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Verfahren : 2006/2545(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

B6-0168/2006

Aussprachen :

PV 16/03/2006 - 16.1
CRE 16/03/2006 - 16.1

Abstimmungen :

PV 16/03/2006 - 17.1

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0099

Angenommene Texte
PDF 124kWORD 44k
Donnerstag, 16. März 2006 - Straßburg
Menschenrechte in Moldau und insbesondere in Transnistrien
P6_TA(2006)0099B6-0168/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Menschenrechte in der Republik Moldau und insbesondere in Transnistrien

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau, insbesondere seine Entschließung vom 18. Dezember 2003(1), seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zu den Parlamentswahlen in der Republik Moldau(2) und seine Entschließung vom 28. April 2005 zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union(3),

–   in Kenntnis der Abschlusserklärung und der Empfehlungen im Anschluss an die Sitzung des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Republik Moldau vom 6. und 7. Oktober 2005,

–   unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union, das am 28. November 1994 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1998 in Kraft trat,

–   in Kenntnis der Erklärungen des Gipfels der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrats in Oporto von 2002,

–   in Kenntnis des Aktionsplans für die Republik Moldau, der beim siebten Treffen des Kooperationsrates EU-Republik Moldau am 22. Februar 2005 beschlossen wurde,

–   unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission der OSZE/ODIHR über die Parlamentswahlen vom 6. März 2005, die trotz der beobachteten Mängel im Hinblick auf die Verhältnisse während des Wahlkampfs und den Zugang zu den Medien allgemein den meisten OSZE-Verpflichtungen und den Normen für demokratische Wahlen des Europarats und sonstigen internationalen Normen entsprachen,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2006/96/GASP des Rates zur Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/179/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau(4) sowie unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2006/95/GASP(5) betreffend die Verlängerung dieser restriktiven Maßnahmen um weitere zwölf Monate,

–   in Kenntnis der Interims-Entschließung des Ministerkomitees des Europarats vom 1. März 2006 betreffend das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 8. Juli 2004 im Fall Ilaşcu und andere gegen die Republik Moldau und die Russische Föderation,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik die europäischen Bestrebungen der Republik Moldau und die Bedeutung dieses Landes mit seinen tiefen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den Mitgliedstaaten anerkennt,

B.   in der Erwägung, dass im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik ein Aktionsplan beschlossen wurde, der Vorschläge enthält, die sich darauf richten, die politischen und institutionellen Reformen zu fördern, die es der Republik Moldau ermöglichen sollen, schrittweise in die Politiken und Programme der Europäischen Union integriert zu werden,

C.   in der Erwägung, dass die Europäische Union kürzlich wichtige Schritte unternommen hat, um ihre Beziehungen zur Republik Moldau zu verbessern und eine Lösung des Transnistrien-Konflikts anzustreben, indem eine ständige Delegation der Kommission in Chisinau eingerichtet wird, ein EU-Sonderbeauftragter für die Republik Moldau mit dem Auftrag benannt wird, zu einer nachhaltigen Beilegung des Transnistrien-Konflikts beizutragen, und eine Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes der Republik Moldau und der Ukraine geschaffen wird,

D.   in der Erwägung, dass Transnistrien 1992 nach einem bewaffneten Konflikt mit russischer Militärhilfe und dadurch bedingter Destabilisierung des gesamten Landes seine Unabhängigkeit erklärt hat,

E.   in der Erwägung, dass Besorgnisse insbesondere im Hinblick auf Transnistrien über das ernste Ausmaß der Kriminalität, die allseits in der Gesellschaft verbreitete Korruption, das Bestehen einer tief verwurzelten Schattenwirtschaft und den Mangel an Achtung der Grund- und Menschenrechte bestehen,

F.   in der Erwägung, dass die selbsternannten transnistrischen Behörden weiterhin unabhängige Medien und Nichtregierungsorganisationen (NRO) schikanieren und die rumänischsprachige Bevölkerungsgruppe diskriminieren und verfolgen,

G.   in der Erwägung, dass die selbsternannten transnistrischen Behörden es weiterhin ablehnen, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachzukommen und die unrechtmäßige und willkürliche Haft von Andrei Ivantoc und Tudor Petrov-Popa zu beenden,

H.   in der Erwägung, dass Berichten zufolge Andrei Ivantoc Berichten seit dem 27. Februar 2006 aus Protest gegen die unmenschliche und entwürdigende Behandlung durch die Strafvollzugsbediensteten in Tiraspol im Hungerstreik ist,

1.   verurteilt entschieden die Repressionen, Schikanierungen und Einschüchterungen von Vertretern unabhängiger Medien, von Bürgern, die die selbsternannten transnistrischen Behörden kritisieren, oder von Mitgliedern von NRO und der Opposition durch das transnistrische Regime; verurteilt das Verbot einer finanziellen Unterstützung von NRO durch ausländische Geber; bedauert die Weigerung des Regimes, sich für eine friedliche und umfassende Lösung des Transnistrien-Konflikts voll einzusetzen; begrüßt daher die Verlängerung des Verbots der Europäischen Union, für Mitglieder des transnistrischen Regimes Visa auszustellen;

2.   bedauert zutiefst, dass die selbsternannten transnistrischen Behörden mehr als anderthalb Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Ilaşcu und andere die beiden Kläger weiterhin in Haft halten; stellt fest, dass der Gerichtshof in seinem Urteil insbesondere darauf hinweist, dass die beiden beklagten Staaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die willkürliche Inhaftierung der weiterhin in Haft befindlichen Kläger zu beenden und für deren unverzügliche Freilassung zu sorgen;

