Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (KOM(2006)0250 – C6-0186/2006 – 2006/0080(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2006)0250)(1),
– in Kenntnis des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel,
– gestützt auf Artikel 133 und Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0186/2006),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0239/2006),
1. stimmt dem Abschluss des Übereinkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.