Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Glukose und Laktose (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0116 – C6-0135/2006 – 2006/0038(CNS))
(Verfahren der Konsultation – Kodifizierung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0116)(1),
– gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0135/2006),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(2),
– gestützt auf die Artikel 80, 51 und 43 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0320/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.