Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, ihre Tätigkeiten in den Bereichen nach Titel VI des Vertrags über die Europäische Union auszuüben (KOM(2005)0280 – C6-0289/2005 – 2005/0125(CNS))
(3a) Im Rahmen ihres Mandats schützt die Agentur die Menschenrechte nicht nur im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, sondern auch in anderen Bereichen wie Menschenhandel, Straftaten gegen Kinder, illegaler Drogen- und Waffenhandel, Korruption und Betrug, in denen Maßnahmen die Effektivität des Schutzes der Menschenrechte auch schwächen können.