3.   fordert die Behörden der Republik Moldau auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, der unrechtmäßigen und willkürlichen Haft von Andrei Ivantoc und Tudor Petrov-Popa ein Ende zu setzen und für deren unverzügliche Freilassung zu sorgen; fordert die russischen Behörden nachdrücklich auf, aktiv alle in Betracht kommenden wirksamen Möglichkeiten zu nutzen, um der unrechtmäßigen und willkürlichen Haft der beiden Gefangenen ein Ende zu setzen und für ihre unverzügliche Freilassung zu sorgen; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für die unverzügliche Freilassung dieser Inhaftierten einzusetzen;

4.   fordert die Behörden der Republik Moldau auf, im Hinblick auf die aufsehenerregende und umstrittene Verurteilung des ehemaligen Verteidigungsministers Valeriu Pasat dafür zu sorgen, dass das Berufungsverfahren im Einklang mit internationalen Rechtsnormen transparent durchgeführt wird;

5.   gibt seiner entschiedenen und fortgesetzten Unterstützung für die Bemühungen der Behörden der Republik Moldau Ausdruck, den Aktionsplan als Teil der EU-Nachbarschaftspolitik erfolgreich umzusetzen; fordert die Kommission und den Rat auf, die Behörden der Republik Moldau in ihrem Demokratisierungsprozess zu unterstützen und alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um das autoritäre und illegale Regime in Transnistrien zu schwächen;

6.   fordert die Regierung der Republik Moldau nachdrücklich auf, den Reformprozess fortzusetzen, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die Korruption in den Behörden entsprechend den Verpflichtungen aus dem Aktionsplan zu bekämpfen sowie die Bemühungen im Kampf gegen jede Form des Menschenhandels zu verstärken;

7.   nimmt das Gesetz vom 20. Oktober 2005 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zur Kenntnis, das kostenlose soziale Dienste für Opfer des Menschenhandels vorsieht; fordert die Behörden der Republik Moldau auf, weitere Auskünfte darüber zu geben, wie die Durchführung des Gesetzes finanziert wird; unterstreicht die Bedeutung der Bereitstellung zusätzlicher Mittel und zusätzlichen Personals für Beratungsgremien zur Frage des Menschenhandels mit Frauen sowie die Bedeutung einer stärkeren Zusammenarbeit auf Seiten der NRO, die in diesem Bereich tätig sind;

8.   begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen politischen Parteien im Parlament der Republik Moldau; anerkennt die Bedeutung der Reformen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz und im Hinblick auf die Nachrichtendienste, die Wahlvorschriften und den Rechnungshof; fordert die Verstärkung der justiziellen Kapazitäten der Republik Moldau; unterstreicht die Bedeutung einer unverzüglichen Umsetzung dieser und anderer Reformen;

9.   ist überzeugt, dass die Reformen in der Republik Moldau nur dann erfolgreich sein werden, wenn sie unter Beachtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten durchgeführt werden; fordert nachdrücklich, dass alle betroffenen Parteien, einschließlich der Mitglieder der Zivilgesellschaft, zusammenarbeiten, um die weitere demokratische Entwicklung des Landes zu fördern;

10.   begrüßt die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung der Ministerpräsidenten der Ukraine und der Republik Moldau vom 30. Dezember 2005 zu Zollfragen; fordert die Wirtschaftsakteure in der Region Transnistrien auf, sich bei den zuständigen Behörden in Chisinau anzumelden, um den ungehinderten Warenfluss über die Grenze zu fördern; fordert die selbsternannten Behörden Transnistriens auf, diese Registrierung nicht zu blockieren;

11.   begrüßt den Einsatz der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes der Republik Moldau und der Ukraine, der zu weiteren Bemühungen beitragen dürfte, eine tragfähige und nachhaltige Lösung des Transnistrien-Konflikts zu finden; unterstreicht, dass bessere Grenzkontrollen ein wesentliches Element sind, um den Konflikt zu beenden und den Waffenhandel einzudämmen;

12.   fordert die Kommission, den Rat und den EU-Sonderbeauftragten für die Republik Moldau auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Eskalation des Grenzkonflikts zu verhindern;

13.   nimmt die positive, wenngleich in einigen Punkten kritische Erklärung des Parlaments der Republik Moldau zu der ukrainischen Initiative zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts zur Kenntnis; fordert alle beteiligten Parteien auf, sich bei den 5+2-Verhandlungen voll zu engagieren, an denen die Republik Moldau, die Region Transnistrien der Republik Moldau, Russland, die Ukraine und die OSZE mit der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika als Beobachtern teilnehmen, und zu einer politischen Beilegung des Transnistrien-Konflikts zu gelangen;

14.   fordert Russland auf, unverzüglich seine Unterstützung für das transnistrische Regime einzustellen, seine Verpflichtung zur Beachtung der territorialen Integrität der Republik Moldau, wie sie in der Verfassung der Republik Moldau festgelegt ist, zu bekräftigen, und seine Truppen einschließlich der schweren Waffen und Munition vorbehaltlos zurückzuziehen; unterstreicht, dass die Truppen gemäß dem auf dem OSZE-Gipfel in Istanbul 1999 gefassten Beschluss bis Ende 2002 hätten zurückgezogen werden sollen; fordert den Rat auf, diesen Punkt auf die Tagesordnung des nächsten Gipfeltreffens EU-Russland zu setzen;

15.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau, der Regierung Rumäniens, der Regierung der Ukraine, der Regierung der Russischen Föderation, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Generalsekretär der OSZE und dem Generalsekretär des Europarats zu übermitteln.

(1) ABl. C 91 E vom 15.4.2004, S. 692.
(2) ABl. C 304 E vom 1.12.2005, S. 398.
(3) ABl. C 45 E vom 23.2.2006, S. 107.
(4) ABl. L 44 vom 15.2.2006, S. 32.
(5) ABl. L 44 vom 15.2.2006, S. 31.

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