Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2006 (2006/2047(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Integrierten Leitlinien der Kommission für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (KOM(2005)0141) (die Integrierten Leitlinien),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 4/2005 des Ausschusses der Kommission für Wirtschaftspolitik "Prognosen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zu den altersbezogenen Ausgaben (2004-2050) für die Mitgliedstaaten der EU 25 (2005): Zugrunde liegende Annahmen und methodisches Vorgehen der Prognosen",
– unter Hinweis auf die im Rahmen der Lissabon-Strategie vorgelegten nationalen Reformprogramme der 25 Mitgliedstaaten für Wachstum und Beschäftigung im Zeitraum 2005-2008 (NRP),
– unter Hinweis auf den jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission (JFB) vom 25. Januar 2006 über die Strategie von Lissabon,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Mai 2003 zu der Empfehlung der Kommission für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (im Zeitraum 2003-2005)(1), vom 22. April 2004 zu der Empfehlung der Kommission für die 2004 aktualisierten Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (im Zeitraum 2003-2005)(2) und vom 26. Mai 2005 zu der Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Rahmen der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008)(3),
– unter Hinweis auf das Eckpunktepapier des Vorsitzes des Rates vom 7. Februar 2006 für die Tagung des ECOFIN-Rates ("Key Issues Paper") mit Blick auf die Frühjahrstagung des Europäischen Rates,
– unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognosen der Kommission(4),
– unter Hinweis auf die Artikel III-179 und III-206 des am 29. Oktober 2004 unterzeichneten Vertrags über eine Verfassung für Europa (Verfassungsvertrag),
– unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission "Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft" (KOM(2001)0370),
– unter Hinweis auf das Non-Paper der Kommission vom 7. Juli 2004 zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuergrundlage der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die auf der Tagung des Europäischen Rates von Santa Maria da Feira am 19. und 20. Juni 2000 angenommene Europäische Charta für Kleinunternehmen (KMU-Charta),
– unter Hinweis auf den vom ECOFIN-Rat am 1. Dezember 1997 verabschiedeten Verhaltenskodex für die direkte Unternehmensbesteuerung,
– unter Hinweis auf das Programm der OECD für die internationale Bewertung der Schulleistung (PISA),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon vom 23./24. März 2000, der Tagung des Europäischen Rates von Göteborg vom 15./16. Juni 2001, der Tagung des Europäischen Rates von Barcelona vom 15./16. März 2002 und der Tagungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 20./21. März 2003, 25./26. März 2004 und 22./23. März 2005,
– unter Hinweis auf den Bericht der von der Kommission eingesetzten Hochrangigen Sachverständigengruppe unter dem Vorsitz von Wim Kok mit dem Titel "Die Herausforderung annehmen – Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" vom November 2004 (der Kok-Bericht),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0077/2006),
A. in der Erwägung, dass eine beträchtliche Zahl der in den letzten drei Entschließungen des Parlaments über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik formulierten Empfehlungen nicht übernommen worden ist; in der Erwägung, dass sich seit der Annahme seiner letzten Entschließung neue und bedeutende Faktoren ergeben haben; in der Erwägung, dass viele der bei früherer Gelegenheit ermittelten langfristigen Herausforderungen eine neue Dringlichkeit angenommen haben; in der Erwägung, dass die Wirtschaft der Europäischen Union weiterhin ein langsameres Wachstum verbucht und anscheinend weniger gut auf die Globalisierung vorbereitet ist als ihre wichtigsten Konkurrenten,
