Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2006/2119(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0350/2006

Eingereichte Texte :

A6-0350/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/10/2006 - 8.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0427
P6_TA(2006)0428

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 33k
Dienstag, 24. Oktober 2006 - Straßburg
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2006
P6_TA(2006)0428A6-0350/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan III - Kommission und Einzelplan VIII Teil  B - Europäischer Datenschutzbeauftragter (C6-0336/2006 – 2006/2119(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272 Absatz 6,

–   gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, der am 15. Dezember 2005 endgültig festgestellt wurde(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(3),

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 3/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, der von der Kommission am 22. Mai 2006 vorgelegt wurde (SEK(2006)0633),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 3/2006, der vom Rat am 11. Juli 2006 aufgestellt wurde (11297/2006 – C6-0239/2006),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2006 zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan III – Kommission, Einzelplan VIII Teil B – Europäischer Datenschutzbeauftragter(4),

–   unter Hinweis auf seine Abänderungen vom 27. September 2006 zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2006(5),

–   in Kenntnis der zweiten Lesung des Rates vom 10. Oktober 2006 (SGS6/12736),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6–0350/2006),

1.   nimmt die zweite Lesung des Rates zur Kenntnis;

2.   bestätigt seinen Beschluss aus erster Lesung;

3.   beauftragt seinen Präsidenten zu erklären, dass der Berichtigungshaushalt Nr. 4/2006 endgültig festgestellt ist, und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Datenschutzbeauftragen zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 78 vom 15.3.2006.
(3) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Vereinbarung zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/708/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 14.10.2005, S. 24).
(4)4 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0376.
(5)5 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0375.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen