Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens (2006/2035(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika(1), vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika(2) und vom 26. September 2002 zum Mercosur(3),
– unter Hinweis auf die Erklärungen, die auf den bislang stattgefundenen vier Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28. und 29. Juni 1999), Madrid (17. und 18. Mai 2002), Guadalajara (28. und 29. Mai 2004) und Wien (11.-13. Mai 2006) verabschiedet wurden,
– unter Hinweis auf die Luxemburger Erklärung, die auf der XII. Ministertagung zwischen der Rio-Gruppe und der Europäischen Union verabschiedet wurde, welche am 27. Mai 2005 in Luxemburg abgehalten wurde,
– unter Hinweis auf die strategische Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (KOM(2005)0636), die im Hinblick auf das IV. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik vorgelegt wurde, das vom 11. bis 13. Mai 2006 in Wien stattgefunden hat,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Wien, die auf dem vom 11. bis 13. Mai 2006 in Wien abgehaltenen IV. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf die Schlussakte der XVII. Interparlamentarischen Konferenz Europäische Union-Lateinamerika, die vom 14. bis 16. Juni 2005 in Lima abgehalten wurde,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0302/2006),
A. in Erwägung der Besorgnis über den Mangel an Fortschritten, die sowohl hinsichtlich des derzeitigen Verhandlungsprozesses für ein Assoziationsabkommen EU-Mercosur als auch hinsichtlich der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde der WTO besteht,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union und der Mercosur die feste Überzeugung teilen, dass die regionale Integration die Grundlage für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihrer Völker sowie ein grundlegendes Instrument für die Festigung der Demokratie, die Verringerung der Armut und Ungleichheit und die Verstärkung des Gewichts beider Regionen auf der internationalen Bühne darstellt,
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union und der Mercosour entschieden für ein multilaterales System des freien und gerechten Handels eintreten, das den Handel fördern und zur nachhaltigen Entwicklung und zur wirksamen Gestaltung der Globalisierung zum Nutzen aller beitragen soll;
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union und der Mercosur zentale Akteure in der Doha-Runde der WTO sind und beide die auf der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong eingegangene Verpflichtung gebilligt haben, die in Doha eingeleiteten Verhandlungen 2006 mit einem ehrgeizigen und ausgewogenen Ergebnis in allen Verhandlungsbereichen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen,
E. in der Erwägung, dass die Verhandlungsgruppe für Regeln am 10. Juli 2006 einen neuen Transparenzmechanismus der WTO für alle regionalen Handelsabkommen angenommen hat, durch den diese zu tragenden Pfeilern des Welthandels werden sollen,
F. in der Erwägung, dass der Abschluss eines Assoziationsabkommens EU-Mercosur ein entscheidendes Element darstellt, um auf der Grundlage besonderer kultureller und historischer Bande in dem gemeinsamen Bemühen voranzuschreiten, gemeinsame Werte wie die Achtung der Menschenrechte, die Demokratie, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, den Frieden und die Stabilität durch eine biregionale strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika zu fördern und zu verstärken,
G. in der Erwägung, dass die Zunahme und die Verbesserung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur durch ein Assoziierungsabkommen nach den Prinzipien der multilateralen Agenda der WTO die wechselseitige Verstärkung der zwei sich ergänzenden Prozesse bedingen können,
H. in der Erwägung, dass der erfolgreiche Abschluss der Doha-Runde und eines Abkommens über die Freihandelszone EU-Mercosur notwendig ist, um eine echte Marktöffnung zu bewirken, die multilateralen Normen zu verbessern und damit das Wirtschaftswachstum, die Entwicklung und die Beschäftigung weltweit anzukurbeln und auf wirksame Weise zur Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft beizutragen,
I. in der Erwägung, dass der Abschluss und die erfolgreiche Umsetzung der Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko und zwischen der Europäischen Union und Chile die strategische Bedeutung und das wirtschaftliche, politische und soziale Interesse biregionaler Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika dokumentieren, welche auf Assoziationsabkommen, die Freihandelszonen einschließen, basieren,