B. in der Erwägung, dass es sich bei der Globalisierung um ein revolutionäres Phänomen handelt, das unseren konventionellen Einsatz der verfügbaren Ressourcen in Frage stellt, die Volkswirtschaften der Schwellenländer in die Lage versetzt, Kapital, Fertigkeiten und Technologie zu importieren und in einer zunehmend miteinander verbundenen Welt zu konkurrieren, die Wanderungsströme vergrößert, die traditionellen Muster des internationalen Handels verändert und der Finanzwirtschaft eine bislang nie gekannte Bedeutung im Verhältnis zur realen Wirtschaft verleiht; in der Erwägung, dass die Bedeutung der Finanzwirtschaft "Vertrauen" zu einem Schlüsselfaktor macht und ein neues Erfordernis einer effizienten Aufsicht und einer engeren Zusammenarbeit schafft, um die wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten,
C. in der Erwägung, dass seit der Annahme seiner letzten Entschließung über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik im Mai 2005 die folgenden neuen signifikanten Faktoren zu verzeichnen sind: Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Verfassungsvertrags; die Annahme der Finanziellen Vorausschau der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 durch den Europäischen Rat ohne Zustimmung des Parlaments; die ersten beiden Zinsanhebungen durch die EZB in über fünf Jahren; die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der Umstand, dass zwölf Mitgliedstaaten Defizite von über 3 % aufweisen; die Annahme der NRP der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Strategie von Lissabon; eine gestiegene Sensibilität für den weltweiten Energieschock und die damit zusammenhängenden geopolitischen Spannungen; die Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Wunsch Estlands, Litauens und Sloweniens, der Eurozone im Jahre 2007 beizutreten, und die Notwendigkeit einer Wiederbelebung der Prioritäten der Doha-Runde der Welthandelsorganisation nach der Verlangsamung der Verhandlungen in Hongkong,
D. in der Erwägung, dass der relative Rückgang der Wirtschaftstätigkeit in Europa mit folgenden Faktoren in Verbindung gebracht werden kann: einem unangemessenen Regelungsrahmen in Verbindung mit einem Mangel an Strukturreformen, der unsere Wirtschaft weniger flexibel macht als die unserer wichtigsten Konkurrenten, einer stagnierenden Binnennachfrage, einem Mangel an unternehmerischer Dynamik sowie schwachen Arbeitsmärkten infolge eines langsamen demographischen Wachstums, niedrigen Beschäftigungsquoten und einer geringen Zunahme der Produktivität; in der Erwägung, dass das geringe Produktivitätswachstum auf mangelnde Investitionen, unzureichende Innovation und den fehlenden Ausgleich zwischen dem Angebot an und der Nachfrage nach Arbeitskräften aufgrund des Unvermögens unserer schlecht finanzierten Bildungs- und Ausbildungssysteme unsere Arbeitnehmer einer im ständigen Wandel begriffenen Welt anzupassen, zurückzuführen ist,
E. außerdem in der Erwägung, dass seit der Annahme seiner letzten Entschließung folgende Herausforderungen immer stärker ins Bewusstsein gedrungen sind: die kontinuierliche Alterung der Bevölkerung; durch Wanderungsbewegungen bedingte Spannungen an den Grenzen der Europäischen Union und interne Probleme aufgrund einer unzureichenden Unterstützung für die Integration der Einwanderer der zweiten Generation; die exponentielle Zunahme der Einfuhren aus Drittländern in einigen Bereichen sowie die Abwanderung von Unternehmen und das Outsourcing; eine zunehmende Nachfrage Chinas und anderer Schwellenländer nach Ressourcen wie Rohöl, Erdgas, Kohle und Eisen; eine zunehmende Abhängigkeit der Europäischen Union von Energieeinfuhren aus instabilen Regionen und Risiken, die durch globale makroökonomische Ungleichgewichte verursacht werden,
1. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen anzunehmen, die in den letzten drei Entschließungen des Parlaments über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik enthalten sind, jedoch noch nicht übernommen worden sind: die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien; die Verabschiedung von Maßnahmen zum Abbau des Defizits durch Mitgliedstaaten mit übermäßigem Defizit; eine gemeinsame Kommunikationspolitik, um der Unsicherheit der Bürger im Zusammenhang mit der Globalisierung entgegenzutreten; ein Aktionsplan für Strukturreformen, der die zu bewältigenden Hindernisse, die zu ergreifenden Maßnahmen und einen Zeitplan umfasst; die uneingeschränkte Umsetzung der KMU-Charta, insbesondere im Hinblick auf eine günstigere Steuerregelung und mehr Investitionen in Forschung und Innovation für kleine und mittlere Unternehmen (KMU);
