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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0343/2006

Aussprachen :

PV 14/06/2006 - 2
CRE 14/06/2006 - 2

Abstimmungen :

PV 14/06/2006 - 4.7
CRE 14/06/2006 - 4.7

Angenommene Texte :


Angenommene Texte
PDF 119kWORD 40k
Mittwoch, 14. Juni 2006 - Straßburg
Bulgarien und Rumänien (Europäischer Rat vom 15./16. Juni 2006)
P6_TA(2006)0262RC-B6-0343/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens, insbesondere seine Entschließungen vom 15. Dezember 2005(1),

–   unter Hinweis auf den am 25. April 2005 von Bulgarien und Rumänien unterzeichneten Vertrag über ihren Beitritt zur Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf den Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens, den die Kommission am 16. Mai 2006 vorgelegt hat (KOM(2006)0214),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass es das gemeinsame erklärte Ziel der Europäischen Union ist, dass der Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 stattfindet,

B.   in der Erwägung, dass die Kommission feststellt, dass Bulgarien und Rumänien seit dem letzten Bericht der Kommission wichtige Verbesserungen erreicht haben,

C.   in der Erwägung, dass in einer begrenzten Zahl von Bereichen die Fortschritte noch nicht völlig zufriedenstellend sind und dass Bulgarien und Rumänien sofortige Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Versäumnisse zu beheben, damit sie der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beitreten können,

D.   in der Erwägung, dass die Kommission spätestens Anfang Oktober 2006 weitere Monitoring-Berichte über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens vorlegen wird,

E.   in der Erwägung, dass es immer wieder seine Unterstützung für den fristgerechten Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Ausdruck gebracht hat,

F.   unter Hinweis auf Bestimmungen im Beitrittsvertrag über Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen, die erforderlichenfalls in den Jahren unmittelbar nach dem Beitritt angewendet werden dürfen und somit jegliche Verzögerung bei dem eigentlichen Beitritt überflüssig machen,

G.   in der Erwägung, dass über einen Briefwechsel zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Kommissionspräsidenten ein Einvernehmen über die umfassende Einbeziehung des Europäischen Parlaments in jegliche Überlegung, eine der Schutzklauseln im Beitrittsvertrag in Gang zu setzen, erzielt wurde,

1.   hat mit großem Interesse die Berichte der Kommission über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens zur Kenntnis genommen und würdigt die große Sorgfalt und Ernsthaftigkeit, mit der die Kommission die Vorbereitungen und Durchführungsmaßnahmen beider Länder im Hinblick auf die Erfüllung der Bedingungen für ihren Betritt zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 überwacht;

2.   stellt mit Befriedigung fest, dass die Kommission den Termin eines Beitritts zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 für beide Länder unter der Bedingung aufrecht erhält, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die noch ausstehenden Probleme zu lösen, und akzeptiert die Empfehlungen der Kommission bezüglich der weiteren Verfahrensweise im Hinblick auf eine endgültige Beschlussfassung über den Beitrittstermin für Bulgarien und Rumänien;

3.   fordert den Europäischen Rat auf, bei seinem Treffen am 15. und 16. Juni 2006 den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 zu bestätigen, falls die Länder bereit sind; begrüßt gleichzeitig die fachliche Unterstützung, die die Mitgliedstaaten insbesondere in den Bereichen Justiz und Polizei geleistet haben, und dringt auf eine Verstärkung dieser Unterstützung in den kommenden Monaten;

4.   betont, dass die bulgarische und die rumänische Regierung sich der Notwendigkeit bewusst sein müssen, die verbleibenden Monate umfassend zu nutzen und konkrete Ergebnisse zur Erfüllung der Anforderungen für die Verwirklichung einer Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union zum 1. Januar 2007 vorzuweisen;

5.   nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass Bulgarien und Rumänien in den vergangenen Monaten beträchtliche Anstrengungen unternommen und erhebliche Fortschritte gemacht haben, um die politischen und wirtschaftlichen Kriterien der Europäischen Union zu erfüllen sowie stufenweise den gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen und umzusetzen;

6.   betont, dass beide Länder die eingeleitete Reform ihres Justizwesens durch weitere Erhöhung der Transparenz, der Effizienz und der Unparteilichkeit der Justiz weiter konsolidieren sowie weitere grundlegende Ergebnisse im Kampf gegen die Korruption und ganz besonders Bulgarien im Kampf gegen das organisierte Verbrechen vorweisen müssen; betont, dass unbedingt alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Menschenhandel zu bekämpfen und die gesellschaftliche Einbeziehung der Roma-Gemeinschaften ernsthaft zu verbessern, namentlich in den Bereichen Wohnungswesen, Gesundheitswesen, Bildung und Beschäftigung;

7.   ist sich bewusst, dass ein Beschluss über den Beitritt jedes Landes auf der Grundlage seiner eigenen Verdienste und Leistungen gefasst werden wird; würde es jedoch begrüßen, wenn Bulgarien und Rumänien auf der Grundlage der bislang von beiden Ländern erzielten Fortschritte und ihrer Bemühungen im Hinblick auf die Verwirklichung weiterer Fortschritte in den nächsten Monaten der Europäischen Union gemeinsam und zum gleichen Zeitpunkt beitreten könnten;

8.   fordert alle politischen Kräfte in Bulgarien und Rumänien auf, ihre Bemühungen auf die Erfüllung der Bedingungen für eine EU-Mitgliedschaft zum 1. Januar 2007 zu konzentrieren und weiterhin mit dem notwendigen politischen Engagement darauf hinzuarbeiten, dass dieses Ziel erreicht wird;

9.   fordert die Kommission dringend auf, Bulgarien und Rumänien eine möglichst klare Richtschnur in Bezug auf die erwarteten Ergebnisse, um ihre Bedenken auszuräumen, an die Hand zu geben, zu gewährleisten, dass der Löwenanteil der Gemeinschaftsmittel in diesen Bereichen eingesetzt wird, um zu helfen, dass spürbare Verbesserungen erreicht werden, und in Zusammenarbeit mit den bulgarischen und rumänischen Behörden die Art und die Modalitäten möglicher Überwachungsmaßnahmen nach dem Beitritt und die Umstände, unter denen sie notwendig werden könnten, festzulegen;

10.   fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ratifizierungsprozess für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens rechtzeitig zur Europäischen Union abzuschließen;

11.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten Bulgariens und Rumäniens zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0530 und P6_TA(2005)0531.

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