J. in der Erwägung, dass die Errichtung einer Freihandelszone EU-Mercosur in einer Situation, die durch die Entstehung neuer Handelsinteressen, insbesondere auf dem asiatischen Kontinent, gekennzeichnet ist, ein Ziel von höchster Priorität darstellt,
K. in der Erwägung, dass die Europäische Union und der Mercosur im Unterschied zu den Verhandlungen über die Errichtung der Panamerikanischen Freihandelszone (FTAA) eine umfassende strategische Assoziation anstreben, die über die rein handelspolitischen Aspekte hinausgeht,
L. in der Erwägung, dass der künftige Beitritt Venezuelas zum Mercosur eine wesentliche Änderung in Bezug auf das künftige Assoziationsabkommen EU-Mercosur bedeuten wird, insbesondere was den Energiemarkt betrifft,
M. in der Erwägung, dass der erfolgreiche Abschluss des Assoziationsabkommens EU-Mercosur zu wirtschaftlichem Wachstum und zur Armutsminderung im Sinne der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen muss, insbesondere jener, die die Armutsminderung, die gerechte und ausgewogene Umverteilung des Wohlstands, die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze von hoher Qualität und die soziale Integration ausgegrenzter Gruppen betreffen,
N. in der Erwägung, dass die Europäische Union der wichtigste Investitions- und Handelspartner des Mercosur ist und dass seit dem Jahr 2000 im Handel zwischen beiden Regionen nach einer Situation der Ausgewogenheit nach und nach ein Handelsüberschuss zugunsten des Mercosur entstanden ist, der sich im Jahr 2004 auf ca. 10 Mrd. EUR belief,
O. in der Erwägung, dass dem Mercosur gegenwärtig das Allgemeine Präferenzsystem zugute kommt, das die Europäische Union einkommensschwächeren Ländern gewährt,
P. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und der Mercosur im Rahmen ihrer Assoziation wie auch im weitergefassten weltordnungspolitischen Rahmen für die Förderung internationaler und multilateraler Normen im Handels-, Sozial- und Umweltbereich einsetzen sollten,
Q. in der Erwägung, dass die Einbindung aller Mitgliedstaaten der WTO, insbesondere der G-20, der die Mitgliedstaaten des Mercosur angehören, und der G-90, in den Entscheidungsprozess der WTO sinnvoll und notwendig ist,
1. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Abschluss eines Assoziationsabkommens EU-Mercosur, durch das die größte interregionale Freihandelszone der Welt geschaffen würde, ein vorrangiges strategisches Ziel für die Außenbeziehungen der Europäischen Union in einer internationalen Situation darstellt, die durch zunehmende Interdependenz, Wirtschaftswachstum und das Aufstreben neuer Wirtschaftsmächte sowie eine zunehmende Zahl globaler Herausforderungen gekennzeichnet ist, die über die nationalen Grenzen hinausreichen und zu denen die Sicherheit, die Gestaltung der Weltwirtschaft, die Umwelt und die Armutsminderung gehören;
2. bekräftigt erneut, dass die Europäische Union so rasch wie möglich ein umfassendes, weitreichendes und ausgewogenes Assoziationsabkommen mit dem Mercosur schließen muss, das auf drei Säulen beruht: einem politischen und institutionellen Kapitel zur Verstärkung des demokratischen Dialogs und der politischen Konzertierung, einem Kapitel "Zusammenarbeit" zur Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und einem handelspolitischen Kapitel zur Errichtung einer fortgeschrittenen Freihandelszone, welche eine weitreichende Agenda umfasst, die sich neben der gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen auch auf die Fragen erstreckt, die die Investitionen, die öffentlichen Aufträge, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich sowie die handelspolitischen Schutzinstrumente, die Handelserleichterungen und einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus betreffen;
3. bedauert es, dass auf dem oben genannten Wiener Gipfeltreffen kein ehrgeiziges Mandat für die Neubelebung und den Abschluss der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur erzielt wurde; hebt daher mit Nachdruck die Notwendigkeit hervor, einen umfassenden, wirksamen und transparenten Verhandlungsprozess zu fördern, und fordert ein stärkeres Engagement und stärkere politische Impulse auf höchster Ebene sowie die Festlegung eines endgültigen Zeitplans, der es ermöglichen soll, die Verhandlungen so rasch wie möglich abzuschließen;
4. ist der Ansicht, dass vom Abschluss des Assoziationsabkommens EU-Mercosur ein bedeutender Impuls für die mittelfristige Schaffung der europäisch-lateinamerikanischen Zone der umfassenden interregionalen Partnerschaft ausgehen würde, die vom Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 27. April 2006 vorgeschlagen wird;