2. begrüßt das Eckpunktepapier für die Tagung des ECOFIN-Rates und unterstützt den Ansatz der Kommission, sich auf vier grundlegende Bereiche zu konzentrieren (Wissen und Innovation, Erschließung des Potentials der Unternehmen, Globalisierung und demographischer Wandel und ein effizienter Energiebinnenmarkt), die mit Hilfe der Integrierten Leitlinien umgesetzt werden sollten; teilt darüber hinaus die Auffassung, dass ein größeres und nachhaltiges Wachstum unserer Volkswirtschaften nur über die gegenseitige Stärkung von stabilitäts- und wachstumsorientierten makroökonomischen Politiken und Strukturreformen – einschließlich einer effektiveren Koordinierung der Wirtschaftspolitik – herbeigeführt werden kann; begrüßt die Absicht der Kommission, einen Fahrplan vorzuschlagen, in dem die erforderlichen Schritte und die Schlüsseldaten für den Abschluss dieser vier Aktionen bis Ende 2007 skizziert werden;
Institutionelle Reformen
3. glaubt, dass man sich in der derzeitigen Phase der Reflexion über den Verfassungsvertrag mit folgenden Themen befassen sollte: dem gegenwärtigen Rahmen für die makroökonomische Governance, wie er bereits in der Arbeitsgruppe des Konvents zur wirtschaftspolitischen Governance erörtert wurde; den wirtschaftlichen und sozialen Zielen der Europäischen Union; der Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung auf wirtschaftspolitische Themen; der Verantwortlichkeit der EZB unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit; der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und der Rolle der Eurogruppe in diesem Kontext; dem Verfahren zum Umgang mit übermäßigen Defiziten; der Zuständigkeit der Europäischen Union in Steuerfragen; der Umsetzung eines Rückrufrechts für das Parlament im Zusammenhang mit dem Komitologieverfahren bis spätestens zum 1. April 2008 und der Vertretung des Euro-Währungsgebiets innerhalb internationaler Institutionen;
4. begrüßt die Verschmelzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen und der Integrierten Leitlinien, ist jedoch der Auffassung, dass der JFB der Kommission über den Prozess von Lissabon und weitere mit der offenen Methode der Koordinierung zusammenhängende Dokumente ebenfalls zusammengefasst und gemeinsam erörtert werden sollten; glaubt, dass die Grundzüge der Wirtschaftspolitik den gleichen legislativen Status erhalten müssen wie die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen und dass die Rollen des Parlaments und der Kommission in dieser Hinsicht neu bestimmt werden müssen;
5. fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit der Annahme von EU-Rechtsvorschriften zur einheitlichen Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes, die für innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ansässige EU-Bürger gilt, in Verbindung mit dem Konzept der EU-Bürgerschaft zu prüfen; eines EU-Übereinkommens über Doppelbesteuerung (das Artikel 293 des EG-Vertrags widerspiegelt); und der Einbeziehung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung auf dem Gebiet der Besteuerung in das EU-Recht, wie er in den Urteilen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften festgelegt wurde.;
6. begrüßt die jetzt den Mitgliedstaaten obliegende Verpflichtung, jährliche NRP vorzulegen, die um die 24 Integrierten Leitlinien herum strukturiert sind; ist der Auffassung, dass in dieser Hinsicht die Wirtschaftsleistung weiter verbessert werden könnte, wenn die Kommission die aus den NRP abgeleiteten bewährten Praktiken ermitteln und fördern und eine jährliche Rangfolge der Länder mit der besten/schlechtesten Leistung festlegen würde, wie es im Kok-Bericht vorgeschlagen worden ist; fordert eine tiefer gehende Analyse der innerhalb des letzten Jahrzehnts durchgeführten Strukturreformen, um die Gründe für das anhaltend langsame Wachstum und die unzureichende Produktivität zu klären; fordert eine "intelligente Wachstumsstrategie", mit der die fragmentierten Politikansätze der Europäischen Union zu einer in sich schlüssigen Strategie zusammengeführt werden, um das Potenzial der Europäischen Union mit Blick auf eine neue Generation von Produkten und Produktionsmethoden zu stärken, indem Informations- und Kommunikationstechnologien und ressourceneffiziente Technologien für die nachhaltige Entwicklung integriert werden;
