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Verfahren : 2005/0250(AVC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0292/2006

Eingereichte Texte :

A6-0292/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/10/2006 - 8.1

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0421

Angenommene Texte
PDF 269kWORD 32k
Dienstag, 24. Oktober 2006 - Straßburg
UN/ECE-Regelung: Zulassung für Fahrzeuge der Klassen M2 oder M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale ***
P6_TA(2006)0421A6-0292/2006

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zur Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (7884/1/2006 – C6-0198/2006 – 2005/0250(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschluss des Rates (7884/1/2006)(1),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses 97/836/EG des Rates (2) unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0198/2006),

–   gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0292/2006),

1.   gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf für einen Beschluss des Rates;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden ("geändertes Übereinkommen von 1958") (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).

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