5. betont, dass der Handel und die Aushandlung einer fortgeschrittenen Freihandelszone, die eine weitreichende Agenda umfasst, nicht nur ein wirksamer Weg zu wirtschaftlichem Wachstum sind, sondern auch ein wirksames Mittel, um eine stärkere Interdependenz und engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu erreichen;
6. begrüßt es, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung über eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika die regionale Integration weiterhin als prioritären Aspekt der Unterstützung für die Entwicklung in Lateinamerika ansieht; fordert, damit die Dynamik der Prozesse der regionalen Integration nicht gemindert wird, dass durch die differenzierten Mechanismen des Dialogs die Gesamtvision, die mit der regionalen Integration verbunden ist, insbesondere im Falle des Mercosur nicht beeinträchtigt wird;
7. hebt die Bedeutung hervor, welche die Institutionalisierung des künftigen Sozialgipfels des Mercosur, der im Dezember 2006 stattfinden wird und der den verschiedenen Teilen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit der Mitwirkung an der Sozialagenda bieten wird, für die Konsolidierung des Integrationsprozesses haben könnte; ersucht die Kommission, diese neue Integrationsinitiative zu unterstützen und die soziale Dimension des künftigen Assoziationsabkommens zu verstärken;
Interessen der Europäischen Union an einer Freihandelszone mit dem Mercosur
8. weist darauf hin, dass der Mercosur eine Region ist, die große Möglichkeiten des Wachstums und der Handelsöffnung bietet und die 45% der Bevölkerung Lateinamerikas umfasst und mit einem BIP-Anteil von 45% den größten Markt Lateinamerikas darstellt; betont daher, dass eine Freihandelszone EU-Mercosur, die die größte interregionale Freihandelszone der Welt darstellen würde, große Möglichkeiten für den Handel und das Wirtschaftswachstum eröffnen würde und die internationale Wettbewerbsfähigkeit beider Märkte verbessern würde;
9. weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine Freihandelszone EU-Mercosur von ausschlaggebender Bedeutung ist, um die führende Position der Europäischen Union als wichtigster Investitions- und Handelspartner des Mercosur zu verstärken und die interkontinentale Integration zu intensivieren, weshalb sie in Anbetracht der im Rahmen der FTAA vorgeschlagenen Option der kontinentalen Integration dringend verwirklicht werden muss; weist darauf hin, dass die FTAA-Initiatve der Handelsliberalisierung auf dem amerikanischen Kontinent und die Expansion und Öffnung des Mercosur gegenüber den asiatischen und den südafrikanischen Märkten oder den Märkten des Golfkooperationsrates für beide Kontinente ein gemeinsames geopolitisches Interesse darstellen;
10. weist darauf hin, dass im Gegensatz zu der Situation, die für das gesamte Lateinamerika besteht, wo die Einfuhren aus den USA dreimal so hoch sind wie die Einfuhren aus der Europäischen Union, im Mercosur der Anteil der Europäischen Union bei etwa 25 % gegenüber einem Anteil der USA von 20 % liegt;
11. hält ferner den entscheidenden Beitrag für wichtig, den eine Freihandelszone EU-Mercosur für die Festigung des Mercosur als gemeinsamer Markt, Zollunion, globaler Integrationsprozess und Modell für andere Integrationsprozesse in Lateinamerika bewirken würde;
Kosten eines Nichtabschlusses des Abkommens
12. hebt hervor, dass in den Studien über die Auswirkungen der Errichtung einer Freihandelszone EU-Mercosur, die vom Fachbereich Mercosur des Pariser Instituts für Politische Studien für das MEBF ("Mercosur-EU-Business-Forum") erstellt wurden, die durch einen Nichtabschluss des Abkommens entstehenden Mindestkosten auf ca. 3,7 Mrd. Euro jährlich für den Warenhandel und bei Einbeziehung der Investitionen und Dienstleistungen auf über 5 Mrd. Euro geschätzt werden;
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Mercosur Grundsätze, Tragweite und Bezug zur Doha-Runde
13. bekräftigt erneut die Notwendigkeit, zu einem einheitlichen und unteilbaren Handelsabkommen zu gelangen, das über die jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen der WTO hinausgeht und das, ohne einen Sektor auszuklammern, der besonderen Sensibilität bestimmter Produkte in einer Weise Rechnung trägt, die so wenig restriktiv wie möglich ist;