7. bedauert, dass die im Dezember 2005 vom Europäischen Rat erzielte Einigung über die Finanzielle Vorausschau weniger ehrgeizig ist als der Vorschlag des Parlaments, und zwar insbesondere deshalb, weil sie sich auf traditionelle Politikbereiche und nicht genügend auf die Bereiche konzentriert, die einen Zusatznutzen für die Bürger schaffen; bedauert die Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen für Forschung und Wissenschaft sowie Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, KMU, Unionsbürgerschaft, Freiheit, Recht und externe Maßnahmen; fordert den Rat auf, mit dem Parlament eine Vereinbarung neu auszuhandeln, die den Wohlstand, die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und den Zusammenhalt der Europäischen Union verstärkt;
8. begrüßt die gut ausgewogenen Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates von März 2006, mit denen der unterstützende multisektorale Ansatz der überarbeiteten Strategie von Lissabon respektiert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Einbeziehung der nationalen Parlamente und anderer interessierter Akteure, wie der Sozialpartner, die NRP zügig und genau durchzuführen und dem Parlament, dem Rat und der Kommission aktuelle Informationen bereit zu stellen; bedauert jedoch, dass man keinen eindeutigen Zeitplan und keinen Verhaltenskodex vereinbart hat, die eine angemessene Zusammenarbeit und die umfassende Einbeziehung der drei betroffenen wichtigsten EU-Organe in die angemessene Weiterbehandlung der Integrierten Leitlinien als Schlüsselinstrumente der Strategie von Lissabon gewährleisten würden; verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf die Bedeutung der gleichberechtigten Einbeziehung aller betroffenen wichtigen Formationen des Rates und der gestärkten Rolle des Rates Allgemeine Angelegenheiten bei der Koordinierung dieses Inputs;
Makroökonomische Politik, Geld- und Fiskalpolitik
9. fordert die Kommission auf, sich an eine strenge Auslegung des erneuerten Stabilitäts- und Wachstumspakts zu halten und den Rückgriff auf befristete Maßnahmen oder eine kreative Buchführung nicht zuzulassen; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und sich um eine jährliche Verbesserung ihrer zyklisch angepassten Haushaltsdefizite zu bemühen und intensivere Anpassungsbemühungen in wirtschaftlich günstigeren Zeiten zu gewährleisten; glaubt, dass Anhebungen der Löhne mit der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung vereinbar sein sollten; fordert eine gemäßigte und verantwortungsbewusste Preispolitik, insbesondere in Fällen von monopolistischen oder oligopolistischen Märkten, die den Inflationsdruck dämpft und die Zinsen auf einem niedrigen Niveau hält, das den gegenwärtigen wirtschaftlichen Wiederaufschwung nicht gefährdet;
10. fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, zusätzliche Bemühungen um einen Abbau der öffentlichen Schuldenlast und eine Verbesserung der Qualität ihrer öffentlichen Finanzen zu unternehmen, die dazu führen, dass weniger Mittel für Zinszahlungen und Tilgung und mehr Mittel für Bildung, Berufsausbildung, Infrastruktur, Forschung und Innovation verwendet werden; unterstreicht, dass im Einklang mit einer Gewährleistung der Finanzstabilität eine allgemeine Überprüfung der Besteuerung in den Mitgliedstaaten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit dringend notwendig ist, was die Effizienz und Neuausrichtung der Ausgaben bedingt;
11. stellt fest, dass langsames Wirtschaftswachstum, übermäßige Schulden und hohe Arbeitslosigkeit die aus dem demografischen Wandel resultierenden Probleme dramatisch verschärfen; unterstreicht deshalb, dass die uneingeschränkte Umsetzung der Strategie von Lissabon zur Verwirklichung einer integrationsfähigen Gesellschaft mit einem hohen Beschäftigungsstand und einer hohen Produktivität wesentlich ist, um diese Herausforderung erfolgreich anzugehen; fordert die Kommission auf, eine breit angelegte Debatte ins Leben zu rufen, um bewährte Praktiken und die gewinnbringendsten Methoden zur Bewältigung der künftigen Entwicklungen zu ermitteln;
