Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Initiative der Republik Österreich im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses des Rates zur Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten (5417/2006 – C6-0072/2006 – 2006/0803(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Initiative der Republik Österreich (5417/2006)(1),
– unter Hinweis auf Artikel 44 des Rechtsakts des Rates vom 3. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der Bediensteten von Europol (im Folgenden "Statut"),
– gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des EU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0072/2006),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Die demokratische Kontrolle von Europol (KOM(2002)0095),
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 30. Mai 2002 an den Rat zur künftigen Entwicklung von Europol und zu seiner vollen Integration in das institutionelle System der Europäischen Union(2),
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 10. April 2003 an den Rat zu der künftigen Entwicklung von Europol(3),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 7. Juli 2005 zu der Initiative des Großherzogtums Luxemburg mit dem Ziel der Annahme eines Beschlusses des Rates zur Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten(4),
– gestützt auf die Artikel 93 und 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0278/2006),
A. in der Erwägung, dass das Parlament nicht zu den operationellen und organisatorischen Maßnahmen betreffend Europol oder zu den derzeitigen Aktivitäten und künftigen Programmen von Europol als Reaktion auf den Bedarf der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten konsultiert wurde bzw. darüber nicht informiert wurde; in der Erwägung, dass das Parlament aufgrund dieses Informationsdefizits nicht in der Lage ist, die Bedeutung und die Angemessenheit des vorgeschlagenen Beschlusses zu bewerten; in der Erwägung, dass die Umwandlung von Europol in eine EU-Agentur dringend erforderlich ist, um die Transparenz und die Überwachung zu verbessern, und dass der Rat dadurch, dass er Fortschritte in dieser Frage verhindert, seiner Verantwortung nicht gerecht wird,
1. lehnt die Initiative der Republik Österreich ab;
2. fordert die Republik Österreich auf, ihre Initiative zurückzuziehen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Republik Österreich zu übermitteln.