14. bedauert es, dass trotz seiner Empfehlungen für eine Abkoppelung der Verhandlungen über das Abkommen mit dem Mercosur von den Verhandlungen der Doha-Runde der WTO die bei den Verhandlungen mit dem Mercosur eingetretenen Verzögerungen doch dazu geführt haben, dass diese Verhandlungen zeitlich vom Verlauf und Abschluss der Doha-Runde abhängig gemacht wurden; vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass die beiden Prozesse einander nicht ausschließen, sondern ergänzen;
15. hebt mit Nachdruck hervor, dass die Freihandelszone EU-Mercosur wie auch der Abschluss der Doha-Runde der WTO nicht allein vom Abschluss der Verhandlungen über die Agrarfragen abhängig gemacht werden dürfen und dass alle Bereiche Gegenstand von Verhandlungen sein müssen und in ihnen parallele Fortschritte mit einem hohen Ambitionsgrad erzielt werden müssen, darunter beim Warenhandel, Dienstleistungshandel wie auch bei den Investitionen, dem öffentlichen Beschaffungswesen und anderen Schranken, die den Handel behindern;
16. ist der Ansicht, dass die Europäische Union und der Mercosur als privilegierte Handelspartner bei multilateralen Handelsverhandlungen stärker zusammenarbeiten müssen, insbesondere in der WTO, wo sie häufig gemeinsame Interessen im Sinne der weiteren Liberalisierung des Welthandels haben;
Differenzierte Sonderbehandlung
17. vertritt die Auffassung, dass die Verhandlungen nur auf der Grundlage eines tragfähigen gemeinsamen Nenners bezüglich des Wertes der jeweiligen Zugeständnisse vorankommen können, und betont daher, dass es notwendig ist, die Grundsätze der "nicht ganz vollständigen Gegenseitigkeit" und der "differenzierten Sonderbehandlung" entsprechend dem jeweiligen Entwicklungsniveau und Grad der sektoralen Wettbewerbsfähigkeit der beiden Regionen wirksam anzuerkennen und nicht in einer globalen oder absoluten Form, die den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Marktes nicht Rechnung tragen würde;
Landwirtschaft
18. betont, dass die Kommission darauf hingewiesen hat, dass das Angebot, das dem Mercosur im Agrarbereich unterbreitet wurde, das weitreichendste ist, dass je in bilateralen Verhandlungen erfolgt ist, und dass die Europäische Union der größte Importeur von Agrarprodukten des Mercosur ist, auf die im Jahr 2005 48% der Gesamteinfuhren aus dieser Region entfielen; vor diesem Hintergrund kann die Europäische Union mit Recht von ihrem Partner, dem Mercosur, ein ebenso weitreichendes Angebot erwarten;
19. weist darauf hin, dass die Europäische Union bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2003 die innerstaatlichen Subventionen, die handelsverzerrend waren, erheblich verringert hat und diesbezüglich im Rahmen der Doha-Runde konkrete Verpflichtungen von Seiten anderer Handelspartner gefordert hat;
20. hebt als ein Element, dass für den Mercosur von großem Interesse ist, nachdrücklich das bedeutende Angebot hervor, das von der Europäischen Union im Rahmen der Doha-Runde dahingehend unterbreitet wurde, ihr Ausfuhrerstattungssystem bis spätestens 2013 abzuschaffen, und weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, dass andere WTO-Mitglieder in den Bereichen Ausfuhrkredite, staatliche Handelsunternehmen und Nahrungsmittelhilfe in gleicher Weise verfahren; betont allerdings, dass in den Bereichen interne Stützung und Marktzugang noch vergleichbare Fortschritte erzielt werden müssen;
21. vertritt die Auffassung, dass die Flexibilität der Europäischen Union bei ihrer Reaktion auf die Forderungen des Mercosur im Bereich des Marktzugangs für dessen Agrarprodukte abhängig gemacht werden muss von Fortschritten in anderen Bereichen, wie Marktzugang für Nicht-Agrarerzeugnisse (NAMA) und Dienstleistungen, wie auch in anderen Agrarfragen wie dem Übereinkommen über Weine und Spirituosen, dem wirksamen Schutz der geografischen Angaben, der Aufhebung ungerechtfertigter Handelsschutzmaßnahmen und der Anwendung von Gesundheits-, Pflanzenschutz- und Tierschutznormen;
22. fordert die Kommission auf, bei den Forderungen nach präferenziellem Zugang zum Gemeinschaftsmarkt für Bioethanol, die von den Mitgliedsländern des Mercosur im Rahmen der biregionalen Verhandlungen der Europäischen Union mit dieser Region gestellt werden, wachsam zu sein;
23. unterstützt die Absicht der Kommission, einen ausgewogenen Ansatz bei den Handelsverhandlungen mit Ethanol erzeugenden Ländern zu verfolgen und die Bedingungen für die Einfuhr von Biokraftstoffen in die Europäische Union aufrechtzuerhalten, um die Interessen der europäischen Industrie und der Handelspartner der Union sowie die Ziele der Gemeinschaftspolitiken, insbesondere die Verringerung der Energieabhängigkeit von außen, miteinander in Einklang zu bringen;
NAMA
