessene Nachvollziehbarkeit sorgen und unbeabsichtigte Freisetzungen in die Umwelt sowie die Verwendung und den Verbrauch von LMO in verarbeiteten Nahrungs- und Futtermitteln überwachen kann;

5.   legt der Kommission und den Mitgliedstaaten darüber hinaus nahe, die Fortschritte zur Erreichung des von der Gemeinschaft gesetzten Zieles, dem Rückgang der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten, zu beschleunigen und dabei auch die im Rahmen des CBD gesteckten Ziele in die Entwicklungs- und Hilfspolitik der Europäischen Union einzubeziehen, insbesondere in die anstehenden länder- und regionsspezifischen EU-Strategiepapiere, und auch die Umsetzung der Habitat(2)- und der Vogelschutzrichtlinie(3) der Europäischen Union und des damit verbundenen Natura 2000-Netzes erheblich zu verbessern;

6.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den CBD-Vertragsstaaten und den Vertragsstaaten des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0300.
(2) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).
(3) Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1).

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