Beschluss des Europäischen Parlaments über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Mario Borghezio (2006/2151(IMM))
Das Europäische Parlament,
– befasst mit einem von Mario Borghezio mit Schreiben vom 23. Mai 2006 übermittelten und am 1. Juni 2006 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Schutz seiner Immunität,
– nach Anhörung von Mario Borghezio gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
– gestützt auf Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 und Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,
– in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986(1),
– in Kenntnis von Artikel 68 der Verfassung der Italienischen Republik,
– gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0329/2006),
1. beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Mario Borghezio nicht zu schützen.