24. fordert weitreichende und ausgewogene Ergebnisse bei den NAMA-Verhandlungen, die neue, reale Möglichkeiten des Marktzugangs für den gesamten Handelsverkehr mit den erforderlichen Flexibilitäten beim Zeitplan für den Zollabbau gewährleisten; dabei muss auch die Aufrechterhaltung und Ausweitung der die Fischerei betreffenden nachhaltigen Tätigkeiten im Hinblick auf die Erhaltung der Bestände und besonders der gefährdeten Arten sichergestellt werden;
25. weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung hin, die dem Fischereisektor und dessen Verarbeitungserzeugnissen, wie Thunfischkonserven, für die Europäische Union zukommt;
Dienstleistungen
26. hebt hervor, dass sich sowohl für den Mercosur als auch für die Europäische Union, in der der Dienstleistungssektor den größten Anteil am BIP erwirtschaftet, große Vorteile aus einem weitreichenden und umfassenden Abkommen ergeben würden, das sich sowohl auf die sektoralen Liberalisierungsverpflichtungen, einschließlich Modus 4, als auch auf den Grad der Rechtssicherheit und Berechenbarkeit bei der Erbringung von Dienstleistungen erstreckt;
27. ist der Ansicht, dass vor allem im Dienstleistungssektor das Wachstumspotential der wechselseitigen Handelsbeziehungen am größten ist, wobei die Mitglieder des Mercosur sich langsam aber sicher von einer tiefen wirtschaftlichen Krise erholen, wie sie durch eine dauerhafte wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Handelsblöcken in Zukunft vermieden werden kann;
28. hebt insbesondere hervor, dass es wichtig ist, konkrete Verbesserungen bei den bisher eingegangenen und umgesetzten Liberalisierungsverpflichtungen zu erzielen, und dass die Notwendigkeit klarer und fester Regulierungsrahmen im Bereich des freien Kapitalverkehrs und insbesondere des freien Finanzdienstleistungsverkehrs wie auch bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Telekommunikation und dem See- und Luftverkehr besteht;
29. weist auf das wachsende Potenzial des Fremdenverkehrssektors innerhalb der Wirtschaft der Mitgliedstaaten des Mercosur hin und betont, dass es wichtig ist, den Tourismus zwischen beiden Regionen zu fördern;
Investitionen
30. hebt hervor, dass sich die europäischen Investitionen auf Dienstleistungsbereiche, die für die wirtschaftliche Entwicklung des Mercosur von grundlegender Bedeutung sind, und auf zukunftsfähige Produktionssektoren als Grundlage für die Schaffung von Beschäftigung und Wohlstand konzentriert haben;
31. hebt mit Nachdruck hervor, dass es wichtig ist, ein Kapitel über Investitionen auszuhandeln, das einen klaren und stabilen Regulierungsrahmen zur Förderung und zum Schutz ausländischer Investitionen, und zwar ohne Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit und mit der angemessenen Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Investitionsvereinbarungen, gewährleistet;
32. betont die Notwendigkeit von Begleitmaßnahmen für Infrastrukturinvestitionen als den Triebfedern für wirtschaftliche Entwicklung;
33. betont, dass die schrittweise Festigung und Vertiefung des Mercosur, hauptsächlich durch die Vollendung der Zollunion und den Ausbau des gemeinsamen Marktes, einschließlich der Schaffung einer gemeinsamen Außenhandelspolitik und eines wirklich freien Warenverkehrs für Einfuhrgüter, von grundlegender Bedeutung sind, um die Schranken für die Wirtschaftsakteure abzubauen und den Handels- und Investitionsverkehr zwischen beiden Regionen zu fördern;
34. macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, die Harmonisierung der Buchführungs- und Rechnungsprüfungsstandards entschieden voranzutreiben, um den Handelsverkehr zu steigern;
35. hebt hervor, dass die Verschuldungs- und die Kreditfrage weiterhin eines der größten Hindernisse für die Sanierung der öffentlichen Verwaltung und den wirtschaftlichen Fortschritt des Mercosur darstellt und ein wesentliches Kapitel bei der Zusammenarbeit zwischen beiden Regionen bilden sollte;
36. stellt fest, dass die Schwäche im währungspolitischen Bereich durch die verschiedenen lateinamerikanischen Währungen und ihre schwache Stellung, namentlich ihre starke Abhängigkeit vom Dollar, oft ein Hindernis für europäische Investitionen darstellt; dringt auf eine stärkere Stellung des Euro und eine umfassendere Verwendung des Euro im Zahlungsverkehr bei den wechselseitigen Ein- und Ausfuhren;
Öffentliche Aufträge
37. betont, da keiner der Mitgliedstaaten des Mercosur dem plurilateralen WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen beigetreten ist, dass eine Übereinkunft über das öffentliche Beschaffungswesen von wesentlicher Bedeutung für die Schaffung eines weitaus sichereren, berechenbareren, transparenteren und diskriminationsfreien Umfeldes für die Wirtschaftsakteure ist;