12. macht darauf aufmerksam, dass die Ungleichgewichte in bestimmten Ländern des Euro-Währungsgebiets aufgrund des Umfangs der Handelsbilanzdefizite und des bei einigen von ihnen festgestellten Inflationsgefälles besonders Besorgnis erregend sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen wirtschaftspolitischen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen; betont die Notwendigkeit einer Haushaltspolitik, die in der Lage ist, die negativen Auswirkungen dieser Ungleichgewichte zu kompensieren;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich eines schädlichen und übertriebenen grenzüberschreitenden steuerlichen Wettbewerbs zu enthalten, der die Kapazitäten der Haushalte für öffentliche Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte verringert;
Umfeld für die Unternehmen
14. fordert die Förderung des Unternehmergeistes – mit anderen Worten die Möglichkeit, eine Geschäftsidee in die Praxis umzusetzen – innerhalb des Sekundarunterrichts der Mitgliedstaaten durch eine Aufwertung der Rolle des Unternehmers in der Gesellschaft und die Herausstellung der Bedeutung von Konzepten wie "Corporate Governance" und "soziale Verantwortung der Unternehmen";
15. fordert die Kommission auf, den Grundsatz der "affirmative action" zu Gunsten der KMU anzuwenden und Maßnahmen zu ergreifen, um Hilfestellung bei Folgendem zu leisten: der elektronischen Gründung von Unternehmen; der angemessenen Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds; der Förderung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln während der ersten Jahre des Bestehens durch Regelungen für die Bereitstellung von Risikokapital oder den Einsatz von "Business Angels"; der Stärkung der Rollen der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds; der Förderung des Zugangs der KMU zu den Informations- und Kommunikationstechnologien unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kluft zwischen der Europäischen Union und den USA bei der Wettbewerbsfähigkeit nicht nur in Hochtechnologiesektoren auftritt, sondern auch bei den Vertriebskanälen und im Einzelhandel, und der Förderung ihrer Internationalisierung durch Annahme der vorgeschlagenen 14. Richtlinie zum Gesellschaftsrecht über die grenzüberschreitende Verlegung des Unternehmenssitzes von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und durch Erörterung des Zusatznutzens eines künftigen Statuts einer europäischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung für KMU;
16. verweist auf seine Unterstützung für den Verhaltenskodex für die direkte Unternehmensbesteuerung, in dem die Mitgliedstaaten vereinbart haben, schädlichen Steuerwettbewerb zu beenden; unterstützt den Vorschlag der Kommission für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuergrundlage; fordert den Rat dringend auf, eine Einigung über die Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerverpflichtungen zu erzielen; unterstützt die Bemühungen um eine Vereinfachung und einen Abbau der Besteuerung entsprechend der KMU-Charta; unterstützt in dieser Hinsicht die unlängst von der Kommission vorgelegte Regelung zur Besteuerung von KMU im Heimatstaat, und fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die von diesen Unternehmen zu entrichtende Mehrwertsteuer die Möglichkeit zu erwägen, den Grundsatz des Bestimmungsortes durch den Grundsatz des Herkunftsortes zu ersetzen, einschließlich des Erlasses von Regeln für eine faire Aufteilung des Steueraufkommens;
17. tritt mit Nachdruck dafür ein, dass man sich in den NRP mit den geplanten und bestehenden Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und ordnungspolitischen Hemmnissen für die KMU befasst und Beschlüsse auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene herausstellt, die als Benchmarks für die Regierungsstellen anderer Mitgliedstaaten dienen könnten;
