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Verfahren : 2006/0080(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0239/2006

Eingereichte Texte :

A6-0239/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 05/09/2006 - 7.5
CRE 05/09/2006 - 7.5

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0330

Angenommene Texte
PDF 199kWORD 31k
Dienstag, 5. September 2006 - Straßburg
Rotterdamer Übereinkommen *
P6_TA(2006)0330A6-0239/2006

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (KOM(2006)0250 – C6-0186/2006 – 2006/0080(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2006)0250)(1),

–   in Kenntnis des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel,

–   gestützt auf Artikel 133 und Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0186/2006),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0239/2006),

1.   stimmt dem Abschluss des Übereinkommens zu;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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