Geistiges Eigentum
38. fordert, dass das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur über das WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums hinausgeht (TRIPS Plus-Abkommen); erklärt jedoch, dass etwaige TRIPS-Plus-Abkommen nicht den Schutzmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit entgegenstehen dürfen, welche die WTO-Mitglieder nach dem TRIPS-Übereinkommen treffen können, da dies den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln in den Entwicklungsländern einschränken würde;
Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen
39. ist der Ansicht, dass die Aufnahme eines Kapitels über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen in das Abkommen dazu beitragen würde, eine Anwendung dieser Maßnahmen als verdeckte Handelsschutzinstrumente zu verhindern, und somit den Zugang zu den jeweiligen Märkten verbessern würde;
Andere Handelshemmnisse
40. betont, dass die Angleichung der Normen- und Zertifizierungssysteme zwischen beiden Regionen zu einem verbesserten gegenseitigen Marktzugang, insbesondere beim Handel mit Industriegütern, führen wird;
41. empfiehlt eine verstärkte und engere Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Stellen, die für die Normung, Akkreditierung, Zertifizierung und das Messwesen zuständig sind, sowie eine besondere technische Unterstützung seitens der Europäischen Union, um die Kapazitäten des Mercosur in diesem Bereich zu verbessern und die Harmonisierung dieser technischen Aspekte zwischen den verschiedenen Ländern des Mercosur so weit wie möglich voranzutreiben;
Streitbeilegung
42. weist darauf hin, dass das Abkommen ein institutionalisiertes Streitbeilegungsinstrument beinhalten muss, das für die Beilegung von Konflikten verbindlich ist, die in den von der Freihandelszone betroffenen Bereichen auftreten können;
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur
43. weist darauf hin, dass die Europäische Union mit großem Abstand der wichtigste Entwicklungshilfegeber für den Mercosur ist und auch der einzige, der eine Strategie der Zusammenarbeit festgelegt hat, die auf die Stärkung der regionalen Integration gerichtet ist;
44. weist darauf hin, dass den Mitgliedstaaten des Mercosur neben der regionalen Zusammenarbeit auch die bilaterale Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zugute kommt und sie die Hauptbegünstigten der Darlehen der Europäischen Investitionsbank sowie der horizontalen Kooperationsprogramme für Lateinamerika @LIS, ALBAN, AL-INVEST, URB-AL, ALURE und ALFA sind;
45. betont, dass die Strategie der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur auf den gemeinsamen Werten der Förderung der Demokratie, der Achtung der Rechtstaatlichkeit, des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten und der Solidarität zwischen beiden Regionen beruht; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die geostrategische Bedeutung der wirtschaftlichen Assoziation zwischen beiden Regionen zur Verbreitung dieser gemeinsamen Werte in den anderen Teilen der Welt beitragen wird und dadurch der Multilateralismus als einziger Weg zur Bewältigung der Herausforderungen der Sicherheit, der politischen Stabilität und des wirtschaftlichen Wachstums, denen sich die internationale Gemeinschaft gegenübersieht, gefördert wird;
46. ist der Auffassung, dass das gegenwärtige Kooperationsabkommen den politischen Dialog mit präziseren Mechanismen stärkt und die Notwendigkeit der Achtung der Menschenrechte und der verantwortungsvollen Staatsführung dabei betont wird; besteht jedoch darauf, dass es nach wie vor erforderlich ist, sicherzustellen, dass das Kooperationskapitel effiziente Wirkung bei der Beseitigung der Armut zeigt und mit anderen EU-Instrumenten für die Entwicklungspolitik in Lateinamerika in Einklang steht; betont die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen Handel und Entwicklung im endgültigen Abkommen beizubehalten, so dass die Handelskapitel nicht im Widerspruch zu den Entwicklungskapiteln stehen;
47. betont, dass verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Demokratie wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens"(4) sind und dass weitere Bemühungen erforderlich sind, um die Problematik der schlechten Staatsführung im Bereich der kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungen in Angriff zu nehmen;
48. betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die übliche Menschenrechtsklausel Bestandteil des Abkommens wird;