18. fordert die Mitgliedstaaten und ihre kommunalen und regionalen Behörden auf, ein gemeinsames System für die Bewertung der Verteilungswirkung und der regionalen Auswirkungen ihrer einzelnen Besteuerungs- und Subventionssysteme zu entwickeln, da die steuerpolitischen Maßnahmen auf kommunaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene häufig nicht koordiniert sind, und verweist auf die zunehmend wichtigere Rolle der Kommunen für das wirtschaftliche, soziale und politische Wohlergehen der Europäischen Union;
19. ist der Auffassung, dass die Abschaffung von Exportquoten zu einem tief greifenden Wandel des internationalen Handels geführt und die politischen Entscheidungsträger verpflichtet hat, gegen unlauteren Wettbewerb aus Drittländern zu reagieren, insbesondere durch die Bekämpfung von Fälschungen und den Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Hilfe eines Gemeinschaftspatents und anderer geeigneter Instrumente ein effizientes Patentsystem der Europäischen Union zu begründen;
Beschäftigung und Humankapital
20. ist der Auffassung, dass zur Verbesserung des Anteils der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter an der Gesamtbevölkerung folgende Maßnahmen notwendig sind: Verabschiedung ehrgeiziger Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate; Verbesserung der Kinderbetreuungseinrichtungen; Förderung von Regelungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben; Integration von Einwanderern in den Arbeitsmarkt und Bekämpfung der illegalen Einwanderung mit Hilfe von Strategien, die die nachhaltige Entwicklung in Drittländern fördern, und der Durchführung einer gemeinsamen EU-weiten Einwanderungspolitik und Schaffung von Anreizen, mit denen die Arbeitnehmer dazu angehalten werden, den freiwilligen Rückzug aus dem Arbeitsleben zu verschieben;
21. unterstreicht das Potenzial von "Flexicurity" (Flexibilität und Sicherheit) für eine gesteigerte Teilnahme insbesondere von Frauen, älteren Arbeitnehmern, jungen Menschen, Langzeitarbeitslosen und Einwanderern am Arbeitsmarkt;
22. ist der Auffassung, dass es zur Steigerung des Anteils der Erwerbsbevölkerung an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter notwendig ist, Maßnahmen zu verabschieden, die spezifisch auf Gruppen ausgerichtet sind, die Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben, insbesondere junge Menschen, Frauen, Personen, die älter als 55 Jahre sind, und behinderte Menschen, einen am Lebenszyklus orientierten Ansatz für den Umgang mit der Arbeit und der Arbeitszeit zu entwickeln, der den individuellen Bedürfnissen in hohem Maße Rechnung trägt, und insbesondere Anreize zu schaffen, mit denen ältere Arbeitnehmer ermutigt werden, ihre Arbeitserfahrung anzubieten; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit den Sozialpartnern Maßnahmen zu fördern, die darauf gerichtet sind, die Arbeitsbeziehungen und die Arbeitszeit den speziellen Bedürfnissen dieser sozialen Gruppen anzupassen;
23. vertritt die Auffassung, dass es – um der Schattenwirtschaft entgegenzuwirken – notwendig ist, die zusätzlich zu den Löhnen anfallenden Arbeitskosten, insbesondere für Arbeitsplätze mit niedriger Qualifikation, zu senken; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Rates, die Regelung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen auszuweiten, und regt an, dass der Kommission ein Auftrag erteilt wird, eine neue Untersuchung zu der Frage einzuleiten, wie ermäßigte Mehrwertsteuersätze die Preise von besteuerten Dienstleistungen, den Abbau der Schattenwirtschaft und die Steuereinnahmen insgesamt einschließlich der an die Sozialversicherungsträger abgeführten Beiträge beeinflussen;
24. unterstreicht, dass die niedrigen Wachstumsraten in Europa den Mangel an effektiven Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit, zur Steigerung der Erwerbsbevölkerung und zur Erhöhung der niedrigen Produktivität widerspiegeln;
25. fordert die Kommission auf, sich vor Augen zu führen, dass das Gemeinschaftsrecht mit den Rechtsvorschriften unserer Konkurrenten kompatibel sein sollte, damit es sich nicht negativ auf die Wettbewerbsposition der Europäischen Union und das Innovationspotenzial von EU-Unternehmen auf dem Weltmarkt auswirkt;
