Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 1999/468/EG zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (10126/1/2006 – C6-0190/2006 – 2002/0298(CNS))
(Verfahren der Konsultation – erneute Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 202 dritter Gedankenstrich,
– unter Hinweis auf Artikel I-36 des Vertrags über eine Verfassung für Europa(1),
– in Kenntnis des Entwurfs für einen Beschluss des Rates (10126/1/2006)(2),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 2. September 2003(5),
– vom Rat gemäß Artikel 202 des EG-Vertrags konsultiert (C6-0190/2006),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 55 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A6-0236/2006),
1. billigt den Entwurf für einen Beschluss des Rates;
2. ersucht seinen federführenden Ausschuss zu prüfen, ob es zweckmäßig wäre, Änderungen an der Geschäftsordnung, insbesondere Artikel 81, vorzunehmen, um dem Parlament die Ausübung seiner Rechte nach dem neuen Regelungsverfahren mit Kontrolle unter bestmöglichen Bedingungen zu ermöglichen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.