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Verfahren : 2005/0180(AVC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0045/2006

Eingereichte Texte :

A6-0045/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/03/2006 - 11.2

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0103

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 31k
Donnerstag, 23. März 2006 - Brüssel
UN/ECE-Regelung: adaptive Kfz-Frontbeleuchtungssysteme ***
P6_TA(2006)0103A6-0045/2006

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (KOM(2005)0454 – 14454/2005 – C6-0445/2005 – 2005/0180(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2005)0454 – 14454/2005)(1),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses 97/836/EG des Rates(2) unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0445/2005),

–   gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0045/2006),

1.   gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) Beschluss des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden ("Geändertes Übereinkommen von 1958"), ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.

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