26. glaubt, dass zur Verbesserung der Qualität der Bildung und angesichts der Tatsache, dass in den kommenden Jahren viele Kinder von Einwanderern mit einem relativ niedrigen Bildungsniveau in das Schulsystem aufgenommen werden, Folgendes notwendig ist: Erhöhung des Angebots an Plätzen in den Grundschulen; Verbesserung des Wissensstandes in den Fächern Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften im Primär- und Sekundarunterricht angesichts unseres schlechten Abschneidens im Verhältnis zu unseren Konkurrenten, wie es in der PISA-Studie herausgestellt wird; Verwirklichung eines integrierten Modells der Berufsausbildung durch ständige Aktualisierung des Wissens;
27. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität von Forschern und zur Bereitstellung einer besseren Infrastruktur zu ergreifen, um mehr Studenten für eine wissenschaftliche Laufbahn zu gewinnen; fordert außerdem Maßnahmen mit dem Ziel, die europäischen Universitäten so auszustatten, dass sie den höchsten Standards im Bereich der Forschung entsprechen, die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, der Industrie und den Unternehmen zu verstärken, das Bildungsangebot an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt durch Schwerpunktsetzung auf Qualifikationen in den Bereichen Ingenieurwesen und Hochtechnologie anzupassen und eine bessere Kommunikation, Verbreitung und Anwendung der Forschungsergebnisse sicherzustellen;
28. glaubt, dass die Haushalte der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten die Prioritäten der Strategie von Lissabon besser widerspiegeln sollten, indem die Kapazitäten der Europäischen Union für Innovation und Forschung verstärkt und die Bemühungen um lebenslanges Lernen ausgeweitet werden, einschließlich der Inanspruchnahme von zusätzlichen Finanzmitteln;
Infrastruktur, Verkehr und Energie
29. glaubt, dass mangelnde Investitionen eine der Ursachen sind, die unsere geringere Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den USA erklären, und fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, private Investitionen zu fördern und die Investitionsausgaben auf Investitionen auszurichten, die die wirtschaftliche Effizienz und die Produktivität fördern, z.B. Infrastruktur, Forschung und Entwicklung, Bildung und lebenslanges Lernen und ihre Besteuerungssysteme so zu reformieren, dass das Wachstum und private Investitionen in neue nachhaltige Technologien gefördert werden;
30. fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, sich streng an die Durchführungsfristen für die Vorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (Transeuropäische Netze) zu halten, indem sie die entsprechenden Verwaltungsverfahren vereinfachen und erforderlichenfalls mehr Mittel für Investitionen bereitstellen, da die Durchführung solcher Vorhaben bei der gegenwärtigen Geschwindigkeit dem Weißbuch der Kommission über die Verkehrspolitik zufolge 20 Jahre in Anspruch nehmen wird;
31. fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, auf dem Frühjahrsgipfel 2006 des Europäischen Rates eine neue in sich schlüssige Energiepolitik der Europäischen Union zu beschließen, die auf drei wichtige Zielvorgaben gerichtet ist: Sicherung der Energieversorgung, nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit; regt deshalb Folgendes an: zum Ersten ein gemeinsames Vorgehen zur Verstärkung der politischen und wirtschaftlichen Verbindungen zu den Lieferländern sowie zur Schaffung eines EU-Energiebinnenmarktes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerbsumfeld für Energielieferanten und –versorger; zum Zweiten die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen internen und externen Energieversorgungsquellen; zum Dritten eine Schwerpunktsetzung auf die Vermeidung von zweifachen Preis-/Wechselkursschwankungen durch Berechnung von Rohstoff- und Energielieferungen in Euro; zum Vierten Verbesserung der Energieeffizienz und zum Fünften einen Abbau der Abhängigkeit vom Erdöl durch Intensivierung der Forschungsbemühungen der Europäischen Union zur Verwirklichung eines neuen nachhaltigen Systems der Energieversorgung, das sich auf Wind, Wasserkraft, Biomasse, Solarenergie und geothermische Energie stützt;
Innovation und Forschung und Entwicklung