49. ersucht die Kommission, für die neue Strategie der regionalen Zusammenarbeit mit dem Mercosur für den Zeitraum 2007-2013 mehr Finanzmittel vorzusehen, damit die Institutionalisierung und Vertiefung des Mercosur, die rasche und vollständige Durchführung des künftigen Assoziationsabkommens EU-Mercosur, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Vollendung der Zollunion und des gemeinsamen Marktes, und die Verstärkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft durch eine Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis und der Sichtbarkeit der Zusammenarbeit erfolgreich bewerkstelligt werden können;
50. weist darauf hin, dass die Europäische Union, wie es im "Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik" zum Ausdruck kommt, dank ihrer eigenen Erfahrung und ihrer ausschließlichen Zuständigkeit im Handelsbereich über einen komparativen Vorteil bei der Bereitstellung von Hilfe an die Partnerländer verfügt, die der Einbeziehung des Handels in die nationalen Entwicklungsstrategien dieser Länder und deren Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit dienen soll;
51. fordert die Kommission auf, für die Einrichtung einer Unterstützungsstruktur für Unternehmen und ihre Arbeitnehmer sowie deren Vertreter in beiden Regionen, namentlich für die kleinen und mittleren Unternehmen, zur Beratung über die wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur zu sorgen;
52. hält es für unerlässlich, dass dem Mercosur eine Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe zuteil wird, deren Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Armut und Ungleichheit liegt und die gleichzeitig auch der grundlegenden Aufgabe der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Rechnung trägt, die Entwicklungsziele und eine gerechtere Verteilung des Wohlstands zu erreichen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Mercosur-Länder wettbewerbsfähige Volkswirtschaften entwickeln und sich wirksam in das multilaterale Handelssystem integrieren;
53. betont, dass sowohl das Kooperationskapitel des Assoziationsabkommens EU-Mercosur als auch das neue Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den Ländern des Mercosur fördern und erleichtern müssen, und zwar durch weitreichende Maßnahmen für die Erleichterung und Förderung des Handels und der Investitionen, die Unterstützung des privaten Sektors und der KMU, die Verbesserung des wissenschaftlichen und technologischen Potenzials und des institutionellen und wirtschaftlichen Rahmens und den Schutz der Umwelt sowie durch Maßnahmen zur Herstellung von Kontakten zwischen Unternehmen und nichtstaatlichen Organisationen;
Umwelt
54. hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit dem Mercosur die Durchführung der wichtigsten internationalen Übereinkommen im Umweltbereich, insbesondere des Übereinkommens über Klimaänderungen, des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, fördern muss;
55. unterstützt daher nachdrücklich die Auffassung, dass die Kooperations- und Wirtschaftsinstrumente auch für die Sicherstellung des Umweltschutzes in den Mercosur-Staaten genutzt werden sollten, und dies unter besonderer Berücksichtigung des Amazonas-Regenwalds; betont, dass die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in den Mercosur-Staaten ebenfalls im Mittelpunkt europäischer Zusammenarbeit stehen sollte und der faire Handel sowie die Herstellung ökologischer Produkte gefördert werden sollten, zum Beispiel durch die Aushandlung eines speziellen EU-Zolls für fair gehandelte und/oder ökologische Produkte;
Energie
56. vertritt die Auffassung, dass das Kapitel "Zusammenarbeit" des Assoziationsabkommens EU-Mercosur eine engere regionale Zusammenarbeit im Energiesektor, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Beitritt Venezuelas zum Mercosur, mit dem Ziel herbeiführen sollte, Energiesicherheit und Energieeffizienz zu fördern und den Rückgriff auf erneuerbare Energieträger zu verstärken;
Informations- und Kommunikationstechnologien
57. empfiehlt im Einklang mit den Vorschlägen der Generaldirektion "Informationsgesellschaft und Medien" der Kommission, dass die Zusammenarbeit mit den Ländern des Mercosur im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien verstärkt wird, bei dem es sich um einen Sektor handelt, der große Möglichkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts beider Regionen bietet;
Sonstige Elemente der Zusammenarbeit
