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Verfahren : 2006/0067(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0313/2006

Eingereichte Texte :

A6-0313/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/10/2006 - 7.10

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0402

Angenommene Texte
PDF 197kWORD 30k
Donnerstag, 12. Oktober 2006 - Brüssel
Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer (kodifizierte Fassung) ***I
P6_TA(2006)0402A6-0313/2006

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0205 – C6-0152/2006 – 2006/0067(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0205)(1),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0152/2006),

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(2),

–   gestützt auf die Artikel 80, 51 und 43 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0313/2006),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.

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