32. glaubt, dass dem Wettbewerb aufgrund der Einfuhren aus den Schwellenländern und der Versuchung der Unternehmen, Tätigkeiten auszulagern, nur mit Unterstützung durch enorme Forschungs- und Innovationsanstrengungen begegnet werden kann; fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Finanzierung der Forschung innerhalb der Europäischen Union vorzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Mittel für die Forschung und die Innovation – unter gleichzeitiger Gewährleistung des effizienten Schutzes des geistigen Eigentums – zuzuteilen und steuerliche Anreize für Unternehmen und Universitäten einzuführen, die in Forschung und Entwicklung investieren, da solche Anreize im Vergleich zu direkten Subventionen eine bessere Gewähr dafür bieten, dass öffentliche Mittel zur Unterstützung erfolgreicher unternehmerischer Initiativen verwendet werden;
33. glaubt, dass eine koordinierte Innovationspolitik der Europäischen Union einer der wichtigsten Eckpfeiler für die Schaffung von Wohlstand, Wachstum und Arbeitsplätzen ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union stärkt und einen Beitrag zur Verwirklichung des übergeordneten politischen Ziels der nachhaltigen Entwicklung leistet;
Mehr Wettbewerb und Reform der Dienstleistungsmärkte
34. ist überzeugt vom Nutzen einer robusten Wettbewerbspolitik; fordert eine Überprüfung der Kriterien für die Zuweisung von Wettbewerbsfällen zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden und der Kommission sowie eine Überprüfung der betreffenden nationalen Rechtsvorschriften, um Folgendes zu gewährleisten: Rechtssicherheit; die politische Unabhängigkeit der Regulierungsinstanzen; Transparenz und Verantwortlichkeit und Kohärenz mit dem EU-Recht;
35. weist darauf hin, dass es unerlässlich ist, entsprechend dem EG-Vertrag einen europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen mit dem Ziel zu verwirklichen, einen Tätigkeitsbereich zu stärken, der für die europäische Wirtschaft in ihrer Gesamtheit lebenswichtig und insbesondere für die Wirtschaftsentwicklung der neuen Mitgliedstaaten von großer Bedeutung ist, wobei ein Ausgleich zwischen der Marktöffnung, den öffentlichen Dienstleistungen sowie sozialen Rechten und Verbraucherrechten zu schaffen ist;
36. begrüßt den Aktionsplan der Kommission zu den staatlichen Beihilfen und glaubt, dass transparentere und wirksamere staatliche Beihilfen der Europäischen Union von Nutzen sein können, insbesondere im Hinblick auf Innovation und Forschung und Entwicklung; ist gleichzeitig davon überzeugt, dass steuerliche Anreize ebenfalls einer Überprüfung unterzogen werden müssen, wenn es sich um Alternativen zu Zuschüssen oder direkten Subventionen handelt;
37. fordert eine nach vorne gerichtete Agenda für Finanzdienstleistungen, bei der der Schwerpunkt auf Folgendem liegt: der Verwirklichung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums bis 2010; einer Revision der Regelung zur Solvenz von Versicherungen (Solvency II); einem Vorschlag zur Änderung der Vorschriften in den Richtlinien über Finanzdienstleistungen betreffend die Ermessensbefugnisse von Regulierungsbehörden im Fall von grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen zur Erleichterung der Konsolidierung und zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Aufsichtsbehörden im Heimat-/Gastland; einem Vorschlag über Hypothekendarlehen und der Annahme der Richtlinie über Verbraucherkredite;
38. ist der Auffassung, dass in einem integrierten Finanzmarkt und angesichts der schnellen Verlagerung von Unternehmenssitzen, der exponentiellen Zunahme der internationalen Kapitalströme und der Geschwindigkeit, mit der Investitionen erfolgen, eine effektive Aufsicht und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Regulierungs- und Aufsichtsgremien der verschiedenen Mitgliedstaaten unerlässlich sind, auch wenn ein Bedürfnis dafür besteht, weitere Überlegungen über das zweckmäßigste Aufsichts-, Regulierungs- und Kontrollmodell der Europäischen Union für Banken, Versicherungen und Wertpapiere anzustellen;
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39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zu übermitteln.