Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Satzung des gemeinsamen Unternehmens Galileo im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates (KOM(2006)0351 – C6-0252/2006 – 2006/0115(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0351)(1),
– gestützt auf Artikel 171 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0252/2006),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0348/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.