58. hebt mit Nachdruck die Bedeutung von Kernarbeitsnormen und menschenwürdigen Arbeitsplätzen für die Entwicklung des Mercosur hervor; erklärt daher, dass das Abkommen auch eine auf die Mitgliedstaaten des Mercosur zugeschnittene spezifische Agenda für menschenwürdige Arbeit sowie eine Verpflichtung seitens der Europäischen Union beinhalten muss, die notwendige Unterstützung für die Verwirklichung dieser Agenda bereitzustellen;
59. hebt die Bedeutung hervor, die dem Arbeitnehmerforum EU-Mercosur, das vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und den wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen des Mercosur geschaffen wurde, für die Verwirklichung der Ziele im Sozial- und Arbeitsbereich in der Region zukommt, und betont die Zweckmäßigkeit, die Einrichtung eines Dialogs zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Beratenden Wirtschafts- und Sozialforum des Mercosur zu fördern, um die institutionelle Zusammenarbeit zwischen den beratenden Organen beider Regionen zu festigen und die Beteiligung der sozialen Akteure am Integrationsprozess zu verstärken;
60. ist der Ansicht, dass das Abkommen zusätzlich zu dem repressiven Aspekt hinsichtlich der Drogenbekämpfung auch hervorheben sollte, dass Unterstützung für Landwirte geboten werden sollte, um diesen den Neubeginn mit alternativen Anbaukulturen zu ermöglichen;
61. ist sich dessen bewusst, dass im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung nicht nur Vorkehrungen für Rückübernahmeabkommen getroffen werden sollten, sondern auch die gegenwärtigen Überlegungen der internationalen Gemeinschaft berücksichtigt werden müssen;
62. ist der Auffassung, dass nach dem Inkrafttreten des Abkommens auch die Dreieckszusammenarbeit und die biregionale Zusammenarbeit – insbesondere mit dem Karibischen Raum – sowie die Politik der Süd-Süd-Abkommen der Mercosur-Staaten gefördert werden sollten;
63. erinnert daran, dass das Parlament bereits in seiner oben genannten Entschließung vom 15. November 2001 die Einrichtung eines biregionalen Solidaritätsfonds nachdrücklich gefordert hat und dass diese Forderung mehrfach bekräftigt wurde, zuletzt in seiner Entschließung vom 27. April 2006;
64. ist der Ansicht, dass ein solcher Fonds unter anderem ein nützliches Instrument für die biregionale Zusammenarbeit sein würde, das sich auch positiv auf die Beziehungen EU–Mercosur auswirken könnte, eine konkrete Umsetzung der EU-Verpflichtung zur Aufstockung und besseren Organisation ihrer externen Kooperationshilfe darstellen würde und als Instrument zur Bekämpfung der Armut konzipiert würde und den Schwerpunkt der EU-Zusammenarbeit auf Schlüsselfragen wie soziale Kohäsion und regionale Integration lenken würde;
Die Rolle des Parlaments
65. bestärkt den Mercosur darin, die Vorbereitungen für die Schaffung des künftigen Mercosur-Parlaments, dem Abgeordnete aus den verschiedenen nationalen Parlamenten angehören, erfolgreich abzuschließen; ist der Auffassung, dass die Einrichtung einer aus Mitgliedern des Mercosur-Parlaments und Mitgliedern des Europäischen Parlaments gebildeten interparlamentarischen Delegation dazu beitragen könnte, eine größere Mitwirkung des Europäischen Parlaments beim Voranbringen dieser Verhandlungen zu erreichen; weist ferner darauf hin, dass auf diese Weise die Kontakte zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur intensiviert würden und der Integrationsprozess mit der erforderlichen Beteiligung der Zivilgesellschaft, u.a. über die Sozialpartner, die Wirtschaftsakteure und die sozialen Akteure beider Regionen, vorangetrieben würde, wodurch dem Prozess größere Legitimität verliehen würde; bringt in diesem Sinne seine Unterstützung für die Einrichtung der Europäisch-lateinamerikanischen Parlamentarischen Versammlung zum Ausdruck, die aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Mitgliedern der im Zuge der lateinamerikanischen Integration geschaffenen Parlamente gebildet wird;
66. hält die enge Zusammenarbeit aller europäischen Institutionen für erforderlich, um bei den Verhandlungen mit dem Mercosur zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen, und fordert daher den Rat und die Kommission auf, es zu der Strategie der Europäischen Union bei den Verhandlungen mit dem Mercosur angemessen und rechtzeitig zu konsultieren und zu informieren; ersucht die Kommission, dem Parlament nach jeder Verhandlungsrunde bzw. nach jedem bedeutenden Verhandlungstreffen im Einklang mit den geltenden Vertraulichkeitsregeln ein erläuterndes Dokument über die jeweiligen Ergebnisse zu übermitteln;
o o o
67. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem amtierenden Vorsitz des Mercosur zu übermitteln.