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Verfahren : 2005/0125(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0282/2006

Eingereichte Texte :

A6-0282/2006

Aussprachen :

PV 12/10/2006 - 3
CRE 12/10/2006 - 3

Abstimmungen :

PV 12/10/2006 - 7.23
CRE 12/10/2006 - 7.23
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0415
P6_TA(2006)0510

Angenommene Texte
PDF 99kWORD 36k
Donnerstag, 12. Oktober 2006 - Brüssel
Agentur für Grundrechte: Tätigkeiten in den Bereichen nach Titel VI des EU-Vertrags *
P6_TA(2006)0415A6-0282/2006

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, ihre Tätigkeiten in den Bereichen nach Titel VI des Vertrags über die Europäische Union auszuüben (KOM(2005)0280 – C6-0289/2005 – 2005/0125(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Der Vorschlag wird wie folgt abgeändert(1)

Vorschlag der Kommission   Abänderungen des Parlaments
Abänderung 1
Erwägung 3 a (neu)
(3a) Im Rahmen ihres Mandats schützt die Agentur die Menschenrechte nicht nur im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, sondern auch in anderen Bereichen wie Menschenhandel, Straftaten gegen Kinder, illegaler Drogen- und Waffenhandel, Korruption und Betrug, in denen Maßnahmen die Effektivität des Schutzes der Menschenrechte auch schwächen können.

(1) Nach Annahme der Änderungsanträge wurde der Gegenstand gemäß Artikel 53 Absatz 2 GO an den Ausschuss zurücküberwiesen (A6-0282/2006).

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