Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Anpassung von Anhang VIII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens (KOM(2006)0152 – C6-0134/2006 – 2006/0054(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0152)(1),
– gestützt auf die Artikel 4 Absatz 3 des Beitrittsvertrags und Artikel 34 Absatz 4 der Beitrittsakte Bulgariens und Rumäniens, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0134/2006),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0197/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.