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Verfahren : 2006/2151(IMM)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0329/2006

Eingereichte Texte :

A6-0329/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/10/2006 - 8.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0426

Angenommene Texte
PDF 104kWORD 31k
Dienstag, 24. Oktober 2006 - Straßburg
Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Mario Borghezio
P6_TA(2006)0426A6-0329/2006

Beschluss des Europäischen Parlaments über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Mario Borghezio (2006/2151(IMM))

Das Europäische Parlament,

–   befasst mit einem von Mario Borghezio mit Schreiben vom 23. Mai 2006 übermittelten und am 1. Juni 2006 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Schutz seiner Immunität,

–   nach Anhörung von Mario Borghezio gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–   gestützt auf Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 und Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

–   in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986(1),

–   in Kenntnis von Artikel 68 der Verfassung der Italienischen Republik,

–   gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0329/2006),

1.   beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Mario Borghezio nicht zu schützen.

(1) Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, Slg. 1964, S. 419, und Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, Slg. 1986, S. 2403.

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